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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.10.2011 - I-6 W 226/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2527
OLG Köln, 18.10.2011 - I-6 W 226/11 (https://dejure.org/2011,2527)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.10.2011 - I-6 W 226/11 (https://dejure.org/2011,2527)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - I-6 W 226/11 (https://dejure.org/2011,2527)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des Streitwerts

  • info-it-recht.de

    Streitwertbeschwerde mit dem Ziel eines höheren Streitwertes ist grundsätzlich unzulässig (Honorarvereinbarung begegnet Bedenken)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 68
    Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des Streitwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Streitwertbeschwerde wegen Honorarvereinbarung - warum denn nicht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 185
  • WRP 2012, 122
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Eventualwiderklage

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken.
  • LG Köln, 31.08.2011 - 28 O 362/10

    ISP haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil des Landgerichts Köln vom 31. August 2011 - 28 O 362/10 - in der Fassung des Beschlusses vom 12. Oktober 2011 wird als unzulässig verworfen.
  • OLG Frankfurt, 13.08.2009 - 6 W 182/08

    Beschwer für Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken.
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 10 OA 32/11

    Beschwer bei zu niedriger Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken.
  • OVG Sachsen, 01.03.2006 - 2 E 324/05

    Streitwert, Beschwerde, Erhöhung, Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken.
  • OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07

    Zur Beschwer eines nicht kostenpflichtigen - obsiegenden - Verfahrensbeteiligten

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken.
  • OLG Brandenburg, 11.05.2004 - 7 W 5/04

    Beschwer des Rechtsmittelführers auch bei Streitwertbeschwerde erforderlich

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Eine Partei kann, auch wenn sie gemäß §§ 22 Abs. 1 S. 1, 29 Nr. 1, 31 Abs. 1 und 2 GKG nur als Zweitschuldner für die Verfahrenskosten haftet, grundsätzlich nur mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen (BGH, NJW-RR 1986, 737; OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 80; Senat, Beschl. v. 12.03.2008 - 6 W 29/08; v. 19.09.2008 - 6 W 120/08; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 68 GKG Rn. 5).
  • OLG Köln, 12.03.2008 - 6 W 29/08

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Erhöhung des Streitwerts im

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Eine Partei kann, auch wenn sie gemäß §§ 22 Abs. 1 S. 1, 29 Nr. 1, 31 Abs. 1 und 2 GKG nur als Zweitschuldner für die Verfahrenskosten haftet, grundsätzlich nur mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen (BGH, NJW-RR 1986, 737; OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 80; Senat, Beschl. v. 12.03.2008 - 6 W 29/08; v. 19.09.2008 - 6 W 120/08; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 68 GKG Rn. 5).
  • OLG Köln, 19.09.2008 - 6 W 120/08

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Erhöhung des Streitwerts im

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Eine Partei kann, auch wenn sie gemäß §§ 22 Abs. 1 S. 1, 29 Nr. 1, 31 Abs. 1 und 2 GKG nur als Zweitschuldner für die Verfahrenskosten haftet, grundsätzlich nur mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen (BGH, NJW-RR 1986, 737; OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 80; Senat, Beschl. v. 12.03.2008 - 6 W 29/08; v. 19.09.2008 - 6 W 120/08; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 68 GKG Rn. 5).
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
    Eine Partei kann, auch wenn sie gemäß §§ 22 Abs. 1 S. 1, 29 Nr. 1, 31 Abs. 1 und 2 GKG nur als Zweitschuldner für die Verfahrenskosten haftet, grundsätzlich nur mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen (BGH, NJW-RR 1986, 737; OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 80; Senat, Beschl. v. 12.03.2008 - 6 W 29/08; v. 19.09.2008 - 6 W 120/08; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 68 GKG Rn. 5).
  • OLG Stuttgart, 13.09.2013 - 8 W 271/13

    Streitwertfestsetzung: Streitwerterhöhung als Ziel einer Beschwerde

    Denn dann ist sie daran interessiert, die gesetzlichen Gebühren ihres Anwalts (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO) in die Nähe der vereinbarten Vergütung zu bringen (Mayer, a.a.O., § 32 RVG Rn. 87 und Rn. 121, § 33 RVG Rn. 14; Pukall in Mayer/Kroiß, 5. Auflage 2012, § 32 RVG Rn. 50; Bayerischer VGH NVwZ-RR 1997, 195; Sächsisches OVG NVwZ-RR 2006, 654; OLG Frankfurt BeckRS 2009, 26390, mit Anm. von Hans-Jochem Mayer, FD-RVG 2009, 290781; OLG Frankfurt BeckRS 2012, 10980; OVG Greifswald BeckRS 2013, 49389; je m.w.N.; a.A. OLG Köln NJOZ 2012, 931, mit Anm. von Hans-Jochem Mayer, FD-RVG 2011, 325093).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 1 W 26/12

    Zulässigkeit einer auf Erhöhung des Streitwerts gerichteten Streitwertbeschwerde

    Soweit gegen eine solche Auffassung eingewandt wird, die bloße Aussicht, ein freiwillig an den eigenen Bevollmächtigten gezahltes Honorar über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren zu lassen, begründe noch kein schutzwürdiges Interesse an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (OLG Köln, Beschl. v. 18.10.2011, MDR 2012, 185 [juris Rn. 2]), folgt dem der Senat nicht.
  • LG Koblenz, 23.12.2013 - 2 T 696/13

    Streitwert der Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung?

    Die Partei selbst - hier die Kläger - können sich grundsätzlich nur über eine zu hohe Wertfestsetzung beschweren (vgl. BGH WoM 2012, 114; OLG Köln MDR 2012, 185).
  • KG, 01.03.2016 - 23 W 7/16

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts: Beschwer der Partei durch einen

    Eine Beschwer ergibt sich daraus jedoch nicht (ebenso OLG Köln, B. v. 18.10.2011 - 6 W 226/11 -, juris Rn. 2; a.A. OLG Frankfurt, B. v. 08.05.2012 - 1 W 26/12 -, juris Rn. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 1 O 103/12

    Streitwert; Erhöhungsbegehren eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten

    Soweit gegen die Zulässigkeit einer solchen Streitwertbeschwerde eingewandt wird, die bloße Aussicht, ein freiwillig an den eigenen Bevollmächtigten gezahltes Honorar über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren zu lassen, begründe noch kein schutzwürdiges Interesse an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.10.2011, 2011 - I-6 W 226/11, 6 W 226/11 -, MDR 2012, 185 - zitiert nach juris), überzeugt dies ebenso wenig.
  • OLG Köln, 25.04.2019 - 15 W 11/19

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Die Streitwertbeschwerde ist - worauf unter dem 1.4.2019 hingewiesen worden ist - bei gebotener Auslegung analog §§ 133, 157 BGB ersichtlich als solche des Bevollmächtigten der Antragsgegnerin i.S.d. § 32 Abs. 2 RVG anzusehen, da die Partei selbst - auch angesichts der Kostengrundentscheidung vom 31.02.2019 - richtigerweise kein schutzwürdiges Interesse an einer Heraufsetzung des Streitwerts zu Lasten der Antragstellerin haben kann (vgl. etwa nur OLG Köln v. 18.10.2011 - 6 W 226/11, NJOZ 2012, 931; Kießling , in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2018, § 32 Rn. 51 m.w.N.); dies ist beim Rechtsanwalt gerade anders, der im allein eigenen Interesse um höhere Gebühren ringen mag ( Kießling , a.a.O., Rn. 76).
  • OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen eine zu niedrige

    Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde erforderlich ist, ist für die Partei des Rechtsstreits regelmäßig nur im Falle einer überhöhten Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie in der Beschwerdebegründung vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts erfolgt ist (BGH WuM 2012, 114; NJW-RR 1986, 737; Senat, Beschluss vom 24.11.2016, 1 W 32/16; 2. Zivilsenat, Beschluss vom 29.5.2020, 2 W 7/20; 7. Zivilsenat NJW-RR 2005, 80; KG, Beschluss vom 1.3.2016, 23 W 7/16, zitiert nach juris; OLG Köln MDR 2012, 185; Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 68 GKG, Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23

    Festsetzung des Gebührenstreitwertes; Zulässigkeit der Beschwerde bezüglich der

    Andere Gerichte sind der Auffassung, dass die bloße Aussicht, freiwillig an die eigenen Bevollmächtigten gezahlte Honorare über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren zu lassen, begründe noch kein schutzwürdiges Interesse der Partei an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2011 - I-6 W 226/11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2016 - 12 W 913/16, zit. jeweils nach juris).
  • LG Köln, 14.02.2019 - 29 T 17/19
    Eine Partei kann grundsätzlich nur mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen (OLG Köln, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - I-6 W 226/11 -, Rn. 1 - 2, juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2013 - 2 W 35/13
    Das gilt auch dann, wenn sich der Beschwerdeführer gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten zu einer über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Honorarzahlung verpflichtet hat (Senat, InstGE 2, 299 - Unzulässige Streitwertbeschwerde; OLG Köln, MDR 2012, 185; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 2489).
  • KG, 18.09.2023 - 8 W 31/23

    Gebührenstreitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung

  • LG Köln, 14.02.2019 - 27 T 17/19
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5163
OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11 (https://dejure.org/2011,5163)
OLG München, Entscheidung vom 12.09.2011 - 29 W 1634/11 (https://dejure.org/2011,5163)
OLG München, Entscheidung vom 12. September 2011 - 29 W 1634/11 (https://dejure.org/2011,5163)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Teilnahme an Musiktauschbörse: Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Anordnung einer Auskunftserteilung durch einen britischen Internet-Serviceprovider; Antragsbefugnis im Falle der Verletzung des ...

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine richterliche Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG gegen einen Internet-Provider mit Sitz in Großbritannien; Begriff des Verletzten i.S.v. § 101 Abs. 9 S. 1 UrhG

  • unalex.eu

    Art. 1 Brüssel I-VO
    Sachlicher Anwendungsbereich - Anwendungsbereich der Verordnung - Zivil- und Handelssachen

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine richterliche Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG gegen einen Internet-Provider mit Sitz in Großbritannien; Begriff des Verletzten i.S. von § 101 Abs. 9 S. 1 UrhG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine deutsche Gerichtsbarkeit beim Internet-Auskunftsanspruch gegenüber englischem Provider

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Internet-Auskunftsanspruch gegenüber englischem Provider

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Kein Auskunftsanspruch gegen ausländische Provider

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berechtigung nach § 85 UrhG nicht für Anti-Piracy-Gesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 228
  • MMR 2011, 832
  • K&R 2011, 739
  • AnwBl 2012, 28
  • WRP 2012, 122
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.02.2009 - C-185/07

    EIN GERICHT EINES MITGLIEDSTAATS KANN ES EINER PERSON NICHT VERBIETEN, EINEN

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11
    Für die Feststellung, ob eine Rechtsstreitigkeit in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 fällt, ist der Gegenstand des Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.02.2009 - C 185/07, Rn. 22 - West Tankers).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 20 U 136/10

    Umfang des Auskunftsanspruchs eines Urhebers über Verkehrsdaten

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11
    Da die richterliche Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG Voraussetzung für den Auskunftsanspruch gegenüber dem Internet-Provider ist (vgl. BT-Drucks. 16/5048, S. 63; OLG Düsseldorf MMR 2011, 546, 548), kommt die von der Beteiligten zu 1. mit dem Antrag Ziffer 2. im Wege einer einstweiligen-Verfügung (bzw. einstweiligen Anordnung) begehrte Datensicherung im Hinblick auf die Erfüllung eines Auskunftsanspruchs nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG nicht in Betracht.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11
    Zum Einen ist die vorstehend erörterte Auslegung von Art. 1 Brüssel-I-VO so offenkundig, dass keinerlei Raum für vernünftige Zweifel bleibt ("acte clair"; vgl. EuGH, Urteil vom 06.10.1982 - Rs. 283/81 -, Slg. 1982, S. 3415, Rn. 16 - C.I.L.F.I.T.).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-292/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR ENTSCHÄDIGUNG DER OPFER DES VERHALTENS VON

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11
    Der Begriff "Zivil- und Handelssachen" ist als autonomer Begriff anzusehen, bei dessen Auslegung die Zielsetzungen und die Systematik der genannten Verordnung sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der nationalen Rechtsordnungen ergeben, berücksichtigt werden müssen (vgl. EuGH, Urt. v. 15.02.2007 - C 292/05, Rn. 30, juris -Lechoritou).
  • OLG Köln, 25.03.2011 - 6 U 87/10

    Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzung gegen in der Schweiz ansässigen

    Auszug aus OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11
    Insbesondere weicht der Senat nicht in entscheidungserheblicher Weise von dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 25.03.2011 - 6 U 87/10, abrufbar unter www.justiz.nrw.de , ab.
  • BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18

    Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

    Das Gestattungsverfahren nach § 14 Abs. 4 TMG in Verbindung mit §§ 1 ff. FamFG ist kein Verfahren ohne jede Gegenpartei oder Beteiligte im eigentlichen Sinne (aA OLG München, GRUR-RR 2012, 228 zu dem Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG; allerdings gestützt auf Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 und deren Erwägungsgrund 8; dazu kritisch Eifinger, GRUR-Prax 2011, 474), sondern eine echte Parteistreitigkeit der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. zu diesem Begriff BayObLG, Beschluss vom 13. November 1986 - BReg 3 Z 137/86, juris Rn. 50 zu § 37 Abs. 2 BGB; Sternal in Keidel, FamFG, 19. Aufl. § 1 Rn. 33).
  • OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 10/21

    Zum Auskunftsanspruch gegen Amazon zur Identität eines Bewertenden, wenn Händler

    Dass der deutsche Gesetzgeber die Interessenlage u.U. anders bewertet haben mag, als er in der Gesetzesbegründung recht pauschal auf die Brüssel-Ia-VO verwiesen hat (so möglicherweise auch Prinz , K & R 2020, 69, 70, der ebenfalls auf den deliktischen Erfolgsort abzustellen scheint) - was schon deswegen verwundert, weil er sich mit der gegenteiligen herrschenden Lesart zu § 101 Abs. 9 UrhG (OLG München v. 12.09.2011 - 29 W 1634/11, GRUR-RR 2012, 228) dabei nicht auseinandergesetzt hat - trägt keine andere Sichtweise, zumal nationale Regelungen im Bereich der Verordnung - wie gezeigt - ohnehin keine Bedeutung haben.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14285
OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11 (https://dejure.org/2011,14285)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.08.2011 - 2 U 84/11 (https://dejure.org/2011,14285)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. August 2011 - 2 U 84/11 (https://dejure.org/2011,14285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Vorwegnahme der Hauptsache

    § 314 Abs 3 Alt 1 BGB, § 935 ZPO, § 938 Abs 1 ZPO, § 940 ZPO
    Einstweilige Unterlassungsverfügung bei vertragswidriger Drittbelieferung von Hubarbeitsbühnen zur Sicherung eines unternehmerischen Alleinvertriebsrechts; angemessene Frist zur Liefervertragskündigung aus wichtigem Grund

  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Herstellung und des Vertriebs selbstfahrender Hubarbeitsbühnen zur Sicherung des Alleinvertriebsrechts eines Inhabers der EG-Baumusterprüfbescheinigung

  • rechtsportal.de

    Untersagung der Herstellung und des Vertriebs selbstfahrender Hubarbeitsbühnen zur Sicherung des Alleinvertriebsrechts des Inhabers der EG-Baumusterprüfbescheinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abwägung der Interessen beider Vertragsteile, einstweilige Verfügung, Einstweiliger Rechtsschutz und Gesellschafterliste, Ermessensentscheidung, Verfügungsgrund, Verfügungsgrund GL, Voraussetzungen für vorläufigen Rechtsschutz gegen Gesellschafterliste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2012, 122
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 16.04.2009 - 8 U 249/08

    Einstweilige Verfügung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11
    Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung"; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.10.2007, 5 W 215/07, MDR 2008, 335 m. w. N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.1984, 6 U 49/84, NJW 1985, 1295; vgl. für den Fall einer fast vollständig ausgenutzten einmonatigen Berufungsbegründungsfristverlängerung: KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2009, 8 U 249/08, MDR 2009, 888 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2008 - 6 W 183/08

    Einstweilige Verfügung gegen die Sperre eines eBay-Accounts

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11
    In diesem Zusammenhang kommt bei der im Rahmen der vom Gericht zu treffenden Ermessensentscheidung vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Interessen dem Umstand entscheidungserhebliche Bedeutung zu, dass zwangsläufig eine Existenzgefährdung der Klägerin herbeigeführt würde, wenn die Beklagte unter Missachtung des Alleinvertriebsrechts der Klägerin, für welche gegenwärtig keine Rechtfertigung erkennbar ist, Drittbelieferungen vornähme (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2008, 6 W 183/08, MDR 2009, 526).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.1983 - 2 U 6/83
    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11
    b) Darüber hinaus ist im Hinblick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Garantie effektiven Rechtsschutzes zu beachten, dass die Ablehnung der einstweiligen Verfügung praktisch eine Rechtsverweigerung bedeuten würde, da sie die Klägerin aufgrund des langwierigen Erkenntnisverfahrens und der hierdurch bedingten Unmöglichkeit einer unverzüglichen Durchsetzung ihres Unterlassungsanspruchs weitgehend rechtsschutzlos stellen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.1983, 2 U 6/83, WRP 1983, 410).
  • OLG Frankfurt, 06.09.1984 - 6 U 49/84

    Portraitfotos

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11
    Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung"; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.10.2007, 5 W 215/07, MDR 2008, 335 m. w. N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.1984, 6 U 49/84, NJW 1985, 1295; vgl. für den Fall einer fast vollständig ausgenutzten einmonatigen Berufungsbegründungsfristverlängerung: KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2009, 8 U 249/08, MDR 2009, 888 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 09.08.1990 - 6 U 888/90

    Auswirkungen des Abschlusses von Verträgen durch die Geschäftsführer ohne

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11
    b) Darüber hinaus ist im Hinblick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Garantie effektiven Rechtsschutzes zu beachten, dass die Ablehnung der einstweiligen Verfügung praktisch eine Rechtsverweigerung bedeuten würde, da sie die Klägerin aufgrund des langwierigen Erkenntnisverfahrens und der hierdurch bedingten Unmöglichkeit einer unverzüglichen Durchsetzung ihres Unterlassungsanspruchs weitgehend rechtsschutzlos stellen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.1983, 2 U 6/83, WRP 1983, 410).
  • OLG Saarbrücken, 01.10.2007 - 5 W 215/07

    Keine PKH im Verfügungsverfahren wegen Untätigkeit des Antragstellers

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11
    Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung"; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.10.2007, 5 W 215/07, MDR 2008, 335 m. w. N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.1984, 6 U 49/84, NJW 1985, 1295; vgl. für den Fall einer fast vollständig ausgenutzten einmonatigen Berufungsbegründungsfristverlängerung: KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2009, 8 U 249/08, MDR 2009, 888 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 18.07.2013 - 2 U 76/13

    Hubarbeitsmaschinen - Wettbewerbsbeschränkungen durch Individualverträge:

    Mit Urteil vom 11.08.2011 (2 U 84/11) hat der Senat - unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils vom 11.05.2011 - es der Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, ohne Zustimmung des Klägers selbstfahrende Hubarbeitsbühnen der Typen A. 800, 1000, 1200/1204, 1205, A. XXL 750 und A. XXL 1000 sowie baugleiche und/oder bauähnliche Hubarbeitsbühnen für Dritte herzustellen und/oder an Dritte zu verkaufen und/oder auszuliefern.

    a) Insoweit hat der Senat zwar in seinem im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassenen Urteil vom 11.08.2011 (2 U 84/11) entschieden, dass, da weder die Einräumung des Alleinvertriebsrechts noch der Vertragsstrafenanspruch mit einer Einschränkung versehen sei, die Annahme gerechtfertigt sei, dass sich die Verpflichtung zum Herstellungs- und Vertriebsverbot nicht nur auf die in § 19 Abs. 3 und 4 ausdrücklich erwähnten Typen, sondern auf sämtliche Typen, mithin auch auf den nicht im Liefervertrag aufgeführten A. 1205 beziehe, da auch Maschinen dieses Typs von der Beklagten für den Kläger hergestellt worden seien und nicht erkennbar sei, auf welcher anderen als der vertraglichen Grundlage vom 15.03.2002 diese Herstellung erfolgt sein solle.

  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger anderenfalls in eine existentielle Notlage geriete (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.11.2020 - 4 W 50/20; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.09.2018 - 17 Kart 5/18, juris Rn. 9; siehe auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12.11.2008 - 6 W 183/08, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2015 - 5 W 35/15, juris Rn. 40; OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011 - 13 W 79/11, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2008 - VI-U (Kart) 23/07, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2004 - 19 U 240/03, juris Rn. 4; OLG Naumburg, Urteil vom 11.08.2011 - 2 U 84/11, juris Rn. 60).
  • OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an der für den Erlass der Verfügung zu fordernden Dringlichkeit, wenn der Antragsteller in Kenntnis der Umstände untätig geblieben ist und den Antrag erst nach längerer Zeit stellt, denn durch langes Zuwarten wird die Annahme der Dringlichkeit widerlegt (vergleiche OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.08.2011, 2 U 84/11, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2022 - 26 W 5/22

    1. Zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen effektiven

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger andernfalls in eine existentielle Notlage geriete (OLG Brandenburg, Urt. v. 21.07.2022 - 10 U 65/22, Rn. 69 ff.; Beschl. v. 27.09.2018 - 17 Kart 5/18, Rn. 9; OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.12.2015 - 5 W 35/15, Rn. 40; OLG Köln, Beschl. v. 20.12.2011 - 13 W 79/11, Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2008 - VI-U (Kart) 23/07, Rn. 10; OLG Naumburg, Urt. v. 11.08.2011 - 2 U 84/11, Rn. 60; OLG Hamm, Beschl. v. 29.11.1991 - 26 W 15/91, Rn. 5; sämtl.
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 26 W 6/22

    Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren;

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger andernfalls in eine existentielle Notlage geriete (Senat, a.a.O.; OLG Brandenburg, Urt. v. 21.07.2022 - 10 U 65/22, Rn. 69 ff.; Beschl. v. 27.09.2018 - 17 Kart 5/18, Rn. 9; OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.12.2015 - 5 W 35/15, Rn. 40; OLG Köln, Beschl. v. 20.12.2011 - 13 W 79/11, Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2008 - VI-U (Kart) 23/07, Rn. 10; OLG Naumburg, Urt. v. 11.08.2011 - 2 U 84/11, Rn. 60; OLG Hamm, Beschl. v. 29.11.1991 - 26 W 15/91, Rn. 5; sämtl.
  • OLG Brandenburg, 27.09.2018 - 17 Kart 5/18

    Glaubhaftmachung einer Existenzbedrohung bei Antrag auf Erlass einer

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger anderenfalls in eine existentielle Notlage geriete (Senat, B. v. 12.11.2008 - 6 W 183/08 Rn 7; OLG Frankfurt, B. v. 02.12.2015 - 5 W 35/15; OLG Köln, B. v. 20.12.2011 - 13 W 79/11 Rn 5; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2009 - VI-U (Kart) 23/07 Rn 10; OLG Naumburg, Urt. v. 11.08.2011 - 2 U 84/11 Rn 60; jew. zit. nach juris).
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