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   BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06 (1)   

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BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06 (1) (https://dejure.org/2009,1663)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - I ZR 168/06 (1) (https://dejure.org/2009,1663)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - I ZR 168/06 (1) (https://dejure.org/2009,1663)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • webshoprecht.de

    Meldepflicht der Hersteller und Importeure von Scannern und zur Angemessenheit der Tarife der Verwertungsgesellschaften

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang eines urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs gegen die zur Zahlung einer Vergütung verpflichteten Hersteller; Auskunft der Händler und Importeure über Art und Stückzahl der im Geltungsbereich des Urheberrechtsgesetz (UrhG) veräußerten oder in Verkehr gebrachten ...

  • kanzlei.biz

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht bei "Scanner mit einer Leistungsfähigkeit von bis zu 2 Vervielfältigungen pro Minute'

  • Judicialis

    UrhG § 54a Abs. 1; ; UrhG § 54f Abs. 3; ; UrhG § 54g Abs. 1; ; UrhWG § 13

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht bei "Scanner mit einer Leistungsfähigkeit von bis zu 2 Vervielfältigungen pro Minute"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang eines urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs gegen die zur Zahlung einer Vergütung verpflichteten Hersteller; Auskunft der Händler und Importeure über Art und Stückzahl der im Geltungsbereich des Urheberrechtsgesetz ( UrhG ) veräußerten oder in Verkehr gebrachten ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Scannertarif

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scannertarif

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Meldepflicht für Scanner bei der VG Wort

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für Scanner bestimmter Geschwindigkeit fällt urheberrechtliche Vergütung an

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1135
  • GRUR 2010, 57
  • MMR 2010, 190
  • WRP 2010, 123
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06
    Scanner sind vergütungspflichtige Vervielfältigungsgeräte im Sinne von § 54a Abs. 1 UrhG a.F. (BGH, Urt. v. 5.7.2001 - I ZR 335/98, GRUR 2002, 246, 247 f. = WRP 2002, 219 - Scanner, m.w.N.).

    Es kommt nicht darauf an, dass der Scanner seine Vervielfältigungsfunktion nur im Zusammenwirken mit anderen Geräten erfüllen kann; desgleichen ist es unerheblich, ob die Vorlage originalgetreu wiedergegeben oder vor dem Ausdrucken im PC formatiert oder sonst bearbeitet wird (BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner, m.w.N.).

    Da der Vervielfältigungsvorgang mit Hilfe eines Scanners dem im Gesetz ausdrücklich geregelten Vervielfältigungsvorgang mit Hilfe eines Fotokopiergeräts weitgehend vergleichbar ist, gelten die angegebenen Vergütungssätze grundsätzlich auch für Scanner (BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner).

    Es ist nicht zu beanstanden und wird von der Revision auch nicht gerügt, dass der Tarif der Klägerin die Höhe der Gerätevergütung auf diese Weise von der Leistungsfähigkeit der Scanner abhängig macht (vgl. BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner).

    Der Senat hat im Hinblick auf die unterschiedlichen Sachverhalte, die die Vergütungsregelung des § 54a Abs. 1 UrhG a.F. erfasst, eine Änderung der gesetzlichen Regelung - entweder durch Abschaffung der festen Vergütungssätze oder durch eine stärkere Differenzierung der unterschiedlichen Vervielfältigungsvorgänge - für sinnvoll erachtet (BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06

    PC

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06
    Dies setzt indessen ein besonderes Feststellungsinteresse hinsichtlich der künftigen Leistung voraus, für das im Streitfall nichts dargetan ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 206/05, GRUR 2008, 993 Tz. 11-13 = WRP 2008, 1445 - Kopierstationen; Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 18/06, GRUR 2009, 53 Tz. 10 f. = WRP 2009, 80 - PC).

    Mit der Ablichtung eines Werkstücks ist dessen fotomechanische Vervielfältigung - insbesondere im Wege der Fotokopie - gemeint (vgl. BGH GRUR 2009, 53 Tz. 15 - PC, m.w.N.).

    PCs und Drucker gehören dagegen - wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat - nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Geräten (BGHZ 174, 359 Tz. 9-12 - Drucker und Plotter; BGH GRUR 2009, 53 Tz. 16 f. - PC).

  • BGH, 18.12.2003 - I ZR 84/01

    "Einkaufsgutschein II"; Zuwendung von Einkaufsgutscheinen zum Geburtstag eines

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06
    Die Erledigung der Hauptsache kann vom Kläger auch im Revisionsverfahren jedenfalls dann einseitig erklärt werden, wenn das Ereignis, das die Hauptsache erledigt haben soll - wie hier - als solches außer Streit steht (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 18.12.2003 - I ZR 84/01, GRUR 2004, 349 = WRP 2004, 496 - Einkaufsgutschein II, m.w.N.).

    Sind beide Voraussetzungen erfüllt, ist die Erledigung der Hauptsache festzustellen; anderenfalls ist die Klage abzuweisen (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 349 - Einkaufsgutschein II, m.w.N.).

    Für die Zeit vom 1. Oktober 2000 bis zum 31. März 2001 hat das Berufungsgericht insoweit mit Recht die Erledigung des Antrags auf Auskunftserteilung festgestellt, da die Beklagte sich der Erledigungserklärung der Klägerin nicht angeschlossen hat und der ursprünglich zulässige und begründete Auskunftsantrag sich dadurch erledigt hat, dass die Beklagte der Klägerin Auskunft erteilt hat (vgl. BGH GRUR 2004, 349 - Einkaufsgutschein II, m.w.N.).

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05

    Drucker und Plotter

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06
    Unter Verfahren vergleichbarer Wirkung im Sinne des § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. sind Verfahren zur Vervielfältigung von Druckwerken zu verstehen (BGHZ 174, 359 Tz. 16 ff. - Drucker und Plotter).

    PCs und Drucker gehören dagegen - wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat - nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Geräten (BGHZ 174, 359 Tz. 9-12 - Drucker und Plotter; BGH GRUR 2009, 53 Tz. 16 f. - PC).

  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 74/01

    Treue Punkte

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06
    Von einer Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht kann auch nicht deshalb abgesehen werden, weil der Feststellungsantrag jedenfalls unbegründet ist (vgl. BGHZ 156, 1, 10 - Paperboy; BGH, Urt. v. 11.12.2003 - I ZR 74/01, GRUR 2004, 344 = WRP 2004, 491 - Treue-Punkte).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes und der Anspruch der Parteien auf ein faires Gerichtsverfahren gebieten es in einem solchen Fall, von einer Abweisung der Klage als unzulässig abzusehen und der Klägerin im wiedereröffneten Berufungsverfahren Gelegenheit für die Erklärung zu geben, dass ihr Feststellungsantrag die Frage umfasst, ob die von der Beklagten in der Zeit vom 1. Januar 1994 bis zum 13. September 2000 veräußerten oder in Verkehr gebrachten Scanner nach ihrer Kopiergeschwindigkeit unter den am 19. Dezember 1996 veröffentlichten Tarif der Klägerin fallen (vgl. BGH, Urt. v. 4.10.2007 - I ZR 143/04, GRUR 2008, 84 Tz. 22 f. = WRP 2008, 98 - Versandkosten, m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06
    Nach ständiger Rechtsprechung handelt fahrlässig, wer sich - wie hier die Beklagte - erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1997 - I ZR 79/95, GRUR 1998, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD; Urt. v. 23.4.1998 - I ZR 205/95, GRUR 1999, 49.
  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06
    Nach ständiger Rechtsprechung handelt fahrlässig, wer sich - wie hier die Beklagte - erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1997 - I ZR 79/95, GRUR 1998, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD; Urt. v. 23.4.1998 - I ZR 205/95, GRUR 1999, 49.
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06
    Von einer Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht kann auch nicht deshalb abgesehen werden, weil der Feststellungsantrag jedenfalls unbegründet ist (vgl. BGHZ 156, 1, 10 - Paperboy; BGH, Urt. v. 11.12.2003 - I ZR 74/01, GRUR 2004, 344 = WRP 2004, 491 - Treue-Punkte).
  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 135/00

    Musikmehrkanaldienst

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06
    Sie kann vom Revisionsgericht - abgesehen von gerügten Verfahrensverstößen - zwar insbesondere darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Maßstäbe verkannt hat, nach denen die angemessene Vergütung zu bestimmen ist (BGH, Urt. v. 29.1.2004 - I ZR 135/00, GRUR 2004, 669, 670 f. = WRP 2004, 669 - Musikmehrkanaldienst, m.w.N.).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05

    Kopierstationen

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Sollte die Beklagte danach gegen ihre Unterlassungsverpflichtung verstoßen haben, wird das Berufungsgericht zu erwägen haben, ob die Beklagte auch unter Berücksichtigung der im Urheberrecht geltenden strengen Sorgfaltsanforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 168/06, NJW-RR 2010, 1135 Rn. 42 - Scannertarif, mwN) nur ein geringes Verschulden trifft, weil sie es lediglich versäumt hat, die Fotografien von einer untergeordneten Internetseite bei eBay zu entfernen.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Das Verschulden der Beklagten ergibt sich daraus, dass sie sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt hat, in dem sie eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit ihres Verhaltens in Betracht ziehen musste (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 168/06, GRUR 2010, 123 Tz. 42 = WRP 2010, 57 - Scannertarif, m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Erledigung der Hauptsache festzustellen; anderenfalls ist die Klage abzuweisen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - I ZR 84/01, GRUR 2004, 349 = WRP 2004, 496 - Einkaufsgutschein II; Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 168/06, GRUR 2010, 57 Rn. 15 = WRP 2010, 123 - Scannertarif).
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