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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 A 10579/09.OVG   

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https://dejure.org/2009,1849
OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 A 10579/09.OVG (https://dejure.org/2009,1849)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.08.2009 - 8 A 10579/09.OVG (https://dejure.org/2009,1849)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. August 2009 - 8 A 10579/09.OVG (https://dejure.org/2009,1849)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europarechtliche Zulässigkeit der Bezeichnung eines Weins als "bekömmlich"; Verbot einer Etikettierung und Werbung mit einer gesundheitsbezogenen Angabe für ein alkoholisches Getränk nach Art. 4 Abs. 3 Lebensmittelangaben-Verordnung Nr. 1924/2006/EG

  • kanzlei.biz

    Kein "bekömmlicher" Wein

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 1924/2006 Art. 1; ; VO (EG) Nr. 1924/2006 Art. 4 Abs. 3

  • ra.de
  • beck.de PDF
  • kanzlei.biz

    Kein "bekömmlicher" Wein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weinrecht: Wein; bekömmlich; Angabe; Lebensmittel; Alkohol; gesund; gesundheitsbezogen; Gesundheit; Körper; Wohlbefinden; Etikett; Etikettierung; Werbung; Verwendung; tragen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "bekömmlich"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wein ist nicht bekömmlich

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Ein bekömmlicher Wein - eine unzulässige Bezeichnung!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kann ein Wein "bekömmlich" sein? - OVG erklärt diese Werbung auf dem Flaschenetikett für unzulässig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wein darf nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Wein darf nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Wein darf nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Underberg kann weiter mit Wohlbefinden und Bekömmlichkeit werben

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Wein: Darf nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wein darf nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wein darf nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden. - Alkoholische Getränke dürfen keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1327
  • DÖV 2009, 960
  • WRP 2009, 1418
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 07.08.2007 - 4 U 194/06

    Ist Zimt Medizin?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 A 10579/09
    Diese Wirkungen sind allein einem Arzneimittel zuzuschreiben (vgl. BVerwG, LRE 55, 329 und juris, Rn. 22; OLG Hamm, ZLR 2007, 730 und juris, Rn. 44).
  • BGH, 17.05.2018 - I ZR 252/16

    Für Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" geworben werden

    Danach verbietet Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gesundheitsbezogene Angaben nicht nur auf den Etiketten von Behältnissen für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1, 2 Volumenprozent, sondern auch in der Werbung für solche alkoholischen Getränke (OVG Koblenz, WRP 2009, 1418, 1420 [juris Rn. 29]; LG Berlin, Urteil vom 10. Mai 2011 - 16 O 259/10, juris Rn. 25 f.; LG Ravensburg, WRP 2015, 1273, 1274 [juris Rn. 27]; LG Frankfurt (Oder), MD 2015, 1147 [juris Rn. 23]).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 22/09

    Gurktaler Kräuterlikör

    Mit ihr wird zum Ausdruck gebracht, dass der Likör den Körper und dessen Funktionen nicht belasten oder beeinträchtigen wird (vgl. OVG Koblenz, WRP 2009, 1418, 1419).

    Damit wird aber weder erklärt noch suggeriert noch auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht, dass dem Produkt eine die Gesundheit fördernde Funktion zukommt (vgl. AG Tiergarten, LRE 31, 314, 315 ff.; H.-J. Koch, ZLR 2009, 758, 763 f.; Hagenmeyer, WRP 2010, 492, 494 f.; Schwinge, ZLR 2010, 370, 372; Kraus, WRP 2010, 988, 991; aA OVG Koblenz, WRP 2009, 1418, 1419 f.).

  • LG Ravensburg, 25.08.2015 - 8 O 34/15

    "Bekömmliches" Bier - Wettbewerbsverstoß: Bewerbung von Bier mit mehr als 1,2

    Dies ergibt sich aus dem Regelungsgegenstand und der Systematik der Verordnung (OVG Koblenz, Urteil vom 19.08.2009, Az. 8 A 10579/09 - Juris Rn. 29).

    Es bringt zum Ausdruck, dass das so bezeichnete Lebensmittel - wenn es schon nicht förderlich ist - jedenfalls den Körper und seine Funktionen (etwa die Verdauung und Resorption des Getränks in den Organen) nicht belasten oder beeinträchtigen wird (so auch OVG Koblenz, Urteil vom 19.08.2009, Az. 8 A 10579/09 - Juris Rn. 22).

    In Bezug auf die Verwendung der Angabe "bekömmlich" bei Wein das OVG Koblenz in seinem Urteil vom 19.08.2009 (Az. 8 A 10579/09 - Juris Rn. 21) fest:.

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 36.09

    Lebensmittel; Aufmachung; Werbung; gesundheitsbezogene Angabe; Wein; bekömmlich;

    - OVG Rheinland-Pfalz - 19.08.2009 - AZ: OVG 8 A 10579/09.OVG.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 20 U 183/09

    Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe i.S. von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO

    In diesem Zusammenhang ist das Bundesministerium der Ansicht, dass "Verbraucher bei Aussagen wie 'bekömmlich' und 'wohltuend' keine Assoziation zur Gesundheit haben dürften." Weiter heißt es dort: "Auch ich bin der Auffassung, dass solche Angaben nicht unter den Begriff der gesundheitsbezogenen Angaben fallen." Auch diese Auffassung setzt voraus, dass nicht jeder Bezug zum körperlichen Wohlbefinden als gesundheitsbezogen anzusehen ist (so wohl auch OVG Rheinland-Pfalz WRP 2009, 1418).

    Das OVG Rheinland-Pfalz hat allerdings in einer derartigen Aussage bezogen auf Wein eine "gesundheitsbezogene Angabe" gesehen (OVG Rheinland-Pfalz, WRP 2009, 1418).

  • LG Berlin, 10.05.2011 - 16 O 259/10

    Keine Werbung für positive gesundheitsbezogene Wirkungen von Bier

    Dieser Sprachgebrauch lässt erkennen, dass das Verb "tragen" in der Verordnung synonym für "enthalten" oder "aufweisen" gebraucht wird, wofür auch die französischen Fassung mit dem Verb "comporter" (aufweisen) und die spanische Fassung mit dem Verb "figurar" (erscheinen) spricht (OVG Koblenz, Urteil vom 19.08.2009 - 8 A 10579/09 -).
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