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   OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09   

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OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09 (https://dejure.org/2009,2025)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.11.2009 - 9 U 889/09 (https://dejure.org/2009,2025)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. November 2009 - 9 U 889/09 (https://dejure.org/2009,2025)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbeanzeige einer staatlichen Lotteriegesellschaft aus Rheinland-Pfalz im Internet; Regeln des Glücksspielstaatsvertrages als wettbewerbsrechtlich relevante Marktverhaltensregelungen; Begriff der zulässigen Werbung i.S.d. ...

  • Judicialis

    UWG § 3 Abs. 1; ; UWG § ... 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 2; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 4; ; GlüStV § 1; ; GlüStV § 4 Abs. 4; ; GlüStV § 4 Abs. 1; ; GlüStV § 5; ; GlüStV § 5 Abs. 1; ; GlüStV § 5 Abs. 2; ; GlüStV § 5 Abs. 2 Satz 1; ; GlüStV § 5 Abs. 2 Satz 3; ; GlüStV § 5 Abs. 3; ; GlüStV § 9 Abs. 4

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Lotto Rheinland-Pfalz GmbH muss bestimmte Werbung für Lotterie "Goldene 7" unterlassen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Goldene 7

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Reklame für Sofortlotterie "Goldene 7" verstößt gegen Glücksspielrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Glücksspiel-Werbung für Sofortlotterie unzulässig

  • blogspot.com (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Werbung für das Rubbellos "Goldene 7" rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag - Werbemittel fordern gesetzeswidrigerweise gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel auf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 16
  • WRP 2010, 148
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es vielmehr, wenn im Wege des Freibeweises festgestellt werden kann, dass es dem Verband bei der betreffenden Rechtsverfolgung nach der Struktur seiner Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (BGH, GRUR 2009, 692 f. m. w. N. - zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2009, 692 f. - zitiert nach juris) darf die Klagebefugnis von Verbänden auf oligopolistischen Märkten nicht unangemessen eingeschränkt werden.

  • OLG Frankfurt, 19.03.2009 - 6 U 212/08

    Unlauterer Wettbewerb: Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis;

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09
    Dies wird zugunsten eines aktiven Verbandes tatsächlich vermutet (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. März 2009 - 6 U 212/08 - zitiert nach juris; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 8 Rn. 3.49).

    Dass der Kläger gleichartige Verletzungshandlungen seiner Mitglieder planmäßig dulde (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 19. März 2009 - 6 U 212/08 - zitiert nach juris) hat die Beklagte nicht substantiiert dargelegt.

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09
    Der Begriff der Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist weit auszulegen (BGH, GRUR 2007, 809 f. - zitiert nach juris).
  • BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75

    Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09
    Der Einwand der "unclean hands" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, GRUR 1977, 494 ff. - zitiert nach juris) zudem von vornherein ausgeschlossen, wenn durch den geltend gemachten Verstoß zugleich die Interessen Dritter oder der Allgemeinheit berührt werden, was hier der Fall ist, da die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages insbesondere dem Interesse der Allgemeinheit, die Ausweitung der Spiel- und Wettsucht zu verhindern, dienen.
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09
    Erheblich ist die Anzahl der Mitglieder auf dem einschlägigen Markt, wenn diese als Unternehmen - bezogen auf den maßgeblichen Markt - in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (BGH, GRUR 2007, 610 ff.; 809 f. - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09
    Der Glücksspielstaatsvertrag entstand als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (NJW 2006, 1261 ff - zitiert nach juris), in der das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert hat, einen mit Artikel 12 Abs. 1 GG vereinbaren verfassungsmäßigen Zustand herzustellen, entweder durch die Zulassung privater Wettunternehmer oder eine konsequente am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtete Ausgestaltung des Sportwettenmonopols.
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09
    Für die Eigenschaft als Mitbewerber kommt es zudem allein auf das tatsächliche Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses an, unerheblich ist, ob die eigene Tätigkeit, die das Wettbewerbsverhältnis begründet, gesetzwidrig oder wettbewerbswidrig ist (vgl. GRUR 2005, 519 f. m. w. N. - zitiert nach juris).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09
    Einem Verband ist es grundsätzlich nicht verwehrt, nur gegen bestimmte Verletzer gerichtlich vorzugehen, gegen andere aber nicht; die Entscheidung hierüber steht ebenso in seinem freien Ermessen wie es dem einzelnen Gewerbetreibenden frei steht, ob und gegen welche Mitbewerber er Klage erheben will (BGH, GRUR 1997, 681 ff. - zitiert nach juris).
  • KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09

    Zur Zulässigkeit von Gewinnspielwerbung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09
    Die verfassungs- und europarechtliche Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols ist an eine konsequente Umsetzung des damit verfolgten Ziels der Suchtbekämpfung geknüpft (KG Berlin, Urteil vom 12. August 2009 - 24 U 40/09 - zitiert nach juris).
  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09
    Die Beauftragung eines Rechtsanwalts in diesem Zusammenhang ist daher Teil der Erfüllung des Verbandszwecks (vgl. auch BGH, GRUR 1984, 691 f. - zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 9 U 1359/18

    lottohelden.de - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Internet-Zweitlotterien in

    Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag sind auch in der Regel geeignet, die Interessen der Mitbewerber und der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen (OLG Koblenz GRUR-RR 2010, 16 (20); KG GRUR-RR 2010, 29; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 37. Aufl. 2019, UWG § 3a Rn. 1.245).
  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 3 U 145/09

    Lotto-Werbung auf Linienbussen verboten - Werbekampagne verstößt gegen

    Diese Konstellation führt im Ergebnis dazu, dass die Verfolgung von Verstößen der marktbeherrschenden staatlichen Zweckgesellschaften gegen die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Regeln ungebührlich eingeschränkt würde, wenn man einem Verband nach Art des Klägers die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche verwehrte (vgl. OLG Koblenz, GRUR-RR 2010, 16, 17; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 301).

    Denn die Frage, ob dem Kläger die Geltendmachung seiner Unterlassungsansprüche wegen Rechtsmissbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG zu versagen ist, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (Rechtsmissbrauch verneint: OLG Koblenz, GRUR-RR 2010, 16 und Urteil v. 1.12.2010, BeckRS 2010, 29407; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 301 und GRUR-RR 2011, 14; Rechtsmissbrauch bejaht: OLG Naumburg, Urteil v. 6.11.2009, BeckRS 2010, 20441; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2011, 20; OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 17), so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 ZPO).

  • OLG Koblenz, 01.12.2010 - 9 U 258/10

    Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige

    Der Senat hat bereits in dem Urteil vom 04.11.2009 in dem zwischen den Parteien geführten Verfahren 9 U 889/09 (WRP 2010, 148 ff.) entschieden, dass dem Kläger eine erhebliche Anzahl von Mitgliedern angehört, die auf dem gleichen Markt tätig sind wie die Beklagte zu 1).

    Der Senat hat sich bereits im Urteil vom 04.11.2009 im Verfahren 9 U 889/09 (WRP 2010, 148 ff) mit dieser Frage auseinander gesetzt und ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Klägers verneint.

  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259

    Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung

    Verbietet § 5 Abs. 3 GlüStV folglich nach seinem Wortlaut, seinem Sinn und Zweck und seiner Systematik auch die sachliche Information über die Existenz der Möglichkeit zum Glücksspiel, so ist es entgegen der Auffassung des Beklagten auch nicht zulässig, im Rahmen einer Unternehmensdarstellung auf einer Homepage Interessenten über die Existenz der angebotenen Glücksspiele zu informieren, selbst wenn dies so erfolgt, dass die betreffenden Produkte nicht besonders angepriesen werden (vgl. zur gegenteiligen Ansicht OLG Koblenz vom 04.11.2009 Az. 9 U 889/09 RdNr. 63).
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 192/12

    Irreführung der Herkunftsangabe Himalaya-Salz

    Ungeachtet der von der Beklagten nicht konkret bestrittenen Darlegungen des Klägers zu seinen hinlänglichen personellen, sachlichen und finanziellen Mitteln besteht deshalb eine tatsächliche Vermutung, dass letzterer über eine hinreichende Ausstattung zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgabe verfügt (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 913 [914]; OLG Koblenz GRUR-RR 2010, 16 [17] - GOLDENE 7).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10

    Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado" bleibt verboten

    Dies wird zugunsten eines aktiven Verbands tatsächlich vermutet (OLG Koblenz, Urteil vom 4.11.2009 - 9 U 889/09, Rdn. 22 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Selbst bei identischer Werbung kann es deshalb noch nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn ein Verband zunächst gegen einen Dritten und nicht gegen ein eigenes Mitglied gerichtlich vorgeht, um die Frage der Wettbewerbswidrigkeit eines bestimmten Verhaltens klären zu lassen (OLG Koblenz, Urteil vom 4.11.2009 - 9 U 889/09, Rdn. 24 unter Berufung auf BGH, aaO., zitiert nach juris).

  • LG Bielefeld, 30.03.2017 - 12 O 120/16

    Verpflichtung zu Spielersperren in Spielhallen in NRW besteht nicht

    Die Bestimmungen der §§ 4 IV, 5 I - III GlüStV wurden mit näherer Begründung als Marktverhaltensregeln angesehen (BGH, Beschl. v. 24.01.2013 - I ZR 171/10; BGH, Urteil v. 04.03.2008 - KZR 36/09; BGH, Urteil v. 28.09.2011 - I ZR 92/09 Sportwetten im Internet II.; OLG Koblenz, Urteil v. 04.11.2009 - 9 U 889/09 GOLDENE SIEBEN; KG, Urteil v. 30.03.2009 - 24 U 168/08 HOROSKOP/SPIELSCHEINE; OLG Hamburg, Urteil v. 11.08.2011 - 3 U 145/09 LOTTO guter Tipp).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2819/10

    Unlautere Werbung für Glücksspiele

    OLG Schleswig, Urt. v. 30. Juli 2010 - 6 U 28/09 [Anlage BE 2]; OLG Frankfurt, Urt. v. 5. November 2009 - 6 U 133/09 - LOTTO-Musik-DING, [...], dort Tz. 12 ff. - insoweit inGRUR-RR 2010, 311 nicht abgedruckt; OLG Koblenz GRUR-RR 2010, 16 [17 f.]), gebietetkeine Zulassung der Revision.
  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12

    Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen:

    Verstöße gegen den GlüStV sind i.d.R. auch geeignet, die Interessen der Mitbewerber und der Verbraucher spürbar i.S.v. § 3 Abs. 1 UWG zu beeinträchtigen (OLG Koblenz, GRUR-RR 2010, 16, 20; KG, GRUR-RR 2010, 29, 31; so Köhler, in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., 2014, Rn. 11.137c zu § 4 UWG; zu § 4 Abs. 3 GlüStV OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 30).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2820/10

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

    Auch dass andere Oberlandesgerichte bei der Anwendung dieser Grundsätze im Einzelfall auf der Grundlage der ihnen jeweils unterbreiteten Sachverhalte zu anderen Ergebnissen gekommen sind (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 30. Juli 2010 -6 U 28/09 [Anlage BE2]; OLG Frankfurt, Urt. v. 5. November 2009 -6 U 133/09 - LOTTO-Musik-DING, juris, dort Tz. 12 ff. -insoweit in GRUR-RR 2010, 311 nicht abgedruckt; OLG Koblenz GRUR-RR 2010, 16 [17 f.]), gebietet keine Zulassung der Revision.
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2016 - 4 U 99/16
  • OLG München, 31.03.2011 - 29 U 4835/10

    Unlauterer Wettbewerb: Missbrauch der Klagebefugnis durch einen Wettbewerbsverein

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