Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08   

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kinderhochstühle im Internet

    BGB § 823 Abs. 1 Ai; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5; TMG § 7 Abs. 2 Satz 1; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines Internetmarktplatzes für Markenrechtsverletzungen Dritter.

  • openjur.de
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  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 14 Abs. 2 Nr. 1; Abs. 2 MarkenG; § 7 Abs. 2 S. 1 TMG; § 6 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 1 UWG
    EBay ist nicht verpflichtet, vorab per manueller Bildkontrolle zu prüfen, ob Auktionen fälschlicherweise Originalware anpreisen

  • IWW
  • JurPC

    Kinderhochstühle im Internet

  • aufrecht.de

    Reichweite der Haftung eines Online-Auktionshauses für Markenrechtsverstöße Dritter

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    BGB § 823 Abs. 1 Ai; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5; TMG § 7 Abs. 2 Satz 1; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Haftung des Internetmarktplatzes- besteht eine Prüfungspflicht?

  • czarnetzki.eu

    Prüfpflichten Marktplatzbetreiber bei Markenverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreiben eines mit der Möglichkeit der Einstellung von Verkaufsangeboten in einem vollautomatischen Verfahren ohne Kenntnisnahme eines Betreibers versehenen Internetmarktplatzes; Verpflichtung eines Betreibers eines Internetmarktplatzes zur Unterziehung einer manuellen, auf die Überprüfung von unter den Marken von den Originalerzeugnissen abweichenden Produkte gerichteten Bildkontrolle; Haftung eines Betreibers eines Internetmarktplatzes nach §§ 3 , 6 Abs. 2 Nr. 6 , § 8 Abs. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG ) als Täter oder Teilnehmer bei Inbezugnahme auf Marken eines Markeninhabers durch Angebote mit Formulierungen "ähnlich" oder "wie"; Übertragbarkeit der Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht - Haftung eines Internetmarktplatzbetreibers

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Pflicht des Betreibers eines Internetmarktplatzes zur manuellen Bildkontrolle zwecks Aussonderung von markenverletzenden Angeboten ("Kinderhochstühle im Internet")

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 823 Abs. 1 BGB
    Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtabmahnung sind nicht auf andersartige rechtliche Abmahnungen übertragbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung im Wettbewerbsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenverletzungen auf eBay

mehr
  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    EBay haftet nicht für Markenrechtsverletzung

  • vsw.info , S. 1 (Leitsatz)

    §§ 823 I, 14 II Nr. 1, V MarkenG; § 7 II S. 1 TMG; § 6 II Nr. 6, 8 I UWG; § 253 II Nr. 2 ZPO
    Kinderhochstühle im Internet

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    EBay muss Rechtsverstöße nicht manuell überprüfen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Der Betreiber eines Internetmarktplatzes ist nicht zur manuellen Prüfung fremdeingestellter Angebote auf Markenverletzungen verpflichtet

Besprechungen u.ä. (2)

  • czarnetzki.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfpflichten Marktplatzbetreiber bei Markenverletzung

  • beck.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Entwicklungen bei Haftung für mittelbare Rechtsverletzungen: Vom Störer zum Täter - ein neues einheitliches Haftungskonzept? (Johannes Gräbig; MMR 2011, 504)

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 22.07.2010, Az.: I ZR 139/08 (Anforderungen an zumutbare Prüfpflichten bei Markenrechtsverletzungen Dritter - "Kinderhochstühle im Internet")" von RAin Dr. Karolin Nelles, LL.M., original erschienen in: K&R 2011, 123 - 124.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 22.07.2010, Az.: I ZR 139/08 (Kinderhochstühle im Internet)" von RAin Gabriele Engels, LL.M., original erschienen in: MMR 2011, 175 - 176.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Präzisierungen der Störerhaftung im Internet - Besprechung des BGH-Urteils "Kinderhochstühle im Internet"" von Prof. Dr. Gerald Spindler, original erschienen in: GRUR 2011, 101 - 108.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2011, 740 (Ls.)
  • MDR 2011, 246
  • GRUR 2011, 152
  • GRUR 2011, 157
  • MMR 2011, 172
  • MIR 2010, Dok. 177
  • WRP 2011, 223



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Wird zitiert von ... (35)  

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09  

    Basler Haar-Kosmetik

    Es ist deshalb in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und in der Literatur anerkannt, dass auch im Zivilrecht die strafrechtlichen Grundsätze zur Täterschaft und Teilnahme anzuwenden sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 30 = WRP 2011, 223 - Kinderhochstühle im Internet; Urteil vom 22. Juni 2011 I ZR 159/10, GRUR 2011, 1018 Rn. 17 = WRP 2011, 1469 - Automobil-Onlinebörse).

    b) Das Berufungsgericht hat weiter -von der Revision unbeanstandet -eine Verantwortlichkeit des Beklagten als Gehilfe verneint, weil es im Streitfall an dem dafür erforderlichen Gehilfenvorsatz fehlt (vgl. BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 30 - Kinderhochstühle im Internet, mwN).

    aa) Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 45 - Kinderhochstühle im Internet, mwN).

    Weiter hat der Senat berücksichtigt, ob die durch sein Verhalten geförderte Verletzung der Rechte Dritter erst nach eingehender rechtlicher (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 316 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; BGHZ 158, 343, 353 - Schöner Wetten) oder tatsächlicher (BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 39 ff. - Kinderhochstühle im Internet) Prüfung festgestellt werden kann oder ob sie offenkundig oder unschwer zu erkennen ist (BGHZ 148, 13, 18 - ambiente.de; BGHZ 158, 236, 252 - Internetversteigerung I; BGH, Urteil vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 46 - Internet-Versteigerung II).

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10  

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Die Haftungsbeschränkung des § 10 Satz 1 TMG gilt aber nicht für Unterlassungsansprüche (st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06, VersR 2007, 1004 Rn. 7 - Meinungsforum; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, VersR 2009, 1417 Rn. 17 - Domainverpächter; BGH, Urteile vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 19 - Internet-Versteigerung II; vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 26 - Kinderhochstühle im Internet).

    aa) Als Störer ist verpflichtet, wer, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsguts beiträgt (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, aaO Rn. 13 f. - Domainverpächter; BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I; Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, aaO Rn. 45 - Kinderhochstühle im Internet; Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, Rn. 20 - Stiftparfüm).

  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09  

    Rapidshare II

    Insbesondere durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs " Kinderhochstühle im Internet" (BGH GRUR 2011, 152 ff - Kinderhochstühle im Internet) und "Stiftparfüm" (BGH GRUR 2011, 1038 ff - Stiftparfüm) sowie die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "L"Oréal ./. eBay" (EuGH GRUR 2011, 1025 ff - L"Oréal ./. eBay) sind die insoweit geltenden Rechtsgrundsätze am Beispiel von Online-Marktplätzen insbesondere in Bezug auf zumutbare Prüfungspflichten des Anbieters von Teledienstleistungen weiter konkretisiert worden.

    Als Störer kann demnach bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH GRUR 2011, 152, 155 - Kinderhochstühle im Internet).

    Weiter ist zu berücksichtigen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten aufgrund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGHZ 158, 343, 353 - Schöner Wetten) oder tatsächlicher (BGH GRUR 2011, 152, 155 - Kinderhochstühle im Internet) Prüfung festgestellt werden kann oder aber für den als Störer in Anspruch Genommenen offenkundig oder unschwer zu erkennen ist (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708, 712 - Internet-Versteigerung II).

    Denn bereits im Regelfall - also auch ohne die Vornahme von Werbemaßnahmen in Bezug auf rechtsverletzende Angebote - ist es dem Dienstebetreiber z.B. zumutbar, durch geeignete Filtersoftware auf Verdachtsfälle beschränkte Angebote auch einer manuellen Nachkontrolle zu unterziehen (BGH GRUR 2011, 152, 154 - Kinderhochstühle im Internet).

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  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09  

    Stiftparfüm

    a) Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 45 = WRP 2011, 223 - Kinderhochstühle im Internet, mwN).

    Weiter ist zu berücksichtigen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten aufgrund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 316 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; BGHZ 158, 343, 353 - Schöner Wetten) oder tatsächlicher (BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 39 ff. - Kinderhochstühle im Internet) Prüfung festgestellt werden kann oder aber für den als Störer in Anspruch Genommenen offenkundig oder unschwer zu erkennen ist (BGHZ 148, 13, 18 ambiente.de; BGHZ 158, 236, 252 - Internetversteigerung I; BGH, Urteil vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 46 - Internet-Versteigerung II).

    cc) Aus demselben Grund kann offenbleiben, ob die Beklagte auch in Fallkonstellationen, in denen sie berechtigte Zweifel an der Richtigkeit einer behaupteten Rechtsverletzung hat, einen Rechteinhaber auf die Möglichkeit verweisen kann, die Rechtsverletzung über das VeRi-Programm anzuzeigen (vgl. BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 42 f. - Kinderhochstühle im Internet) und deren Umstände eidesstattlich zu versichern.

  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10  

    Automobil-Onlinebörse

    Die Frage, ob jemand als Täter für eine deliktische Handlung wie die Verletzung eines Schutzrechts zivilrechtlich haftet, beurteilt sich grundsätzlich nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 30 = WRP 2011, 223 - Kinderhochstühle im Internet, mwN).

    Die Frage, ob jemand als Teilnehmer - also Anstifter oder Gehilfe (vgl. § 830 Abs. 2 BGB) - für eine deliktische Handlung wie die Verletzung eines Schutzrechts zivilrechtlich haftet, beurteilt sich gleichfalls nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 30 - Kinderhochstühle im Internet, mwN).

    Dabei setzt die Teilnehmerhaftung neben einer objektiven Teilnahmehandlung zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (vgl. BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 30 - Kinderhochstühle im Internet, mwN).

  • OLG München, 29.09.2011 - 29 U 1747/11  

    Wettbewerbsrechtliche, deliktische und/oder kennzeichenrechtliche Haftung eines

    Die Gehilfenhaftung setzt neben einer objektiven Beihilfehandlung zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGH GRUR 2004, 860 [863/864] - Internet-Versteigerung I; GRUR 2007, 708, Tz. 31 - Internet-Versteigerung II; GRUR 2011, 152, Tz. 30 m.w.N. - Kinderhochstühle im Internet ).

    Dies wiederum erfordert, dass die Antragsgegnerin auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen worden ist (vgl. z.B. BGH GRUR 2011, 152, Tz. 48 - Kinderhochstühle im Internet ).

    Dies würde ansonsten die Hinzuziehung eines mit der Materie vertrauten Juristen erfordern, was der Antragsgegnerin nicht zuzumuten ist (vgl. BGH GRUR 2011, 152, Tz. 48 - Kinderhochstühle im Internet ).

    b) Eine Störerhaftung der Antragsgegnerin kommt im Streitfall, in dem die geltend gemachten wettbewerbsrechtlichen Anspruchsgrundlagen dem Verhaltensunrecht zuzuordnen sind, nicht in Betracht (vgl. BGH GRUR 2011, 152, Tz. 48 - Kinderhochstühle im Internet ).

  • BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 244/10  

    Internetversteigerung von Luxus-Fälschungen: Schadensersatzanspruch

    Hinzu kommt, dass eBay den Verkauf von Repliken und Fälschungen ausdrücklich verbietet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, CR 2011, 259 Rn. 3 - Kinderhochstühle im Internet).
  • OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07  

    Rechtsverletzende Angebote - Prüfungspflichten des Betreibers eines

    (1) Dem Ansatz einer dergestalt begründeten täterschaftlichen Haftung der Beklagten hat der BGH mit der Entscheidung "Kinderhochstühle im Internet" (Urt. v. 22.7.2010 - I ZR 139/08 - GRUR 2011, 152) indes eine klare Absage erteilt: Die Beklagte erfülle dadurch, dass sie Dritten die Internetplattform für deren Angebote und Versteigerungen mit den Klagemarken zur Verfügung gestellt habe, selbst nicht die Merkmale einer Markenverletzung.

    Ohne Kenntnis von konkret drohenden Haupttaten scheide ein vorsätzliches Zusammenwirken der Beklagten mit Dritten aus, die die Rechte der Klägerin verletzende Produkte anböten (BGH GRUR 2011, 152 [Tz.31] - Kinderhochstühle im Internet).

    Als Störer kann demnach bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH GRUR 2011, 152 [Tz. 45] - Kinderhochstühle im Internet).

    Weiter ist zu berücksichtigen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten aufgrund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGHZ 158, 343, 353 - Schöner Wetten) oder tatsächlicher (BGH, GRUR 2011, 152 [Tz.39ff] - Kinderhochstühle im Internet) Prüfung festgestellt werden kann oder aber für den als Störer in Anspruch Genommenen offenkundig oder unschwer zu erkennen ist (BGHZ 158, 236, 252 - Internetversteigerung I; BGHZ 172, 119 [Tz.46] - Internet-Versteigerung II).

  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11  

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    b) Eine Haftung der Beklagten als Teilnehmerin einer fremden Haupttat (vgl. §§ 26, 27 StGB, § 830 Abs. 2 BGB) würde neben einer Teilnahmehandlung wenigstens bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraussetzen, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGHZ 158, 236 [250] = GRUR 2004, 860 = WRP 2004, 1287 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 16] - Sommer unseres Lebens; BGH, GRUR 2011, 152 = WRP 2011, 223 [Rn. 30] - Kinderhochstühle im Internet).

    aa) Als Störer kann analog § 1004 BGB bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH, GRUR 2011, 152 = WRP 2011, 223 [Rn. 45] - Kinderhochstühle im Internet).

  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 131/10  

    regierung-oberfranken. de

    a) Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 45 = WRP 2011, 223 - Kinderhochstühle im Internet, mwN).
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11  

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10  

    Haftet Vorstand/GF Dritten für Vermögensschäden?

  • LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11  

    Rechtsprechung zur Störerhaftung des Anschlussinhabers bei

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 155/09  

    Sedo

  • KG, 15.07.2011 - 5 U 193/10  

    Klage eines Hotelbetreibers gegen kritische Behauptungen auf einer

  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 20/10  

    Schaumstoff Lübke

  • OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 73/12  

    "Kirschkerne"

  • LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10  

    Störerhaftung von Youtube für Urheberrechtsverletzungen von Video-Uploadern

  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12  
  • KG, 09.12.2011 - 5 U 166/10  
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 57/09  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/10  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11  
  • OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11  

    Urheberrechtsverletzung: Internationale Zuständigkeit für einen Auskunftsanspruch

  • LG Hamburg, 24.09.2012 - 308 O 319/12  

    Zur Haftung von Nutzern des Netzwerkes RetroShare für Urheberrechtsverletzungen

  • KG, 13.11.2012 - 5 U 30/12  
  • OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12  

    Buchpreisbindung: Verstoß gegen die Buchpreisbindung bei Ausgaben von Gutscheinen

  • OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11  

    Google haftet nicht für Autocomplete-Vorschläge

  • LG Berlin, 27.09.2011 - 16 O 484/10  

    Fotos von Christos Kunstwerken darf nur Christo vertreiben

  • OLG Köln, 23.02.2011 - 6 W 199/10  

    Wettbewerbswidrigkeit der unterbliebenen Identitätsprüfung bei Überlassung von

  • OLG Köln, 03.02.2012 - 6 U 76/11  

    Inanspruchnahme eines Presseorgans wegen Veröffentlichung einer

  • LG Berlin, 05.04.2012 - 27 O 455/11  

    Haftung für Erfahrungsberichte bei googlemaps

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 41/11  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • OLG Frankfurt, 09.02.2012 - 6 U 130/11  

    Beauftragtenhaftung für sog. Transit-Carrier

  • BGH, 18.11.2010 - Urteil vom 18.11.2010  

    Keine Haftung des Domain-Parking-Anbieters für fremde MArkenverletzungen (SEDO)

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