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   EuGH, 25.10.2012 - C-553/11   

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https://dejure.org/2012,32113
EuGH, 25.10.2012 - C-553/11 (https://dejure.org/2012,32113)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2012 - C-553/11 (https://dejure.org/2012,32113)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - C-553/11 (https://dejure.org/2012,32113)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 Abs. 1 und 2 Buchst. a - Ernsthafte Benutzung - Benutzung in einer ihrerseits als Marke eingetragenen Form, die von der Eintragung nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Benutzung der Marke "Protiplus” kann auch eine Benutzung der Marke "Proti” begründen

  • Europäischer Gerichtshof

    Rintisch

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 Abs. 1 und 2 Buchst. a - Ernsthafte Benutzung - Benutzung in einer ihrerseits als Marke eingetragenen Form, die von der Eintragung nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst ...

  • EU-Kommission

    Rintisch

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 Abs. 1 und 2 Buchst. a - Ernsthafte Benutzung - Benutzung in einer ihrerseits als Marke eingetragenen Form, die von der Eintragung nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    EuGH beseitigt Unsicherheit seit "Bainbridge": Auch Abwandlungen geschützt

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der ernsthaften Benutzung einer Marke bei Abweichung von der eingetragenen Marke; Unterscheidungskraft der Wortmarken "PROTI" sowie "PROTIPLUS" und "Proti Power" für Eiweißprodukte; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis ernsthafter Benutzung einer Marke bei Abweichung von eingetragener Marke; Wortmarken "PROTI" sowie "PROTIPLUS" und "Proti Power" für Eiweiß; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rintisch/Eder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Dauer der "ernsthaften Benutzung” einer Marke wird nicht durch die Ablösung der ursprünglichen durch eine aktualisierte Version der Marke unterbrochen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Rechtserhaltende Benutzung von Marken nach Facelift

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Für "Markenbenutzung" ist keine Übereinstimmung zwischen der im Handel verwendeten und der eingetragenen Form erforderlich

  • juve.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Markeninhaber gestärkt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtserhaltende Benutzung eingetragener Marken: Kann eine Marke (PROTI) rechtserhaltend auch dann abweichend (PROTIPLUS, Proti Power) von der Eintragung benutzt werden, wenn die abweichende Form ihrerseits als Marke eingetragen ist?

  • grur.org PDF, S. 12 (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäisches Markenrecht - Klärung wichtiger Fragen der rechtserhaltenden Benutzung (RA Dr. Henning Harte-Bavendamm; GRUR Newsletter 2012, 12)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Rintisch

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesgerichtshof (Deutschland) - Auslegung von Art. 10 Abs. 1 und 2 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 40, S. 1) - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 1257
  • GRUR Int. 2012, 1106
  • EuZW 2013, 63
  • WRP 2012, 1514
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus EuGH, 25.10.2012 - C-553/11
    b) Darf ein Gericht eines Mitgliedstaats eine einer Richtlinienbestimmung (hier Art. 10 Abs. 1 und 2 Buchst. a der Richtlinie 89/104) entgegenstehende nationale Vorschrift (hier § 26 Abs. 3 Satz 2 MarkenG) in Fällen anwenden, deren Sachverhalt vor einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, aus der sich erstmalig Anhaltspunkte für die Unvereinbarkeit der Vorschrift des Mitgliedstaats mit der Bestimmung der Richtlinie ergeben (vorliegend Urteil vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM, C-234/06.

    Slg. 2007, I-7333), bereits abgeschlossen war, wenn das nationale Gericht das Vertrauen eines der an dem gerichtlichen Verfahren Beteiligten in die Rechtsbeständigkeit seiner verfassungsrechtlich gesicherten Position höher bewertet als das Interesse an einer Umsetzung einer Vorschrift der Richtlinie?.

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus EuGH, 25.10.2012 - C-553/11
    In diesem Zusammenhang ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne der Bestimmungen der Richtlinie 89/104 bedeutet, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. entsprechend Urteile vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-468/01 P bis C-472/01 P, Slg. 2004, I-5141, Randnr. 32, vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, Slg. 2004, I-10031, Randnr. 42, vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 66, und vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, Randnr. 23).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-468/01

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuGH, 25.10.2012 - C-553/11
    In diesem Zusammenhang ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne der Bestimmungen der Richtlinie 89/104 bedeutet, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. entsprechend Urteile vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-468/01 P bis C-472/01 P, Slg. 2004, I-5141, Randnr. 32, vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, Slg. 2004, I-10031, Randnr. 42, vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 66, und vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, Randnr. 23).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus EuGH, 25.10.2012 - C-553/11
    In diesem Zusammenhang ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne der Bestimmungen der Richtlinie 89/104 bedeutet, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. entsprechend Urteile vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-468/01 P bis C-472/01 P, Slg. 2004, I-5141, Randnr. 32, vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, Slg. 2004, I-10031, Randnr. 42, vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 66, und vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, Randnr. 23).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10

    Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen

    Auszug aus EuGH, 25.10.2012 - C-553/11
    Ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts kann demnach nur dann zurückgewiesen werden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito, C-618/10, Randnr. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-472/01

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuGH, 25.10.2012 - C-553/11
    In diesem Zusammenhang ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne der Bestimmungen der Richtlinie 89/104 bedeutet, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. entsprechend Urteile vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-468/01 P bis C-472/01 P, Slg. 2004, I-5141, Randnr. 32, vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, Slg. 2004, I-10031, Randnr. 42, vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 66, und vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, Randnr. 23).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 25.10.2012 - C-553/11
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteile vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 33, vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43, und vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnrn.
  • EuGH, 12.04.2005 - C-145/03

    DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112

    Auszug aus EuGH, 25.10.2012 - C-553/11
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteile vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 33, vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43, und vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnrn.
  • EuGH, 11.09.2008 - C-11/07

    Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2012 - C-553/11
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteile vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 33, vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43, und vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnrn.
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2012 - C-553/11
    In diesem Zusammenhang ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne der Bestimmungen der Richtlinie 89/104 bedeutet, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. entsprechend Urteile vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-468/01 P bis C-472/01 P, Slg. 2004, I-5141, Randnr. 32, vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, Slg. 2004, I-10031, Randnr. 42, vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 66, und vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, Randnr. 23).
  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist in einem Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV , das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, allein das nationale Gericht für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits zuständig (vgl. u. a. Urteil vom 25. Oktober 2012, Rintisch, C-553/11, EU:C:2012:671, Rn. 15).
  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12

    Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht

    Der Europäische Gerichtshof ist von dem von ihm aufgestellten Grundsatz, dass mehrere verschiedene Marken grundsätzlich nicht durch ein und dieselbe Verwendungsform rechtserhaltend benutzt und verteidigt werden können, wieder abgerückt bzw. hat klargestellt, dass Art. 10 der MRRL eine rechtserhaltende Benutzung in abweichender Form erlaube und nicht vorschreibe, dass die abweichende Benutzungsform ihrerseits nicht eingetragen sein darf (vgl. EuGH, GRUR 2012, 1257 - PROTI).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-252/12

    Specsavers International Healthcare u.a. - Marken - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Der Gerichtshof hat außerdem zu Art. 10 Abs. 2 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) - diese Bestimmung entspricht im Wesentlichen Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 - befunden, dass sich der Inhaber einer eingetragenen Marke zum Nachweis für deren Benutzung im Sinne dieser Vorschrift darauf berufen kann, dass diese Marke in einer von ihrer Eintragung abweichenden Form benutzt wird, ohne dass die Unterschiede zwischen diesen beiden Formen die Unterscheidungskraft der Marke beeinflussen, und zwar ungeachtet dessen, dass die abweichende Form ihrerseits als Marke eingetragen ist (Urteil vom 25. Oktober 2012, Rintisch, C-553/11, Randnr. 30).

    Dieser Zweck würde nämlich in Frage gestellt, wenn für den Nachweis der Benutzung der eingetragenen Marke eine zusätzliche Voraussetzung aufgestellt würde, die darin bestünde, dass die abweichende Form, in der die Marke benutzt wird, nicht ihrerseits als Marke eingetragen sein darf (vgl. entsprechend Urteil Rintisch, Randnrn. 21 und 22).

    Im Übrigen steht diese Auslegung des Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 im Einklang mit Art. 5 Buchst. C Nr. 2 der Pariser Verbandsübereinkunft, da nichts in dieser Bestimmung darauf schließen lässt, dass die Eintragung eines Zeichens als Marke zur Folge hätte, dass seine Benutzung nicht mehr geltend gemacht werden könnte, um den Nachweis der Benutzung einer anderen eingetragenen Marke zu erbringen, von der das Zeichen nur in einer Weise abweicht, die keinen Einfluss auf die Unterscheidungskraft der Marke hat (vgl. Urteil Rintisch, Randnr. 23).

  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 84/09

    PROTI II MarkenRL

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat darüber durch Urteil vom 25. Oktober 2012 (C-553/11, GRUR 2012, 1257 = WRP 2012, 1514 - Rintisch/Eder) folgendermaßen entschieden:.

    Wie der Gerichtshof der Europäischen Union auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats zur Vorschrift des Art. 10 Abs. 2 Buchst. a MarkenRL entschieden hat, kann sich der Markeninhaber zur Darlegung der rechtserhaltenden Benutzung auch dann auf die Benutzung eines abgewandelten Zeichens berufen, wenn dieses Zeichen ebenfalls als Marke eingetragen ist (vgl. EuGH, GRUR 2012, 1257 Rn. 18 bis 30 - Rintisch/Eder).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 135/11

    Duff Beer

    Wie der Gerichtshof der Europäischen Union auf die entsprechende Vorlagefrage des Senats (vgl. Beschluss vom 17. August 2011 - I ZR 84/09, GRUR 2011, 1142 = WRP 2011, 1615 - PROTI) entschieden hat, ist es dem Inhaber einer eingetragenen Marke nicht verwehrt, sich zum Nachweis für deren Benutzung im Sinne von Art. 10 Abs. 2 Buchst. a der MarkenRL darauf zu berufen, dass sie in einer von ihrer Eintragung abweichenden Form benutzt wird, ohne dass die Unterschiede zwischen diesen beiden Formen die Unterscheidungskraft der Marke beeinflussen, und zwar ungeachtet dessen, dass die abweichende Form ihrerseits als Marke eingetragen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - C553/11, GRUR 2012, 1257 Rn. 30 = WRP 2012, 1514 - Rintisch).
  • EuGH, 29.11.2012 - C-182/11

    Econord - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG -

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 25. Oktober 2012, Rintisch, C-553/11, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts kann demnach nur dann zurückgewiesen werden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil Rintisch, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.04.2013 - C-12/12

    Colloseum Holding - 'Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 15 Abs. 1 -

    Das vorlegende Gericht weist auch darauf hin, dass die Marken Nrn. 3 und 6 nicht nur in Bestandteilen voneinander abwichen, die die Unterscheidungskraft der Marken nicht beeinflussten, so dass die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 40/94 im vorliegenden Fall nicht erfüllt seien, was das Ausgangsverfahren von dem Sachverhalt unterscheide, der dem Urteil vom 25. Oktober 2012, Rintisch (C-553/11), zugrunde gelegen habe.
  • EuG, 19.06.2019 - T-307/17

    adidas/ EUIPO - Shoe Branding Europe (Représentation de trois bandes parallèles)

    Indem Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 es vermeidet, eine strikte Übereinstimmung zwischen der im Handel verwendeten Form und der Form, in der die Marke eingetragen worden ist, zu verlangen, soll dem Inhaber der Marke ermöglicht werden, im Rahmen seines Geschäftsbetriebs Veränderungen an der Marke vorzunehmen, die, ohne ihre Unterscheidungskraft zu beeinflussen, ihre bessere Anpassung an die Erfordernisse der Vermarktung und der Förderung des Absatzes der betreffenden Waren oder Dienstleistungen gestatten (Urteile vom 25. Oktober 2012, Rintisch, C-553/11, EU:C:2012:671, Rn. 21, und vom 18. Juli 2013, Specsavers International Healthcare u. a., C-252/12, EU:C:2013:497, Rn. 29).
  • EuGH, 14.03.2013 - C-419/11

    Ceská sporitelna - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit sowie

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 25. Oktober 2012, Rintisch, C-553/11, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts kann demnach nur dann zurückgewiesen werden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito, C-618/10, Randnr. 77, und Rintisch, Randnr. 16).

  • EuGH, 04.06.2013 - C-300/11

    Einem Betroffenen ist der wesentliche Inhalt der Begründung einer Entscheidung

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 25. Oktober 2012, Rintisch, C-553/11, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.02.2013 - C-332/11

    ProRail - Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 - Zusammenarbeit auf dem Gebiet der

  • BPatG, 13.05.2016 - 29 W (pat) 28/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Main-PostLogistik (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche

  • BPatG, 24.10.2019 - 27 W (pat) 15/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "RICCO EGOISTA/EGO-IST-IN/EGO-IST/EGO_IST" - zur

  • OLG Stuttgart, 13.06.2013 - 2 U 12/12

    Mercedes - Unlauterer Wettbewerb: Pflicht zur Angabe des Kraftstoffverbrauchs und

  • BPatG, 03.09.2014 - 29 W (pat) 69/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "dm dm-folien gmbh (Wort-Bildmarke)/dm" - zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-291/16

    Generalanwalt Mengozzi präzisiert die Kriterien, die ausschlaggebend dafür sind,

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2016 - C-195/15

    Mulhaupt - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle

  • EuG, 13.09.2016 - T-146/15

    hyphen / EUIPO - Skylotec (Représentation d'un polygone) - Unionsmarke -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-597/14

    HABM / Grau Ferrer

  • BPatG, 16.03.2016 - 28 W (pat) 537/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "NURMIE (Wort-Bild-Marke)/nur die" - Warenidentität

  • EuG, 05.05.2015 - T-131/12

    Spa Monopole / OHMI - Orly International (SPARITUAL)

  • EuG, 17.03.2015 - T-611/11

    Spa Monopole / OHMI - South Pacific Management (Manea Spa)

  • EuG, 23.01.2014 - T-551/12

    Coppenrath-Verlag / OHMI - Sembella (Rebella) - Gemeinschaftsmarke -

  • BPatG, 27.02.2013 - 28 W (pat) 533/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "LS (Wort-Bild-Marke, IR-Marke)/LS (Wort-Bild-Marke,

  • EuG, 29.03.2017 - T-638/15

    Alcohol Countermeasure Systems (International) / EUIPO - Lion Laboratories

  • EuG, 13.02.2015 - T-287/13

    Husky CZ / OHMI - Husky of Tostock (HUSKY) - Gemeinschaftsmarke -

  • BPatG, 22.04.2013 - 28 W (pat) 12/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "menofemina (Wort-Bild-Marke)/MENOFEM/MENOFEM" - zur

  • BPatG, 08.10.2014 - 28 W (pat) 519/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "delikat die Wurst (Wort-Bild-Marke)/delikat

  • BPatG, 29.10.2013 - 25 W (pat) 546/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Timolopt/CHIBRO-TIMOPTOL/TIMOPTOL" - Warenidentität

  • EuG, 15.11.2018 - T-831/17

    DRH Licensing & Managing/ EUIPO - Merck (Flexagil) - Unionsmarke -

  • BPatG, 10.04.2013 - 30 W (pat) 104/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Multased/MULTABEN (Wort-Bild-Marke)/MULTABEN" - zur

  • EuG, 15.07.2015 - T-215/13

    Deutsche Rockwool Mineralwoll / OHMI - Recticel (λ)

  • BPatG, 06.06.2013 - 30 W (pat) 86/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "COMPASSOFT (IR-Marke)/comma soft (Wort-Bild-Marke)"

  • BPatG, 16.03.2016 - 28 W (pat) 536/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "NURMIE/nur die" - Warenidentität und -ähnlichkeit -

  • BPatG, 18.04.2013 - 25 W (pat) 33/12

    Markenbeschwerdeverfahren "Gynophan/GYNODIAN" - klangliche Verwechslungsgefahr

  • EuG, 28.02.2017 - T-767/15

    Labeyrie / EUIPO - Delpeyrat (Représentation d'un semis de poissons clairs sur

  • EuG, 28.02.2017 - T-766/15

    Labeyrie / EUIPO - Delpeyrat (Représentation d'un semis de poissons dorés sur

  • LG Hamburg, 04.02.2016 - 327 O 519/14

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