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   BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08   

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https://dejure.org/2010,130
BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08 (https://dejure.org/2010,130)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - I ZR 68/08 (https://dejure.org/2010,130)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - I ZR 68/08 (https://dejure.org/2010,130)
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Volltextveröffentlichungen (27)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Restwertbörse

    § 31 Abs 5 S 2 UrhG, § 72 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG, § 242 BGB
    Urheberrechtsverletzung: Einstellung der in einem Verkehrsunfallschadensgutachten enthaltenen Fotos eines Unfallfahrzeuges in eine Internet-Restwertbörse durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtverletzung; Reichweite eines Auskunftsanspruchs - Restwertbörse

  • Telemedicus

    Restwertbörse

  • Telemedicus

    Restwertbörse

  • verkehrslexikon.de

    Rechtswidrigkeit von Veröffentlichung von Kfz-Sachverstädigenfotos auf Restwertbörsen

  • webshoprecht.de

    Keine Berechtigung eines Haftpflichtversicherers, Sachverständigenfotos eines Unfallfahrzeugs ungenehmigt in eine Internetbörse einzustellen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • R&W Online

    Verwendung von Gutachten-Fotos im Internet verletzt Nutzungsrechte -"Restwertbörse"

  • Wolters Kluwer

    Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung digitalisierter Lichtbilder eines Unfallfahrzeugs im Internet durch den Haftpflichtversicherer; Umfang des aus § 242 BGB hergeleiteten Auskunftsanspruchs wegen Verletzung eines Schutzrechts; Rechtmäßigkeit des Einstellens von ...

  • rechtambild.de

    Restwertbörse

  • debier datenbank

    Restwertbörse

    §§ 19a, 31 Abs. 5 S. 2, 72, 97 UrhG

  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung: Einstellung der in einem Verkehrsunfallschadensgutachten enthaltenen Fotos eines Unfallfahrzeuges in eine Internet-Restwertbörse durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtverletzung; Reichweite eines Auskunftsanspruchs - Restwertbörse

  • ra.de
  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung: Einstellung der in einem Verkehrsunfallschadensgutachten enthaltenen Fotos eines Unfallfahrzeuges in eine Internet-Restwertbörse durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtverletzung; Reichweite eines Auskunftsanspruchs - Restwertbörse

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UrhG § 31 Abs. 5 S. 2; BGB § 242
    Unzulässige Internetveröffentlichung von Kfz-Lichtbildern aus Sachverständigengutachten des Unfallgeschädigten zwecks Überprüfung des Restwerts durch den Versicherer

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • RA Kotz

    Schadensgutachten - Urheberrecht an Lichtbildern

  • captain-huk.de

    Urheberrechtsverletzung - Rechtswidrige Einstellung der Gutachten-Lichtbilder in eine Restwertbörse. Kfz-Sachverständiger gegen die HUK-Coburg Versicherung

  • captain-huk.de

    Urheberrechtsurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung digitalisierter Lichtbilder eines Unfallfahrzeugs im Internet durch den Haftpflichtversicherer; Umfang des aus § 242 BGB hergeleiteten Auskunftsanspruch wegen Verletzung eines Schutzrechts; Rechtmäßigkeit des Einstellens von ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Restwertbörse

  • datenbank.nwb.de

    Urheberrechtsverletzung: Einstellung der in einem Verkehrsunfallschadensgutachten enthaltenen Fotos eines Unfallfahrzeuges in eine Internet-Restwertbörse durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtverletzung; Reichweite eines Auskunftsanspruchs - Restwertbörse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kontrolle eines Gutachtens durch Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 19a; 97 UrhG; § 242 BGB
    Bei Schutzrechtsverletzung kann die Auskunft nicht nur zur Verletzung der konkret bekannten, sondern auch anderer Schutzgegenstände gefordert werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fotorecht: Urheberrechtlicher Schutz für Sachverständigen-Gutachten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wiedergabe von Thumbnails in Google-Bildersuche ist keine Urheberrechtsverletzung - Vorschaubilder

  • beckmannundnorda.de (Leitsatz)

    Lichtbilder eines Gutachters dürfen von einem Haftpflichtversicherer nicht ohne Einwilligung im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Versicherung darf Gutachterfotos nicht in Restwertbörse veröffentlichen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Einstellen von Gutachtenfotos im Internet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restwertbörse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gutachterfotos in Restwertbörse veröffentlichen?

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    "Restwertbörse" - Nutzungsrecht an Fotos aus Sachverständigen-Gutachten nur mit dessen Einverständnis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Versicherung darf Gutachterfotos nicht in Restwertbörse veröffentlichen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Versicherung darf Fotos aus Gutachten nicht ohne Einwilligung ins Internet stellen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Restwertbörse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gutachten-Fotos eines Sachverständigen dürfen nur mit Zustimmung ins Web gestellt werden

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Gutachten-Fotos im Internet nur mit ausdrücklicher Zustimmung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fotos in Restwertbörse (Urteil)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Fotos des Sachverständigen sind geschützt

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Fotos des Sachverständigen sind geschützt

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Haftpflichtversicherung darf das im Auftrag des Geschädigten erstellte Gutachten nicht ins Internet stellen

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Sachverständigen-Fotos gebührt urheberrechtlicher Schutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gutachterfotos im Internet

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtschutz für Gutachten-Fotos - Sachverständiger erhält Schadensersatz für Verwendung

  • captain-huk.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rettet die Restwertbörsen - BVSK nachhaltig beratungsresistent

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2354
  • MDR 2010, 1136
  • GRUR 2010, 623
  • NZV 2010, 448
  • VersR 2010, 1070
  • K&R 2010, 509
  • WRP 2010, 927
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Im Revisionsverfahren ist nur zu prüfen, ob die tatrichterliche Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob der Tatrichter wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen hat und insbesondere schätzungsbegründende Tatsachen nicht gewürdigt hat, die die Parteien vorgebracht haben oder sich aus der Natur der Sache ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 6.10.2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 Tz. 24 = WRP 2006, 274 - Pressefotos; Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Tz. 23 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train).

    Bei der Ermittlung einer angemessenen Lizenzgebühr liegt es allerdings nahe, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat (BGH GRUR 2006, 136 Tz. 27 - Pressefotos, m.w.N.).

    Es kann dahinstehen, ob die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen), bei denen es sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte als vielmehr eher um eine einseitige Festlegung der Anbieterseite handelt, branchenübliche Vergütungssätze enthalten (bejahend OLG Brandenburg GRUR-RR 2009, 413 Tz. 29; LG Mannheim ZUM 2006, 886, 887; verneinend LG Stuttgart ZUM 2009, 77, 82; vgl. auch BGH GRUR 2006, 136 Tz. 30 - Pressefotos).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch wegen Verletzung eines Schutzrechts kann sich über die konkrete Verletzungshandlung hinaus auf Verletzungshandlungen erstrecken, die einen anderen Schutzgegenstand betreffen, wenn die Gefahr einer unzulässigen Ausforschung des Auskunftspflichtigen nicht besteht (Fortführung von BGH, 23. Februar 2006, I ZR 27/03, BGHZ 166, 233 Tz. 34 ff. -  Parfümtestkäufe).

    Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz können - soweit Begehungsgefahr gegeben ist - über die konkrete Verletzungshandlung hinaus im Umfang solcher Handlungen gegeben sein, in denen das Charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (vgl. BGHZ 166, 233 Tz. 34, 36 - Parfümtestkäufe, m.w.N.).

    bb) Da der unselbständige Auskunftsanspruch zur Berechnung des Schadensersatzes nur besteht, soweit eine Verpflichtung zum Schadensersatz festgestellt werden kann, setzt er ferner voraus, dass auch die durch die verallgemeinernde Fassung des Auskunftsbegehrens umschriebenen, aber als solche noch nicht konkret festgestellten Verletzungshandlungen nicht anders als schuldhaft begangen sein können (vgl. BGHZ 166, 233 Tz. 45 - Parfümtestkäufe).

  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Da er diesen Preis bei einer Inzahlunggabe oder einem Verkauf auf dem ihm zugänglichen allgemeinen regionalen Markt nicht erzielen kann, müsste er sich anderenfalls entweder mit einem geringeren Schadensersatz abfinden oder seinerseits zeitaufwändig nach besseren Verwertungsmöglichkeiten suchen; dazu ist er aber nicht verpflichtet (BGH, Urt. v. 13.1.2009 - VI ZR 205/08, NJW 2009, 1265 Tz. 9 f. m.w.N.).

    Auch der Gutachter hat daher nicht die optimale Verwertungsmöglichkeit unter Einschluss von Online-Börsen zu ermitteln (BGH NJW 2009, 1265 Tz. 10).

    Auch wenn der Sachverständige weiß, dass das Gutachten im Regelfall als Grundlage der Schadensregulierung dient und Auswirkungen für den Haftpflichtversicherer haben kann, hat er es daher nur unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung zum Schadensersatz bei KFZ-Unfällen zu erstellen, ohne zu weiteren Erhebungen und Berechnungen im Interesse des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners verpflichtet zu sein (BGH NJW 2009, 1265 Tz. 8).

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Das Verschulden der Beklagten ergibt sich daraus, dass sie sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt hat, in dem sie eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit ihres Verhaltens in Betracht ziehen musste (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 168/06, GRUR 2010, 123 Tz. 42 = WRP 2010, 57 - Scannertarif, m.w.N.).

    Das Verschulden der Beklagten ergibt sich im Streitfall daraus, dass sie sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt hat, in dem sie eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit ihres Verhaltens in Betracht ziehen musste (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2010, 123 Tz. 42 - Scannertarif, m.w.N.).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Im Regelfall kann zwar aufgrund der Verletzung eines bestimmten Schutzrechts nicht zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs Auskunft darüber verlangt werden, ob auch bestimmte andere Schutzrechte verletzt worden sind (vgl. zur Verletzung von Marken BGHZ 166, 253 Tz. 41 - Markenparfümverkäufe, m.w.N.).

    Dies gilt aber nur, soweit über die bereits begangene Verletzung des einen Schutzrechts hinaus keine rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten besteht und die Gewährung eines auf die Verletzung anderer Schutzrechte gerichteten Auskunftsanspruchs demnach darauf hinausliefe, einen rechtlich nicht bestehenden allgemeinen Auskunftsanspruch anzuerkennen und der Ausforschung unter Vernachlässigung allgemein gültiger Beweislastregeln Tür und Tor zu öffnen (vgl. BGHZ 148, 26, 35 - Entfernung der Herstellungsnummer II; 166, 253 Tz. 41 - Markenparfümverkäufe).

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Dies trägt dem Interesse des Gläubigers an einer effektiven Rechtsdurchsetzung nach vorausgegangener Rechtsverletzung Rechnung; dieses Interesse überwiegt das Interesse des Schuldners, keine dem Gläubiger unbekannten Verletzungshandlungen zu offenbaren (BGHZ 173, 269 Tz. 24 f. - Windsor Estate).
  • LG Stuttgart, 28.10.2008 - 17 O 710/06

    Vertragsanpassung hinsichtlich urheberrechtlicher Vergütung für Fotos

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Es kann dahinstehen, ob die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen), bei denen es sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte als vielmehr eher um eine einseitige Festlegung der Anbieterseite handelt, branchenübliche Vergütungssätze enthalten (bejahend OLG Brandenburg GRUR-RR 2009, 413 Tz. 29; LG Mannheim ZUM 2006, 886, 887; verneinend LG Stuttgart ZUM 2009, 77, 82; vgl. auch BGH GRUR 2006, 136 Tz. 30 - Pressefotos).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Dies gilt aber nur, soweit über die bereits begangene Verletzung des einen Schutzrechts hinaus keine rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten besteht und die Gewährung eines auf die Verletzung anderer Schutzrechte gerichteten Auskunftsanspruchs demnach darauf hinausliefe, einen rechtlich nicht bestehenden allgemeinen Auskunftsanspruch anzuerkennen und der Ausforschung unter Vernachlässigung allgemein gültiger Beweislastregeln Tür und Tor zu öffnen (vgl. BGHZ 148, 26, 35 - Entfernung der Herstellungsnummer II; 166, 253 Tz. 41 - Markenparfümverkäufe).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Der Kläger kann seinen Schaden nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnen und als Schadensersatz danach die für eine solche Benutzungshandlung angemessene und übliche Lizenzgebühr beanspruchen (vgl. BGH, Urt. v. 26.3.2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660, Tz. 13 = WRP 2009, 847 - Resellervertrag, m.w.N.).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07

    Zoladex

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
    Der objektive Gegenwert für den Gebrauch eines Immaterialgüterrechts besteht gleichfalls in der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr (vgl. BGHZ 82, 299, 307 f. - Kunststoffhohlprofil II; BGH, Urt. v. 29.7.2009 - I ZR 87/07, GRUR 2010, 237 Tz. 22 = WRP 2010, 390 -Zoladex, m.w.N.).
  • LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03

    Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit einer Fotografie; unfreie Bearbeitung einer

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93

    "Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von

  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 48/97

    Planungsmappe; kein Schadensersatz wegen Markverwirrung

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

  • OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen der unberechtigten Nutzung von

  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 210/86

    "Kopierwerk"; Ansprüche der GEMA gegenüber dem Betreiber eines Kopierwerks

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06

    Scannertarif

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt

  • OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07

    Restwertbörse

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

  • BGH, 14.12.2006 - I ZR 34/04

    Archivfotos

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Der objektive Gegenwert für den Gebrauch eines Immaterialgüterrechts besteht in der angemessenen Lizenzgebühr (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 68/08, GRUR 2010, 623 Rn. 33 = WRP 2010, 927 - Restwertbörse I, mwN; BGH, GRUR 2012, 715 Rn. 39 und 40 - Bochumer Weihnachtsmarkt; GRUR 2015, 780 Rn. 32 - Motorradteile).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

    Im Zusammenhang mit der unberechtigten Nutzung einer Fotografie im Internet wird es dabei unter anderem auf die Intensität der Nutzung, insbesondere ihre Dauer, und die Qualität des Lichtbilds ankommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 68/08, GRUR 2010, 623 Rn. 39 f. = WRP 2010, 927 - Restwertbörse I).

    Es erscheint bereits fraglich, ob die von der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing, einer Interessenvertretung der Anbieterseite, einseitig erstellten MFM-Empfehlungen branchenübliche Vergütungssätze enthalten (vgl. BGH, GRUR 2010, 623 Rn. 36 - Restwertbörse I).

  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

    Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung

    Der objektive Gegenwert für den Gebrauch eines Immaterialgüterrechts besteht in der angemessenen Lizenzgebühr (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 68/08, GRUR 2010, 623 Rn. 33 = WRP 2010, 927 - Restwertbörse I, mwN; BGH, GRUR 2012, 715 Rn. 39 und 40 - Bochumer Weihnachtsmarkt).
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