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   BGH, 17.07.2013 - I ZR 222/11   

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https://dejure.org/2013,16601
BGH, 17.07.2013 - I ZR 222/11 (https://dejure.org/2013,16601)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2013 - I ZR 222/11 (https://dejure.org/2013,16601)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - I ZR 222/11 (https://dejure.org/2013,16601)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Meisterpräsenz

    UWG § 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; HwO §§ 1, 7, Anlage A Nr. 34

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Meisterpräsenz - Werden in einem Geschäftslokal Dienstleistungen angeboten, erwartet der Verkehr nicht unbedingt, dass diese Leistungen sofort bei Erscheinen des Kunden im Geschäftslokal erbracht werden können, sondern eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist.

  • openjur.de

    §§ 5 Abs. 1 Satz 2, 4 Nr. 11 UWG; §§ 7, 1 HwO
    Meisterpräsenz

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Meisterpräsenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Meisterpräsenz

    § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 1 Abs 2 Anl A Nr 34 HwO, § 7 HwO
    Wettbewerbsverstoß: Verstoß gegen das Gebot der Meisterpräsenz in der Filiale eines Hörgeräteakustikers - Meisterpräsenz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur ständigen Meisterpräsenz bei mehreren Filialen eines Hörgeräteakustikerbetriebes

  • rabüro.de

    Zum Verstoß gegen Meisterpräsenz, wenn Meister zwei Betriebe betreut

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Verstoß gegen das Gebot der Meisterpräsenz in der Filiale eines Hörgeräteakustikers - Meisterpräsenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HwO § 1; HwO § 7; HwO Anlage ANr. 34
    Verpflichtung zur ständigen Meisterpräsenz bei mehreren Filialen eines Hörgeräteakustikerbetriebes

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meisterpräsenz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberecht - Geschäftslokal geöffnet: Dienstleistung nach Terminvereinbarung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Verstoss gegen Regeln der Handwerksordnung kann abgemahnt werden

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei einem Hörgeräte-Unternehmen muss der Meister nicht ständig anwesend sein / Zweigstellen-Problematik

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    BGH-Urteil: Ein Meister ist ausreichend für zwei Hörgeräteakustiker-Geschäfte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Meisterpräsenz beim Hörgeräteakustiker

  • lto.de (Kurzinformation)

    Meisterpräsenz - Hörgeräteakustiker dürfen zwei Läden betreiben

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Meisterpräsenz" erfordert keine ständige Anwesenheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wechselnde Anwesenheit von Hörgeräteakustiker-Meister innerhalb zweier Filialen verstößt nicht gegen Gebot der Meisterpräsenz

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Hörgeräteakustik-Meister darf auch für zwei Betriebe zuständig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Meister, wo bist du?

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Meisterpräsenz im Gesundheitshandwerk - BGH lockert Anforderungen

  • staufer.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Zur Präsenzpflicht des Hörgeräteakustikers

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Ein Meister für zwei Filialen reicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Klage in zwei Instanzen erfolgreich

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Ständige Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen nicht erforderlich

  • franchiserecht-blog.de (Kurzinformation)

    Keine ständige Meisterpräsenz in Meisterbetrieben

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tätigkeit eines Hörgeräteakustikmeisters für zwei Betriebsstätten kein Verstoß gegen Meisterpräsenz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht - UWG und Handwerksordnung - Meisterpräsenz

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 108
  • MDR 2013, 1110
  • GRUR 2013, 1056
  • MIR 2013, Dok. 053
  • WRP 2013, 1336
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 28.04.2005 - 6 U 36/05

    Wettbewerbsverstoß: Zulassungsregelungen der Handwerksordnung als

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 222/11
    a) Die Vorschriften der Handwerksordnung stellen, soweit sie eine bestimmte Qualität, Sicherheit oder Unbedenklichkeit der hergestellten Waren oder angebotenen Dienstleistungen gewährleisten sollen, Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2005, 695; LG Arnsberg, WRP 2011, 937, 939; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 11.79; v. Jagow in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 81; Fezer/Götting, UWG, 2. Aufl., § 4-11 Rn. 135; v. Walter, Rechtsbruch als unlauteres Marktverhalten, 2007, S. 211; Elskamp, Gesetzesverstoß und Wettbewerbsrecht, 2008, S. 162).
  • VG Schleswig, 09.03.2000 - 12 A 150/99
    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 222/11
    b) Bei Gesundheitshandwerken, bei denen eine unzureichende Handwerkstätigkeit weitreichende Folgen haben kann, ist allerdings - von ganz engen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. dazu VG Schleswig, GewArch 2000, 426, 427) - für jede Betriebsstätte ständige Meisterpräsenz zu verlangen (vgl. Honig/Knörr, HwO, 4. Aufl., § 7 Rn. 39; Karsten in Schwannecke, HwO, 37. Lfg. III/06, § 7 Rn. 45; Detterbeck, HwO, 4. Aufl., § 7 Rn. 21; Wiemers, DVBl 2012, 942, 945, jeweils mwN).
  • OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11

    Unlauterer Wettbewerb: Fehlende Meisterpräsenz im Ladengeschäft eines

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 222/11
    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, WRP 2012, 579).
  • LG Arnsberg, 24.03.2011 - 8 O 53/10

    Unterlassung der Werbung für die uneingeschränkte Ausführung von wesentlichen

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 222/11
    a) Die Vorschriften der Handwerksordnung stellen, soweit sie eine bestimmte Qualität, Sicherheit oder Unbedenklichkeit der hergestellten Waren oder angebotenen Dienstleistungen gewährleisten sollen, Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2005, 695; LG Arnsberg, WRP 2011, 937, 939; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 11.79; v. Jagow in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 81; Fezer/Götting, UWG, 2. Aufl., § 4-11 Rn. 135; v. Walter, Rechtsbruch als unlauteres Marktverhalten, 2007, S. 211; Elskamp, Gesetzesverstoß und Wettbewerbsrecht, 2008, S. 162).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZR 46/15

    Orthopädietechniker - Wettbewerbsverstoß: Erfordernis der Meisterpräsenz bei

    b) Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die Vorschriften der Handwerksordnung, soweit sie eine bestimmte Qualität, Sicherheit oder Unbedenklichkeit der hergestellten Waren oder angebotenen Dienstleistungen gewährleisten sollen, Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG in der Fassung vom 3. Juli 2004 darstellen (BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 222/11, GRUR 2013, 1056 Rn. 15 = WRP 2013, 1336 - Meisterpräsenz).

    Bei den hier in Rede stehenden §§ 1 und 7 HwO handelt es sich um Bestimmungen, die einerseits einen Sicherheits- und - jedenfalls bei Gesundheitshandwerken (§ 1 Abs. 2 HwO in Verbindung mit Anlage A zur Handwerksordnung Nr. 33 bis 37) wie dem des Orthopädietechnikers oder Orthopädieschuhmachers - einen Gesundheitsbezug im Sinne von Art. 3 Abs. 3 und Erwägungsgrund 9 Satz 2 und 3 der Richtlinie 2005/29/EG aufweisen und andererseits auch berufsrechtliche Bestimmungen im Sinne von Art. 3 Abs. 8 dieser Richtlinie darstellen (BGH, GRUR 2013, 1056 Rn. 15 - Meisterpräsenz).

    Bei Gesundheitshandwerken, bei denen eine unzureichende Handwerkstätigkeit weitreichende Folgen haben kann, ist allerdings - von ganz engen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. dazu VG Schleswig, GewArch 2000, 426, 427) - für jede Betriebsstätte ständige Meisterpräsenz zu verlangen (BGH, GRUR 2013, 1056 Rn. 16 - Meisterpräsenz; vgl. Honig/Knörr, HwO, 4. Aufl., § 7 Rn. 39; Karsten in Schwannecke, HwO, 50. Lfg. III/16, § 7 Rn. 41, 45; Detterbeck aaO § 7 Rn. 21; Wiemers, DVBl 2012, 942, 944 f., jeweils mwN).

    Ist das Geschäftslokal geöffnet, können - auch ohne Anwesenheit des Meisters - Leistungen erbracht werden, bei denen eine Gefährdung der Gesundheit der Kunden ausgeschlossen ist (BGH, GRUR 2013, 1056 Rn. 17 - Meisterpräsenz, krit. Detterbeck, GewArch 2014, 147, 149; Hüpers, GewArch 2014, 190, 195).

    Dem Erfordernis der Meisterpräsenz wäre allerdings nicht genügt, wenn ein Meister nur ganz gelegentlich in dem fraglichen Betrieb zur Verfügung stünde, etwa weil er eine Vielzahl von Betrieben oder weit voneinander entfernt liegende Betriebe zu betreuen hätte (BGH, GRUR 2013, 1056 Rn. 18 - Meisterpräsenz).

    Dem Erfordernis der Meisterpräsenz wird nicht genügt, wenn ein Meister eine Vielzahl von Betrieben oder weit voneinander entfernt liegende Betriebe zu betreuen hat und nur ganz gelegentlich in dem fraglichen Betrieb oder - wie im Streitfall - überhaupt nicht zur Verfügung steht (vgl. BGH, GRUR 2013, 1056 Rn. 18 - Meisterpräsenz).

  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 183/13

    Erfolgsprämie für die Kundengewinnung: Zahnarzt darf an Internetplattform

    Dementsprechend ist die Anwendung des § 4 Nr. 11 UWG auf berufsrechtliche Bestimmungen, die - wie vorliegend die Bestimmung des § 1 Abs. 5 BO Zahnärzte Nordrhein und die Regelungen zur zahnärztlichen Unabhängigkeit in den Berufsordnungen der anderen Zahnärztekammern - das Marktverhalten in unionsrechtskonformer Weise regeln, nach dem UWG 2008 ebenfalls zulässig (vgl. BGH, GRUR 2009, 977 Rn. 12 - Brillenversorgung I; BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - I ZR 58/10, GRUR 2012, 79 Rn. 11 = WRP 2012, 964 - Rechtsberatung durch Einzelhandelsverband; Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 222/11, GRUR 2013, 1056 Rn. 15 = WRP 2013, 1336 - Meisterpräsenz; Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 68/13, GRUR 2015, 283 Rn. 23 = WRP 2015, 344 - Hörgeräteversorgung III; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 11.6k; MünchKomm.UWG/Schaffert aaO § 4 Nr. 11 Rn. 15; GroßKomm.UWG/Metzger aaO § 4 Nr. 11 Rn. 9, jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2024 - 6 U 28/23

    Unterlassungsanspruch eines Betreibers eines Friseursalons wegen behaupteten

    Bei den hier in Rede stehenden §§ 1, 7 HwO handelt es sich um Bestimmungen, die einerseits einen Sicherheits- und - jedenfalls bei Gesundheitshandwerken (§ 1 Abs. 2 HwO i.V.m. Nr. 33 bis 37 Anl. A zur HwO) wie dem des Orthopädietechnikers oder Orthopädieschuhmachers - einen Gesundheitsbezug im Sinn von Art. 3 Abs. 3 und Erwägungsgrund 9 Satz 2 und 3 RL 2005/29/EG aufweisen und andererseits auch berufsrechtliche Bestimmungen im Sinn von Art. 3 Abs. 8 RL 2005/29/EG darstellen (BGH, GRUR 2013, 1056 Rn. 15 - Meisterpräsenz; GRUR 2017, 194 Rn. 19 - Orthopädietechniker; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 3a Rn. 1.143).
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 68/13

    Unlauterer Wettbewerb: Empfehlung eines bestimmten Hörgeräteakustikers durch

    Diese Vorschrift ist auch nach Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken weiterhin auf berufsrechtliche Bestimmungen anzuwenden, die das Marktverhalten in unionsrechtskonformer Weise regeln (BGH, GRUR 2009, 977 Rn. 12 - Brillenversorgung I; BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 222/11, GRUR 2013, 1056 Rn. 15 = WRP 2013, 1336 - Meisterpräsenz).
  • OLG Celle, 08.10.2015 - 13 U 15/13

    Grenzwertüberschreitung des Quecksilbergehalts bei Energiesparlampen

    Anerkannt ist dies bei Vorschriften, die eine bestimmte Qualität, Sicherheit oder Unbedenklichkeit der hergestellten Waren gewährleisten sollen (BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 222/11 - Meisterpräsenz, juris Rn. 15 zur Handwerksordnung).

    Bei einer Bestimmung, die - wie ausgeführt - einen Sicherheits- und Gesundheitsbezug im Sinne von Art. 3 Abs. 3 und Erwägungsgrund 9 Satz 2 und 3 der Richtlinie 2005/29/EG aufweist, bleibt die Anwendung des § 11 Nr. 4 UWG zulässig (BGH, Urteil vom 17. Juli 2013, a. a. O., juris Rn. 15; Köhler in Köhler/Bornkamm a. a. O. § 4 Rn. 11.6a, 11.6h).

  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 17.13

    Tierarzt; Tierarztpraxis; Niederlassung in einer Praxis; Erstpraxis; Zweitpraxis;

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach der Betreiber eines Hörgeräteakustik-Unternehmens nicht gegen das Gebot der Meisterpräsenz verstößt, wenn sein Hörgeräteakustiker-Meister wegen der Betreuung eines zweiten Betriebs nur halbtags im Geschäft anwesend ist (BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 222/11 - MDR 2013, 1110).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 4 A 1113/13

    Meisterzwang ist auch für das Zahntechnikerhandwerk verfassungsgemäß

    vgl. BGH, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 222/11 -, NJW-RR 2014, 108 = juris, Rn. 16 ff.
  • VG Regensburg, 30.11.2017 - RO 5 K 15.1955

    Meisterzwang und Ausnahmebewilligung im Zahntechnikerhandwerk

    In Übereinstimmung hiermit wird bei den Gesundheitshandwerken, bei denen eine unzureichende Handwerkstätigkeit weitreichende Folgen haben kann, von ganz engen Ausnahmefällen abgesehen, für jede Betriebsstätte eine ständige Meisterpräsenz verlangt (Vgl. BGH, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 222/11 -, NJW-RR 2014, 108 = juris, Rn. 16 ff.).
  • VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455

    Untersagung der selbstständigen Ausübung des Hörgeräteakustikerhandwerks im

    Die Aufklärung des Patienten über die Wahlfreiheit der Versorgungsmöglichkeiten, die Vervollständigung der Versorgungsanzeige, die Weiterleitung der Versorgungsanzeige an die zuständige Krankenkasse, die Beratung und Information bzgl. Geräten ohne Aufzahlung und mit Aufzahlung, Informationen hinsichtlich kostenlosem Probetragen, sowie die Einweisung in Gebrauch und Pflege des Hörgerätes und die Serviceleistungen, wie Reinigung oder Kleinstreparaturen stellen keine wesentlichen Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO dar (vgl. auch BGH, U.v. 17.7.2013 - I ZR 222/11 - Rn. 17 juris).
  • OLG Nürnberg, 27.01.2015 - 3 U 2001/13

    Erfolglose Unterlassungsklage wegen Verstoßes gegen die Meisterpräsenz und

    Auch ist bei Gesundheitshandwerken, wie vorliegend, bei welchen eine unzureichende Handwerkstätigkeit weitreichende Folgen haben kann - von ganz engen Ausnahmefällen abgesehen - für jede Betriebsstätte ständige Meisterpräsenz zu verlangen (BGH NJW-RR 2014, 108 ff. - Meisterpräsenz).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2015 - L 9 KR 69/12

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung für Hilfsmittel (hier: Hörhilfen) -

  • OLG Karlsruhe, 21.03.2014 - 4 U 153/12

    Darf ein Garten- und Landschaftsbauer auch Wege und Plätze anlegen?

  • LG Halle, 01.03.2016 - 8 O 46/15

    Werkstatt - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines nicht in die Handwerksrolle

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