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   BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07   

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https://dejure.org/2010,443
BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07 (https://dejure.org/2010,443)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - I ZR 23/07 (https://dejure.org/2010,443)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - I ZR 23/07 (https://dejure.org/2010,443)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Vorbeugen mit Coffein!

    § 4 Nr 11 UWG, § 27 Abs 1 S 1 LFGB, § 27 Abs 1 S 2 Nr 1 Alt 2 LFGB, Art 1 EWGRL 768/76
    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Zulässigkeit zutreffender Werbeaussagen und wissenschaftliche Absicherung der Wirkungsaussagen über ein kosmetisches Mittel durch eine einzelne Arbeit - Vorbeugen mit Coffein!

  • webshoprecht.de

    Zur irreführenden Werbung für glatzenvorbeugendes Shampoo und zum wissenschaftlichen Wirkungsnachweis (Vorbeugen mit Coffein!)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung des Irreführungsverbots durch § 27 Abs. 1 S. 2 Lebensmittelgesetzbuch und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Hinreichende wissenschaftliche Absicherung der einem kosmetischen Mittel beigelegten Wirkung durch eine einzelne auf überzeugenden Methoden und ...

  • rewis.io

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Zulässigkeit zutreffender Werbeaussagen und wissenschaftliche Absicherung der Wirkungsaussagen über ein kosmetisches Mittel durch eine einzelne Arbeit - Vorbeugen mit Coffein!

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Zulässigkeit zutreffender Werbeaussagen und wissenschaftliche Absicherung der Wirkungsaussagen über ein kosmetisches Mittel durch eine einzelne Arbeit - Vorbeugen mit Coffein!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkretisierung des Irreführungsverbots durch § 27 Abs. 1 S. 2 Lebensmittelgesetzbuch und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Hinreichende wissenschaftliche Absicherung der einem kosmetischen Mittel beigelegten Wirkung durch eine einzelne auf überzeugenden Methoden und ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbeugen mit Coffein!

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Zulässigkeit zutreffender Werbeaussagen und wissenschaftliche Absicherung der Wirkungsaussagen über ein kosmetisches Mittel durch eine einzelne Arbeit - Vorbeugen mit Coffein!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Absicherung der einem Produkt beigelegten Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosmetika - Vorbeugen mit Coffein!

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung von Shampoos mit Coffein?

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Werbung mit Wirkung eines kosmetischen Produkts durch eine einzelne wissenschaftliche Arbeit bereits abgesichert

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Glatze? Vorbeugen mit Coffein" - Ist diese Werbung für ein kosmetisches Mittel irreführend?

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Shampoo-Werbung "Vorbeugen mit Coffein" nicht irreführend

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Vorbeugen mit Coffein!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Coffein kann Haarausfall vorbeugen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Coffein gegen Haarausfall

Besprechungen u.ä. (2)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung mit "wissenschaftlicher Absicherung": Eine Studie muss reichen

  • zenk.com PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Erleichterung für die Anforderungen an Wirksamkeitsnachweise

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 610
  • MDR 2010, 512
  • GRUR 2010, 14
  • GRUR 2010, 359
  • GRUR Int. 2010, 744
  • WRP 2010, 522
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 24.10.2002 - C-99/01

    Linhart und Biffl

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07
    b) Die Regelung des § 27 Abs. 1 LFGB ist zudem richtlinienkonform in diesem Sinne auszulegen, weil die Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel für diese Mittel - im vorliegenden Fall Haarbehandlungsmittel (vgl. Art. 1 Abs. 1 und 2 i.V. mit Anhang I der Richtlinie) - eine abschließende Harmonisierung der nationalen Vorschriften über die Verpackung, die Etikettierung sowie die Werbung herbeigeführt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 2.2.1995 - C-315/92, Slg. 1994, I-317 = GRUR 1994, 303 Tz. 11 = WRP 1994, 380 - Clinique; Urt. v. 28.1.1999 - C-77/97, Slg. 1999, I-431 = GRUR Int. 1999, 349 Tz. 24 = WRP 1999, 311 - Unilever ./. SmithKline Beecham; Urt. v. 13.1.2000 - C-220/98, Slg. 2000, I-117 = GRUR Int. 2000, 354 Tz. 23 = WRP 2000, 289 - Lifting Creme; Urt. v. 24.10.2002 - C-99/01, Slg. 2002, I-9375 = ZLR 2003, 63 Tz. 17 - Linhart und Biffl).

    Der abschließende Charakter dieser Regelung hat zur Folge, dass die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt sind, strengere nationale Maßnahmen zum Zweck der Bekämpfung irreführender Werbung in Bezug auf die Merkmale kosmetischer Mittel zu erlassen (EuGH ZLR 2003, 63 Tz. 24 - Linhart und Biffl).

    Wirkungen eines Mittels fallen unter den Begriff der Merkmale des Mittels i.S. von Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 76/768/EWG (vgl. EuGH ZLR 2003, 63 Tz. 32 - Linhart und Biffl).

    Es ist insbesondere im Hinblick auf die maßgebliche Erwartung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl. EuGH ZLR 2003, 63 Tz. 31 - Linhart und Biffl) nicht erfahrungswidrig (§ 286 ZPO), wenn das Berufungsgericht diese Angaben dahin gewürdigt hat, damit werde die Wirksamkeit von Coffein gegen Haarausfall als objektiv richtig und zugleich als wissenschaftlich gesichert dargestellt.

    Auch der Umstand, dass bestimmte Wirkungen eines Mittels durch Tests oder ähnliche wissenschaftliche Methoden nachgewiesen sind, gehört zu den Merkmalen des Mittels i.S. von Art. 6 Abs. 3 Unterabs. 1 der Richtlinie 76/768/EWG (vgl. EuGH ZLR 2003, 63 Tz. 30 ff. - Linhart und Biffl, zu der Angabe "dermatologisch getestet").

    Die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung von Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 76/768/EWG zu ergreifen haben, müssen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. EuGH ZLR 2003, 63 Tz. 26 - Linhart und Biffl, m.w.N.).

  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07
    b) Die Regelung des § 27 Abs. 1 LFGB ist zudem richtlinienkonform in diesem Sinne auszulegen, weil die Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel für diese Mittel - im vorliegenden Fall Haarbehandlungsmittel (vgl. Art. 1 Abs. 1 und 2 i.V. mit Anhang I der Richtlinie) - eine abschließende Harmonisierung der nationalen Vorschriften über die Verpackung, die Etikettierung sowie die Werbung herbeigeführt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 2.2.1995 - C-315/92, Slg. 1994, I-317 = GRUR 1994, 303 Tz. 11 = WRP 1994, 380 - Clinique; Urt. v. 28.1.1999 - C-77/97, Slg. 1999, I-431 = GRUR Int. 1999, 349 Tz. 24 = WRP 1999, 311 - Unilever ./. SmithKline Beecham; Urt. v. 13.1.2000 - C-220/98, Slg. 2000, I-117 = GRUR Int. 2000, 354 Tz. 23 = WRP 2000, 289 - Lifting Creme; Urt. v. 24.10.2002 - C-99/01, Slg. 2002, I-9375 = ZLR 2003, 63 Tz. 17 - Linhart und Biffl).
  • EuGH, 28.01.1999 - C-77/97

    DIE ÖSTERREICHISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE VERMARKTUNG KOSMETISCHER MITTEL

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07
    b) Die Regelung des § 27 Abs. 1 LFGB ist zudem richtlinienkonform in diesem Sinne auszulegen, weil die Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel für diese Mittel - im vorliegenden Fall Haarbehandlungsmittel (vgl. Art. 1 Abs. 1 und 2 i.V. mit Anhang I der Richtlinie) - eine abschließende Harmonisierung der nationalen Vorschriften über die Verpackung, die Etikettierung sowie die Werbung herbeigeführt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 2.2.1995 - C-315/92, Slg. 1994, I-317 = GRUR 1994, 303 Tz. 11 = WRP 1994, 380 - Clinique; Urt. v. 28.1.1999 - C-77/97, Slg. 1999, I-431 = GRUR Int. 1999, 349 Tz. 24 = WRP 1999, 311 - Unilever ./. SmithKline Beecham; Urt. v. 13.1.2000 - C-220/98, Slg. 2000, I-117 = GRUR Int. 2000, 354 Tz. 23 = WRP 2000, 289 - Lifting Creme; Urt. v. 24.10.2002 - C-99/01, Slg. 2002, I-9375 = ZLR 2003, 63 Tz. 17 - Linhart und Biffl).
  • EuGH, 02.02.1994 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07
    b) Die Regelung des § 27 Abs. 1 LFGB ist zudem richtlinienkonform in diesem Sinne auszulegen, weil die Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel für diese Mittel - im vorliegenden Fall Haarbehandlungsmittel (vgl. Art. 1 Abs. 1 und 2 i.V. mit Anhang I der Richtlinie) - eine abschließende Harmonisierung der nationalen Vorschriften über die Verpackung, die Etikettierung sowie die Werbung herbeigeführt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 2.2.1995 - C-315/92, Slg. 1994, I-317 = GRUR 1994, 303 Tz. 11 = WRP 1994, 380 - Clinique; Urt. v. 28.1.1999 - C-77/97, Slg. 1999, I-431 = GRUR Int. 1999, 349 Tz. 24 = WRP 1999, 311 - Unilever ./. SmithKline Beecham; Urt. v. 13.1.2000 - C-220/98, Slg. 2000, I-117 = GRUR Int. 2000, 354 Tz. 23 = WRP 2000, 289 - Lifting Creme; Urt. v. 24.10.2002 - C-99/01, Slg. 2002, I-9375 = ZLR 2003, 63 Tz. 17 - Linhart und Biffl).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 36/14

    Feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir - Wettbewerbsverstoß: Verbot täuschender

    Aus dieser Regelung folgte, dass den Werbenden die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Wirkungsaussage traf und er diese daher im Streitfall zu beweisen hatte (BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 23/07, GRUR 2010, 359 Rn. 17 = WRP 2010, 522 - Vorbeugen mit Coffein!; Reinhart in Meyer/Streinz, LFGB BasisVO HCVO, 2. Aufl., § 27 LFGB Rn. 48 mwN).

    b) Der erkennende Senat hat zu § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Fall 2 LFGB entschieden, dass sich eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung im Sinne dieser Vorschrift schon aus einer einzelnen Arbeit ergeben kann, sofern diese auf überzeugenden Methoden und Feststellungen beruht (BGH, GRUR 2010, 359 Rn. 18 - Vorbeugen mit Coffein!).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den die Mitgliedstaaten bei Maßnahmen zur Durchführung von Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 76/768/EWG zu wahren hatten (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2000 - C-220/98, Slg. 2000, I-117 = GRUR Int. 2000, 354 Rn. 26 ff. - Estée Lauder; Urteil vom 24. Oktober 2002 - C-99/01, Slg. 2002, I-9375 = ZLR 2003, 63 Rn. 26 - Linhart und Biffl), gilt auch für die Anforderungen, die an den Nachweis zu stellen sind, ob ein kosmetisches Mittel eine vom Werbenden behauptete Wirkung besitzt (BGH, GRUR 2010, 359 Rn. 19 - Vorbeugen mit Coffein!).

  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

    Entgegen dem Vorbringen der Antragsgegnerin lässt sich BGH GRUR 2010, 359, Rn. 15 - Vorbeugen mit Coffein! - ein insoweit gegenläufiger, höchstrichterlicher Standpunkt nicht entnehmen.
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

    Schließlich kann sich eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung aus einer einzigen Arbeit ergeben, sofern diese auf überzeugenden Methoden und Feststellungen beruht (BGH GRUR 2010, 359 Rn. 18 - Vorbeugen mit Coffein!; BGH GRUR 2016, 418 Rn. 20 - Feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 11/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung hautstraffender Wirkungen eines

    Danach wäre ein Verbot wegen Irreführung über die einem Lebensmittel beigelegten Wirkungen unzulässig, wenn lege artis durchgeführte Untersuchungen zu dem Ergebnis geführt haben, dass die betreffende Werbeaussage richtig ist, ablehnende wissenschaftliche Stellungnahmen unabhängiger Wissenschaftler zu der betreffenden Studie nicht vorliegen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Mittel gesundheitsschädlich ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 359 Tz. 9 - 11 und 15 - 19 - Vorbeugen mit Coffein; Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 27/01 Tz. 7, 8 und 15 - 17).
  • KG, 22.07.2015 - 5 U 46/14

    Gleicht Ihr Darm einer Giftmüll-Kippe? - Unlauterer Wettbewerb: Werbung für ein

    Ein Lebensmittelunternehmer, der eine gesundheitsbezogene Angabe macht, muss die Verwendung dieser Angaben nach § 6 Abs. 2 HCVO begründen (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 2010, 359, TZ. 17 - Vorbeugen mit Coffein!; OLG München, GRUR-RR 2006, 139; OLG Schleswig, MD 2009, 340; Senat, Urteil vom 28. Januar 2011, 5 U 133/09).

    Für diese restriktive Sichtweise - die im Ergebnis § 8 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 3, 4 Nr. 11 UWG zumindest partiell leerlaufen ließe - lässt sich weder dem Wortlaut der Art. 5, 6 HCVO (insbesondere auch nicht im - insoweit unzulässigen - Umkehrschluss aus Art. 6 Abs. 3 HCVO) noch den diesbezüglichen Erwägungsgründen in der Präambel zu dieser Verordnung (insbesondere Erwägungsgrund 17) irgendetwas entnehmen (vgl. auch schon Senat, Urteil vom 24.5.2013 - 5 U 34/12, Umdruck Seite 14; vergleiche auch BGH, GRUR 2010, 359 TZ 17 - Vorbeugen mit Coffein!, zur Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers im Prozess aufgrund behördlicher Kontrolleregelungen im Kosmetikbereich).

    Im Kosmetikbereich kann sich eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung schon aus einer einzelnen Arbeit ergeben, sofern diese auf überzeugende Methoden und Feststellungen beruht, ablehnende wissenschaftliche Stellungnahmen von unabhängigen Wissenschaftlern zu der betreffenden Studien nicht vorliegen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Mittel gesundheitsschädlich ist (BGH, GRUR 2010, 359 TZ 18 f - Vorbeugen mit Coffein!).

  • LG Düsseldorf, 28.08.2014 - 14c O 138/13

    Zulässige Werbung nach der Health-Claims-Verordnung

    a) Zwar ist es gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB verboten, Lebensmittel unter Angabe einer Wirkung zu bewerben, die wissenschaftlich nicht ausreichend gesichert ist, und obliegt der Wirksamkeitsnachweis vorliegend der Beklagten als Anbieterin (vgl. BGH, GRUR 2010, 359 Rz. 17 - Vorbeugen mit Coffein, zum gleichlautenden § 27 Abs. 1 Nr. 1 LFGB).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Collagen-Lift-Drinks" mit

    Für den Nachweis des in § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFBG ausdrücklich normierten Wirksamkeitserfordernisses gilt nichts anderes, auch der ist vom Hersteller beziehungsweise Anbieter des Lebensmittels zu erbringen (vgl. BGH, GRUR 2010, 359 Tz. 17 - Vorbeugen mit Coffein, zum gleichlautenden § 27 Abs. 1 Nr. 1 LFGB).

    Der Nachweis der Wirksamkeit ist durch die Vorlage von Studien zu erbringen, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind (BGH, GRUR 2009, 75 Tz. 24 - Priorin), wobei sich die hinreichende wissenschaftliche Absicherung schon aus einer einzelnen Arbeit ergeben kann, sofern diese auf überzeugenden Methoden und Feststellungen beruht (GRUR 2010, 359 Tz. 18 - Vorbeugen mit Coffein).

    So hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil lediglich deshalb aufgehoben, weil dem Werbenden der Nachweis, dass die von ihm vorgelegte Studien lege artis durchgeführt worden seien und die sich aus ihnen ergebende Wirkungsaussage zutreffend sei, allein mit der Begründung abgelehnt worden war, die Studien seien nicht Gegenstand einer allgemeinen wissenschaftlichen Diskussion gewesen (GRUR 2010, 359 Tz. 16) und betont, die wissenschaftliche Absicherung setze nicht voraus, dass die dem beworbenen Mittel beigelegte Wirkung Gegenstand einer allgemeinen wissenschaftlichen Diskussion geworden ist (Tz. 19).

  • OLG Hamm, 04.10.2012 - 4 U 124/12

    Verbraucherschutz: Verbot irreführender Werbung für den Aufenthalt in einer

    Er muss sie dann im Streitfall beweisen (BGH GRUR 1958, 485, 486 - Odol; GRUR 1969, 422 - Kaltverzinkung; BGH GRUR 1991, 848, 849 Rheumalind II; BGH GRUR 2010, 359, 361 - Vorbeugen mit Coffein; Köhler/Bornkamm, a.a.O. § 5 Rn 3.26).

    Nach der Rechtsprechung des BGH muss die dem beworbenen Mittel beigelegte Wirkung nicht Gegenstand einer allgemeinen wissenschaftlichen Diskussion geworden sein (BGH GRUR 2010, 359 - Vorbeugen mit Coffein!).

  • OLG Nürnberg, 26.11.2013 - 3 U 78/13

    Irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel: Verbandsklagebefugnis;

    Auch der Nachweis des in § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 LFGB ausdrücklich normierten Wirksamkeitserfordernisses ist vom Hersteller beziehungsweise Anbieter des Lebensmittels zu erbringen (vgl. BGH GRUR 2010, 359 - Vorbeugen mit Coffein).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 20 U 91/11

    "CellClean-Kapseln"; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines

    Für den Nachweis des in § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFBG ausdrücklich normierten Wirksamkeitserfordernisses gilt nichts anderes, auch dieser ist vom Hersteller beziehungsweise Anbieter des Lebensmittels zu erbringen (vgl. BGH, GRUR 2010, 359 Tz. 17 - Vorbeugen mit Coffein, zum gleichlautenden § 27 Abs. 1 Nr. 1 LFGB).

    Der Nachweis der Wirksamkeit ist durch die Vorlage von Studien zu erbringen, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind (BGH, GRUR 2009, 75 Tz. 24 - Priorin), wobei sich die hinreichende wissenschaftliche Absicherung schon aus einer einzelnen Arbeit ergeben kann, sofern diese auf überzeugenden Methoden und Feststellungen beruht (GRUR 2010, 359 Tz. 18 - Vorbeugen mit Coffein).

    So hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil lediglich deshalb aufgehoben, weil dem Werbenden der Nachweis, dass die von ihm vorgelegte Studien lege artis durchgeführt worden seien und die sich aus ihnen ergebende Wirkungsaussage zutreffend sei, allein mit der Begründung abgelehnt worden war, die Studien seien nicht Gegenstand einer allgemeinen wissenschaftlichen Diskussion gewesen (GRUR 2010, 359 Tz. 16 = NJW-RR 2010, 610) und betont, die wissenschaftliche Absicherung setze nicht voraus, dass die dem beworbenen Mittel beigelegte Wirkung Gegenstand einer allgemeinen wissenschaftlichen Diskussion geworden ist (a.a.O. Tz. 19).

  • OLG Hamm, 18.11.2010 - 4 U 148/10

    Irreführung durch Werbung für ein nichtinvasives Ultraschallverfahren zum Abbau

  • OLG Frankfurt, 10.11.2011 - 6 U 174/10

    Gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel

  • VG München, 06.11.2019 - M 18 K 17.4337

    Zu den Voraussetzungen für das Inverkehrbringen eines Lebensmittels für besondere

  • KG, 11.12.2015 - 5 U 64/15

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit

  • KG, 11.12.2015 - 5 U 63/15

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit

  • OLG Hamm, 27.03.2012 - 4 U 193/11

    Weniger als 50% Naturprodukt ist nicht "Bio" - Irreführende Werbung für Kosmetik

  • LG Dortmund, 04.09.2018 - 25 O 358/17
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 20 U 85/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Collagen-Lift-Drinks

  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 4 U 40/17
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2012 - 20 U 150/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels für eine

  • OLG Hamm, 09.08.2012 - 4 U 22/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit dem Inhaltsstoff Coenzym

  • KG, 07.06.2011 - 5 W 127/11

    Kein kennzeichenmäßiger Gebrauch des Aufdrucks auf T-Shirts "HELD

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2011 - 6 U 93/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbeaussage über die hautverjüngende Wirkung

  • OLG Hamm, 29.09.2011 - 4 U 71/11

    Werbung für ein Collagen-Lift-Drink - Health-Claims-VO

  • OLG Hamm, 17.08.2010 - 4 U 31/10

    Irreführung der Werbung für nicht wissenschaftlich belegte Wirkungen eines

  • VG Köln, 27.10.2020 - 7 K 14623/17
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 10/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung gesundheitsfördernder Eigenschaften von

  • OLG München, 19.04.2012 - 6 U 2576/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für eine Ultraschall-Behandlung zur Körperformung

  • OLG Saarbrücken, 04.04.2012 - 1 U 338/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Werbung für eine Waden-Massage Pflegelotion

  • OLG Hamburg, 05.11.2012 - 3 W 18/12

    Manuelle Therapie, KISS/KIDD-Syndrom - Wettbewerbswidrige Bewerbung einer

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 92/11

    Irreführung durch Bewerbung nicht nachgewiesener Eigenschaften für Hyaluronsäure

  • OLG Hamm, 13.12.2011 - 4 U 92/11

    Irreführung durch Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit

  • LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16

    Heilmittelwerbung: Anforderungen an eine wissenschaftliche Absicherung bei der

  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 25/13

    Wissenschaftliche Absicherung von gesundheitsbezogenen Wirksamkeitsbehauptungen

  • OLG Hamm, 30.11.2010 - 4 U 88/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Management" zur gezielten

  • VG Köln, 25.04.2023 - 7 K 14623/17
  • LG Freiburg, 23.02.2017 - 12 O 115/13

    Abnehmhosen, Celluliteprodukte - Irreführende Werbung: Darlegungs- und Beweislast

  • LG Düsseldorf, 13.08.2014 - 12 O 164/14

    Irreführende Diätwerbung

  • LG Berlin, 28.04.2021 - 97 O 31/21

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbung für ein

  • OLG München, 20.05.2021 - 29 U 536/20

    Werbung mit Studienergebnissen für ein Nahrungsergänzungsmittel zur Hautstraffung

  • LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13

    Mit Wirkungsangaben versehene Werbung für Kinesio-Taping ist ohne

  • LG Berlin, 10.02.2016 - 97 O 89/15

    Magnetfeldtherapie - Irreführende Werbung für ein Magnetfeldtherapiegerät:

  • OLG München, 16.02.2012 - 6 U 2199/11

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Irreführende Wirkungsaussagen in der

  • OLG Koblenz, 20.07.2022 - 9 U 490/22
  • LG Berlin, 26.02.2015 - 52 O 237/14

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Kündigung eines

  • LG Düsseldorf, 10.07.2014 - 37 O 146/12

    Anforderungen an die Beweisführung eines Werbenden hinsichtlich einer an das

  • LG Düsseldorf, 11.03.2014 - 14c O 12/14

    Verstoß gegen die Marktverhaltensregeln der HCVO bzw. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFBG

  • LG Berlin, 09.11.2016 - 97 O 50/16

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für "Powerstrips"-Pflaster mit

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