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   BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08   

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https://dejure.org/2010,449
BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08 (https://dejure.org/2010,449)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08 (https://dejure.org/2010,449)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 1 BvR 1287/08 (https://dejure.org/2010,449)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 21 Abs. 1 BO
    Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal verstoesst nicht gegen zahnaerztliche Berufspflichten

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung eines berufsgerichtlichen Verweises wegen der Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 21 Abs 2 ZÄBerufsO BW 2002
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung eines berufsgerichtlichen Verweises wegen der Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal

  • webshoprecht.de

    Zulässige Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal

  • IWW
  • JurPC

    Rechtswidrigkeit von berufsrechtlichen Maßnahmen gegen einen Zahnarzt wegen dessen Teilnahme an einem Preisvergleich-Internetportal

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein berufsrechtlicher Verstoß bei Beteiligung von Zahnärzten an Internetportalen zum Preisvergleich

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Einstellung von Angeboten auf Anfragen durch Patienten über die Höhe von Behandlungskosten in einem Internetportal durch potentiell später behandelnde Zahnärzte mit dem Berufsrecht; Vereinbarkeit eines Verweises als berufsrechtliche Sanktion wegen der ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung eines berufsgerichtlichen Verweises wegen der Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung eines berufsgerichtlichen Verweises wegen der Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Die Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal verstösst nicht gegen zahnärztliche Berufspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ein an einem Preisvergleichsportal teilnehmender Zahnarzt verstößt nicht gegen Berufspflichten

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal verstößt nicht gegen zahnärztliche Berufspflichten

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Zahnarzt darf auch über Internetportal Kostenschätzung abgeben

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zahnärzten ist es gestattet, ihre Dienste auch über Preisvergleichsportale im Internet anzubieten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Virtueller Marktplatz für Zahnärzte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zahnärzte dürfen an Preisvergleich im Internet teilnehmen

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Art. 12 Abs. 1 GG, § 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG
    Zahnärzte dürfen an Vergleichsportal teilnehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zahnarzt darf an Internet-Preisvergleichs-Portal teilnehmen

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Preisvergleich im Internet für zahnärztliche Leistungen erlaubt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Preisvergleich für Zahnärzte

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal verstößt nicht gegen zahnärztliche Berufspflichten

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit von Preisvergleich bei Zahnärzten in Internet-Portal

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Kostenvoranschläge im Internet zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 665
  • MDR 2011, 139
  • GRUR 2011, 530
  • NZS 2011, 696
  • MMR 2011, 331
  • DVBl 2011, 168
  • K&R 2011, 109
  • DÖV 2011, 242
  • WRP 2011, 207
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).

    Das genügt, um sie in den Schutzbereich des Grundrechts einzubeziehen (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 111, 366 ).

    Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedarf nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügt (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 111, 366 ; stRspr).

    Ein solches Verhalten erfüllt die Anforderungen für das Vorliegen von Werbung, denn es ist planvoll darauf angelegt, andere dafür zu gewinnen, die eigenen Leistungen in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfGE 111, 366 ).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).

    Das genügt, um sie in den Schutzbereich des Grundrechts einzubeziehen (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 111, 366 ).

    Darüber hinaus sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 85, 248 ), also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06

    Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08
    Ganz im Gegenteil erlaubt allein die Wahl des Mediums Internet es schon im Grundsatz nicht, die Grenzen erlaubter Außendarstellung von freiberuflich Tätigen enger zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1886/06 -, NJW 2008, S. 1298 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Hinblick auf die Versteigerung von rechtsanwaltlichen Beratungsleistungen entschieden, dass die dort vom Rechtsanwalt an das Internetauktionshaus zu zahlende Provision kein Entgelt, das für die Vermittlung von Aufträgen gezahlt wird, darstellt, weil die Provision nicht für die Vermittlung des Auftrags, sondern bloß für die Zurverfügungstellung des Mediums für die Werbung geschuldet wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1886/06 -, NJW 2008, S. 1298 ).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).

    Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedarf nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügt (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 111, 366 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08
    Darüber hinaus sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 85, 248 ), also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.
  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 183/13

    Erfolgsprämie für die Kundengewinnung: Zahnarzt darf an Internetplattform

    Zulässig ist dagegen die Vereinbarung einer Vergütung als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen einer Internetplattform zum Anbieten freiberuflicher Leistungen und für die im Zusammenhang damit geleisteten Dienste (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1886/06, GRUR 2008, 618, 620 = WRP 2008, 492, zu § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO; Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1287/08, GRUR 2011, 530, 532 = WRP 2011, 207, zu § 8 Abs. 5 der Berufsordnung für Zahnärzte der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg aF; BGH, Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 55/08, GRUR 2011, 343 Rn. 22 = WRP 2011, 449 - Zweite Zahnarztmeinung, zu § 8 Abs. 5 der Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte; Urteil vom 24. März 2011 - III ZR 69/10, GRUR 2011, 652 Rn. 14 = WRP 2011, 755, zu § 7 Abs. 5 der Berufsordnung für hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte aF).
  • KG, 09.08.2013 - 5 U 88/12

    Zahnarztwerbung über das Internetportal Groupon - aber nicht mit Rabatten und zu

    Auch unter Zahnärzten mag Preiswettbewerb, wie die Beklagte unter Berufung auf die Entscheidungen des BVerfG GRUR 2011, 530, und des BGH GRUR 2011, 343 einwendet, zulässig sein, dies aber nur in den Grenzen, die durch die oben genannten Gründe des Gemeinwohls und damit zumindest im Regelfall durch die Vorschriften der GOZ bestimmt werden.

    (3) Ohne konkrete gegenteilige Anhaltspunkte ist zwar grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Zahnarzt schon aus Eigeninteresse Leistungen nur zu Preisen anbietet, die für ihn gewinnbringend sind (vgl. BVerfG GRUR 2011, 530).

    Die vertragliche Umsetzung des Werbekonzepts der Beklagten unterscheidet sich von dem Geschäftsmodell einer Internetauktionsplattform, die Gegenstand der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts NJW 2008, 1298, und GRUR 2011, 530, war, insoweit, als die Beklagte als eigenständiger Vertragspartner Gutscheine an Interessierte verkauft.

  • LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11

    Gutschein für Zahnarztbehandlung zum Pauschalpreis

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung BVerfG 1 BvR 1287/08 vom 8.12.2010 (Zahnarztwerbung im Internet), da dort im Internet keine Preisvereinbarungen getroffen worden sind, sondern die Zahnärzte auf der Plattform lediglich eine erste Kostenschätzung abgegeben haben.

    Die Beklagte hat keine Provision von den Zahnärzten für die Zuweisung von Patienten erhalten, sondern ein Entgelt für die Benutzung der Internetplattform als Online-Marktplatz (vgl. BVerfG 1 BvR 1287/08 vom 8.12.2010 - Zahnarztwerbung im Internet, Rn. 31).

  • OLG München, 08.10.2015 - 6 U 1509/15

    Begriff der unmittelbaren ärztlichen Behandlung i.S. von § 7 Abs. 4 MBO

    Letztlich wäre es nach Auffassung der Antragsgegnerin im Gefolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08 (GRUR 2011, 530 -Zahnarzt-Preisvergleich) auch nicht mit Art. 12 GG zu vereinbaren, § 7 Abs. 4 MBO dahingehend auszulegen, dass das Fehlen einer persönlichen Untersuchung im Vorfeld einer späteren persönlichen Abklärung durch einen behandelnden Arzt die Verletzung einer Berufspflicht darstelle, ohne dass Gründe des Allgemeinwohls vorlägen, die einen persönlichen Kontakt im konkreten Fall bereits zu diesem Zeitpunkt erforderten.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Antragsgegnerin herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2010 -1 BvR 1287/08 (GRUR 2011, 530 - Zahnarzt-Preisvergleich), da der dort zugrunde liegende Sachverhalt nicht mit hiesigem vergleichbar ist: Einerseits ging es dort um im Internet anonym einzuholende Alternativkostenschätzungen zu schon erstellten Heil- und Kostenplänen, die der Patient bereits durch den ihn behandelnden Zahnarzt erhalten hat, so dass eine persönliche Untersuchung durch den "ersten" Arzt bereits stattgefunden hat; andererseits betraf das dort für verfassungswidrig erklärte Verbot eine Verhaltensweise im Vorfeld einer persönlichen Arztuntersuchung (nämlich im Stadium der Anbahnung der Arzt-Patienten-Beziehung, während der ein persönlicher Kontakt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eben noch nicht vorhanden sein muss), welche ohnehin bei Entscheidung des Patienten für das Alternativangebot noch erfolgen würde.

  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 69/10

    Berufsrecht der Zahnärzte: Zulässigkeit eines - erfolgsabhängigen -

    Dem Zahnarzt unter Hinweis darauf, dass er keine persönliche Untersuchung des Patienten vorgenommen habe, die Abgabe eines Gegenangebots allgemein zu versagen, worauf die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts hinausläuft, ist auch mit seinen Rechten aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1287/08, NJW 2011, 665 Rn. 22 bis 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eingriffe in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit sind nur zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eingriffe in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit sind nur zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 109/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eingriffe in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit sind nur zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 97/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eingriffe in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit sind nur zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 11 KA 98/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eingriffe in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit sind nur zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 22/11
  • VG Berlin, 12.01.2011 - 90 K 5.10
  • VG Potsdam, 30.03.2017 - 6 K 1176/15

    Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z.B. Apotheker, Architekten, Ärzte,

  • BerG Heilberufe Berlin, 12.01.2011 - 90 K 5.10

    Einspruch eines Zahnarztes gegen Rügebescheid der Zahnärztekammer wegen

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