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   BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09   

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https://dejure.org/2011,926
BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,926)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,926)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,926)
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Volltextveröffentlichungen (24)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Irische Butter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Irische Butter

    § 3 Abs 3 Anh 1 Nr 5 UWG, § 5 Abs 5 UWG vom 08.07.2004
    Unlauterer Wettbewerb: Unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung; überbestimmte Formulierung eines Unterlassungsantrags; Gleichartigkeit eines anderen Produkts - Irische Butter

  • IWW
  • aufrecht.de

    Verbot von Lockvogelwerbung mit nicht ausreichend verfügbaren Produkten

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Angemessenheit eines Warenvorrats bei verlängerten Sonderverkaufsaktionen

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer mangelhaften Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung beworbener Ware mit Wettbewerbsrecht; Unschädliche Überbestimmung durch die mehrfache Darstellung konkrete Verletzungsformen beschreibender Merkmale in einem Unterlassungsantrag; ...

  • Verbraucherzentrale NRW PDF
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sonderangebote - Bevorratungszeitraum

  • Betriebs-Berater

    Unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung ist unlauter

  • rabüro.de

    Unzureichende Aufklärung über unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware ist wettbewerbswidrig

  • info-it-recht.de

    Über Bevorratung der Ware ist aufzuklären (hier: Irreführende Werbung)

  • online-und-recht.de

    Irische Butter

  • rewis.io

    Unlauterer Wettbewerb: Unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung; überbestimmte Formulierung eines Unterlassungsantrags; Gleichartigkeit eines anderen Produkts - Irische Butter

  • ra.de
  • rewis.io

    Unlauterer Wettbewerb: Unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung; überbestimmte Formulierung eines Unterlassungsantrags; Gleichartigkeit eines anderen Produkts - Irische Butter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 Abs. 3
    Vereinbarkeit einer mangelhaften Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung beworbener Ware mit Wettbewerbsrecht; Unschädliche Überbestimmung durch die mehrfache Darstellung konkrete Verletzungsformen beschreibender Merkmale in einem Unterlassungsantrag; ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irische Butter

  • datenbank.nwb.de

    Unlauterer Wettbewerb: Unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung; überbestimmte Formulierung eines Unterlassungsantrags; Gleichartigkeit eines anderen Produkts - Irische Butter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Irreführende Werbung bei unzureichender Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG
    Ein Markenprodukt und ein unter einer Handelsmarke vertriebenes Produkt sind nicht "gleichartig” im Sinne von Nr. 5 Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG

  • damm-legal.de (Auszüge)

    Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG
    "So lange der Vorrat reicht?” / Zur Zulässigkeit von sog. Lockvogelangeboten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Das Ende der Lockvögel?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Streitwert bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung von Sonderangeboten ist unlauter

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Lockvogelangebote dürfen nicht nach kurzer Zeit ausverkauft sein

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Die unzulängliche Vorratshaltung

  • heise.de (Pressemeldung, 15.02.2011)

    "Solange der Vorrat reicht" reicht nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Irische Butter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzureichende Bevorratung eines Markenprodukts

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Irische Butter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu Lockvogelwerbung mit Preisschlagern: Beworbenes muss ausreichend vorrätig sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wieviel Vorrat braucht es für die Werbung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Discounter müssen beworbene Produkte auch tatsächlich vorhalten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Beschränktes Warenangebot erfordert klaren Hinweis zur Vermeidung einer Irreführung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mindestbevorratung: Wer im geschäftlichen Verkehr Waren bewirbt, hat die Verbraucher über eine unzulängliche Bevorratung hinreichend aufzuklären

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lockvogelangebote bei Lidl: Beworbene Produkte müssen für gewisse Zeit vorrätig sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Ist der Lockvogel vom Aussterben bedroht?

  • wettbewerbszentrale.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Entscheidung des BGH zu Lockvogel-Angeboten (Nr. 5 Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 398
  • MDR 2011, 377
  • GRUR 2011, 340
  • MMR 2011, 316
  • MIR 2011, Dok. 019
  • BB 2011, 513
  • DB 2011, 470
  • WRP 2011, 459
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09
    Was die Beschreibung der konkreten Verletzungsform angeht, handelt es sich daher um eine unschädliche Überbestimmung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2005 - I ZR 252/02, GRUR 2006, 164 Rn. 14 = WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09
    aa) Schuldner der in § 8 UWG geregelten Abwehransprüche ist jeder, der durch sein Verhalten den objektiven Tatbestand einer Zuwiderhandlung im Sinne von § 3 UWG 2004, §§ 3, 7 UWG 2008 selbst, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit einem anderen adäquat kausal verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007 - I ZR 60/05, GRUR 2008, 530 Rn. 21 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rn. 2.5; Fezer/Büscher aaO § 8 Rn. 120).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09
    Da die Unterlassungs(haupt)anträge auf das Verbot der konkreten Verletzungsform abzielen, ist es Sache des Beklagten, Wege zu finden, die aus dem Verbot herausführen (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 317/99, GRUR 2002, 706, 708 = WRP 2002, 691 - vossius.de; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 51 Rn. 25, jeweils mwN).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14

    Facebook-Funktion "Freunde finden"

    Als Täter einer unzulässigen geschäftlichen Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 Nr. 3 UWG kommt hiernach zunächst derjenige in Betracht, der den objektiven Tatbestand der Norm selbst adäquat kausal verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340 Rn. 30 = WRP 2011, 459 - Irische Butter).
  • KG, 08.01.2019 - 5 U 83/18

    Kennzeichnungspflicht für Influencer auf Instagram: Nicht alles ist Werbung

    Die Zusätze "unter Abbildung einer Person und deren Bezeichnung "..." bzw. "mit der Abbildung einer Person einer Person ("...") = 1. Ansicht" stellen sich danach als grundsätzlich unschädliche Überbestimmungen dar, nicht aber als Antragsziele, die über die konkrete Verletzungsform hinausgehen (vgl. BGH GRUR 2011, 340 - Irische Butter, Rn 24).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

    aa) Schuldner der in § 8 Abs. 1 UWG geregelten Abwehransprüche ist jeder, der durch sein Verhalten den objektiven Tatbestand einer Zuwiderhandlung selbst, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit einem anderen adäquat kausal verwirklicht oder sich als Teilnehmer an der deliktischen Handlung eines Dritten beteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340 Rn. 30 = WRP 2011, 459 - Irische Butter; Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 242/12, BGHZ 201, 344 Rn. 13 - Geschäftsführerhaftung; Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 92/14, GRUR 2016, 395 Rn. 23 = WRP 2016, 454 - Smartphone-Werbung).

    (3) Dieses Ergebnis steht nicht in Widerspruch dazu, dass einem Unternehmen, welches sich nach dem äußeren Erscheinungsbild einer Werbung als hierfür verantwortlich geriert, der Nachweis offensteht, tatsächlich nicht in der Lage gewesen zu sein, auf den Inhalt der beanstandeten Werbung Einfluss zu nehmen (vgl. BGH, GRUR 2011, 340 Rn. 31 - Irische Butter; GRUR 2016, 395 Rn. 23 - Smartphone-Werbung).

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