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   OLG Köln, 15.07.2010 - I-6 W 93/10   

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OLG Köln, 15.07.2010 - I-6 W 93/10 (https://dejure.org/2010,6811)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2010 - I-6 W 93/10 (https://dejure.org/2010,6811)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - I-6 W 93/10 (https://dejure.org/2010,6811)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 139 (Ls.)
  • WRP 2010, 1413
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 47/07

    EIFEL-ZEITUNG

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 6 W 93/10
    An die Unterscheidungskraft eines Zeitungs- oder Zeitschriftentitels sind nur geringe Anforderungen zu stellen, weil periodische Druckschriften seit jeher unter mehr oder weniger farblosen Gattungsbezeichnungen angeboten werden, so dass sich das Publikum an diesen Zustand gewöhnt hat und auch solchen Titeln Unterscheidungskraft beimisst (BGH, a.a.O. [71] - SZENE; BGH, GRUR 2002, 176 = WRP 2002, 89 - Auto Magazin; GRUR 2010, 156 = WRP 2010, 266 [Rn. 14] - EIFEL-ZEITUNG m.w.N.).

    Entsprechendes kann für Domainnamen gelten, in denen der Verkehr nicht nur eine Adressbezeichnung oder beschreibende Angabe sieht (BGH, GRUR 2009, 1055 = WRP 2009, 1533 [Rn. 49] - airdsl; GRUR 2010, 156 = WRP 2010, 266 [Rn. 20] - EIFEL-ZEITUNG m.w.N.).

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 6 W 93/10
    Ein Anspruch aus § 14 Abs. 2 und 5 MarkenG scheidet aus, denn der Antragstellerin steht kein Markenschutz an der Bezeichnung "Festivalplaner" zu; mangels Eintragung im Markenregister wäre das gemäß § 4 Abs. 2 MarkenG nur anzunehmen, wenn das von ihr im geschäftlichen Verkehr benutzte Zeichen als Marke innerhalb der beteiligten (Abnehmer-) Kreise Verkehrsgeltung erworben hätte: Leser und Online-Nutzer müssten die Bezeichnung des Magazins als Hinweis auf dessen Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen verstehen, was bei Zeitschriftentiteln aber nur ausnahmsweise der Fall ist und weder durch hohe Bekanntheit noch durch jahrzehntelange Benutzung des Titels indiziert wird (vgl. BGH, GRUR 2000, 70 [72 f.] = WRP 1999, 1279 - SZENE).

    Es kommt vielmehr auf eine titelmäßige Verwendung an, die nur vorliegt, wenn die Kennzeichnung in einer Weise benutzt wird, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in ihm die Bezeichnung einer Druckschrift oder eines vergleichbaren Werks zur Unterscheidung von anderen Werken sieht (BGH, GRUR 2000, 70 [72] = WRP 1999, 1279 - SZENE; GRUR 2010, 642 = WRP 2010, 764 [Rn. 37] - WM-Marken).

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 27/99

    Auto Magazin; Unterscheidungskraft eines Zeitschriftentitels

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 6 W 93/10
    An die Unterscheidungskraft eines Zeitungs- oder Zeitschriftentitels sind nur geringe Anforderungen zu stellen, weil periodische Druckschriften seit jeher unter mehr oder weniger farblosen Gattungsbezeichnungen angeboten werden, so dass sich das Publikum an diesen Zustand gewöhnt hat und auch solchen Titeln Unterscheidungskraft beimisst (BGH, a.a.O. [71] - SZENE; BGH, GRUR 2002, 176 = WRP 2002, 89 - Auto Magazin; GRUR 2010, 156 = WRP 2010, 266 [Rn. 14] - EIFEL-ZEITUNG m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02

    Das Telefon-Sparbuch

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 6 W 93/10
    c) Die Frage, ob eine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG überhaupt bejaht werden kann, wenn auf einer eindeutig der Antragsgegnerin zugeordneten Webseite ein von Hause aus nur schwach kennzeichnungskräftiger und damit grundsätzlich nur gegen die Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung im engeren Sinn geschützter (BGH, GRUR 2005, 264 = WRP 2005, 213 [Rn. 29] - Das Telefon-Sparbuch) fremder Werktitel benutzt wird, bedarf nach alledem keiner Entscheidung.
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 6 W 93/10
    Entsprechendes kann für Domainnamen gelten, in denen der Verkehr nicht nur eine Adressbezeichnung oder beschreibende Angabe sieht (BGH, GRUR 2009, 1055 = WRP 2009, 1533 [Rn. 49] - airdsl; GRUR 2010, 156 = WRP 2010, 266 [Rn. 20] - EIFEL-ZEITUNG m.w.N.).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07

    WM-Marken

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 6 W 93/10
    Es kommt vielmehr auf eine titelmäßige Verwendung an, die nur vorliegt, wenn die Kennzeichnung in einer Weise benutzt wird, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in ihm die Bezeichnung einer Druckschrift oder eines vergleichbaren Werks zur Unterscheidung von anderen Werken sieht (BGH, GRUR 2000, 70 [72] = WRP 1999, 1279 - SZENE; GRUR 2010, 642 = WRP 2010, 764 [Rn. 37] - WM-Marken).
  • OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04

    Aufhebungsklage im Verletzungsverfahren wegen Entwicklung des

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2010 - 6 W 93/10
    Ob die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG auf Unterlassungsansprüche aus dem MarkenG analog angewendet werden kann, ist umstritten (bejahend z.B. Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 14 Rn. 1081 ff. m.w.N.; verneinend z.B. Teplitzky, a.a.O., Kap. 54 Rn. 19 ff.; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rn. 3.14 m.w.N.; die Frage offen lassend Senat, GRUR 2005, 1070).
  • OLG Köln, 29.06.2012 - 6 U 19/12

    Für die Dringlichkeit bei der Untersagung einer Kennzeichenverletzung im

    Den Verfügungsgrund der Dringlichkeit gemäß §§ 935, 940 ZPO hat die Antragstellerin - wie es mangels einer dem § 12 Abs. 2 UWG entsprechenden Vorschrift im Kennzeichenrecht erforderlich sein dürfte (vgl. Senat, GRUR 2005, 1070; WRP 2010, 1413; wie hier Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 54 Rn. 20c-e; anders Ströbele / Hacker , MarkenG, 10. Aufl., § 14 Rn. 426; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., vor §§ 14-19d, Rn. 194 f., jeweils m.w.N.) - glaubhaft gemacht.
  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 86/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

    Auch ohne analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG auf markenrechtliche Unterlassungsansprüche (dagegen u.a. OLG München, GRUR 2007, 174; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 54 Rn. 19 ff.; Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 3.14; dafür KG, MarkenR 2008, 219; Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 14 Rn. 1081 ff.; offen lassend Senat, GRUR-RR 2003, 187; GRUR 2005, 1070; WRP 2010, 1413) sind die Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO zu bejahen.
  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 87/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

    Auch ohne analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG auf markenrechtliche Unterlassungsansprüche (dagegen u.a. OLG München, GRUR 2007, 174; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 54 Rn. 19 ff.; Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 3.14; dafür KG, MarkenR 2008, 219; Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 14 Rn. 1081 ff.; offen lassend Senat, GRUR-RR 2003, 187; GRUR 2005, 1070; WRP 2010, 1413) sind die glaubhaft gemachten Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO gegeben.
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