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   BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08   

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https://dejure.org/2010,357
BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08 (https://dejure.org/2010,357)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2010 - I ZR 51/08 (https://dejure.org/2010,357)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - I ZR 51/08 (https://dejure.org/2010,357)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    POWER BALL

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 23 Nr 2 MarkenG, § 6 Abs 2 Nr 3 UWG
    Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß im Internet: Verwendung einer mit einer fremden Marke verwechselbaren Bezeichnung als keyword für den Zugriff von Suchmaschinen - POWER BALL

  • Telemedicus

    Power Ball

  • Telemedicus

    Power Ball

  • webshoprecht.de

    Zur rechtswidrigen Verwendung fremder Marken als Keyword zur Suchmaschinenoptimierung bei Google (Power Ball)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Power-Ball

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verantwortlichkeit für einen Zugriff einer Internetsuchmaschine (hier: Google) auf eine Produktkennzeichnung und der Bezeichnung (hier: power ball) einer Internetseite eines Unternehmens i.R.d. Verwechslung mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL); Markenmäßige ...

  • kanzlei.biz

    "POWER BALL" - Verantwortlichkeit eines Unternehmens von Suchmaschinenergebnissen

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Markenmäßige Benutzung von "POWER BALL" durch Nutzung in Kopfzeile von Unterseite

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Verantwortlichkeit als Täter für eine Trefferliste bei der Suchmaschine Google; hier MarkenG (Power-Ball)

  • rewis.io

    Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß im Internet: Verwendung einer mit einer fremden Marke verwechselbaren Bezeichnung als keyword für den Zugriff von Suchmaschinen - POWER BALL

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß im Internet: Verwendung einer mit einer fremden Marke verwechselbaren Bezeichnung als keyword für den Zugriff von Suchmaschinen - POWER BALL

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verantwortlichkeit für einen Zugriff einer Internetsuchmaschine (hier: Google) auf eine Produktkennzeichnung und der Bezeichnung (hier: power ball) einer Internetseite eines Unternehmens i.R.d. Verwechslung mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL); Markenmäßige ...

  • rechtsportal.de

    Verantwortlichkeit für einen Zugriff einer Internetsuchmaschine (hier: Google) auf eine Produktkennzeichnung und der Bezeichnung (hier: power ball) einer Internetseite eines Unternehmens i.R.d. Verwechslung mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL); Markenmäßige ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    POWER BALL

  • datenbank.nwb.de

    Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß im Internet: Verwendung einer mit einer fremden Marke verwechselbaren Bezeichnung als keyword für den Zugriff von Suchmaschinen - POWER BALL

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Markenverletzung durch Google-Suchergebnisse?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Google-Suchergebnisse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Haftung für suchmaschinenoptimierte Texte, wenn die von Google vorgenommenen Verknüpfungen der Begriffe ausgenutzt werden - POWER BALL

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Markenrechtsverletzende Suchmaschinenoptimierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fremde Marke auf der Internetseite

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Powerball gegen POWER BALL - Internet-Suchwort eines Konkurrenten verletzt Markenrecht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verantwortlichkeit für die markenmäßige Verwendung der Bezeichnung "Power Ball"

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    POWER BALL

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verwechslungsfähige Marke in Google-Suchtreffer eine Rechtsverletzung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung und Suchmaschinenmarketing

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Markenrecht und E-Commerce: Verwendung von Marken im Shop

  • socialmediarecht.de (Kurzinformation)

    SEO und SEM

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation)

    Webseitenbetreiber müssen aufpassen ! Haftung für automatisch generierte Seiten bei Markenrechtsverletzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung auch durch Benutzung in interner Suchmaschine möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Google findet jede markenmäßige Benutzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verwechslungsfähige Marke in Google-Suchtreffer ist Rechtsverletzung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Powerball - Keyword-Störer ist Täter

Besprechungen u.ä. (2)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Suchergebnisse als Markenrechtsverletzung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Verwendung von fremden Markennamen auf Internetseiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1273
  • MDR 2010, 1277
  • GRUR 2010, 835
  • MMR 2010, 700
  • MIR 2010, Dok. 113
  • K&R 2010, 574
  • afp 2010, 460
  • WRP 2010, 1165
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08
    Die Rechte aus der Marke nach der eine Verwechslungsgefahr voraussetzenden Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion der Marke, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (zu Art. 5 Abs. 1 lit. b MarkenRL EuGH, Urt. v. 12.6.2008 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Tz. 57 - O2/Hutchison; zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGHZ 171, 89 Tz. 22 - Pralinenform; BGH, Urt. v. 5.2.2009 - I ZR 167/06, GRUR 2009, 484 Tz. 60 = WRP 2009, 616 - METROBUS).

    Zwar ist der Inhaber einer Marke nicht dazu berechtigt, die Benutzung eines mit der Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Dritten in einer vergleichenden Werbung zu verbieten, die sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen der vergleichenden Werbung i.S. von Art. 4 der Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung erfüllt (zu Art. 3a Abs. 1 der Richtlinie 84/450/EWG: EuGH GRUR 2008, 698 Tz. 45 - O2/Hutchison).

    Denn der Begriff der Verwechslungsgefahr ist in § 6 Abs. 2 Nr. 3 UWG und in § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG einheitlich auszulegen (zu Art. 3a Abs. 1 lit. d Richtlinie 84/450/EWG und Art. 5 Abs. 1 lit. b MarkenRL EuGH GRUR 2008, 698 Tz. 49 - O2/Hutchison).

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08
    Für eine markenmäßige Verwendung reicht es, dass ein als Suchwort verwendetes Zeichen dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Internetsuchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer zu der Internetseite des Verwenders zu führen (BGH, Urt. v. 7.10.2009 - I ZR 109/06, GRUR 2009, 1167 Tz. 14 = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm).

    aa) Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass eine markenmäßige Benutzung vorliegt, wenn ein als Suchwort verwendetes Zeichen dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste in der Internetsuchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer auf diese Weise zu einer Internetseite des Verwenders zu führen (vgl. BGHZ 168, 28 Tz. 17 - Impuls; BGH, Urt. v. 8.2.2007 - I ZR 77/04, GRUR 2007, 784 Tz. 18 = WRP 2007, 1095 - AIDOL; BGH GRUR 2009, 1167 Tz. 14 - Partnerprogramm).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08
    aa) Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass eine markenmäßige Benutzung vorliegt, wenn ein als Suchwort verwendetes Zeichen dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste in der Internetsuchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer auf diese Weise zu einer Internetseite des Verwenders zu führen (vgl. BGHZ 168, 28 Tz. 17 - Impuls; BGH, Urt. v. 8.2.2007 - I ZR 77/04, GRUR 2007, 784 Tz. 18 = WRP 2007, 1095 - AIDOL; BGH GRUR 2009, 1167 Tz. 14 - Partnerprogramm).
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 77/04

    AIDOL

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08
    aa) Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass eine markenmäßige Benutzung vorliegt, wenn ein als Suchwort verwendetes Zeichen dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste in der Internetsuchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer auf diese Weise zu einer Internetseite des Verwenders zu führen (vgl. BGHZ 168, 28 Tz. 17 - Impuls; BGH, Urt. v. 8.2.2007 - I ZR 77/04, GRUR 2007, 784 Tz. 18 = WRP 2007, 1095 - AIDOL; BGH GRUR 2009, 1167 Tz. 14 - Partnerprogramm).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08
    Ob die Klagemarke - wie das Berufungsgericht angenommen hat - über durchschnittliche Kennzeichnungskraft verfügt oder die Kennzeichnungskraft wegen der Anlehnung an einen warenbeschreibenden Begriff unterdurchschnittlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.3.2004 - I ZR 130/01, GRUR 2004, 775, 777 = WRP 2004, 1037 - EURO 2000; Beschl. v. 29.5.2008 - I ZB 54/05, GRUR 2008, 905 Tz. 16 = WRP 2008, 1349 - Pantohexal), kann im Streitfall offenbleiben.
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08
    (2) Die Beurteilung der Frage, ob eine Bezeichnung vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden wird, obliegt im Wesentlichen dem Tatrichter (BGH, Urt. v. 3.2.2005 - I ZR 45/03, GRUR 2005, 414, 415 = WRP 2005, 610 - Russisches Schaumgebäck).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08
    Die Rechte aus der Marke nach der eine Verwechslungsgefahr voraussetzenden Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion der Marke, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (zu Art. 5 Abs. 1 lit. b MarkenRL EuGH, Urt. v. 12.6.2008 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Tz. 57 - O2/Hutchison; zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGHZ 171, 89 Tz. 22 - Pralinenform; BGH, Urt. v. 5.2.2009 - I ZR 167/06, GRUR 2009, 484 Tz. 60 = WRP 2009, 616 - METROBUS).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08
    Zwischen der Klagemarke "POWER BALL" und den beanstandeten Bezeichnungen in Kleinschreibung oder in der Zusammenfassung zu einem Wort besteht wegen der schriftbildlichen Unterschiede zwar keine Zeichenidentität (vgl. zum Unternehmenskennzeichen BGH, Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 230/99, GRUR 2002, 898, 899 = WRP 2002, 1066 - defacto; zur Markenähnlichkeit Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rdn. 219; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, § 14 MarkenG Rdn. 134; weitergehend Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 14 Rdn. 215 für Zeichenidentität bei Unterschieden nur in Groß- und Kleinschreibung im Anfangsbuchstaben).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08
    Ob die Klagemarke - wie das Berufungsgericht angenommen hat - über durchschnittliche Kennzeichnungskraft verfügt oder die Kennzeichnungskraft wegen der Anlehnung an einen warenbeschreibenden Begriff unterdurchschnittlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.3.2004 - I ZR 130/01, GRUR 2004, 775, 777 = WRP 2004, 1037 - EURO 2000; Beschl. v. 29.5.2008 - I ZB 54/05, GRUR 2008, 905 Tz. 16 = WRP 2008, 1349 - Pantohexal), kann im Streitfall offenbleiben.
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08
    Die Rechte aus der Marke nach der eine Verwechslungsgefahr voraussetzenden Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion der Marke, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (zu Art. 5 Abs. 1 lit. b MarkenRL EuGH, Urt. v. 12.6.2008 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Tz. 57 - O2/Hutchison; zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGHZ 171, 89 Tz. 22 - Pralinenform; BGH, Urt. v. 5.2.2009 - I ZR 167/06, GRUR 2009, 484 Tz. 60 = WRP 2009, 616 - METROBUS).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

    (1) Der Betreiber eines Online-Shops, der in dem Shop selbst Waren anbietet und auf seiner Internetseite eine Suchmaschine vorhält, mit der sein Warenangebot erschlossen werden kann, benutzt als Marken geschützte Zeichen im Rahmen der eigenen kommerziellen Kommunikation, wenn er solche Zeichen als Schlüsselwörter speichert, so dass bei Eingabe eines diesen Zeichen entsprechenden Suchworts in die Suchmaske der Suchmaschine bestimmte Angebote eingeblendet werden (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - I ZR 51/08, GRUR 2010, 835 Rn. 25 aE = WRP 2010, 1165 - POWER BALL).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12

    GEMA ./. YouTube I

    Unerheblich ist, dass die Bekl. die Ergebnislisten automatisch erzeugt (vgl. BGH , GRUR 2010, 835 Rn. 46 = NJW-RR 2010, 1273 = WRP 2010, 1165 - POWER BALL; BGH , GRUR 2013, 1229 Rn. 52 - Kinderhochstühle im Internet II).".
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Bei den Ergebnissen der Trefferliste wird für den Internetnutzer in der Regel nicht hinreichend deutlich, ob der Verwender des Metatags, der identische oder ähnliche Produkte anbietet, im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder aber mit diesem wirtschaftlich verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 183/03, BGHZ 168, 28 Rn. 17, 19 - Impuls; Urteil vom 18. Februar 2007 - I ZR 77/04, GRUR 2007, 784 Rn. 18 = WRP 2007, 1095 - AIDOL; Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 109/06, GRUR 2009, 1167 Rn. 14 = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm; Urteil vom 4. Februar 2010 - I ZR 51/08, GRUR 2010, 835 Rn. 25 = WRP 2010, 1165 - POWER BALL).
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