Rechtsprechung
| BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Imitationswerbung
UWG § 6 Abs. 1 und 2 Nr. 6
- markenmagazin:recht
§ 6 UWG
Imitationswerbung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Imitationswerbung
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verwendung von Produktbezeichnungen als unzulässige vergleichende Werbung durch Darstellung einer Ware als Imitation oder Nachahmung - Kein Vorrang markenrechtlicher Ansprüche gegenüber dem Recht der vergleichenden Werbung
- Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
Imitationswerbung
Konkurrenz zwischen wettbewerbs- und markenrechtlichen Ansprüchen
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 6 Abs. 1, 2 Nr. 6
"Imitationswerbung"; Darstellung einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerbsrecht - Imitationswerbung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (14)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbe-zeichnungen
- MIR - Medien Internet und Recht (Pressemitteilung)
"Cool Water, Icy Cold, JOOP! & Co" - Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Darstellung einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung erfordert einen besonderen Grad an Deutlichkeit
- IWW (Pressemitteilung)
Vergleichende Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Vergleichende Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen
- kanzlei.biz (Pressemitteilung/Kurzinformation)
Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Die Benutzung von sinnverwandten Bezeichnungen stellt nicht in jedem Fall eine unlautere vergleichende Werbung dar
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Erlaubte Benutzung lediglich sinnverwandter Bezeichnungen
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)
Vergleichende Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen - Deutlichkeit der Imitationsbehauptung
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Die Benutzung von sinnverwandten Bezeichnungen stellt nicht in jedem Fall eine unlautere vergleichende Werbung dar
- it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)
BGH zur vergleichenden Werbung bei Parfümen
- shopsicherheit.de (Kurzinformation)
Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen
- anwaltskanzlei-online.de (Zusammenfassung)
Nutzung einer Marke im Rahmen der vergleichenden Werbung
Besprechungen u.ä.
- e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)
Vergleichende Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 6.12.2007, Az.: IZR 169/04 (Keine vergleichende Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen - Imitationswerbung" von Prof. Dr. Helmut Köhler, original erschienen in: GRUR 2008, 628 - 633.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.07.2003 - 6 O 266/02
- OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
- BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2008, 1055
- GRUR 2008, 628
- DB 2008, 1374
- WRP 2008, 930
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08
Kinderhochstühle im Internet
Das muss allerdings nicht explizit geschehen; auch die implizite Behauptung einer Imitation oder Nachahmung kann den Tatbestand einer nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG unzulässigen vergleichenden Werbung erfüllen (…vgl. EuGH, Urt. v. 18.6.2009 - C-487/07, Slg. 2009, I-5185 = GRUR 2009, 756 Tz. 75 = WRP 2009, 930 - L'Oréal/Bellure; BGH, Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Tz. 26 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung).Das bloße Kenntlichmachen eines Mitbewerbers oder dessen Ware oder Dienstleistung oder die Behauptung, das beworbene Produkt sei demjenigen eines Mitbewerbers gleichwertig, genügt dagegen nicht (BGH GRUR 2008, 628 Tz. 25 - Imitationswerbung).
Gegen klare Rechtsverletzungen in den beanstandeten Fällen spricht weiterhin, dass zum Zeitpunkt der vom Berufungsgericht festgestellten Verletzungshandlungen im Jahr 2005 die Frage, ob auch eine implizite Darstellung als Imitation oder Nachahmung ausreichte, in der Literatur umstritten (hierzu die Nachweise in BGH GRUR 2008, 628 Tz. 23 - Imitationswerbung) und höchstrichterlich noch nicht geklärt war.
- BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09
Creation Lamis
Für eine deutliche Imitationsbehauptung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG reicht es nicht aus, wenn das beworbene Produkt erst aufgrund zu ermittelnder weiterer Umstände als Imitat erkennbar wird, die außerhalb der Gesamtdarstellung der Werbung und des präsenten Wissens der durch sie angesprochenen Adressaten liegen (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Rn. 31 = WRP 2008, 930 Imitationswerbung).*).Auch eine implizite Behauptung einer Imitation oder Nachahmung erfüllt den Tatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (vgl. EuGH…, Urteil vom 18. Juni 2009 - C-487/07, GRUR 2009, 756 Rn. 75 = WRP 2009, 930 - L'Oréal/Bellure;… BGH, GRUR 2010, 343 Rn. 29 - Oracle; Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Rn. 26 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung; Beschluss vom 11. März 2010 - I ZR 203/08, GRUR-RR 2010, 407 = WRP 2010, 761).
Erforderlich ist dafür aber eine klare und deutliche, über eine bloße Gleichwertigkeitsbehauptung hinausgehende Imitationsbehauptung, aus der - ohne Berücksichtigung sonstiger, erst zu ermittelnder Umstände - hervorgeht, dass das Produkt des Werbenden gerade als eine Imitation oder Nachahmung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird (…vgl. BGH, GRUR 2010, 343 Rn. 29 - Oracle; GRUR 2008, 628 Rn. 26 - Imitationswerbung).
Der Darstellung selbst fehlt aber die erforderliche deutliche Bezugnahme auf die nachgeahmten Markenprodukte (vgl. BGH, GRUR 2008, 628 Rn. 30 f. - Imitationswerbung).
Soweit in der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgeführt worden ist, "Hintergrundwissen" sei für die Feststellung einer unlauteren Imitationswerbung unerheblich (vgl. BGH, GRUR 2008, 628 Rn.31 - Imitationswerbung), bezieht sich diese Aussage nicht auf derartiges präsentes Wissen.
- OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05 Die Klägerin vertieft ihr bisheriges Vorbringen und regt an, sofern der Senat der vom Bundesgerichtshof im Revisionsurteil und dem gleichzeitig verkündeten Urteil im Revisionsverfahren I ZR 169/04 (GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung) vertretenen Rechtsauffassung folgen will, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, welche Anforderungen Nr. 3 lit. a der Richtlinie 84/450/EWG an die Darstellung eines Produktes als Imitation stellt.
Denn auch wenn dies (wie in der Entscheidung BGH, GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 19 ff.] - Imitationswerbung) unter-stellt wird, sind die Voraussetzungen eines unzulässigen Werbevergleichs gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (Art. 3a Abs. 1 lit. h der Richtlinie 84/450/EWG in ihrer durch die Richtlinie 97/55/EG geänderten Fassung, nach Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG künftig lit. g) nicht erfüllt.
Hierunter ist gemäß dem Hinweis im Revisionsurteil (…Rn. 19) auf die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom selben Tag zu Grunde gelegte und dort näher begründete Auffassung (GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 22 ff.] - Imitationswerbung m.w.N.) nur eine deutliche Bezugnahme zu verstehen.
Das "Darstellen" als Markenprodukt setzt in diesem Sinne eine "offene" Imitationsbehauptung voraus, wofür neben der französischen ("presenté") und englischen ("presents") Sprachfassung der erst auf Drängen Frankreichs in den Text der Richtlinie aufgenommenen sogenannten "Parfümklausel" (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm;… Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 259; Köhler, Anm. zu BGH, GRUR 2008, 628 [633]) insbesondere die Erwägung der Regierungsbegründung zu § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG a.F.: BT-Drucks. 14/2959 S. 12) spricht, dass mit der Vorschrift nicht ausgeschlossen werden sollte, das eigene Produkt als einem Markenprodukt gleichwertig darzustellen, weil andernfalls die anlehnende vergleichende Werbung, soweit sie Markenprodukte betrifft, entgegen der in Erwägungsgrund 15 der Richtlinie 97/55/EG zum Ausdruck gekommenen Wertung nahezu vollständig verboten wäre.
Für einen Werbevergleich, mit dem Angaben über das Angebot des Werbenden, das Angebot des Mitbewerbers und das Verhältnis zwischen diesen beiden Angeboten gemacht werden (…EuGH GRUR 2003, 533 = WRP 2003, 615 [Rn. 37] - Pippig Augenoptik), genügen solche bloßen Assoziationen und "nur um zehn Ecken gedachten" Bezugnahmen aber nicht (BGH, GRUR 1999, 1100 [1101] = WRP 1999, 1141 - Generika-Werbung; GRUR 2002, 75 [76] = WRP 2001, 1291 - SOOOO ... BILLIG!?; GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 29] - Imitationswerbung).
Es genügt nicht, wenn die angesprochenen Verkehrskreise lediglich auf Grund außerhalb der beanstandeten Werbung liegender Umstände oder eines auf andere Weise erworbenen Wissens in der Lage sind, die Produkte des Werbenden mit Hilfe der für sich verwendeten Bezeichnungen jeweils bestimmten Produkten des Mitbewerbers zuzuordnen (…Revisionurteil Rn. 19; BGH, GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 30 f.] - Imitationswerbung).
Wie der Bundesgerichtshof in seinem weiteren Urteil vom 06.12.2007 (GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 25, 33] - Imitationswerbung) überzeugend ausgeführt hat, ist hinsichtlich der von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfrage die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig, dass für eine Vorlage kein Raum bleibt.
- BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07
Gib mal Zeitung
2009 - C-487/07 = GRUR 2009, 756 Tz. 52 = WRP 2009, 930 - L'Oréal/ Bellure, m. w. N.; BGHZ 158, 26, 32 - Genealogie der Düfte; BGH, Beschl. v. 2.12.2004 - I ZR 273/01, GRUR 2005, 348 - Bestellnummernübernahme; Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Tz. 20 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung).Der Inhaber einer eingetragenen Marke ist jedoch nicht berechtigt, einem Dritten die Benutzung eines mit seiner Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens in einer vergleichenden Werbung zu verbieten, die - wie dies hier der Fall ist - gegen keinen der in § 6 Abs. 2 UWG genannten Verbotstatbestände verstößt (also alle in Art. 3a Abs. 1 der Richtlinie 84/450/ EWG bzw. Art. 4 der Richtlinie 2006/114/ EG genannten Zulässigkeitsbedingungen erfüllt, vgl. Erwägungsgründe 14 und 15 der Richtlinie 97/55/ EG und Erwägungsgründe 14 und 15 der Richtlinie 2006/114/ EG; vgl. weiter EuGH GRUR 2008, 698 Tz. 45 und 51 - O2 Holdings/ Hutchinson; GRUR 2009, 756 Tz. 54 - L'Oréal/ Bellure; vgl. auch BGHZ 158, 26, 37 - Genealogie der Düfte; BGH GRUR 2008, 628 Tz. 15 - Imitationswerbung).
- BGH, 11.03.2010 - I ZR 203/08
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache; …
Es hat sich dabei in nicht zu beanstandender Weise auf die Entscheidung des Senats vom 6. Dezember 2007 (I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Tz. 26 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung) gestützt.Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ist insoweit nicht geboten (vgl. BGH GRUR 2008, 628 Tz. 33 - Imitationswerbung).
Das Berufungsgericht ist dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. EuGH GRUR 2009, 756 Tz. 75 - L´Oréal/Bellure) und des Senats (GRUR 2008, 628 Tz. 26 - Imitationswerbung;… BGH, Urt. v. 1.10.2009 - I ZR 94/07 Tz. 29 - Oracle) zutreffend davon ausgegangen, dass eine Darstellung im Sinne der genannten Vorschriften keine explizite Bezeichnung als Imitation erfordert, sondern bereits eine implizite Bezugnahme auf das Originalparfüm genügen kann (BU S. 5 Abs. 2).
Es hat sich dabei in nicht zu beanstandender Weise auf die Entscheidung des Senats vom 6. Dezember 2007 (I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Tz. 26 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung) gestützt.
Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ist insoweit nicht geboten (vgl. BGH GRUR 2008, 628 Tz. 33 - Imitationswerbung).
Das Berufungsgericht ist dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. EuGH GRUR 2009, 756 Tz. 75 - L'Oréal/Bellure) und des Senats (GRUR 2008, 628 Tz. 26 - Imitationswerbung;… BGH, Urt. v. 1.10.2009 - I ZR 94/07 Tz. 29 - Oracle) zutreffend davon ausgegangen, dass eine Darstellung im Sinne der genannten Vorschriften keine explizite Bezeichnung als Imitation erfordert, sondern bereits eine implizite Bezugnahme auf das Originalparfüm genügen kann (BU S. 5 Abs. 2).
- BGH, 01.10.2009 - I ZR 94/07
Oracle
Dem markenrechtlichen Schutz kommt gegenüber dem harmonisierten Recht der vergleichenden Werbung grundsätzlich kein Vorrang zu (…vgl. EuGH, Urt. v. 12.6.2008 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Tz. 45 f. - O2 Holdings Ltd./Hutchison; BGH, Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Tz. 15 f. = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung).Dies reicht für eine vergleichende Werbung i.S. des § 6 Abs. 1 UWG im Hinblick auf den weit zu fassenden Begriff der vergleichenden Werbung aus, weil jedenfalls für die Zwischenhändler aufgrund der Gesamtaufmachungen in Gestaltung von Form und Farbe der Flakons und Verpackungen sowie der Bezeichnungen die Produkte der Klägerin erkennbar werden (vgl. BGHZ 158, 26, 32 - Genealogie der Düfte; BGH GRUR 2008, 628 Tz. 21 - Imitationswerbung).
bb) Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG nicht auf eine explizite Bezeichnung der beworbenen Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung beschränkt ist, sondern auch eine implizite Behauptung einer Imitation oder Nachahmung den Tatbestand einer nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG unzulässigen vergleichenden Werbung erfüllt (…vgl. EuGH, Urt. v. 18.6.2009 - C-487/07, GRUR 2009, 756 Tz. 75 = WRP 2009, 930 - L'Oréal/Bellure; BGH GRUR 2008, 628 Tz. 26 - Imitationswerbung).
Für das Erfordernis einer in diesem Sinne "offenen" oder deutlich erkennbaren Imitationsbehauptung spricht auch der Wortlaut der durch § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG umgesetzten Richtlinienbestimmung, die die Tathandlung in der deutschen Fassung mit "darstellt", in der französischen Fassung mit "présente" und in der englischen Fassung mit "presents" umschreibt (vgl. BGH GRUR 2008, 628 Tz. 26 - Imitationswerbung;… hierzu auch Ziervogel, Rufausbeutung im Rahmen vergleichender Werbung, 2002, S. 139 f.).
- OLG Hamburg, 24.07.2008 - 3 U 216/06
Internet-Handelsplattform: Täterschaftliche Unterlassungshaftung des Betreibers …
Mit einer entsprechenden Deutlichkeit muss aus der Werbung selbst hervorgehen, dass das Produkt des Werbenden gerade als eine Imitation oder Nachahmung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird, wobei für die Beurteilung auf die mutmaßliche Wahrnehmung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (BGH GRUR 2008, 628, 631 - Imitationswerbung).Diese Frage hat der Bundesgerichtshof - wie ausgeführt - jüngst ausdrücklich verneint (a.a.O. GRUR 2008, 628, 631 - Imitationswerbung).
Der Senat nimmt insoweit zunächst auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Imitationswerbung" Bezug (BGH GRUR 2008, 628, 629 f.).
- BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
Ohrclips
Der markenrechtliche Schutz hat gegenüber dem Recht der vergleichenden Werbung keinen grundsätzlichen Vorrang (…vgl. EuGH, Urt. v. 12.6.2008 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Tz. 45 - O2/Hutchison; BGH, Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Tz. 15 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung). - BGH, 06.12.2007 - I ZR 184/05
Duftvergleich mit Markenparfüm
Dem Markenrecht kommt gegenüber den wettbewerbsrechtlichen Regelungen der vergleichenden Werbung kein Vorrang zu (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 169/04 - Imitationswerbung, unter III 2 der Entscheidungsgründe).Es genügt nicht, wenn die angesprochenen Verkehrskreise lediglich aufgrund außerhalb der beanstandeten Werbung liegender Umstände oder eines auf andere Weise erworbenen Wissens in der Lage sind, die Produkte des Werbenden mit Hilfe der für sie verwendeten Bezeichnungen jeweils bestimmten Produkten des Mitbewerbers zuzuordnen (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 169/04 - Imitationswerbung, unter III 3c der Entscheidungsgründe).
- LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09
Marken- und Wettbewerbsrecht: Mangelnde Verwechslungsgefahr bei Assoziation zu …
Nicht ausreichend ist, wenn die angesprochenen Verkehrskreise allein aufgrund von außerhalb der angegriffenen Werbung liegenden Umständen eine Verbindung zwischen dem beworbenen Produkt und demjenigen des Mitbewerbers herstellen (BGH, GRUR 2008, 628 - Imitationswerbung). - OLG München, 26.06.2008 - 29 U 1886/08
Markenrecht: Rechtsfähigkeit einer US-amerikanischen General Partnership; …
- OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10
Unlautere Werbung für ein Kraftfahrzeug ohne die gesetzlichen Pflichtangaben zur …
- OLG Düsseldorf, 16.07.2009 - 20 W 60/09
- LG Düsseldorf, 17.09.2009 - 37 O 89/08
- LG Leipzig, 19.02.2010 - 2 HKO 2099/09
