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   EuGH, 03.10.2013 - C-170/12   

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https://dejure.org/2013,26388
EuGH, 03.10.2013 - C-170/12 (https://dejure.org/2013,26388)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.2013 - C-170/12 (https://dejure.org/2013,26388)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2013 - C-170/12 (https://dejure.org/2013,26388)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Gerichtliche Zuständigkeit - Klagen aus unerlaubter Handlung - Urhebervermögensrechte - Physisches Trägermedium, das ein geschütztes Werk wiedergibt - Veröffentlichung im Internet - Bestimmung des Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Pinckney / KDG Mediatech AG - Zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen über das Internet.

  • Telemedicus

    Gerichtliche Zuständigkeit bei der Verletzung von Urhebervermögensrechten

  • Telemedicus

    Gerichtliche Zuständigkeit bei der Verletzung von Urhebervermögensrechten

  • Europäischer Gerichtshof

    Pinckney

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Gerichtliche Zuständigkeit - Klagen aus unerlaubter Handlung - Urhebervermögensrechte - Physisches Trägermedium, das ein geschütztes Werk wiedergibt - Veröffentlichung im Internet - Bestimmung des Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs

  • EU-Kommission

    Pinckney

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Gerichtliche Zuständigkeit - Klagen aus unerlaubter Handlung - Urhebervermögensrechte - Physisches Trägermedium, das ein geschütztes Werk wiedergibt - Veröffentlichung im Internet - Bestimmung des Ortes der Verwirklichung des ...

  • kanzlei.biz

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit - Fehlen eines Zusammenhangs zwischen den Vorlagefragen und der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 3 - Besondere Zuständigkeit für ...

  • rechtsportal.de

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Gerichtliche Zuständigkeit - Klagen aus unerlaubter Handlung - Urhebervermögensrechte - Physisches Trägermedium, das ein geschütztes Werk wiedergibt - Veröffentlichung im Internet - Bestimmung des Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pinckney/KDG Mediatech

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist, kann über die Verletzung von in seinem Mitgliedstaat geschützten Urhebervermögensrechten entscheiden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit und anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Urheberrechtsverletzungen im Internet - Pinckney ./. KDG Mediatech AG

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Urhebervermögensrechten

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Zuständigkeit der nationalen Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen durch das Angebot von CD-Inhalten im Internet

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Verletzung von geschützten Urhebervermögensrechten - Gerichtliche Zuständigkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zuständigkeit der nationalen Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen durch das Angebot von CD-Inhalten im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zuständiges Gericht bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit nationaler Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit nationaler Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Urheber-Verstöße im Internet-Handel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gerichtshof entscheidet über gerichtliche Zuständigkeit bei Verletzung von Urheberrechten - Britischer Musiker wirft in Österreich niedergelassener Gesellschaft Verletzung seiner Urheberrechte vor

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Pinckney

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour de cassation - Auslegung von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3627
  • GRUR 2014, 100
  • GRUR Int. 2013, 1073
  • EuZW 2013, 863
  • MMR 2013, 797
  • MIR 2013, Dok. 064
  • K&R 2013, 719
  • ZUM 2013, 947
  • WRP 2013, 1456
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 19.04.2012 - C-523/10

    Wintersteiger - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
    In Bezug auf den Ort des ursächlichen Geschehens, der die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für den gesamten erlittenen Schaden begründet(49 ), bin ich der Ansicht, dass im Bereich der Urheberrechte dem Ansatz zu folgen ist, den der Gerichtshof im Urteil Wintersteiger auf dem Gebiet des Markenrechts gewählt hat(50 ) und der darin besteht, den Gerichten des Ortes der Niederlassung der mutmaßlichen Verletzer als dem Ort, an dem der Beschluss über das Anbieten der CDs im Internet - für die Verbreitungshandlung - oder über die Online-Veröffentlichung der Lieder (den "Upload") - für die Wiedergabehandlung - gefasst worden ist, eine Zuständigkeit zuzuweisen.

    27 - Urteil vom 19. April 2012, Wintersteiger (C-523/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    41 - Urteile Wintersteiger und Football Dataco u. a.

    49 - Dies ergibt sich aus Randnr. 25 des Urteils Shevill u. a. und ist im Urteil Wintersteiger trotz des Territorialitätsgrundsatzes im Bereich der Markenrechtsverletzungen bestätigt worden (Randnr. 30).

    57 - Aus offensichtlichen Gründen, die mit dem automatischen Charakter des Urheberrechtsschutzes zusammenhängen, kann das Kriterium des Ortes der Registrierung als Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs, das der Gerichtshof im Urteil Wintersteiger für Verletzungen nationaler Marken über das Internet entwickelt hat, auf Urheberrechtsverstöße nicht angewandt werden.

    67 - Urteil Wintersteiger (Randnr. 24).

    68 - Vgl. auch Nr. 20 der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache, in der das Urteil Wintersteiger ergangen ist.

  • EuGH, 18.10.2012 - C-173/11

    Football Dataco u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
    Wie aus dem Urteil Football Dataco u. a. hervorgeht, besteht in diesem Bereich eine enge Verbindung zwischen jedem dieser Aspekte(32 ).

    Dem Urteil Football Dataco u. a. lässt sich meines Erachtens jedoch ein Streben nach Kohärenz in der Rechtsprechung des Gerichtshofs entnehmen, das in der Angleichung der Lokalisierungskriterien zur Bezeichnung des zuständigen Gerichts an die Kriterien, die zur Abgrenzung des räumlichen Anwendungsbereichs einer nationalen Regelung zum Schutz des Sui-generis-Rechts an Datenbanken festgelegt worden sind, zum Ausdruck kommt.

    28 - Im Sinne des Kapitels III der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. L 77, S. 20) im Urteil vom 18. Oktober 2012, Football Dataco u. a. (C-173/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    39 - Vgl. entsprechend Urteil Football Dataco u. a. (Randnr. 28).

    54 - Vgl. zu nationalen Marken und Gemeinschaftsmarken Urteil L'Oréal u. a. (Randnr. 65), zu einer angeblichen Verletzung des ausschließlichen Verbreitungsrechts eines Urhebers Urteil Donner (Randnr. 27) und zum Verstoß gegen das Schutzrecht sui generis an einer Datenbank Urteil Football Dataco u. a. (Randnr. 39).

    55 - Urteil Football Dataco u. a. (Randnr. 39).

    58 - Nr. 3 der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache, in der das Urteil Football Dataco u. a. ergangen ist, sowie Randnr. 30 dieses Urteils.

  • EuGH, 21.06.2012 - C-5/11

    Die Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
    13 - Vgl. u. a. Urteil vom 21. Juni 2012, Donner (C-5/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).

    42 - Vgl. zu einer Verletzung des ausschließlichen Verbreitungsrechts im Rahmen grenzüberschreitender Fernabsatzgeschäfte Urteil Donner und zur Verletzung von nationalen Marken und Gemeinschaftsmarken im Internet Urteil L'Oréal u. a.

    54 - Vgl. zu nationalen Marken und Gemeinschaftsmarken Urteil L'Oréal u. a. (Randnr. 65), zu einer angeblichen Verletzung des ausschließlichen Verbreitungsrechts eines Urhebers Urteil Donner (Randnr. 27) und zum Verstoß gegen das Schutzrecht sui generis an einer Datenbank Urteil Football Dataco u. a. (Randnr. 39).

    56 - Da sich das Urteil Donner auf Vorgänge bezog, die den grenzüberschreitenden Verkauf beweglicher Gegenstände zum Gegenstand hatten, während die Urteile L'Oréal u. a. und Football Dataco u. a. Tätigkeiten im Internet betrafen.

  • EuGH, 16.05.2013 - C-228/11

    Melzer - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Besondere Zuständigkeiten im

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
    25 - Urteil vom 16. Mai 2013, Melzer (C-228/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    Vgl. in diesem Sinne Nr. 34 meiner Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil Melzer ergangen ist.

  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
    12 - Vgl. u. a. Urteil vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert (C-92/09 und C-93/09, Slg. 2010, I-11063, Randnrn.

    Vgl. u. a. entsprechend Urteil Volker und Markus Schecke und Eifert (Randnrn. 41 f.) sowie Urteile vom 16. Oktober 2008, Kirtruna und Vigano (C-313/07, Slg. 2008, I-7907, Randnrn. 30 f.), und vom 1. Oktober 2009, Woningstichting Sint Servatius (C-567/07, Slg. 2009, I-9021, Randnrn. 45 f.).

  • EuGH, 25.10.2012 - C-133/11

    Folien Fischer und Fofitec - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts -

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
    6 - Die Rechtsprechung zur Auslegung von Art. 5 Nr. 3 des am 27. September 1968 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 1972, L 299, S. 32) in der durch die aufeinanderfolgenden Übereinkommen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen geänderten Fassung gilt, worauf der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Oktober 2012, Folien Fischer und Fofitec (C-133/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    45 - Diese Option ist seit dem Urteil vom 30. November 1976, Bier (21/76, Slg. 1976, 1735, Randnr. 19), anerkannt und bei zahlreichen Gelegenheiten, u. a. im Urteil Folien Fischer und Fofitec (Randnrn. 39 f.), wieder aufgegriffen worden.

  • EuGH, 01.10.2009 - C-567/07

    EIN VERFAHREN DER VORHERIGEN GENEHMIGUNG FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE INVESTITIONEN

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
    Vgl. u. a. entsprechend Urteil Volker und Markus Schecke und Eifert (Randnrn. 41 f.) sowie Urteile vom 16. Oktober 2008, Kirtruna und Vigano (C-313/07, Slg. 2008, I-7907, Randnrn. 30 f.), und vom 1. Oktober 2009, Woningstichting Sint Servatius (C-567/07, Slg. 2009, I-9021, Randnrn. 45 f.).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-94/07

    Raccanelli - Art. 39 EG - Begriff des "Arbeitnehmers" - Gemeinnützige

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
    11 - Vgl. u. a. Urteil vom 17. Juli 2008, Raccanelli (C-94/07, Slg. 2008, I-5939, Randnr. 29).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-459/07

    Elshani - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 und 233 Unterabs. 1 Buchst. d -

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
    23 - Vgl. u. a. Urteile vom 15. Juni 2006, Acereda Herrera (C-466/04, Slg. 2006, I-5341, Randnr. 51), und vom 2. April 2009, Elshani (C-459/07, Slg. 2009, I-2759, Randnr. 44).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
    63 - Urteil vom 7. Dezember 2010 (C-585/08 und C-144/09, Slg. 2010, I-12527, Randnrn.
  • OLG Köln, 30.10.2007 - 6 W 161/07

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Urheberrechtsverletzung im Internet

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

  • EuGH, 15.06.2006 - C-466/04

    Acereda Herrera - Soziale Sicherheit - In einem anderen Mitgliedstaat entstandene

  • EuGH, 14.07.2005 - C-192/04

    Lagardère Active Broadcast - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -

  • EuGH, 19.09.1995 - C-364/93

    Marinari / Lloyd's Bank

  • EuGH, 07.03.2013 - C-607/11

    Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2013 - C-521/11

    Amazon.com International Sales u.a. - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -

  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

  • EuGH, 16.10.2008 - C-313/07

    Kirtruna und Vigano - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von

  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie

  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

  • EuGH, 16.06.2011 - C-462/09

    Die Mitgliedstaaten, die die Privatkopieausnahme eingeführt haben, müssen eine

  • EuGH, 09.12.2010 - C-241/09

    Fluxys - Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Teilweise

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

  • EuGH, 15.09.2011 - C-197/10

    Unió de Pagesos de Catalunya - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 24.04.2012 - C-571/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    An seiner abweichenden Auffassung (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 Rn. 14 - Vorschaubilder I) hält der Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur gerichtlichen Zuständigkeit für Klagen wegen Verletzungen des Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte nach Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO (jetzt Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO) nicht fest (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-170/12, GRUR 2014, 100 Rn. 42 = WRP 2013, 1456 - Pinckney/Mediatech; Urteil vom 22. Januar 2015 - C-441/13, GRUR 2015, 296 Rn. 32 = WRP 2015, 332 - Hejduk/EnergieAgentur; offengelassen für Markenverletzungen BGH, Urteil vom 5. März 2015 - I ZR 161/13, GRUR 2015, 1004 Rn. 15 = WRP 2015, 1219 - IPS/ISP; zu Wettbewerbsverletzungen vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, GRUR 2015, 1129 Rn. 12 = WRP 2015, 1326 - Hotelbewertungsportal).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

    Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO wegen behaupteter Markenverletzungen im Internet überhaupt erforderlich ist, dass sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß (auch) auf das Inland richtet (ablehnend für Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-170/12, GRUR 2014, 100 Rn. 42 = WRP 2013, 1456 - Pinckney/Mediatech; EuGH, GRUR 2015, 296 Rn. 32 - Hejduk/EnergieAgentur; BGH, Urteil vom 21. Februar 2016 - I ZR 43/14, GRUR 2016, 1048 Rn. 18 = WRP 2016, 1114 - An Evening with Marlene Dietrich, mwN).
  • EuGH, 22.01.2015 - C-441/13

    Hejduk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr.

    Sie können daher in jedem der Mitgliedstaaten nach dem dort anwendbaren materiellen Recht verletzt werden (vgl. Urteil Pinckney, C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 39).

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang bereits festgestellt, dass der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs im Sinne dieser Bestimmung in Abhängigkeit von der Natur des Rechts variieren kann, das verletzt worden sein soll, und dass die Gefahr, dass sich ein Schadenserfolg in einem bestimmten Mitgliedstaat verwirklicht, voraussetzt, dass das Recht, dessen Verletzung geltend gemacht wird, in diesem Mitgliedstaat geschützt ist (vgl. Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 32 und 33).

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 im Gegensatz zu Art. 15 Abs. 1 Buchst. c dieser Verordnung, der in dem Urteil Pammer und Hotel Alpenhof (C-585/08 und C-144/09, EU:C:2010:740), ausgelegt wurde, nicht verlangt, dass die fragliche Website auf den Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts "ausgerichtet" ist (vgl. Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 42).

    Da jedoch der vom Mitgliedstaat des vorlegenden Gerichts gewährte Schutz von Urheber- und verwandten Schutzrechten nur für das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats gilt, ist das angerufene Gericht in Anknüpfung an den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs nur für die Entscheidung über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verursacht worden ist, zu dem es gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 45).

    Die Gerichte anderer Mitgliedstaaten sind nämlich nach Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 und dem Territorialitätsgrundsatz grundsätzlich für die Entscheidung über einen im Hoheitsgebiet ihres jeweiligen Mitgliedstaats im Hinblick auf Urheber- und verwandte Schutzrechte verursachten Schaden zuständig, da sie am besten in der Lage sind, zu beurteilen, ob diese vom betreffenden Mitgliedstaat gewährleisteten Rechte tatsächlich verletzt worden sind, und die Natur des verursachten Schadens zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 46).

  • OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16

    Reiss-Engelhorn-Museen

    Bezüglich der Beschränkung auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegt es jedenfalls für die Anlage K 1 auf der Hand, dass sich die Verurteilung wegen des sogenannten Territorialitätsprinzips nur auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht (BGH NJW 1994, 2888 [2889] - Folgerecht bei Auslandsbezug: "Ausgangspunkt ist dabei das für Immaterialgüterrechte heute allgemein anerkannte Territorialitätsprinzip, wonach diese Rechte - anders als zum Beispiel das Eigentum - in ihrer Geltung räumlich auf das Territorium des Staates begrenzt sind, der sie individuell verleiht oder unter bestimmten Voraussetzungen generell anerkennt."), einer besonderen Formulierung im Tenor bedarf es insoweit nicht (OLG Düsseldorf BeckRS 2007, 05530; vergleiche auch EuGH NJW 2013, 3627 Peter Pinckney/KOG Mediatech AG; anders aber LG Berlin BeckRS 2012, 16277; LG Hamburg BeckRS 2010, 21389), weil dies lediglich eine Selbstverständlichkeit darstellt.
  • EuGH, 17.10.2017 - C-194/16

    Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Anders als bei einem Recht des geistigen Eigentums, dessen Schutz auf das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats begrenzt sei, in dem das Recht eingetragen sei, handele es sich bei den Rechten, deren Verletzung im vorliegenden Fall geltend gemacht werde, nicht um Rechte, die ihrem Wesen nach nur im Hoheitsgebiet bestimmter Staaten geschützt sein könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, Pinckney, C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 35 bis 37).
  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/13

    Markenschutz: Klangliche Verwechslungsfähigkeit von Buchstabenfolgen - IPS/ISP

    Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO wegen behaupteter Markenverletzungen im Internet überhaupt erforderlich ist, dass sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß auch auf das Inland richtet (offengelassen BGH, GRUR 2012, 621 Rn. 21 - OSCAR, mwN; ablehnend für Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-170/12, GRUR 2014, 100 Rn. 42 = WRP 2013, 1456 - Pinckney/Mediatech; Urteil vom 22. Januar 2015 - C-441/13, GRUR 2015, 296 Rn. 32 = WRP 2015, 332 - Hejduk/EnergieAgentur).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 201/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch eine Autovervollständigen-Funktion

    Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO wegen behaupteter Verletzungen von geschäftlichen Bezeichnungen im Internet überhaupt erforderlich ist, dass sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß (auch) auf das Inland richtet (ablehnend für Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-170/12, GRUR 2014, 100 Rn. 42 = WRP 2013, 1456 - Pinckney/Mediatech; EuGH, GRUR 2015, 296 Rn. 32 - Hejduk/EnergieAgentur; BGH, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 43/14, GRUR 2016, 1048 Rn. 18 = WRP 2016, 1114 - An Evening with Marlene Dietrich, mwN).
  • EuGH, 16.01.2014 - C-45/13

    Kainz - Vorabentscheidungsersuchen - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und

    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 44/2001 nach ständiger Rechtsprechung autonom und unter Bezugnahme auf die Systematik und die Zielsetzungen dieser Verordnung auszulegen sind (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Rn. 17, und vom 3. Oktober 2013, Pinckney, C-170/12, Rn. 23).

    Jedoch ist nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn der Ort, an dem das für die Auslösung einer Schadensersatzpflicht wegen unerlaubter Handlung oder wegen einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, in Betracht kommende Ereignis stattgefunden hat, nicht auch der Ort ist, an dem aus diesem Ereignis ein Schaden entstanden ist, der Ausdruck "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist", in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 so zu verstehen, dass er sowohl den Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, als auch den Ort des diesem Schaden zugrunde liegenden ursächlichen Geschehens meint, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (vgl. u. a. Urteile Zuid-Chemie, Rn. 23, und Pinckney, Rn. 26).

    Da die Ermittlung eines dieser Anknüpfungspunkte es erlauben muss, die Zuständigkeit des Gerichts zu begründen, das objektiv am besten beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Haftung des Beklagten vorliegen, kann nur das Gericht rechtswirksam angerufen werden, in dessen Bezirk der relevante Anknüpfungspunkt liegt (vgl. Urteil Pinckney, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da die räumliche Nähe zu dem Ort, an dem sich das Ereignis verwirklicht hat, das zu dem Schaden an dem Produkt selbst geführt hat, insbesondere aufgrund der Möglichkeit, dort die Beweise zum Nachweis der in Rede stehenden Fehlerhaftigkeit zu erheben, eine sachgerechte Gestaltung des Prozesses und mithin eine geordnete Rechtspflege erleichtert, steht die Zuweisung der Zuständigkeit an das Gericht, in dessen Bezirk dieser Ort liegt, im Einklang mit dem Sinn und Zweck der in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 vorgesehenen besonderen Zuständigkeit, dass nämlich zwischen der Streitigkeit und dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, eine besonders enge Verknüpfung besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile Zuid-Chemie, Rn. 24, und Pinckney, Rn. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2016 - C-618/15

    Concurrence - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Die italienische Regierung trägt im Wesentlichen vor, die Rechtssache, in der das Urteil vom 3. Oktober 2013, Pinckney (C-170/12, EU:C:2013:635) ergangen sei, unterscheide sich von der vorliegenden Rechtssache, da hier die Klägerin des Ausgangsverfahrens hinsichtlich des geltend gemachten Schadens eine Klage auf Unterlassung der unrechtmäßigen Störung erhoben habe, mit der beantragt werde, das streitige Angebot vom Marktplatz zu entfernen.

    Im Unterschied zu den Urteilen, die der Gerichtshof auf dem Gebiet des Schutzes von Persönlichkeitsrechten (Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685), Markenrechten (Urteil vom 19. April 2012, Wintersteiger, C-523/10, EU:C:2012:220) oder Urheberrechten (Urteil vom 3. Oktober 2013, Pinckney, C-170/12, EU:C:2013:635) erlassen habe, bestehe der im Ausgangsverfahren geltend gemachte Verstoß im "Wiederverkauf" bestimmter Produkte außerhalb eines selektiven Vertriebsnetzes.

    Für dieses Schweigen gibt es zwei Erklärungen: Entweder war der europäische Gesetzgeber der Meinung, dass diese Delikte keine solche Besonderheiten aufweisen, dass es notwendig wäre, spezielle Vorschriften für sie zu erlassen, oder die Frage wirkte zu schwierig und es erschien vorzugswürdig, die Rechtsprechung des Gerichtshofs abzuwarten(8) (hervorzuheben sind namentlich die Urteile vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, vom 19. April 2012, Wintersteiger, C-523/10, EU:C:2012:220, vom 3. Oktober 2013, Pinckney,C-170/12, EU:C:2013:635, oder vom 22. Januar 2015, Hejduk, C-441/13, EU:C:2015:28).

    Im Urteil vom 3. Oktober 2013, Pinckney (C-170/12, EU:C:2013:635), hat der Gerichtshof entschieden, dass bei einer geltend gemachten Verletzung eines Urhebervermögensrechts die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für die Entscheidung über eine Klage aus unerlaubter oder einer solchen gleichgestellten Handlung fest steht, sobald der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich dieses Gericht befindet, die Vermögensrechte schützt, auf die sich der Kläger beruft, und die Gefahr besteht, dass sich der Schadenserfolg im Bezirk des angerufenen Gerichts verwirklicht.

    Insbesondere in den Rn. 41 und 42 des Urteils vom 3. Oktober 2013, Pinckney (C-170/12, EU:C:2013:635), hat der Gerichtshof festgestellt, dass "[i]m Stadium der Prüfung der Zuständigkeit eines Gerichts für die Entscheidung über einen Schaden ... die Bestimmung des Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs im Sinne von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung [Nr. 44/2001] nicht von Kriterien abhängen [kann], die der inhaltlichen Prüfung vorbehalten sind und nicht in dieser Bestimmung enthalten sind .

    Zwar betrifft das Urteil vom 3. Oktober 2013, Pinckney (C-170/12, EU:C:2013:635), eine Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung von Urhebervermögensrechten im Internet, aber seine oben in Rn. 47 der vorliegenden Schlussanträge angeführte Rn. 42 enthält eine allgemeingültige Aussage.

    Insofern genügt die Feststellung, dass der Gerichtshof dieser Argumentation, die von Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Pinckney (C-170/12, EU:C:2013:400, Rn. 68) vertreten wurde, in seinem Urteil in dieser Sache nicht gefolgt ist; außerdem erscheint mir diese Befürchtung übertrieben, insbesondere, weil die nationalen Gerichte Schadensersatz nur für die Schäden zusprechen können, die im Hoheitsgebiet ihres Mitgliedstaats verursacht wurden(31).

    14 Vgl. Urteil vom 3. Oktober 2013, Pinckney (C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 28).

    17 Urteile vom 19. April 2012, Wintersteiger (C-523/10, EU:C:2012:220), vom 3. Oktober 2013, Pinckney (C-170/12, EU:C:2013:635), und vom 22. Januar 2015, Hejduk (C-441/13, EU:C:2015:28).

    19 Der Gerichtshof hat dies in keinem der folgenden Urteile verlangt: Urteile vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 52), vom 19. April 2012, Wintersteiger (C-523/10, EU:C:2012:220, Rn. 29), vom 3. Oktober 2013, Pinckney (C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 42), und vom 22. Januar 2015, Hejduk (C-441/13, EU:C:2015:28, Rn. 32).

    27 Urteil vom 3. Oktober 2013, Pinckney (C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 17.03.2015 - VI ZR 11/14

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (nachfolgend: Gerichtshof) ist die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" in Art. 5 Nr. 3 EuGVVO a.F. so zu verstehen, dass sie sowohl den Ort des ursächlichen Geschehens (Handlungsort) als auch den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs (Erfolgsort) meint (EuGH, NJW 2013, 2099 Rn. 25 mwN; NZG 2013, 1073 Rn. 51; NJW 2013, 3627 Rn. 26; NJW 2014, 1793 Rn. 27; GRUR 2014, 806 Rn. 46; zu Art. 5 Nr. 3 LugÜ I und II bereits Senatsurteil vom 24. Juni 2014 - VI ZR 315/13, WM 2014, 1614 Rn. 29 mwN).
  • EuGH, 03.04.2014 - C-387/12

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  • LG Hamburg, 25.10.2013 - 310 O 370/13

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  • LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 48/18
  • LG Köln, 14.08.2018 - 14 O 271/18

    Bloße Abrufbarkeit einer Rechtsverletzung in Deutschland begründet internationale

  • LG Hamburg, 01.12.2016 - 327 O 258/13

    Verletzung eines Unternehmenskennzeichens im Internet: Internationale

  • LG Köln, 27.07.2023 - 14 O 36/19
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