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   OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 6 W 61/13   

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https://dejure.org/2013,14213
OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 6 W 61/13 (https://dejure.org/2013,14213)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.06.2013 - 6 W 61/13 (https://dejure.org/2013,14213)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 6 W 61/13 (https://dejure.org/2013,14213)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten bei Kenntnis eines Wissensvertreters - Bei der Beurteilung der Frage, ob die Dringlichkeitsvermutung nach § 12 Abs. 2 UWG durch zu langes Zuwarten widerlegt ist, muss sich der Antragsteller auch das Wissen ...

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 2 UWG, § 166 Abs 1 BGB
    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch längere Untätigkeit nach Kenntniserlangung durch Wissensvertreter

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Prozessbevollmächtigter ist bezüglich der Dringlichkeit im Verfügungsverfahren als Wissensvertreter anzusehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch längere Untätigkeit nach Kenntniserlangung durch Wissensvertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2; BGB § 166 Abs. 1
    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch längere Untätigkeit nach Kenntniserlangung durch Wissensvertreter - Eilverfahren; Verfügungsgrund

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung wegen Untätigkeit nach Kenntnis eines Wissensvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ra-plutte.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Kenntnis des eigenen Anwalts

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Untätigkeit des Antragsstellers nach der Kenntniserlangung eines Wissensvertreters

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch längere Untätigkeit nach Kenntniserlangung durch Wissensvertreter

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch längere Untätigkeit nach Kenntniserlangung durch Wissensvertreter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Für Dringlichkeitsvermutung bei Abwehr einer Abmahnung ist auch Kenntnis des Wissensvertreters maßgeblich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Eilbedürftigkeit weil Anwalt schon Bescheid wusste

  • angster.net (Kurzinformation)

    Antrag auf einstweilige Verfügung scheitert bei längerer Untätigkeit nach Kenntniserlangung durch bloßen Wissensvertreter (Anwalt)

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Dringklichkeitsvermutung bei Kenntnis des Rechtsverstoßes durch beauftragten Anwalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung nach § 12 Abs. 2 UWG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2013, Dok. 035
  • WRP 2013, 1068
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 6 W 61/13
    Einer ausdrücklichen Bestellung zum Wissensvertreter bedarf es nicht (BGHZ 117, 104, 106; aA offenbar OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 374, 376).
  • OLG Hamm, 03.05.2011 - 4 U 9/11

    Missbräuchliche Mehrfachverfolgung des Abmahnenden durch eine Vielzahl von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 6 W 61/13
    Ihn treffen Hinweispflichten auch in Bezug auf Vorgänge außerhalb des eigentlichen Auftragsgegenstandes, wenn wie hier die entsprechende Kenntnis vorlag (OLG Hamm GRUR-RR 2011, 329, 331/332).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 6 W 61/13
    Einer ausdrücklichen Bestellung zum Wissensvertreter bedarf es nicht (BGHZ 117, 104, 106; aA offenbar OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 374, 376).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 6 W 94/12

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 6 W 61/13
    Dieser Zeitraum bildet jedoch einen groben Zeitrahmen, an welchem sich die unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmende Beurteilung orientieren kann (vgl. Beschl. v. 27.9.2012 - 6 W 94/12 - zit. nach juris).
  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 100/14

    "Ich bin dann mal weg"; Umfang des Schutzes eines bekannten Buchtitels

    Dies mag bei einem Rechtsanwalt, der mit der Abwehr wettbewerblicher Ansprüche betraut ist, der Fall sein, so dass ihn Hinweispflichten auch in Bezug auf Vorgänge außerhalb des eigentlichen Auftragsgegenstandes treffen (OLG Frankfurt, WRP 2013, 1068 = juris Tz. 4).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 6 U 63/17

    Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung; Anforderungen an die Widerlegung

    Daher kann dahinstehen, ob die Außendienstmitarbeiter der Antragstellerin grundsätzlich als Wissensvertreter anzusehen sind, weil sie als solche bestellt bzw. damit betraut worden sind, im Rechtsverkehr als Repräsentant der Antragstellerin bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und dabei die angefallenen Informationen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzuleiten (vgl. insofern BGH (U.v. 14.01.2016 - I ZR 65/14), GRUR 2016, 946, 952, Tz. 61 - Freunde finden; OLG Frankfurt a.M., WRP 2013, 1068, 1069; Köhler, a.a.O.).
  • OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen

    Ein Wissensvertreter ist dazu berufen, für den Geschäftsherrn im Rechtsverkehr als dessen Repräsentant bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und weiterzuleiten (OLG Frankfurt, WRP 2013, 1068 = juris Tz. 4).
  • OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 W 63/17

    Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs im

    Dabei gelten die allgemeinen Grundsätze über die Wissenszurechnung entsprechend § 166 Abs. 1 BGB (OLG Frankfurt, Urteil vom 27. März 2014 - 6 U 243/13 -, Rn. 30, juris; OLG Frankfurt, WRP 2013, 1068 Rn 4), so dass sich die Antragsteller - wenn sie nicht schon eigene Tatsachenkenntnis hatten - jedenfalls die Kenntnisse ihres Rechtsanwalts in Bezug auf die Tatsachen, ggf. welche die Unrichtigkeit des Grundbuches begründen, zurechnen lassen müssen.
  • LG Frankfurt/Main, 25.08.2020 - 6 O 247/20
    Entsprechendes muss der Antragsteller im Eilverfahren darlegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.06.2013, 6 W 61/13 , Rn. 5 , zitiert nach juris).

    Grundsätzlich ist eine Beurteilung unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen und dabei ein großzügiger Maßstab anzulegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.06.2013, 6 W 61/13 , Rn. 5 , zitiert nach juris).

    Ein Antragsteller muss sich dabei die Kenntnisse desjenigen zurechnen, der für ihn bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und weiterzuleiten hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.06.2013, 6 W 61/13 , Rn. 4 , zitiert nach juris).

  • OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23

    Vorwurf des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Verfolgung von irreführenden Angaben

    Ihn treffen Hinweispflichten auch in Bezug auf Vorgänge außerhalb des eigentlichen Auftragsgegenstandes, wenn die entsprechende Kenntnis vorlag (OLG Frankfurt, WRP 2013, 1068 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16

    Verfügungsgrund für Unterlassungsverfügung aus Gemeinschaftsgeschmacksmuster;

    Nach Rechtsprechung des Senats ist bei der Dringlichkeitsprüfung ein "grober Zeitrahmen" von 6 Wochen zwischen Kenntnis von der Rechtsverletzung bzw. der unmittelbar bevorstehenden Rechtsverletzung und der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe anzusetzen, der hier durch den am 16.3.2016 eingereichten Eilantrag noch eingehalten worden ist (Senat vom 11. Juni 2013 - 6 W 61/13 = WRP 2013, 1068).
  • LG Essen, 28.06.2017 - 11 O 21/11

    Schadensersatzansprüche eines Darlehensnehmers wegen Verletzung der

    Unter diesen Voraussetzungen kann in analoger Anwendung der Grundsätze über die Wissenszurechnung nach § 166 Abs. 1 BGB auch Aktenwissen eines vom Geschäftsherrn beauftragten Dritten dem Geschäftsherrn zugerechnet werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.06.2013, 6 W 61/13).
  • LG Frankfurt/Main, 18.04.2019 - 10 O 117/18
    Dieser Zeitraum bildet jedoch einen groben Zeitrahmen, an welchem sich die unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmende Beurteilung orientieren kann ( OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.06.2013 - Aktenzeichen 6 W 61/13 , BeckRS 2013, 10880, beck-online).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 2a O 68/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung betreffend die Unterlassung der

    Insoweit sind die Grundsätze über die Wissenszurechnung gemäß § 166 Abs. 1 BGB analog anzuwenden (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.06.2013, 6 W 61/13, juris Rn. 4; BGH, Urteil vom 24.01.1992, V ZR 262/90, juris Rn. 11; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Auflage, § 166 Rn. 6).
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