Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06   

Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Airdsl

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, §§ 5 und 15 Abs. 2 und 4

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Airdsl - Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist.

  • markenmagazin:recht

    Airdsl

    - Schutz eines Domainnamens als Werktitel

mehr
  • openjur.de
  • Telemedicus

    Airdsl

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Airdsl

  • bundesgerichtshof.de
  • webshoprecht.de

    Schutz eines Domainnamens durch eine Titelanzeige und durch Ankündigung auf der eigenen Internetseite

  • IWW
  • JurPC

    "airdsl"

  • aufrecht.de

    Schutz eines Domainnamens als Werktitel

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, §§ 5 und 15 Abs. 2 und 4
    AIR-DSL: BGH zum Widerstreit zwischen (älterer) Domain und (jüngerer) Marke

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    AIR-DSL: BGH zum Widerstreit zwischen (älterer) Domain und (jüngerer) Marke

  • NWB SteuerXpert START
  • kanzlei.biz

    Airdsl: Zum markenrechtlichen Schutz eines Domainnamens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige; Kennzeichenrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz aus einem Domainnamen als Werktitel; Anspruch auf Löschung der Wortmarke "airdsl"; Markenmäßige Benutzung eines Domainnamens durch Weiterleitung nach Aufruf des Domainnamens zu einer unter einem anderen Domainnamen abrufbaren Internetseite

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Markenmäßige Benutzung eines Domainnamens

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5, 5 und 15 Abs. 2 und 4 MarkenG
    Markenrechtlicher Schutz von Domainnamen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AirDSL - Domainname mit Werktitelschutz

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Domainname kann als Werktitel geschützt sein, wenn über die Domain ein titelschutzfähiges Werk erreichbar ist - airdsl

mehr
  • loh.de (Kurzinformation)

    Werktitelschutz für Domains

  • medi-ip.de (Kurzinformation)

    Kennzeichenschutz und markenmäßige Benutzung von Domainnamen - airdsl

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Markenrecht - Domainname als Werktitel - Markenmäßige Benutzung - Vorverlagerung des Schutzes durch Titelschutzanzeige

  • pfitzer-law.de (Kurzinformation)

    Schutz von Domainnamen

  • res-media.net (Kurzinformation)

    Bloße Domainweiterleitung stellt keine kennzeichenrechtliche Nutzung dar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schutz von Domainnamen als Werktitel erst bei weitgehender Fertigstellung des Werks

Besprechungen u.ä. (3)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Airdsl.de - BGH urteilt zu Domains als Werktitel

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Markenrechtlicher Schutz auch bei bloßer Domain-Weiterleitung

  • titelschutzanzeiger.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen der Vorverlagerung des Werktitelschutzes für Domains

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH v. 14.5.2009 - I ZR 231/06 (Werktitelschutz für Domainnamen - airdsl)" von RA FAGewRSchutz Dr. Ralf Hackbarth, LL.M., original erschienen in: CR 2009, 805 - 806.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Werktitelschutz für Domainnamen" von Dr. Jan Eichelberger, LL.M.oec., original erschienen in: K&R 2009, 778 - 780.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2009, 1402
  • GRUR 2009, 1055
  • MMR 2009, 758
  • MIR 2009, Dok. 201
  • K&R 2009, 717
  • afp 2009, 583
  • WRP 2009, 1533



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (65)  

  • OLG München, 20.10.2011 - 29 U 1499/11  

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zusammengesetzter Zeichen mit dem Bestandteil

    Auch bei diesem Verkehrsverständnis würden die betreffenden Bezeichnungen somit nicht glatt beschreibend verwendet (vgl. BGH GRUR 2009, 1055, Tz. 58 - airdsl ).

    In Bezug auf die Bezeichnung " Volks-Werkstatt " folgt die kennzeichenmäßige Benutzung außerdem auch daraus, dass die Beklagte zu 1) sie als Domainnamen ( www.volks-werkstatt.de ) verwendet und beworben hat, obwohl diese Bezeichnung sich nicht auf eine reine Adressfunktion beschränkt und weder eine Gattungsbezeichnung noch für die von der Beklagten zu 2) auf der in Rede stehenden Internetseite www.atu.de , auf die man bei Eingabe der Domain www.volks-werkstatt.de schließlich gelangt, angebotenen Dienstleistungen glatt beschreibend ist (vgl. BGH GRUR 2009, 1055, Tz. 58 - airdsl ).

    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der jüngeren Marke dominiert oder prägt (vgl. z.B. EuGH GRUR 2005, 1042, Tz. 30 - THOMSON LIFE ; BGH GRUR 2004, 865 [866] - Mustang ; GRUR 2009, 1055, Tz. 23 - airdsl ).

    Anderenfalls würde für die Klagemarke, die Schutz nur in der eingetragenen Form beanspruchen kann, ein selbständiger Elementenschutz begründet, der dem Kennzeichenrecht grundsätzlich fremd ist (BGH GRUR 2008, 903, Tz. 34 - SIERRA ANTIGUO ; GRUR 2009, 1055, Tz. 31 - airdsl ; Ingerl/Rohnke , a.a.O., § 14 MarkenG RdNr. 1131 m.w.N.).

    Eine solche Verwechslungsgefahr kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (BGH GRUR 2004, 779 [783] - Zwilling/Zweibrüder , GRUR 2008, 903, Tz. 31 - SIERRA ANTIGUO ; GRUR 2009, 772, Tz. 69 - Augsburger Puppenkiste ; GRUR 2009, 1055, Tz. 37 - airdsl ; GRUR 2010, 729, Tz. 43 - MIXI ).

    Dass ein Zeichen geeignet ist, bloße Assoziationen an ein fremdes Kennzeichen hervorzurufen, reicht hierzu nicht (BGH GRUR 2009, 772, Tz. 69 - Augsburger Puppenkiste ; GRUR 2009, 1055, Tz. 37 - airdsl ; GRUR 2010, 729, Tz. 43 - MIXI ).

  • OLG München, 12.11.2009 - 29 U 3255/09  

    Markenrechtsschutz: Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildmarken mit

    Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf die maßgeblichen inländischen Verkehrskreise, also auf den Handel und/oder auf normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher der betroffenen Waren wirkt (EuGH GRUR 2006, 411 ff. - Tz. 24 - Matratzen Concord/Hukla), die eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnehmen und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achten (EuGH Urteil vom 14. Oktober 2009, Rs. T-140/08 - Tz. 54 - TiMi Kinderjoghurt; Urteil vom 3. September 2009, Rs. C-498/07 P - Tz. 60 - La Española; GRUR 2007, 700 ff. - Tz. 40 - HABM/Shaker; BGH GRUR 2009, 1055 ff. - Tz. 26 - airdsl; GRUR 2009, 484 ff. - Tz. 23 - Metrobus; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr in bildlicher Hinsicht ist außerdem davon auszugehen, dass bei einem Wort-/Bildzeichen neben dem Wortbestandteil auch die Bildbestandteile dessen Gesamteindruck mitprägen, sofern es sich nicht um eine nichtssagende Graphik handelt (BGH GRUR 2009, 1055 ff. - Tz. 27 - airdsl; GRUR 2005, 419, 423 - Räucherkate).

    Er gilt dagegen bei einer nichtssagenden und nicht ins Gewicht fallenden graphischen Gestaltung, nicht allerdings dann, wenn der Bildbestandteil eine eigenständige Bedeutung hat, da für diese Fälle kein Erfahrungssatz ersichtlich ist, nach dem der Verkehr auch bei rein visueller Wahrnehmung in erster Linie die Wörter, nicht jedoch den Bildbestandteil in sein Erinnerungsbild aufnimmt (BGH GRUR 2009, 1055 ff. - Tz. 27 - airdsl; GRUR 2007, 235 ff. - Tz. 22 - Goldhase; GRUR 2005, 419, 423 - Räucherkate; GRUR 2000, 506, 509 - ATTACHE/TISSERAND).

    Und zum dritten orientiert sich der Verkehr in einer Kombination Wort und Bild regelmäßig nur dann am Wortbestandteil, wenn dieser wenigstens normale Kennzeichnungskraft besitzt (BGH GRUR 2009, 1055 ff. - Tz. 28 - airdsl; GRUR 2006, 859 ff. - Tz. 29 - Malteserkreuz; GRUR 2006, 60 ff. - Tz. 20 - coccodrillo).

    Eine solche Verwechslungsgefahr kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (BGH GRUR 2009, 1055 ff. - Tz. 37 - airdsl; GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2004, 865, 867 - Mustang).

  • OLG München, 19.11.2009 - 29 U 2835/09  

    Markenrechtsschutz: Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildmarken mit

    Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf die maßgeblichen inländischen Verkehrskreise, also auf den Handel und/oder auf normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher der betroffenen Waren wirkt (EuGH GRUR 2006, 411 ff. - Tz. 24 - Matratzen Concord/Hukla), die eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnehmen und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achten (EuGH Urteil vom 14. Oktober 2009, Rs. T-140/08 - Tz. 54 - TiMi Kinderjoghurt; Urteil vom 3. September 2009, Rs. C-498/07 P - Tz. 60 - La Española; GRUR 2007, 700 ff. - Tz. 40 - HABM/Shaker; BGH GRUR 2009, 1055 ff. - Tz. 26 - airdsl; GRUR 2009, 484 ff. - Tz. 23 - Metrobus; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr in bildlicher Hinsicht ist außerdem davon auszugehen, dass bei einem Wort-/Bildzeichen neben dem Wortbestandteil auch die Bildbestandteile dessen Gesamteindruck mitprägen, sofern es sich nicht um eine nichtssagende Graphik handelt (BGH GRUR 2009, 1055 ff. - Tz. 27 - airdsl; GRUR 2005, 419, 423 - Räucherkate).

    Differenziert wird dies bei Wort-/Bildmarken beurteilt, bei denen der Verkehr sich in einer Kombination Wort und Bild regelmäßig dann am Wortbestandteil orientieren wird, wenn dieser kennzeichnungskräftig ist bzw. es sich bei dem Bildbestandteil lediglich um eine nichtssagende oder geläufige und nicht ins Gewicht fallende grafische Gestaltung handelt (BGH GRUR 2009, 1055 ff. - Tz. 28 - airdsl; GRUR 2007, 235 ff. - Tz. 22 - Goldhase; GRUR 2005, 419, 423 - Räucherkate; GRUR 2006, 859 ff. - Tz. 29 - Malteserkreuz; GRUR 2006, 60 ff. - Tz. 20 - coccodrillo).

    Dass ein Zeichen geeignet ist, bloße Assoziationen an ein fremdes Kennzeichen hervorzurufen, reicht nicht aus (BGH GRUR 2009, 1055 ff. - Tz. 37 - airdsl; GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2004, 865, 867 - Mustang).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht