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   OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09   

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OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09 (https://dejure.org/2009,1030)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2009 - 6 W 4/09 (https://dejure.org/2009,1030)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 6 W 4/09 (https://dejure.org/2009,1030)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Einheitlicher Antrag nur bei wesentlich gleichem Lebenssachverhalt - Zur Frage, wann ein auf mehrere Auskünfte gerichteter Anordnungsantrag nach § 101 Abs. 9 UrhG einen einheitlichen Antrag im Sinn von § 128c KostO bildet.

  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    §§ 101 Abs. 9 UrhG, 128 c KostO
    Zu den Gerichtsgebühren bei einer Auskunft nach § 101 UrhG

  • openjur.de

    Antragsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung im Internet: Höhe der pauschalen Gerichtsgebühr bei Aufnahme mehrerer Verletzungshandlungen in einen Antrag

  • Telemedicus

    Gebühren für mehrere Auskunftsersuche

  • Telemedicus

    Gebühren für mehrere Auskunftsersuche

  • JurPC

    Mehrere "Anträge" im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenrechtliche Behandlung mehrerer in einem Auskunftsersuchen zusammengefasster Anträge hinsichtlich mehrerer Verletzer und Verletzungshandlungen

  • kanzlei.biz

    Kosten bei Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • webhosting-und-recht.de

    Kostenberechnung bei urheberrechtlichem Internet-Auskunftsanspruch

  • Judicialis

    UrhG § 101 Abs. 9; ; KostO § 128c

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 9; KostO § 128c
    Gebührenrechtliche Behandlung mehrerer in einem Auskunftsersuchen zusammengefasster Anträge hinsichtlich mehrerer Verletzer und Verletzungshandlungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Auskunftsersuchen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kosten der Auskunftsanordung gegen Provider

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Neues zum Thema Auskunftsanspruch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kostenberechnung bei urheberrechtlichem Internet-Auskunftsanspruch

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Auskunftsersuchen bei Access-Providern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kostenberechnung bei urheberrechtlichem Internet-Auskunftsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Kurzanmerkung)

    § 101 Abs. 9 UrhG
    Mengenrabatt für Auskunftsersuche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 328 (Ls.)
  • MMR 2009, 263
  • MIR 2009, Dok. 053
  • ZUM 2009, 299
  • WRP 2009, 335
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 09.10.2008 - 6 W 123/08

    Urheberrecht - Gegenstandswert im Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG n.F.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09
    Der Umstand, dass dasselbe Werk unter Verwendung unterschiedlicher IP-Adressen zum Download angeboten wurde, begründet allerdings noch keinen wesentlichen Unterschied im genannten Sinne (im Ergebnis wohl ebenso OLG Köln GRUR-RR 2009, 38).

    Ob eine wesentliche Abweichung und damit ein inhaltlich gesonderter Antrag auch dann anzunehmen ist, wenn ein Verletzer mehrere unterschiedliche Werke zum Download anbietet (so OLG Köln GRUR-RR 2009, 38) und ob die Zahl der verwendeten GUID und die Zahl der betroffenen Werke gegebenenfalls miteinander zu multiplizieren sind, braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101, Rdn. 70).

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).

    Letzteres folgt aber nach Auffassung des Senats nicht allein und nicht einmal in erster Linie daraus, daß die IP-Adressen dynamisch zugeteilt werden, also regelmäßig mit der Folge wechseln, daß mehrere IP-Adressen gegebenenfalls einem einzigen Anschluß / Anschlußinhaber zuzuordnen sind (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263).

    Letzteres gilt deshalb entgegen der Auffassung des OLG Karlsruhe (a.a.O.) auch dann, wenn die Verletzungshandlungen unter Verwendung unterschiedlicher Client-GUID begangen wurden, was zwar indiziell - wenngleich nicht zwingend (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263) - auf das Handeln verschiedener Verletzer deutet, den für die Anwendung des § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO bei typisierender Betrachtung maßgeblichen Sachverhalt aber nicht entscheidend prägt.

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

    Da das Beschwerdeverfahren nur die einstweilige Anordnung betrifft und die Verkehrsdaten für die Verfolgung von Verletzungen bezüglich ein und desselben Werk benötigt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.01.2009, Az. 6 W 4/09, veröffentlicht in juris), erschien die Festsetzung des Gegenstandswerts auf EUR 1.500,00 angemessen.
  • OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gerichtskostenansatz für einen Antrag auf

    Der Intention des Gesetzgebers, die Gebühr einerseits zu pauschalieren, andererseits aber am entstehenden Aufwand auszurichten, entspricht es vor diesem Hintergrund am besten, wenn auch im Falle der Zusammenfassung mehrerer inhaltlich unterschiedlicher Anträge für jeden Antrag eine gesonderte Gebühr anfällt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.01.2009 - 6 W 4/09, WRP 2009, 335).

    Unterscheidet sich der zur Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt für einzelne Teile des Auskunftsbegehrens in einem wesentlichen Punkt, handelt es sich gebührenrechtlich um mehrere Anträge, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach § 128c KostO auslösen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.01.2009 - 6 W 4/09, WRP 2009, 335).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 10 W 11/09

    Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

    Die IP-Adresse bei privaten Internet-Anschlüssen ändert sich in der Regel mindestens einmal täglich so dass zum Zeitpunkt der Antragstellung oft noch nicht erkennbar ist, wie viele Verletzer sich letztlich hinter mehreren vom Verletzten bereits ermittelten IP-Adressen verbergen (vgl. OLG Karlsruhe, 15.01.2009, 6 W 4/09, JURIS).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2011 - 6 W 69/11

    Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Kostenansatz bei

    Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 15.01.2009 (6 W 4/09, InstGE 11, 29 = WRP 2009, 335) dargelegten Auffassung fest, dass die Festgebühr nach § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO mehrfach anfällt, wenn in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen (ebenso OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; a.A. OLG München, GRUR-RR 2011, 230).

    Der Senat insoweit hält nach neuerlicher Prüfung im Grundsatz an seiner im Beschluss vom 15.01.2009 (6 W 4/09, InstGE 11, 29 = WRP 2009, 335) dargelegten Auffassung fest, dass die Festgebühr nach § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO (entspr. § 128c Nr. 4 KostO a.F.) mehrfach anfällt, wenn in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen.

  • OLG Köln, 01.03.2009 - 2 Wx 14/09

    Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

    Etwas anderes gelte allerdings beispielhaft in den in einem Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Januar 2009 (2 W 4/09; inzwischen veröffentlicht in WRP 2009, 335 ff.) genannten Fällen, in denen in einem Auskunftsersuchen mehrere Anträge zusammengefaßt sind.
  • OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1894/10

    Gerichtskosten: Gebührenanfall für eine richterliche Gestattungsanordnung über

    Wenn also andere Oberlandesgerichte trotz des Vorliegens nur einer Antragsschrift einen mehrfachen Anfall der Festgebühr unter der Voraussetzung annehmen , dass dem Antrag Verletzungshandlungen zugrunde liegen , die mehrere Personen unabhängig voneinander begangen haben (so OLG Karlsruhe OLGR 2009, 495 = MMR 2009, 263 und OLG Düsseldorf Rpfleger 2009, 415 = JurBüro 2009, 321 = MMR 2009, 476) , oder dass es sich um die Verletzung mehrerer urheberrechtlicher Werke handelt (so OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 407 = MMR 2009, 551) , vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen .
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).
  • OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 307/13

    Höhe der Kosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]); jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).
  • LG Köln, 12.02.2009 - 28 AR 10/08

    Abhängigkeit der Höhe einer durch einen Verletzer zu erstattenden Gebühr von der

    Auch die Entscheidung des OLG Karlruhe (Az. 6 W 4/09, zitiert nach juris) bestätigt dieses Ergebnis.
  • OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1868/10

    Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Internet-Musiktauschbörsen:

  • OLG Hamm, 21.12.2009 - 4 W 57/09

    Geschäftswert für Auskunftsansprüche nach § 101 UrhG

  • OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12

    Höhe der Gerichtskosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12

    Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen

  • LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12

    Gerichtsgebühren für eine Auskunft nach § 101 UrhG fallen für jedes Werk

  • LG Köln, 12.04.2010 - 9a OH 820/09

    Erinnerung gegen eine Gebührenentscheidung betreffend eine Entscheidung über "den

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08   

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https://dejure.org/2008,2331
OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08 (https://dejure.org/2008,2331)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.11.2008 - 5 W 117/08 (https://dejure.org/2008,2331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ist die Abmahnung rechtlich oder sachlich unberechtigt, muss der Abgemahnte hierauf nicht hinweisen; der Abmahner trägt die Verfahrenskosten

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet, außergerichtlich auf eine irrtümliche Abmahnung zu reagieren

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Art. 103 Abs. 1 GG; §§ 91 a, 321 a ZPO
    Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antwortpflicht eines Abgemahnten in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten i.F.d. Ermangelns einer wettbewerbswidrigen Handlung oder ihrer Androhung durch einen Abgemahnten; Verpflichtung eines Gerichts zur Kenntnisnahme und zur Abwägung von Ausführungen der Parteien im ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine "Antwortpflicht" bei unberechtigter Abmahnung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Keine Antwortpflicht bei Abmahnung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Hat der unberechtigt Abgemahnte bestimmte Aufklärungspflichten?

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Antwortpflicht bei unberechtigter Abmahnung im Wettbewerbsrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 159 (Ls.)
  • WRP 2009, 335
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08
    Die Antragstellerin übersieht, dass es nach nach herrschender Auffassung (vgl. BGH WRP 1995, 300 ff. -Kosten bei unbegründeter Abmahnung; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 12 Rn. 1.63 m.w.N.; Harte/Henning/Brüning, UWG, § 12 Rn. 69; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 41 Rn. 55 ff.; Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 4 Rn. 12 ff.) eine derartige "Antwortpflicht" des zu Unrecht Abgemahnten nicht gibt, da es an einer begangenen oder drohenden wettbewerbswidrigen Handlung mangelt.

    Aus den gleichen Gründen folgt eine Antwortpflicht -so sinnvoll eine Antwort zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten auch sein mag- nicht aus § 311 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB (c.i.c.) oder nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag bzw. einer entsprechenden Anwendung des § 840 Abs. 1, 2 ZPO ( vgl. eingehend BGH WRP 1995, 300, 301 f. -Kosten bei unbegründeter Abmahnung).

  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08
    Nicht hingegen hat das Gericht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8.7.1997, Az.: 1 BvR 1621/94; juris-Rz. 43 f.; BGH NJW-RR 2005, 1051, 1052).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08
    Nicht hingegen hat das Gericht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8.7.1997, Az.: 1 BvR 1621/94; juris-Rz. 43 f.; BGH NJW-RR 2005, 1051, 1052).
  • LG Düsseldorf, 21.10.2020 - 12 S 2/19
    Dementsprechend besteht eine "Antwortpflicht des Abgemahnten" außerhalb der Störerhaftung mangels gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischen den Beteiligten nicht (BGH GRUR 1995, 167, 169; OLG Hamburg BeckRS 2009, 04374; s. auch Forch, GRUR-Prax 2014, 367; Hofmann, GRUR-Prax 2020, 355).
  • AG Landshut, 25.01.2019 - 10 C 985/18

    Keine vorgerichtliche Aufklärungspflicht des für Urheberrechtsverletzung nicht

    Insoweit bestand eine Verpflichtung des Beklagten, seine vollständigen Erkenntnisse über den Hergang der Urheberrechtsverletzung gegenüber der Klägerin vorgerichtlich auszubreiten, nicht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 24.11.2008, 5 W 117/08; Amtsgericht Hamburg, 03.07.2015, 36a C 134/14).
  • LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19

    Keine Aufklärungspflicht des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Insoweit habe eine Verpflichtung des Beklagten, seine vollständigen Erkenntnisse über den Hergang der Urheberrechtsverletzung gegenüber der Klägerin vorgerichtlich auszubreiten, nicht bestanden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 24.11.2008, 5 W 117/08; Amtsgericht Hamburg, 03.07.2015, 36a C 134/14).
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