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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11   

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https://dejure.org/2012,10674
OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11 (https://dejure.org/2012,10674)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09.05.2012 - 2 U 18/11 (https://dejure.org/2012,10674)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 2 U 18/11 (https://dejure.org/2012,10674)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 13 S 2 UrhG, § 14 UrhG, § 31 Abs 5 UrhG, § 34 UrhG, § 35 UrhG
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Übertragung von Nutzungsrechten: Inhaltskontrolle bei Gestaltungsmissbrauch in Rahmenverträgen von Verlagen mit freien Journalisten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Inhaltskontrolle vorformulierter Rahmenverträge von Verlagen mit freien Journalisten; Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung der umfassenden Übertragung weitergehender Nutzungsrechte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltskontrolle vorformulierter Rahmenverträge von Verlagen mit freien Journalisten; formularmäßige Vereinbarung der umfassenden Übertragung jeglicher Nutzungsrechte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Grenzen der Übertragung von Nutzungsrechten in AGB?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine Pauschal-Entrechtung von Journalisten per Verlags-AGB / Rechtsprechungsübersicht

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Oberlandesgerichte erklären Honorarbedingungen für freie Journalist/innen in zwei Fällen für unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfassende Einräumung von Nutzungsrechten durch freie Mitarbeiter kann unwirksam sein

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Abgeltungsklauseln für freie Journalisten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Doch Grenzen der Übertragung von Nutzungsrechten in AGB? (IBR 2013, 1084)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 706
  • WRP 2013, 128
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00

    Formularmäßige Übertragung von Verlagsrechten des Komponisten in

    Auszug aus OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11
    Deshalb schließt sich der Senat der Auffassung an, dass § 31 Abs. 5 UrhG jedenfalls unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls eine taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein kann (so auch OLG Hamburg v. 01.06.2011, GRUR-RR 2011, 293 ff., Tz. 127 ff., zit. nach juris; OLG Zweibrücken v. 07.12.2000, ZUM 2001, 346 ff.; LG Bochum vom 24.11.2011, Az.: 8 O 277/11, Tz. 79, zit. nach juris; Fromm/Nordemann a.a.O. § 31 UrhG Rz. 179 f.; Schricker/Loewenheim, 4. Aufl., Vor § 28 UrhG, Rz. 40; Dreier/Schulze, 3. Aufl., § 31 UrhG, Rz. 116).

    Der Senat schließt sich deshalb der Auffassung an, dass eine solche Abbedingung grundsätzlich auch durch AGB möglich ist (ebenso: BGH GRUR 1984, 45 f.; OLG Hamburg a.a.O., Tz. 194; Fromm/Nordemann a.a.O. § 34 Rz. 41, 42 m.w.N.; dagegen: OLG Zweibrücken v. 07.12.2000, ZUM 2001, 346 ff, Tz. 32, zit. nach juris; LG Hamburg a.a.O. Tz. 184 m.w.N.).

  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 81/80

    Honorarbedingungen: Sendevertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11
    Der BGH hat in der Entscheidung vom 18.02.1982 (GRUR 1984, 45 ff., Tz. 139) die Vorschrift zwar als bloße Auslegungsregel eingeordnet, die für eine AGB-Kontrolle nicht relevant sei und hat diese Einschätzung bisher nicht ausdrücklich aufgegeben.

    Der Senat schließt sich deshalb der Auffassung an, dass eine solche Abbedingung grundsätzlich auch durch AGB möglich ist (ebenso: BGH GRUR 1984, 45 f.; OLG Hamburg a.a.O., Tz. 194; Fromm/Nordemann a.a.O. § 34 Rz. 41, 42 m.w.N.; dagegen: OLG Zweibrücken v. 07.12.2000, ZUM 2001, 346 ff, Tz. 32, zit. nach juris; LG Hamburg a.a.O. Tz. 184 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09

    Buy-out mit Pauschalabgeltung - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit von

    Auszug aus OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11
    Sie kann deshalb unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein (Anschluss an OLG Hamburg in GRUR-RR 2011, 293 ff.).

    Deshalb schließt sich der Senat der Auffassung an, dass § 31 Abs. 5 UrhG jedenfalls unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls eine taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein kann (so auch OLG Hamburg v. 01.06.2011, GRUR-RR 2011, 293 ff., Tz. 127 ff., zit. nach juris; OLG Zweibrücken v. 07.12.2000, ZUM 2001, 346 ff.; LG Bochum vom 24.11.2011, Az.: 8 O 277/11, Tz. 79, zit. nach juris; Fromm/Nordemann a.a.O. § 31 UrhG Rz. 179 f.; Schricker/Loewenheim, 4. Aufl., Vor § 28 UrhG, Rz. 40; Dreier/Schulze, 3. Aufl., § 31 UrhG, Rz. 116).

  • OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10

    Antrag auf einstweiligen Rechtschutz einer Gewerkschaft gegenüber einem Verlag

    Auszug aus OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11
    Entgegen der Auffassung der Beklagten (unter Berufung auf OLG Hamm v. 27.01.2011, Az. 4 U 183/10, Bl. IV 70) kann die Klausel wegen ihres eindeutigen Wortlautes auch bei anwenderfeindlicher Auslegung nicht so ausgelegt werden, dass damit eine Abbedingung des Rückrufrechts erfolgen soll.
  • BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung -

    Auszug aus OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11
    Die Vorschrift regelt vielmehr gerade den Fall, dass den Verwerter keine Nutzungspflicht trifft (Fromm/Nordemann a.a.O. § 41 UrhG Rz. 48; BGH v. 11.06.1969, NJW 1969, 2239, Tz. 125, zit. nach juris).
  • OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10

    Rahmenvereinbarung für freie Journalisten: Inhaltskontrolle von

    Auszug aus OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11
    Es würden dann hinsichtlich des Umfangs der Übertragung von Nutzungsrechten die gesetzlichen Regelungen in § 31 Abs. 5 und insbesondere § 38 Abs. 3 UrhG gelten (so für insoweit vergleichbare Klauseln auch OLG München v. 21.04.2011, GRUR-RR 2011, 401 ff., Tz. 46 f.; LG Hamburg v. 06.09.2011, Az.: 312 O 316/11, Tz. 168 - 170, beide zit. nach juris).
  • LG Hamburg, 06.09.2011 - 312 O 316/11

    Gruner + Jahr-Journalistenverträge unwirksam

    Auszug aus OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11
    Es würden dann hinsichtlich des Umfangs der Übertragung von Nutzungsrechten die gesetzlichen Regelungen in § 31 Abs. 5 und insbesondere § 38 Abs. 3 UrhG gelten (so für insoweit vergleichbare Klauseln auch OLG München v. 21.04.2011, GRUR-RR 2011, 401 ff., Tz. 46 f.; LG Hamburg v. 06.09.2011, Az.: 312 O 316/11, Tz. 168 - 170, beide zit. nach juris).
  • LG Bochum, 24.11.2011 - 8 O 277/11

    Vereinbarkeit von in Nutzungsrechtsverträgen mit freiberuflichen Fotografen

    Auszug aus OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11
    Deshalb schließt sich der Senat der Auffassung an, dass § 31 Abs. 5 UrhG jedenfalls unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls eine taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein kann (so auch OLG Hamburg v. 01.06.2011, GRUR-RR 2011, 293 ff., Tz. 127 ff., zit. nach juris; OLG Zweibrücken v. 07.12.2000, ZUM 2001, 346 ff.; LG Bochum vom 24.11.2011, Az.: 8 O 277/11, Tz. 79, zit. nach juris; Fromm/Nordemann a.a.O. § 31 UrhG Rz. 179 f.; Schricker/Loewenheim, 4. Aufl., Vor § 28 UrhG, Rz. 40; Dreier/Schulze, 3. Aufl., § 31 UrhG, Rz. 116).
  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11
    Damit verbleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (st. Rspr., zuletzt BGH v. 29.04.2010, NJW 2010, 1958 ff., Tz. 20, zit. nach juris).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11
    aaa) Die mit der Klausel bezweckte umfassende Rechteeinräumung wäre auch im Rahmen einer AGB-Kontrolle vor dem Hintergrund der Zweckübertragungslehre grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn es sich (nur) um Rechte zur Nutzung im Pressebereich handeln würde (OLG Hamburg a.a.O.) und wenn dem umfassenden Nutzungsrecht eine den betroffenen Journalisten angebotene, ihn an jeder wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes angemessen beteiligende Vergütung gegenüberstehen würde (BGH v. 07.10.2009, GRUR 2009, 1148 ff., Tz. 23, zit. nach juris).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05

    Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29600
OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11 (https://dejure.org/2012,29600)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.09.2012 - 9 U 73/11 (https://dejure.org/2012,29600)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. September 2012 - 9 U 73/11 (https://dejure.org/2012,29600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 4 Abs 1 GlSpielWStVtr 2008, § 10 Abs 5 GlSpielWStVtr, Art 49 EGVtr, Art 56 AEUV, § 3 UWG
    Wettbewerb im Bereich des Glücksspiels: Zulässigkeit von Online-Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis durch ein englisches Unternehmen

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Vermittlung oder Veranstaltung von Sportwetten unter Verstoß gegen den Erlaubnisvorbehalt gemäß § 4 Abs. 1 GlüStV; Streitgegenstand eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Vermittlung oder Veranstaltung von Sportwetten unter Verstoß gegen den Erlaubnisvorbehalt gemäß § 4 Abs. 1 GlüStV; Streitgegenstand eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Sportwetten in Deutschland durch englisches Unternehmen zulässig

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Private Internet-Sportwetten erlaubt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Englische Sportwetten in Deutschland

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum alten Glücksspielstaatsvertrag - Dienstleistungsfreiheit darf nicht beschränkt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sportwetten und staatliches Wettmonopol

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ungenehmigtes Sportwettenangebot zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abwandlung der Verletzungsform setzt entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag voraus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten in Deutschland erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sportwettenangebot eines englischen Unternehmens ist ungenehmigt, aber dennoch zulässig - Oberlandesgericht hält alten Glücksspielstaatsvertrag für unwirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 15
  • WRP 2013, 128
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11
    Dass Konzessionen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Inland nicht anerkannt werden, ist europarechtlich nicht zu beanstanden (vgl. EuGH, Urteil vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß u. a., Rn. 111 ff.).

    Dies umfasst auch Leistungen, die darin bestehen, den Nutzern gegen Entgelt die Teilnahme an einem Glücksspiel zu ermöglichen (vgl. EuGH, Urteile vom 24.03.1994 - Rs. C-275/92, Schindler, und vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß u. a.; BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 8 C 14.09).

    Dazu gehören Anliegen der Sozialpolitik (Verhinderung der Spielsucht) und der Betrugsbekämpfung im Rahmen der Veranstaltung von Lotterien (vgl. EuGH, Urteile vom 24.03.1994 - Rs. C-275/92, Schindler, vom 06.03.2007 - Rs. C-338/04, Placanica, vom 08.09.2009 - Rs. C-42/07, Liga Portuguesa und vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß u. a.).

    Im Hinblick auf dieses letzte Erfordernis hat der EuGH im Urteil vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß, unter der Randnummer 107 folgenden Leitsatz aufgestellt:.

    Gleichzeitige Hinweise auf das Wettrisiko und die Gefahren des Wettens können dazu kein ausreichendes Gegengewicht bilden, weil sie die moralische Aufwertung des Wettens zum positiv zu beurteilenden Verhalten unberührt lassen (vgl. EuGH, Urteile vom 15.09.2011 - Rs. C-347/09, Dickinger und Ömer, vom 30.06.2011 - Rs. C-212/08, Zeturf Ltd. v/s Premierministre, und vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß u.a.; BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01; BVerwG, Urteile vom 24.11.2010 - 8 C 15.09 und vom 01.06.2011 - 8 C 2.10; OVG Münster, Urteil vom 29.09.2011 - 4 A 17/08).

    Wenn jedoch ein staatliches Monopol auf Sportwetten und Lotterien mit dem Ziel errichtet wurde, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, dürfen in anderen Glücksspielsektoren - auch wenn für sie andere Hoheitsträger desselben Mitgliedstaats zuständig sind - nicht Umstände durch entsprechende Vorschriften herbeigeführt oder, wenn sie vorschriftswidrig bestehen, strukturell geduldet werden, die - sektorenübergreifend - zur Folge haben, dass die in Rede stehende Regelung zur Verwirklichung der mit ihr verfolgten Ziele tatsächlich nicht beitragen kann, so dass ihre Eignung zur Zielerreichung aufgehoben wird (vgl. EuGH, Urteile vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß u.a., Rn. 106; und Rs. C-46/08, Carmen Media, Rn. 68 f.; BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 11.10, Rn. 43).

    Ein nationales Gericht kann nach den Ausführungen des EuGH berechtigten Anlass zur Schlussfolgerung haben, ein Monopol sei für den mit ihm verfolgten Zweck der Suchtprävention nicht geeignet, wenn eine unzulässige Werbung, erlaubtes Glücksspiel außerhalb des Monopols und eine Angebotsexpansion stattfinde (so Urteil vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07 Markus Stoß, Rn. 107 = Tenor 1) bzw. wenn lediglich ein erlaubtes Glücksspiel außerhalb des Monopols sowie eine Angebotserweiterung vorliegen (so Urteil vom 08.09.2010 - Rs. C-46/08 Carmen Media, Rn. 70 f. = Tenor 2).

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11
    Der in GlüStV 2008 vorgesehene Ausschluss einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten auch gegenüber privaten Anbietern, die ihren Sitz in anderen Mitgliedsstaaten haben, stellt eine Beschränkung der Grundfreiheit dar (vgl. EuGH, Urteil vom 15.09.2011 - Rs. C-347/09, Dickinger und Ömer; BVerwG, Urteil vom 11.07.2011 - 8 C 11.10).

    Den Mitgliedstaaten steht es somit grundsätzlich frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und ggf. das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen (vgl. EuGH, Urteil vom 15.09.2011 - Rs. C-347/09; BVerwG, Urteil vom 11.07.2011 - Az.: 8 C 11/10).

    Daraus ergibt sich, dass das Ziel, die Einnahmen der Staatskasse zu maximieren und mit den Einnahmen aus Glücksspielen gemeinnützige Tätigkeiten zu finanzieren, nicht das eigentliche Ziel der Beschränkung eines freien Dienstleistungsverkehrs, sondern allenfalls eine nützliche Nebenfolge sein darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.07.2011 - 8 C 11.10; sog. Scheinheiligkeitsgrenze).

    In anderen Glücksspielsektoren dürfen - auch wenn dafür andere Hoheitsträger desselben Mitgliedsstaats zuständig sind - nicht Umstände durch entsprechende Vorschriften herbeigeführt oder, wenn diese vorschriftswidrig bestehen, strukturell geduldet werden, die - sektorenübergreifend - zur Folge haben, dass die Beschränkung zur Verwirklichung der mit ihr verfolgten Ziele tatsächlich nicht beitragen kann, sodass ihre Eignung zur Zielerreichung aufgehoben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.07.2011 - 8 C 11.10).

    Wenn jedoch ein staatliches Monopol auf Sportwetten und Lotterien mit dem Ziel errichtet wurde, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, dürfen in anderen Glücksspielsektoren - auch wenn für sie andere Hoheitsträger desselben Mitgliedstaats zuständig sind - nicht Umstände durch entsprechende Vorschriften herbeigeführt oder, wenn sie vorschriftswidrig bestehen, strukturell geduldet werden, die - sektorenübergreifend - zur Folge haben, dass die in Rede stehende Regelung zur Verwirklichung der mit ihr verfolgten Ziele tatsächlich nicht beitragen kann, so dass ihre Eignung zur Zielerreichung aufgehoben wird (vgl. EuGH, Urteile vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß u.a., Rn. 106; und Rs. C-46/08, Carmen Media, Rn. 68 f.; BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 11.10, Rn. 43).

    Weiter feststellen lässt sich aber auch, dass die mit der SpielVO 2005 verbundene Liberalisierung nicht durch ausreichende Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz ausgeglichen worden ist und dass dies zur Folge hat, dass das Ziel des Monopols, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, damit konterkariert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.7.2011 - 8 C 11.10, Rn 49; BayVGH, Urteil vom 12.01.2012 - 10 BV 10.2271).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08

    Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11
    Gleichzeitige Hinweise auf das Wettrisiko und die Gefahren des Wettens können dazu kein ausreichendes Gegengewicht bilden, weil sie die moralische Aufwertung des Wettens zum positiv zu beurteilenden Verhalten unberührt lassen (vgl. EuGH, Urteile vom 15.09.2011 - Rs. C-347/09, Dickinger und Ömer, vom 30.06.2011 - Rs. C-212/08, Zeturf Ltd. v/s Premierministre, und vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß u.a.; BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01; BVerwG, Urteile vom 24.11.2010 - 8 C 15.09 und vom 01.06.2011 - 8 C 2.10; OVG Münster, Urteil vom 29.09.2011 - 4 A 17/08).

    Den Regelungen für das gewerbliche Automatenspiel i.S.v. §§ 33c ff GewO kommt im Hinblick auf die Gesamtkohärenz des Glücksspielmarktes ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. OVG Münster, Urteil vom 29.09.2011 - 4 A 17/08, Rn 79ff).

    Der auf das Segment der Geldspielautomaten entfallende Umsatzanteil ist dabei von 20, 3% im Jahr 2002 über 24, 9% im Jahr 2006 kontinuierlich auf 34, 9% im Jahr 2009 gestiegen (vgl. dazu Daten/Fakten/Glücksspiel der deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V., http://www.dhs.de - Auszug aus dem dhs Jahrbuch Sucht 2011; von vergleichbaren Zahlen geht im Übrigen auch das OVG NRW in seiner Entscheidung vom 29.9.2011 Az. 4 A 17/08 RdNrn.

    Diese Änderungen betrafen im Wesentlichen Veränderungen der Mindestspieldauer, des maximalen durchschnittlichen Verlusts sowie der absoluten Obergrenzen für den maximalen Verlust und Gewinn pro Stunde, die Einführung einer automatischen fünfminütigen Spielpause nach einer Stunde, das Verbot von zusätzlichen Gewinnangeboten (Jackpot-Systemen), das Verbot von Fun-Games, Regelungen über zusätzliche Informationsmaterialien, Warnhinweise, technische Sicherungsmaßnahmen und eine ständige Aufsicht zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und zum Spielerschutz (vgl. OVG Münster, Urteil vom 29.09.2011 - 4 A 17/08, Rn 87).

    Das aus §§ 4 Abs. 1, 10 Abs. 5 GlüStV 2008 folgende Tätigkeitsverbot war mit Art. 49 EGV bzw. Art. 56 AEUV nicht vereinbar (so auch BayVGH, Urteil vom 12.01.2012 - 10 WV 10.2171; OVG Münster, Urteil vom 29.09.2011 - 4 A 17/08; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.03.2012 - 6 A 11163/11).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11
    Zum anderen darf die Regelung nicht durch die Politik in anderen Glücksspielsektoren in der Weise konterkariert werden, dass dort eher darauf abgezielt wird, zur Teilnahme an diesen anderen Spielen zu ermuntern, als darauf, die Spielgelegenheiten zu verringern und die Tätigkeit in diesen in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen (vgl. EuGH, Urteil vom 08.09.2010 - Rs. C-46/08, Carmen Media).

    Wenn jedoch ein staatliches Monopol auf Sportwetten und Lotterien mit dem Ziel errichtet wurde, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, dürfen in anderen Glücksspielsektoren - auch wenn für sie andere Hoheitsträger desselben Mitgliedstaats zuständig sind - nicht Umstände durch entsprechende Vorschriften herbeigeführt oder, wenn sie vorschriftswidrig bestehen, strukturell geduldet werden, die - sektorenübergreifend - zur Folge haben, dass die in Rede stehende Regelung zur Verwirklichung der mit ihr verfolgten Ziele tatsächlich nicht beitragen kann, so dass ihre Eignung zur Zielerreichung aufgehoben wird (vgl. EuGH, Urteile vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß u.a., Rn. 106; und Rs. C-46/08, Carmen Media, Rn. 68 f.; BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 11.10, Rn. 43).

    Die Bundesrepublik hat damit trotz des hohen Suchtpotentials von Automatenspielen eine Politik der Angebotsausweitung betrieben haben, die eher darauf abzielt, zur Teilnahme an diesen anderen Spielen zu ermuntern, als darauf, die Spielgelegenheiten zu verringern und die Tätigkeiten in diesem Bereich in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen (vgl. EuGH, Urteil vom 08.09.2010, Rs. C-46/08 - Carmen Media, Rn 67 und 68).

    Ein nationales Gericht kann nach den Ausführungen des EuGH berechtigten Anlass zur Schlussfolgerung haben, ein Monopol sei für den mit ihm verfolgten Zweck der Suchtprävention nicht geeignet, wenn eine unzulässige Werbung, erlaubtes Glücksspiel außerhalb des Monopols und eine Angebotsexpansion stattfinde (so Urteil vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07 Markus Stoß, Rn. 107 = Tenor 1) bzw. wenn lediglich ein erlaubtes Glücksspiel außerhalb des Monopols sowie eine Angebotserweiterung vorliegen (so Urteil vom 08.09.2010 - Rs. C-46/08 Carmen Media, Rn. 70 f. = Tenor 2).

    Der EuGH hat hierzu ausgeführt (Urteil vom 08.09.2010 - Rs. C-46/08, Carmen Media, Rn. 87):.

  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 BV 10.2271

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten aufgehoben

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11
    Im Urteil des BayVGH vom 12.01.2012 - 10 BV 10.2271 -heißt es dazu ergänzend:.

    Im Urteil des BayVGH vom 12.01.2012 - 10 BV 10.2271 - heißt es dazu ergänzend:.

    Der BayVGH hat sich in seinem Urteil vom 12.01.2012 - 10 BV 10.2271 - zudem mit den faktischen Auswirkungen der 5. Novelle der SpielVO befasst und hierzu ausgeführt:.

    Weiter feststellen lässt sich aber auch, dass die mit der SpielVO 2005 verbundene Liberalisierung nicht durch ausreichende Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz ausgeglichen worden ist und dass dies zur Folge hat, dass das Ziel des Monopols, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, damit konterkariert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.7.2011 - 8 C 11.10, Rn 49; BayVGH, Urteil vom 12.01.2012 - 10 BV 10.2271).

  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11
    Der in GlüStV 2008 vorgesehene Ausschluss einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten auch gegenüber privaten Anbietern, die ihren Sitz in anderen Mitgliedsstaaten haben, stellt eine Beschränkung der Grundfreiheit dar (vgl. EuGH, Urteil vom 15.09.2011 - Rs. C-347/09, Dickinger und Ömer; BVerwG, Urteil vom 11.07.2011 - 8 C 11.10).

    Den Mitgliedstaaten steht es somit grundsätzlich frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und ggf. das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen (vgl. EuGH, Urteil vom 15.09.2011 - Rs. C-347/09; BVerwG, Urteil vom 11.07.2011 - Az.: 8 C 11/10).

    Gleichzeitige Hinweise auf das Wettrisiko und die Gefahren des Wettens können dazu kein ausreichendes Gegengewicht bilden, weil sie die moralische Aufwertung des Wettens zum positiv zu beurteilenden Verhalten unberührt lassen (vgl. EuGH, Urteile vom 15.09.2011 - Rs. C-347/09, Dickinger und Ömer, vom 30.06.2011 - Rs. C-212/08, Zeturf Ltd. v/s Premierministre, und vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß u.a.; BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01; BVerwG, Urteile vom 24.11.2010 - 8 C 15.09 und vom 01.06.2011 - 8 C 2.10; OVG Münster, Urteil vom 29.09.2011 - 4 A 17/08).

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11
    Dies umfasst auch Leistungen, die darin bestehen, den Nutzern gegen Entgelt die Teilnahme an einem Glücksspiel zu ermöglichen (vgl. EuGH, Urteile vom 24.03.1994 - Rs. C-275/92, Schindler, und vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß u. a.; BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 8 C 14.09).

    Auf die besondere Schwere eines solchen Widerspruchs kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 8 C 14.09, Rn. 80, 82).

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11
    Dies umfasst auch Leistungen, die darin bestehen, den Nutzern gegen Entgelt die Teilnahme an einem Glücksspiel zu ermöglichen (vgl. EuGH, Urteile vom 24.03.1994 - Rs. C-275/92, Schindler, und vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß u. a.; BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 8 C 14.09).

    Dazu gehören Anliegen der Sozialpolitik (Verhinderung der Spielsucht) und der Betrugsbekämpfung im Rahmen der Veranstaltung von Lotterien (vgl. EuGH, Urteile vom 24.03.1994 - Rs. C-275/92, Schindler, vom 06.03.2007 - Rs. C-338/04, Placanica, vom 08.09.2009 - Rs. C-42/07, Liga Portuguesa und vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß u. a.).

  • LG Magdeburg, 11.03.2011 - 36 O 235/07

    Anspruch eines Wettbewerbers auf Unterlassung von Sportwetten im Internet

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 11. März 2011 - 36 O 235/07 -, berichtigt durch den Beschluss vom 8. Juni 2011, abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 11.03.2011 (Az 36 O 235/07) abzuändern und die Klage abzuweisen,.

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11
    Das gilt auch, wenn eine im Antrag beschriebene Verletzungsform durch Einfügung zusätzlicher Merkmale in ihrem Umfang auf Verhaltensweisen eingeschränkt oder - erst recht - auf andere Verhaltensweisen erstreckt wird, deren Beurteilung die Prüfung weiterer Sachverhaltselemente erfordert, auf die es nach dem bisherigen Antrag nicht angekommen wäre (vgl. BGH, GRUR 2006, 960).

    Der Senat darf die Haftung nicht alternativ auf den Internetverstoß stützen, weil er damit - wie BGH, GRUR 2006, 960 es formuliert - in die Prüfung weiterer Sachverhaltselemente einstiege.

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 15.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

  • VG Hamburg, 05.11.2010 - 4 K 2431/07
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2012 - 6 A 11163/11
  • VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10

    Werbeverbot für Glücksspiele über das Internet

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11

    Bundesligamanagerspiel kein öffentliches Glücksspiel; Entgeltbegriff im

  • LG Bremen, 10.05.2012 - 9 O 476/12
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 30/95

    Mitgliederzahl

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

  • OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 6 U 73/15

    Verbot der Vermittlung von Fahrten durch "UberPOP" bestätigt

    Die dauerhafte Erbringung grenzüberschreitendender Dienstleistungen allein begründet jedoch keine Niederlassung (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. September 2012, 9 U 73/11; Kluth in: Callies/Ruffert, EUV/AEUV, 4. Aufl., Art. 56, 57, Rn 16, Randelzhofer/Forsthoff in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 56, 57, Rn 43; Holoubek in: Schwarze, EU-Kommentar, 3. Aufl., Art. 56, 57, Rn 25).
  • KG, 11.12.2015 - 5 U 31/15

    Einsatz von UBER Black wettbewerbswidrig

    Die dauerhafte Erbringung grenzüberschreitendender Dienstleistungen allein begründet jedoch keine Niederlassung (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. September 2012, 9 U 73/11; Kluth in: Callies/Ruffert, EUV/AEUV, 4. Aufl., Art. 56, 57, Rn 16, Randelzhofer/Forsthoff in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 56, 57, Rn 43; Holoubek in: Schwarze, EU-Kommentar, 3. Aufl., Art. 56, 57, Rn 25).
  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11

    Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten

    Vielmehr ist es europarechtlich nicht zu beanstanden, dass Konzessionen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Inland nicht anerkannt werden bzw. bereits unter Geltung des GlüStV 2008 nicht anerkannt wurden (OVG Münster, Urteil vom 08.11.2011, 4 A 1965/07, zitiert nach juris Rn. 33 mit Verweis auf: EuGH, Urteile vom 03.06.2010, C-258/08 - Ladbrokes -,Rn. 54 und C-203/08 - Betfair -, Rn. 33, vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a.-, Rn. 112 ff. und - Rs. C-46/08 - Carmen Media -, Rn. 44 sowie: BVerwG, Urteil vom 01.06.2011, 8 C 11.10, Rn. 39 - jeweils nach juris; vgl. auch: OLG Naumburg, Urteil vom 27.09.2012, 9 U 73/11, zitiert nach juris Rn. 71 m.w.N.).

    Dieser Regelungsbestand, insbesondere der Erlaubnisvorbehalt, aber auch das Internetverbot (vgl. ausdrücklich dazu: OLG Naumburg, Urteil vom 27.09.2012, 9 U 73/11, zitiert nach juris Rn. 62 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 5/10, Rn. 12) und das Verbot von Live-Wetten als kohärente Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit, war auch mit Europarecht vereinbar.

    In Bezug auf das Verbot, Sportwetten im Internet zu vermitteln oder zu veranstalten (§ 4 Abs. 4 GlüStV 2008), wobei nach § 3 Abs. 4 GlüStV 2008 als Ort der Vermittlung derjenige gilt, wo dem Spieler die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet wird, was durch die in deutscher Sprache gehaltene homepage der IBA gegenüber Interessenten im Inland geschah (vgl. dazu: OLG Naumburg, Urteil vom 27.09.2012, 9 U 73/11, zitiert nach juris Rn. 69), war eine Unvereinbarkeit mit Verfassungsrecht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, 11 MC 429/10, zitiert nach juris Rn. 30; OVG Lüneburg, Urteil vom 21.06.2011, 11 LC 348/10, zitiert nach juris Rn. 68 mit Verweis auf: BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008, 1 BvR 928/08, zitiert nach juris Rn. 58 = NvWZ 2008, 1338) oder Gemeinschaftsrecht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, 11 MC 429/10, zitiert nach juris Rn. 30 m.w.N.) gleichfalls nicht zu erkennen.

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2015 - 16 U 169/13

    Zulässigkeit der Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer

    Das Oberlandesgericht Celle wies die Berufung durch Urteil vom 14.12.2011 (Az.: 9 U 73/11) zurück.

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts steht die Rechtskraft des Urteils des Oberlandesgerichts Celle vom 14.12.2011 (9 U 73/11; Vorinstanz Landgericht Stade 8 O 105/10) einer abweichenden Beurteilung der Frage, ob die Beklagte zu 1) durch die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2010 persönlich haftende Gesellschafterin geworden war, nicht entgegen.

    Angesichts der darin enthaltenen, aus Praktikabilitätsgründen vorweggenommenen Zustimmung zur Aufnahme weiterer Kommanditisten lässt sich der Regelung keine Aussage über die interne Willensbildung für den davon zu unterscheidenden Fall der Aufnahme einer neuen Komplementärin entnehmen (a.A. OLG Celle, Urteil vom 14.12.2011, 9 U 73/11; zust. Haas/Mock in: Graf von Westphalen/Haas, § 161 HGB Rn. 144).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2015 - 16 U 168/13

    Zulässigkeit der Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer

    Das Oberlandesgericht Celle wies die Berufung durch Urteil vom 14.12.2011 (Az.: 9 U 73/11) zurück.

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts steht die Rechtskraft des Urteils des Oberlandesgerichts Celle vom 14.12.2011 (9 U 73/11; Vorinstanz Landgericht Stade 8 O 105/10) einer abweichenden Beurteilung der Frage, ob die Beklagte zu 1) durch die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2010 persönlich haftende Gesellschafterin geworden war, nicht entgegen.

    Angesichts der darin enthaltenen, aus Praktikabilitätsgründen vorweggenommenen Zustimmung zur Aufnahme weiterer Kommanditisten lässt sich der Regelung keine Aussage über die interne Willensbildung für den davon zu unterscheidenden Fall der Aufnahme einer neuen Komplementärin entnehmen (a.A. OLG Celle, Urteil vom 14.12.2011, 9 U 73/11; zust. Haas/Mock in: Graf von Westphalen/Haas, § 161 HGB Rn. 144).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2012 - 16 U 110/11
    Das OLG Celle wies die Berufung durch Urteil vom 14.12.2011 (Az.: 9 U 73/11, Anlage BK 1, Bl. 124 ff. d.A.) aus den als zutreffend erachteten tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen der Vorinstanz und unter Verweis auf die im Eilverfahren gemäß Berufungsurteil vom 04.05.2011 von ihm selbst dargelegte Rechtsauffassung, dass die Antragsgegnerin durch Beschluss vom 21.06.2010 nicht Komplementärin geworden sei, zurück.

    Jedenfalls hätte sie schon im Oktober 2010 eine entsprechende Hauptsacheklage erheben können, und zwar entweder selbständig oder als Widerklage im Rahmen des Hauptsacheverfahrens vor dem LG Stade/OLG Celle (Az.: 8 O 105/10 - 9 U 73/11).

    Ein Hauptsacheverfahren (Az.: 8 O 105/10 - 9 U 73/11 OLG Celle) ist zwar noch rechtshängig, weil die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht beschieden ist.

    Die Unwirksamkeit der Beschlüsse steht auch nicht aufgrund des Urteils des OLG Celle vom 14.12.2011 (Az.: 9 U 73/11) fest.

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2015 - 16 U 209/13

    Zulässigkeit der Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer

    Das Oberlandesgericht Celle wies die Berufung durch Urteil vom 14.12.2011 (Az.: 9 U 73/11) zurück.

    Angesichts der darin enthaltenen, aus Praktikabilitätsgründen vorweggenommenen Zustimmung zur Aufnahme weiterer Kommanditisten lässt sich der Regelung keine Aussage über die interne Willensbildung für den davon zu unterscheidenden Fall der Aufnahme einer neuen Komplementärin entnehmen (a.A. OLG Celle, Urteil vom 14.12.2011, 9 U 73/11; zust. Haas/Mock in: Graf von Westphalen/Haas, § 161 HGB Rn. 144).

  • LG Wuppertal, 31.10.2013 - 4 O 286/12

    Feststellung der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH & Co.KG

    Die Berufung der hiesigen Beklagten zu 1.) wies das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 22.12.2011, Az.: 9 U 73/11 zurück.

    Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 14.12.2011, Aktenzeichen 9 U 73/11 zu dieser Frage auf das Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 04.05.2011, Aktenzeichen 9 U 105/10 verwiesen und folgendes ausgeführt:.

  • BGH - I ZR 241/12 (anhängig)

    Glücksspiel

    OLG Naumburg - Urteil vom 27. September 2012 - 9 U 73/11.
  • OLG Köln, 30.11.2012 - 6 U 114/10

    Wettbewerbswidrigkeit des Veranstaltens von Glücksspielen im Internet

    Soweit das OLG Naumburg in der von den Beklagten angeführten Entscheidung vom27.9.2012 - 9 U 73/11 - die Rechtslage wegen der Sonderregelung in Schleswig-Holstein für inkohärent gehalten hat, vermag der Senat dem aus den vorstehenden Gründen nicht zu folgen.
  • VG Wiesbaden, 04.12.2012 - 5 K 1267/09

    50-Cent-Gewinnspiele

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Rechtsprechung
   KG, 04.10.2012 - 23 U 47/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32034
KG, 04.10.2012 - 23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,32034)
KG, Entscheidung vom 04.10.2012 - 23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,32034)
KG, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,32034)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein unbegrenzter Änderungsvorbehalt in AGB! (IBR 2012, 739)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2013, 128
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus KG, 04.10.2012 - 23 U 47/12
    Eine Klausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, die vorsieht, dass die Abflugzeiten aus "flugbetrieblichen Gründen" im "angemessenen Umfang" Änderungen unterliegen, genügt dem nicht; Anschluss an BGH, Urteil vom 20. Januar 1983, VII ZR 105/81.

    Wie im Hinweisbeschluss ausgeführt, hat der Bundesgerichtshof (Urt. v. 20.01.1983 - VII ZR 105/81 -, NJW 1983, 1322) für die Änderung von Abflugzeiten bereits entschieden, dass eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, die dem Kunden nicht ermöglicht zu beurteilen, ob für die Änderung ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht und nach welchen Gesichtspunkten die Zumutbarkeit zu beurteilen ist.

  • BGH, 28.09.2006 - III ZR 33/06

    Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung einzelner

    Auszug aus KG, 04.10.2012 - 23 U 47/12
    Um die Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Gemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken zu schützen, wird der wirtschaftlichen Bedeutung der Verbote, bestimmte Klauseln zu verwenden, bei der Bemessung der Beschwer keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen (BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - III ZR 33/06 - Beschluss vom 18.07.2000 - VIII ZR 12/00 -, zitiert nach juris).

    Die Bewertung der einzelnen Klausel mit 2.500,00 Euro ist angemessen (BGH, Beschluss v. 28.09.2006, a.a.O).

  • BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 12/00

    Rechtsmittelbeschwer bei Verbandsklage gegen AGB-Klauseln

    Auszug aus KG, 04.10.2012 - 23 U 47/12
    Um die Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Gemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken zu schützen, wird der wirtschaftlichen Bedeutung der Verbote, bestimmte Klauseln zu verwenden, bei der Bemessung der Beschwer keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen (BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - III ZR 33/06 - Beschluss vom 18.07.2000 - VIII ZR 12/00 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10

    Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

    Auszug aus KG, 04.10.2012 - 23 U 47/12
    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 09.06.2011 - III ZR 157/10 -, NJW-RR 2011, 1618) zum Transparenzgebot (§ 307 BGB ) meint, der Prüfungsmaßstab sei durch den Senat verkannt worden, lässt sie unbeachtet, dass - wie bereits im Hinweisbeschluss zu Ziffer 2.2.
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 142/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsprozess: Streitwert für das Verfahren der

    Auszug aus KG, 04.10.2012 - 23 U 47/12
    Die Abmahnkosten wirken sich nicht werterhöhend aus (BGH, Beschluss v. 09.02.2012 - I ZR 142/11 -, Rn.5, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 02.03.2017 - 2 U 296/16

    Wirksamkeit von Formularklauseln in einem Fertighausvertrag

    Diese Bedingung ist aber nur erfüllt, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und die Klausel - im Hinblick auf die gebotene Klarheit und Verständlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - die triftigen Gründe für das einseitige Leistungsbestimmungsrecht nennt, so dass für den anderen Vertragsteil zumindest ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit der möglichen Leistungsänderungen besteht (BGH NJW-RR 2008, 134 Rn. 15; NJW 2005, 3420 Rn. 18; KG NJOZ 2013, 821; Schmidt in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Auflage 2016, § 308 BGB Rn. 10).
  • OLG Celle, 07.02.2013 - 11 U 82/12

    Formularmäßige Vereinbarung der Unverbindlichkeit von Informationen über

    Auch wenn es angesichts der vollen Berechtigung der Abmahnung nicht mehr darauf ankommt, weist der Senat darauf hin, dass die Kostenpauschale in voller Höhe zu entrichten ist, auch wenn eine Abmahnung nur teilweise berechtigt war (BGHZ 177, 253 [272]; KG Berlin, WRP 2013, 128, zitiert nach Juris Tz. 7).
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