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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,466
BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07 (https://dejure.org/2009,466)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2009 - I ZR 149/07 (https://dejure.org/2009,466)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07 (https://dejure.org/2009,466)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Sondernewsletter

    PreisangabenVO § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 und 2; UWG 2004 § 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 1 und 2; UWG 2008 § 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und 2; UWG § 12 Abs. 1 Satz 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Sondernewsletter - Zur Blickfangwerbung für einen Telefontarif und eine Internet-Flatrate unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit mittels E-Mail-Newsletter und zur Erstattung der Abmahnkosten für eine nur teilweise begründete wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Sondernewsletter

  • Telemedicus

    Sondernewsletter

  • Telemedicus

    Sondernewsletter

  • webshoprecht.de

    Zur blickfangmäßigen Preiswerbung, ohne Hinweise auf weitere Kosten am Blickfang teilnehmen zu lassen, und zur Kostenverteilung bei teilweise unberechtigter Abmahnung (Sondernewsletter)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Teilweise berechtigte Abmahnung - Kostenquote oder streitwertbezogen?

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinreichender Hinweis auf die Kosten des Kabelanschlusses in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine Internet-Flatrate unter Angabe von Preisen bei vorausgesetztem Kabelanschluss des Anbieters bei Inanspruchnahme dieser ...

  • info-it-recht.de

    Werbung für Internet-Flatrate

  • Betriebs-Berater

    Werbung für einen Internet-Zugang - Sondernewsletter

  • reise-recht-wiki.de

    Werbung per Newsletter muss vollständige Preisangabe enthalten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichender Hinweis auf die Kosten des Kabelanschlusses in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine Internet-Flatrate unter Angabe von Preisen bei vorausgesetztem Kabelanschluss des Anbieters bei Inanspruchnahme dieser ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sondernewsletter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweispflichten bei Werbung für Telefon/Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG
    Kostenerstattung bei nur teilweise berechtigter Abmahnung

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Sondernewsletter

  • beckmannundnorda.de (Leitsatz)

    Preistransparenz bei Werbung für Telefon- bzw. Internettarife und Abmahnkosten bei teilweise berechtigter Abmahnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenersatz bei nur teilweise berechtigter Abmahnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sondernewsletter - Der konkurrenzlose Telefonanschluss

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    "Sondernewsletter" - Auf Kosten durch einen notwendigen Kabelanschluss für Internet-Flatrates muss schon in der Werbung hinreichend hingewiesen werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angabe von Folgekosten bei Werbung für Telekommunikationsdienste

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung für Internet-Flatrate muss Zusatzkosten für Kabelanschluss aufzeigen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Werbung für einen Internet-Zugang - Sondernewsletter

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Sondernewsletter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reklame für Internet-Flatrate muss zusätzliche Anschluss-Kosten nennen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Sternchenhinweisen und konkurrenzlos

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Volle Abmahnkosten bei Teilerfolg des Abmahners?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Bei teilweise unberechtigten Abmahnungen werden die Abmahnkosten nur für den berechtigten Teil der Abmahnung ersetzt

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Was kostet eine teilweise berechtigte Abmahnung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Preisangaben in Newslettern - es gelten die gleichen Regeln wie in Onlineshops

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1010
  • GRUR 2010, 744
  • MMR 2010, 611
  • MIR 2010, Dok. 088
  • BB 2010, 1609
  • K&R 2010, 510
  • WRP 2010, 1023
 
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Wird zitiert von ... (187)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 139/05

    Telefonieren für 0 Cent!

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es anderenfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 17.7. 2008 - I ZR 139/05, GRUR 2009, 73 Tz. 15 = WRP 2009, 48 - Telefonieren für 0 Cent!; Urt. v. 22.4. 2009 - I ZR 14/07, GRUR 2009, 1180 Tz. 23 = WRP 2009, 1510 - 0, 00 Grundgebühr).

    Der Anbieter oder Werbende ist nach der Preisangabenverordnung nicht zur Angabe der Preise von Produkten verpflichtet, die lediglich Gegenstand möglicher Folgegeschäfte sind, auch wenn er diese selbst anbietet und mittelbar mitbewirbt (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.2007 - I ZR 51/05, GRUR 2008, 729 Tz. 15 = WRP 2008, 928 - Werbung für Telefondienstleistungen; BGH GRUR 2009, 73 Tz. 17 - Telefonieren für 0 Cent!; BGH, Urt. v. 5.11.2008 - I ZR 55/06, GRUR 2009, 690 Tz. 9 = WRP 2009, 809 - XtraPac).

    In einem solchen Fall ist ein Endpreis für das einheitliche Leistungsangebot anzugeben (BGH GRUR 2009, 73 Tz. 18 - Telefonieren für 0 Cent!).

    Dabei liegt ein einheitliches Leistungsangebot in aller Regel jedenfalls dann vor, wenn die Inanspruchnahme der beworbenen Leistung zwangsläufig die Inanspruchnahme einer anderen Leistung voraussetzt (vgl. BGH GRUR 2009, 73 Tz. 23 - Telefonieren für 0 Cent!).

    Die genannten Vorschriften der Preisangabenverordnung sollen verhindern, dass ein Wettbewerber mit der besonderen Preisgünstigkeit eines Preisbestandteils blickfangmäßig wirbt, weitere Preisbestandteile dagegen verschweigt oder in der Darstellung untergehen lässt (BGH GRUR 2009, 73 Tz. 25 - Telefonieren für 0 Cent!; GRUR 2009, 1180 Tz. 27 - 0, 00 Grundgebühr).

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es anderenfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 17.7. 2008 - I ZR 139/05, GRUR 2009, 73 Tz. 15 = WRP 2009, 48 - Telefonieren für 0 Cent!; Urt. v. 22.4. 2009 - I ZR 14/07, GRUR 2009, 1180 Tz. 23 = WRP 2009, 1510 - 0, 00 Grundgebühr).

    Die für die Entscheidung des Streitfalls maßgeblichen Bestimmungen der § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 und 2 PAngV sind Marktverhaltensregelungen i. S. von § 4 Nr. 11 UWG (BGH, Urt. v. 4.10.2007 - I ZR 22/05, BGH GRUR 2008, 532 Tz. 21 = WRP 2008, 782 - Umsatzsteuerhinweis; BGH GRUR 2009, 1180 Tz. 24 - 0, 00 Grundgebühr).

    Nach Art. 1 und 2 lit. a, Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse ist bei Erzeugnissen, die Verbrauchern von Händlern angeboten werden, der Endpreis für eine Produkteinheit unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben (BGH GRUR 2009, 1180 Tz. 24 f. - 0, 00 Grundgebühr).

    Die genannten Vorschriften der Preisangabenverordnung sollen verhindern, dass ein Wettbewerber mit der besonderen Preisgünstigkeit eines Preisbestandteils blickfangmäßig wirbt, weitere Preisbestandteile dagegen verschweigt oder in der Darstellung untergehen lässt (BGH GRUR 2009, 73 Tz. 25 - Telefonieren für 0 Cent!; GRUR 2009, 1180 Tz. 27 - 0, 00 Grundgebühr).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
    Derartige Kosten müssen jedoch, wenn sie - wie hier - Bestandteil des Endpreises sind, auf andere Weise hinreichend deutlich kenntlich gemacht werden (vgl. BGHZ 139, 368, 376 - Handy für 0, 00 DM).

    Nach diesen Maßstäben ist eine blickfangmäßig herausgestellte Preisangabe unvollständig, wenn in der Werbung nicht gleichzeitig die weiteren Preisbestandteile so dargestellt werden, dass sie dem blickfangmäßig herausgestellten Preisbestandteil eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sind (vgl. BGHZ 139, 368, 376 - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 2.6. 2005 - I ZR 252/02, GRUR 2006, 164 Tz. 21 = WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II, m. w. N.).

    Voraussetzung ist aber, dass der Sternchenhinweis am Blickfang teilhat und dadurch eine klare und unmissverständliche Zuordnung der weiteren Preisangaben zu den herausgestellten Preisangaben gewahrt bleibt (vgl. BGHZ 139, 368, 377 - Handy für 0, 00 DM).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
    b) Für die Frage, ob der Klägerin ein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten zusteht, kommt es dagegen allein auf das zur Zeit der Abmahnung im Juni 2005 geltende Recht an (vgl. BGH, Urt. v. 19.4. 2007 - I ZR 57/05, GRUR 2007, 981 Tz. 15 = WRP 2007, 1337 - 150 % Zinsbonus).

    Ist die besondere Preiswürdigkeit eines Preisbestandteils blickfangmäßig herausgestellt, kann eine irrtumsausschließende Aufklärung nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die anderen Preisbestandteile erfolgen, der am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung der übrigen Preisbestandteile zu den herausgestellten Preisangaben wahrt (BGH GRUR 2007, 981 Tz. 23 - 150 % Zinsbonus, m. w. N.).

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
    Nach diesen Maßstäben ist eine blickfangmäßig herausgestellte Preisangabe unvollständig, wenn in der Werbung nicht gleichzeitig die weiteren Preisbestandteile so dargestellt werden, dass sie dem blickfangmäßig herausgestellten Preisbestandteil eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sind (vgl. BGHZ 139, 368, 376 - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 2.6. 2005 - I ZR 252/02, GRUR 2006, 164 Tz. 21 = WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II, m. w. N.).

    Wird ein Teil eines gekoppelten Angebots in der Werbung blickfangmäßig oder in anderer Weise als besonders günstig herausgestellt, ist es daher wettbewerbswidrig, wenn Hinweise auf Belastungen, die den herausgestellten günstigen Preis unmittelbar relativieren, weder am Blickfang teilnehmen noch sonst hervorgehoben dargestellt sind (vgl. BGH GRUR 2006, 164 Tz. 20 - Aktivierungskosten II, m. w. N.).

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 51/05

    Werbung für Telefondienstleistungen

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
    Der Anbieter oder Werbende ist nach der Preisangabenverordnung nicht zur Angabe der Preise von Produkten verpflichtet, die lediglich Gegenstand möglicher Folgegeschäfte sind, auch wenn er diese selbst anbietet und mittelbar mitbewirbt (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.2007 - I ZR 51/05, GRUR 2008, 729 Tz. 15 = WRP 2008, 928 - Werbung für Telefondienstleistungen; BGH GRUR 2009, 73 Tz. 17 - Telefonieren für 0 Cent!; BGH, Urt. v. 5.11.2008 - I ZR 55/06, GRUR 2009, 690 Tz. 9 = WRP 2009, 809 - XtraPac).

    In einem solchen Fall ist der Anbietende oder Werbende nach der Preisangabenverordnung verpflichtet, die für dieses andere Produkt entstehenden Kosten deutlich kenntlich zu machen (vgl. BGH GRUR 2008, 729 Tz. 16 - Werbung für Telefondienstleistungen).

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
    Dem steht nicht entgegen, dass die Abmahnkostenpauschale, die ein nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugter Verband beanspruchen kann, auch dann in voller Höhe geschuldet ist, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt war (vgl. BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 94/97, WRP 1999, 509, 512; BGHZ 177, 253 - Tz. 50; BGH, Urt. v. 4.12.2008 - I ZR 100/06, GRUR 2009, 413 Tz. 31 = WRP 2009, 300 - Erfokol-Kapseln).
  • BGH, 07.07.1983 - I ZR 119/81

    Unzulässigkeit einer Werbebehauptung aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten -

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
    Die Beklagte, die insoweit darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.7. 1983 - I ZR 119/81, GRUR 1983, 779, 781 = WRP 1983, 675 - Schuhmarkt), hat nicht dargetan, dass zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung ihr Angebot eines Telefonanschlusses unter Berücksichtigung dieser weiteren Kosten das günstigste im Wettbewerb war.
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
    Dem steht nicht entgegen, dass die Abmahnkostenpauschale, die ein nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugter Verband beanspruchen kann, auch dann in voller Höhe geschuldet ist, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt war (vgl. BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 94/97, WRP 1999, 509, 512; BGHZ 177, 253 - Tz. 50; BGH, Urt. v. 4.12.2008 - I ZR 100/06, GRUR 2009, 413 Tz. 31 = WRP 2009, 300 - Erfokol-Kapseln).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 100/06

    Erfokol-Kapseln

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
    Dem steht nicht entgegen, dass die Abmahnkostenpauschale, die ein nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugter Verband beanspruchen kann, auch dann in voller Höhe geschuldet ist, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt war (vgl. BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 94/97, WRP 1999, 509, 512; BGHZ 177, 253 - Tz. 50; BGH, Urt. v. 4.12.2008 - I ZR 100/06, GRUR 2009, 413 Tz. 31 = WRP 2009, 300 - Erfokol-Kapseln).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05

    Umsatzsteuerhinweis

  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 55/06

    XtraPac

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 7/16

    Einwilligung in die Speicherung von Cookies

    Das Berufungsgericht hat zu Recht auch den auf Ersatz der Abmahnkostenpauschale gerichteten Klageantrag II als begründet angesehen, weil die Abmahnung mit Blick auf die mit dem Klageantrag I 1 beanstandete Handlung im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG berechtigt war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 Rn. 51 = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter).
  • LG München I, 09.06.2021 - 37 O 5667/20

    Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets

    Der Erstattung der vollen Abmahnkostenpauschale stand vorliegend nicht entgegen, dass die Abmahnung nur teilweise berechtigt war, da diese sich nach den Kosten des Verbandes richtet (st. Rspr., BGH, Urt. v. 10.12.2009, Az.: I ZR 149/07 = GRUR 2010, 744 Rn. 51 - Sondernewsletter; vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 13 Rn. 133).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Da danach die Abmahnung des Beklagten durch die Klägerin immerhin teilweise berechtigt war, stehen dieser auch die von ihr in Form einer Pauschale geltend gemachten Abmahnkosten zu (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 Rn. 51 = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17385
OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14 (https://dejure.org/2015,17385)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.2015 - 6 U 137/14 (https://dejure.org/2015,17385)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 6 U 137/14 (https://dejure.org/2015,17385)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Information über ein Widerrufsrecht im Internet muss zeitlich, nicht zwingend räumlich, vor Abgabe einer Bestellung erfolgen

  • JurPC

    Flirtcafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Wettbewerbswidrigkeit des Betriebs einer Internetseite; Anforderungen an die Erreichbarkeit der Information des Verbrauchers über ein bestehendes Widerrufsrecht bei einem Internetangebot

  • online-und-recht.de

    Fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung kann in einem Online-Shop auch unterhalb des "Kaufen"-Buttons stehen, wenn unmittelbarer räumlicher Zusammenhang gegeben

  • kanzlei.biz

    Widerrufsbelehrungshinweis "vor" Vertragsschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 312d Abs. 1 S. 1
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Wettbewerbswidrigkeit des Betriebs einer Internetseite

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Flirtcafé

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Onlineshop: Platzierung der Widerrufsbelehrung im Checkout

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss nicht zwingend vor "Kaufen"-Button stehen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    ECommerce: Gestaltung von Bestellseiten in Online-Shops

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung in Online-Shop muss nicht oberhalb von "Bestell-Buttons" stehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung in Online-Shop muss nicht oberhalb von "Bestell-Buttons" stehen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung muss nicht zwingend vor "Kaufen"-Button platziert werden

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wo muss der Hinweis auf das Widerrufsrecht platziert werden?

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf das Widerrufsrecht auch unterhalb des Bestell-Buttons möglich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Sonstiges

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Ausreichender Hinweis auf das Widerrufsrecht: Erfolgreich für Online-Dating-Anbieter gegen Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1453
  • MDR 2015, 905
  • GRUR-RR 2015, 447
  • MMR 2015, 652
  • K&R 2015, 588
  • WRP 2010, 1023
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es andernfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (BGH, GRUR 2010, 744 Tz. 20 - Sondernewsletter m. w. N.).

    Einem Verband ist die geschuldete Kostenpauschale auch dann in voller Höhe zu erstatten, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt ist (BGH, GRUR 2010, 744 Tz. 51 - Sondernewsletter m. w. N.).

  • LG Köln, 19.08.2014 - 33 O 245/13

    Abofalle bei Flirtcafé und Platzierung der Widerrufsbelehrung im Bestellprozess

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.8.2014 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 245/13 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14
    Aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung OLG Frankfurt, GRUR-RR 2007, 56 folgt nichts anderes: Das OLG hat dort ausdrücklich offengelassen, ob eine "Zwangsführung" des Nutzers in dem Sinne erforderlich ist, dass ein Kaufabschluss nicht getätigt werden kann, ohne dass der Besteller zuvor mit dem Text der Widerrufsbelehrung konfrontiert worden ist.
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14
    Es ist zwar streitig, inwieweit die Einführung weiterer Verletzungshandlungen ohne Änderung des Klageantrags auch dann zu einer Änderung des Streitgegenstands führt, wenn sich aus den nachgeschobenen Verletzungsfällen dieselbe Verletzungsform ergibt (so BGHZ 166, 253 = GRUR 2006, 421 Tz. 26 - Markenparfümverkäufe; kritisch Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 Rn. 2.29; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, Kap. 46 Rn. 2d, jeweils m. w. N.).
  • OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13

    50 De-Mails inklusive

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14
    Der Senat hat zwar einmal in anderem Zusammenhang eine ähnliche Sichtweise anklingen lassen (Senat, GRUR 2015, 75, 80 - 50 De-Mails inklusive, zu § 312g Abs. 2 a. F.), ohne dass diese Frage seinerzeit entscheidungserheblich gewesen wäre.
  • LG Berlin, 30.06.2016 - 52 O 340/15

    Zum Umfang der Informationspflichten eines Online-Dating-Portals

    Ob im vorliegenden Fall ein Link bezeichnet mit "Widerrufsbelehrung" ausreichend ist, wie das OLG Köln GRUR-RR 2015, 447 zum Internetportal "Flirtcafe" angenommen hat, war von der Kammer nicht zu entscheiden.
  • OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1582/18

    Angabe von wesentlichen Eigenschaft der angebotenen Ware auf Bestellseite eines

    a) Ein Zurverfügungstellen der Informationen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, liegt nur dann vor, wenn sich die Informationen auf der Internetseite befinden, auf der der Kunde den Bestellvorgang abschließt, nicht aber, wenn die Informationen nur über einen Link abrufbar sind oder aber sogar nur - wie vorliegend - über einen Link auf einer vorgeschalteten Internetseite erreichbar sind (Palandt-Grüneberg, BGB, 78. Aufl. § 312 j Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 3; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 2015, 1453 Tz. 16).
  • OLG Köln, 07.10.2016 - 6 U 48/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Gestaltung einer Schaltfläche zur Bestellung einer

    Insoweit hat der Senat bereits entschieden (WRP 2015, 1123-1125, Rn. 15 - juris), dass in zeitlicher und räumlicher Nähe nicht unbedingt heißt, dass der Hinweis auch räumlich vor dem Bestellbutton erscheinen muss.
  • OLG Nürnberg, 05.05.2020 - 3 U 3878/19

    Informationspflichten beim Vertrieb von Konsumgütern an Verbraucher im Internet

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist es anerkannt, dass ein Zurverfügungstellen der Informationen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, nur dann vorliegt, wenn sich die Informationen auf der Internetseite befinden, auf der der Kunde den Bestellvorgang abschließt, nicht aber, wenn die Informationen nur über einen Link abrufbar oder aber sogar nur über einen Link auf einer vorgeschalteten Intemetseite erreichbar sind (OLG München, Urteil vom 31.01.2019, Aktenzeichen 29 U1582/18, juris Rn. 30 ff; Palandt-Grüneberg, BGB, 79. Aufl. § 312j Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 3; OLG Köln, NJW-RR 2015, 1453 Tz. 16).
  • KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14

    Sitzplatzreservierung - Mitteilung von Gebühren für die Sitzplatzreservierung in

    Selbst soweit in gesetzlichen Regelungen eine unmittelbare Information "vor" einer Bestellung ausdrücklich gefordert wird (etwa in § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB), soll sogar eine der Bestell-Schaltfläche nachfolgende Information genügen, wenn Bestell-Schaltfläche und Information wegen ihres unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs gleichzeitig wahrgenommen werden (BT-Drs. 17/7745, 10 f; OLG Köln, GRUR-RR 2015, 447, 448).

    Selbst soweit - wie erörtert - in gesetzlichen Regelungen eine unmittelbare Information "vor" einer Bestellung ausdrücklich gefordert wird (etwa in § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB), genügt es für eine insoweit regelmäßig gebotene Gleichzeitigkeit der Wahrnehmung von Informationen und Bestell-Schaltfläche, wenn beides bei üblicher Bildschirmauflösung gleichzeitig und ohne Scrollen zu sehen ist (BT-Drs. 17/7745, 10 f; OLG Köln, GRUR-RR 2015, 447, 449; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 312j Rn. 7).

  • LG Berlin, 07.11.2023 - 91 O 69/23

    Zur Frage, wo die wesentlichen Eigenschaften der Ware (Textilmaterialangabe) im

    a) Ein Zurverfügungstellen der Informationen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, liegt nur dann vor, wenn sich die Informationen auf der Internetseite befinden, auf der der Kunde den Bestellvorgang abschließt, nicht aber, wenn die Informationen nur über einen Link abrufbar sind oder aber sogar nur - wie vorliegend - über das Anklicken der Produktdetailseite ohne eindeutigen Hinweis darauf, dass sich hier die Materialzusammensetzung befindet (Palandt-Grüneberg, BGB, 82. Aufl. § 312j Rn. 7; OLG München, GRUR-RR 2019, 265; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 3; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 2015, 1453 Tz. 16).
  • AG Köln, 08.11.2017 - 149 C 68/17

    Einbeziehen einer Verlängerungsklausel in den Vertrag bei Abschluss eines

    Der Klägervertreter hat hierzu argumentiert, das OLG Köln, (WRP 2015, 1123, Seite1123, vorgehend LG Köln) habe in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren gerügt, dass die Widerrufsinformationen gem. § 312c BGB nicht ordnungsgemäß gestaltet sei.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.2012 - I-6 U 238/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,15273
OLG Köln, 22.06.2012 - I-6 U 238/11 (https://dejure.org/2012,15273)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2012 - I-6 U 238/11 (https://dejure.org/2012,15273)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - I-6 U 238/11 (https://dejure.org/2012,15273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,15273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Zu den notwendigen Angaben zum Preis und den Folgekosten bei der Bewerbung eines Kabelanschlusses

  • JurPC

    "Teilhabe am Blickfang"

  • aufrecht.de

    Zur Zulässigkeit von Fußnoten in Werbeanzeigen

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Preisgestaltung im Wettbewerb im Hinblick auf Erkennbarkeit und Lesbarkeit von Preisbestandteilen und Sternchenhinweisen

  • info-it-recht.de

    Preiswerbung mit Sternchenhinweisen in Fußnoten (Teilhabe am Blickfang)

  • rechtsportal.de

    PAngV § 1
    Teilhabe am Blickfang

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Sternchenhinweis und Teilhabe am Blickfang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile zu Preisangaben in der Werbung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Sternchenhinweis muss nur das Sternchen selbst, nicht aber seine Auflösung am Blickfang teilhaben

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Preiswerbung muss klar und deutlich gestaltet sein

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    PAngV: Interessantes Urteil zum Sternchenhinweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2010, 1023
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 238/11
    Es gilt hierzu dasjenige, was der BGH in der Entscheidung "Sondernewsletter" (GRUR 2010, 744) unter Rz 28 - bezogen auf den dort streitgegenständlichen "Sondernewsletter" - wie folgt formuliert hat: "Wer als Anbieter von Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat nach § 1 Abs. 1 1 PAngV die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
  • OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13

    Anforderungen an die Aufklärung über den Werbecharakter eines Internetauftritts

    Zutreffend hat das Landgericht auch angenommen, dass die in eine Fußnote verlagerte Aufklärung den Anforderungen an die leichte Zugänglichkeit und gute Lesbarkeit eines solchen Hinweises (vgl. Senatsurteil vom 22.06.2012 - 6 U 238/11) nicht genügt.
  • OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13

    50 De-Mails inklusive

    Voraussetzung ist, dass der Hinweis am Blickfang teilhat und dadurch eine klare und unmissverständliche Zuordnung der weiteren Angaben zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH, GRUR 2010, 744 Tz. 35 - Sondernewsletter; Senat, WRP 2012, 1285 Tz. 10 - Sternchenhinweis; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 5 Rn. 2.98).
  • OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 42/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Preiswerbung für einen Internetanschluss

    Danach ist eine blickfangmäßig herausgestellte Preisangabe zwar unvollständig, wenn ihr nicht die weiteren Preisbestandteile eines einheitlichen Leistungsangebots eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sind (vgl. BGH GRUR 2010, 744 Rn. 35 - Sondernewsletter; GRUR 2010, 742 Rn. 31 - Leistungspakete im Preisvergleich); hierzu zählen auch die Kosten eines für die Inanspruchnahme der angebotenen Leistung obligatorischen Kabelanschlusses (vgl. BGH GRUR 2010, 744 Rn. - Sondernewsletter - Senat, Urteile vom 22.06.2012 - 6 U 238/11 und 6 U 240/11 - vom 30.11.2012 - 6 U 84/11 -).
  • OLG Köln, 30.11.2012 - 6 U 84/12

    Zusatzkosten, die nicht von jedem Kunden zu tragen sind, müssen nicht in den

    In den Verfahren 6 U 238/11 und 6 U 240/11 war ebenfalls beanstandet worden, dass einerseits im Blickfang der betreffenden Werbung Preisangaben gemacht worden waren, andererseits sich erst aus einem Hinweis in einer Fußnote die (weitere) Verpflichtung zur Zahlung von Kabelanschlusskosten in Höhe von monatlich 17, 90 EUR ergab.
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