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   BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05   

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https://dejure.org/2008,374
BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05 (https://dejure.org/2008,374)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2008 - I ZR 206/05 (https://dejure.org/2008,374)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - I ZR 206/05 (https://dejure.org/2008,374)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • webshoprecht.de

    Für Kopierstationen ist keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen.

  • IWW
  • aufrecht.de

    Kopierstationen sind keine Vervielfätigungsgeräte

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Betreiber von Kopierstationen auf Zahlung einer Gerätevergütung; Begrenzung der Zulässigkeit des Feststellungsantrags hinsichtlich der Pflicht zur Zahlung einer Gerätevergütung für das Betreiben von Kopierstationen; ...

  • debier datenbank

    Kopierstationen

    § 54a Abs. 1 UrhG (i.d.F.v. 25.07.1994)

  • kanzlei.biz

    Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

  • Judicialis

    UrhG F. 25.07.1994 § 54a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 54a Abs. 1 (F: 25.7.1994)
    "Kopierstationen"; Vergütungspflicht von Kopierstationen zur Vervielfältigung von Datenträgern

  • rechtsportal.de

    UrhG § 54a Abs. 1 (F: 25.7.1994)
    "Kopierstationen"; Vergütungspflicht von Kopierstationen zur Vervielfältigung von Datenträgern

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kopierstationen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Kopierstationen als vergütungspflichtige Vervielfältigungsgeräte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Kopierstationen

    Gerätevergütung für Kopierstationen - Für so genannte Kopierstationen besteht keine Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a. F. - Andere Rechtslage seit 01.01.2008

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Für Kopierstationen ist keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

  • heise.de (Pressebericht, 17.07.2008)

    BGH-Urteil: Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    BGH lehnt urheberrechtliche Gerätevergütung für Kopierstationen ab

  • boesel-kollegen.de (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Für Kopierstationen besteht nach § 54a Abs.1 S.1 UrhG a. F. keine Vergütungspflicht

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1574
  • GRUR 2008, 993
  • GRUR-RR 2011, 160 (Ls.)
  • MMR 2008, 729
  • K&R 2008, 683
  • ZUM 2008, 778
  • WRP 2008, 1445
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05
    aa) Mit der Ablichtung eines Werkstücks ist dessen fotomechanische Vervielfältigung im Wege der - unter dem einheitlichen Begriff der Reprographie zusammengefassten - Vervielfältigungstechniken der Fotokopie und der Xerokopie gemeint (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts, BT-Drucks. 10/837, S. 1, 9 f., 19 ff.; BGH, Urt. v. 5.7.2001 - I ZR 335/98, GRUR 2002, 246, 248 = WRP 2002, 219 - Scanner; BGHZ 140, 326, 329 - Telefaxgeräte).

    Dieser Erwägung steht - anders als das Berufungsgericht angenommen hat - nicht entgegen, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Prüfung der Frage, ob ein bestimmtes Gerät vergütungspflichtig im Sinne des § 54a Abs. 1 UrhG a.F. ist, nicht auf den Umfang der urheberrechtsrelevanten Verwendung ankommt, weil der Gesetzgeber die Vergütungspflicht in dieser Regelung an die "durch die Veräußerung geschaffene Möglichkeit, solche Vervielfältigungen vorzunehmen", geknüpft hat (BGHZ 140, 326, 331 f. - Telefaxgeräte, m.w.N.).

    Denn sowohl die Vergütungspflicht als auch die Vermutungsregel setzen das Vorliegen einer entsprechenden Zweckbestimmung voraus (BGHZ 140, 326, 331 f. - Telefaxgeräte).

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05

    Drucker und Plotter

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05
    Unter Verfahren vergleichbarer Wirkung im Sinne des § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. sind - wie der Senat nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat (BGHZ 174, 359 Tz. 16 ff. - Drucker und Plotter) - nur Verfahren zur Vervielfältigung von Druckwerken zu verstehen.

    Auch der Beteiligungsgrundsatz, der besagt, dass der Urheber an der wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes tunlichst angemessen zu beteiligen ist (vgl. § 11 Satz 2 UrhG; ferner BGHZ 163, 109, 115 - Der Zauberberg, m.w.N.), rechtfertigt es nicht, einen Dritten, der selbst nicht Nutzer des Werkes ist, über den im Gesetz festgelegten Rahmen hinaus zu belasten (BGHZ 174, 359 Tz. 29 - Drucker und Plotter).

    Für die Frage einer analogen Anwendung der Vergütungsregelung auf Geräte oder Gerätekombinationen, die nicht für derartige Vervielfältigungen geeignet oder bestimmt sind, ist der Umfang der nur nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG zulässigen und daher allenfalls entsprechend § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. vergütungspflichtigen Vervielfältigungen hingegen von ausschlaggebender Bedeutung (BGHZ 174, 359 Tz. 30 - Drucker und Plotter).

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 285/02

    Der Zauberberg

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05
    Auch der Beteiligungsgrundsatz, der besagt, dass der Urheber an der wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes tunlichst angemessen zu beteiligen ist (vgl. § 11 Satz 2 UrhG; ferner BGHZ 163, 109, 115 - Der Zauberberg, m.w.N.), rechtfertigt es nicht, einen Dritten, der selbst nicht Nutzer des Werkes ist, über den im Gesetz festgelegten Rahmen hinaus zu belasten (BGHZ 174, 359 Tz. 29 - Drucker und Plotter).
  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91

    Readerprinter

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05
    Es kommt auch nicht darauf an, dass darüber hinaus die Vermutung gilt, dass mit Geräten, mit denen urheberrechtlich relevant vervielfältigt werden kann, auch tatsächlich urheberrechtlich relevant vervielfältigt wird (vgl. BGHZ 121, 215, 220 - Readerprinter).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05
    So besteht ein Feststellungsinteresse auch dann, wenn - wie dies bei Rechtsstreitigkeiten in diesem Rechtsgebiet erfahrungsgemäß zumeist der Fall ist - voraussichtlich bereits eine Feststellungsklage zur endgültigen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt und sich damit die bei einer Stufenklage nach Auskunftserteilung möglicherweise erforderliche weitere Auseinandersetzung über die Höhe der Forderung erübrigt (BGH, Urt. v. 15.5.2003 - I ZR 277/00, GRUR 2003, 900, 901 = WRP 2003, 1238 - Feststellungsinteresse III; Urt. v. 30.1.2008 - I ZR 131/05 Tz. 22 - Multifunktionsgeräte, m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53

    Lagerhalterhaftung. Verjährung

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05
    Für die Zeit danach fehlt das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse, das auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (BGHZ 18, 98, 105 f.).
  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05

    Multifunktionsgeräte

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05
    So besteht ein Feststellungsinteresse auch dann, wenn - wie dies bei Rechtsstreitigkeiten in diesem Rechtsgebiet erfahrungsgemäß zumeist der Fall ist - voraussichtlich bereits eine Feststellungsklage zur endgültigen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt und sich damit die bei einer Stufenklage nach Auskunftserteilung möglicherweise erforderliche weitere Auseinandersetzung über die Höhe der Forderung erübrigt (BGH, Urt. v. 15.5.2003 - I ZR 277/00, GRUR 2003, 900, 901 = WRP 2003, 1238 - Feststellungsinteresse III; Urt. v. 30.1.2008 - I ZR 131/05 Tz. 22 - Multifunktionsgeräte, m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05
    aa) Mit der Ablichtung eines Werkstücks ist dessen fotomechanische Vervielfältigung im Wege der - unter dem einheitlichen Begriff der Reprographie zusammengefassten - Vervielfältigungstechniken der Fotokopie und der Xerokopie gemeint (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts, BT-Drucks. 10/837, S. 1, 9 f., 19 ff.; BGH, Urt. v. 5.7.2001 - I ZR 335/98, GRUR 2002, 246, 248 = WRP 2002, 219 - Scanner; BGHZ 140, 326, 329 - Telefaxgeräte).
  • OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05

    "CD-Kopierstationen"; Vergütungspflicht für CD-Kopierstationen; Höhe der

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05
    Das Berufungsgericht hat - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel der Parteien - lediglich den Feststellungsausspruch dahin abgeändert, dass die Verpflichtung zur Zinszahlung entfällt (OLG München GRUR-RR 2006, 126).
  • BGH, 14.04.1978 - I ZR 111/76

    Anforderungen an vergütungsfreie Herstellung "einzelner" Vervielfältigungsstücke

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05
    § 53 Abs. 2 UrhG regelt Vervielfältigungen zum sonstigen eigenen Gebrauch und erstreckt sich damit zwar auch auf Vervielfältigungen durch juristische Personen zu beruflichen und erwerbswirtschaftlichen Zwecken, solange die Vervielfältigungen betriebsintern bleiben (vgl. BGH, Urt. v. 14.4.1978 - I ZR 111/76, GRUR 1978, 474, 475 - Vervielfältigungsstücke; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 3. Aufl., § 53 UrhG Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06

    PC

    Die im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht allein aus Gründen der Prozessökonomie zur Vermeidung eines weiteren Rechtsstreits eröffnete Möglichkeit, statt der an und für sich vorrangigen Leistungsklage in Form der Stufenklage ausnahmsweise eine Feststellungsklage zu erheben, darf nicht dazu führen, dass der Kläger mit der Feststellungsklage mehr erreicht, als er mit einer Leistungsklage erreichen könnte (BGH, Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 206/05, GRUR 2008, 993 Tz. 11 ff. = WRP 2008, 1445 - Kopierstationen).

    Der Vergütungsanspruch besteht daher nicht, soweit die Vervielfältigungen nicht von § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG erfasst werden, weil urheberrechtlich nicht geschützte Inhalte oder solche Werke vervielfältigt werden, für die der Kopierende - etwa weil es sich um eigene Texte oder Bilder handelt oder weil eine Einwilligung des Berechtigten vorliegt - über die urheberrechtlichen Befugnisse verfügt, oder weil die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Regelung nicht vorliegen (BGHZ 174, 359 Tz. 23 - Drucker und Plotter; BGH GRUR 2008, 993 Tz. 20 - Kopierstationen).

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06

    Scannertarif

    Dies setzt indessen ein besonderes Feststellungsinteresse hinsichtlich der künftigen Leistung voraus, für das im Streitfall nichts dargetan ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 206/05, GRUR 2008, 993 Tz. 11-13 = WRP 2008, 1445 - Kopierstationen; Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 18/06, GRUR 2009, 53 Tz. 10 f. = WRP 2009, 80 - PC).
  • BGH, 14.08.2008 - I ZR 17/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Vergütungspflicht für

    Der Feststellungsantrag der Klägerin ist nur zulässig, soweit er darauf gerichtet ist, die Zahlungspflicht der Beklagten für bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 21. November 2006 in den Verkehr gebrachte Geräte festzustellen; für die Zeit danach fehlt das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urt. v. 17. Juli 2008, I ZR 206/05 Tz. 11 ff. - Kopierstationen).
  • OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19

    Urheberrechtliche Ansprüche einer Erbin eines Porsche-Konstrukteurs auf weitere

    So besteht ein Feststellungsinteresse auch dann, wenn - wie dies bei Rechtsstreitigkeiten in diesem Rechtsgebiet erfahrungsgemäß zumeist der Fall ist - voraussichtlich bereits eine Feststellungsklage zur endgültigen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt und sich damit die bei einer Stufenklage nach Auskunftserteilung möglicherweise erforderliche weitere Auseinandersetzung über die Höhe der Forderung erübrigt (BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 206/05, juris Rn. 12 mwN - Kopierstationen).
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