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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13   

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https://dejure.org/2014,18918
OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13 (https://dejure.org/2014,18918)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.06.2014 - 6 U 17/13 (https://dejure.org/2014,18918)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 6 U 17/13 (https://dejure.org/2014,18918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 2 DesignG, § 38 DesignG
    Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs; Voraussetzungen und Umfang des Designschutzes für einen Möbelgriff

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gestaltungsspielraum und Musterdichte bei eingetragenen Designs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs; Voraussetzungen und Umfang des Designschutzes für einen Möbelgriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DesignG § 38 Abs. 1; DesignG § 42 Abs. 1
    Umfgang des Schutzes eines eingetragenen Designs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Möbelgriffe verletzen eingetragens Geschmacksmuster

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 890
  • WRP 2014, 1248
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 13.02.2014 - C-479/12

    Gautzsch Großhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Beide Anträge unterliegen dem nationalen Recht des angerufenen Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichts (EuGH, Urt. v. 13.2.2014 - C-479/12, Tz. 54 - Gartenpavillon).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 6 U 212/12

    Anforderungen an die Eigenart eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Das bedeutet nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu bereits Senat, Urteile vom 28.2.2013 - 6 U 212/12 - und vom 20.2.2014 - 6 U 265/12) jedoch nicht, dass Art und Menge der vorbekannten Designs für die Bestimmung des Gestaltungsspielraums gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 DesignG ohne jede Bedeutung wären.
  • OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Eigenart einer Duschwanne; Teilurteil über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Das bedeutet nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu bereits Senat, Urteile vom 28.2.2013 - 6 U 212/12 - und vom 20.2.2014 - 6 U 265/12) jedoch nicht, dass Art und Menge der vorbekannten Designs für die Bestimmung des Gestaltungsspielraums gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 DesignG ohne jede Bedeutung wären.
  • OLG Frankfurt, 31.01.2013 - 6 U 29/12

    Schutzumfang eines Geschmacksmusters betreffend eine Tasse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit und damit eher hohen Anforderungen an die Eigenart (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16).
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11

    Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Eine Verringerung der Gestaltungsfreiheit ergibt sich auch nicht allein daraus, dass in dem fraglichen Bereich bereits eine große Zahl vorbekannter Designs existiert; eine solche Mustervielfalt bestätigt lediglich den großen Gestaltungsspielraum (vgl. BGH GRUR-RR 2012, 277, Rn. 21, 22 - Milla).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Es sind nur konkrete Vorgestaltungen zu berücksichtigen (BGH GRUR 2011, 142 Rn. 21 - Untersetzer).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04

    Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    In einer solchen Lage kann trotz der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ein Teilurteil ergehen, wenn deswegen nur die gegen einen Streitgenossen geltend gemachten Klageansprüche entscheidungsreif sind und keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass das Verfahren auch insoweit alsbald fortgesetzt werden kann, als die Klageansprüche dem Erben der verstorbenen Partei zustehen oder sich gegen ihn richten (BGH, Urt. v. 7.11.2006 - X ZR 149/04 - Rn. 15, juris).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen (BGH GRUR 2013, 285, Rn. 31 - Kinderwagen II).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Schutzvoraussetzungen und Schutzwirkungen des Designs beurteilen sich nach dem am 1. Juni 2004 in Kraft getretenen Designgesetz (BGH GRUR 2011, 1112 Rn. 26 - Schreibgeräte).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17

    Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")

    Der Grad der Gestaltungsfreiheit hängt dabei zum einen davon ab, welche Grenzen der Verwendungszweck des in Rede stehenden Erzeugnisses dem Gestalter auferlegt (vgl. Senat GRUR 2015, 890 - Möbelgriff, Rn. 41 m.w.N.; BGH a.a.O. - Untersetzer, Rn. 19; GRUR-RR 2012, 277 - Milla, Rn. 21, 22; GRUR 2013, 285 - Kinderwagen II, Rn. 45).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 6 W 96/14

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs

    Der Grad der Gestaltungsfreiheit wird dadurch beeinflusst, welche Gestaltungsmöglichkeiten der Verwendungszweck des in Rede stehenden Erzeugnisses eröffnet (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; Urteil vom 26.6.2014 - 6 U 17/13, juris-Tz. 41).

    Ob - wie das Landgericht angenommen hat - die Gestaltungsfreiheit (weiter) dadurch eingeengt wird, dass eine Vielzahl vorbekannter Designs, die untereinander nur noch einen geringen Abstand halten, bereits zu einer hohen "qualitativen" Musterdichte geführt haben (vgl. hierzu Senat a.a.O. - 6 U 17/13, Tz. 42 m.w.N.), kann dahinstehen, da es hierfür auf die Entscheidung nicht ankommt.

  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs mit Rücksicht auf den vorbekannten

    Der Grad der Gestaltungsfreiheit hängt in erster Linie davon ab, welche Grenzen der Verwendungszweck des Erzeugnisses dem Gestalter auferlegt; eine große Gestaltungsfreiheit in diesem Sinn wird durch eine etwa festzustellende große ("quantitative") Mustervielfalt lediglich bestätigt (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, juris-Tz. 16; GRUR 2015, 890 - Möbelgriff, juris-Tz. 41).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14

    Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie

    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit und damit eher hohen Anforderungen an die Eigenart (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; WRP 2014, 1248 - Möbelgriffe Tz. 42).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.07.2014 - 6 U 45/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20438
OLG Frankfurt, 24.07.2014 - 6 U 45/13 (https://dejure.org/2014,20438)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.07.2014 - 6 U 45/13 (https://dejure.org/2014,20438)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 6 U 45/13 (https://dejure.org/2014,20438)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Markenverletzung: Keine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit zwischen Haarfärbemitteln und den Dienstleistungen eines Frisiersalons

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Marke für Haarfärbemittel ist nicht mit ähnlicher Marke für Frisiersalons verwechslungsgefährdet

  • Wolters Kluwer

    Fehlen der Warenähnlichkeit und Dienstleistungsähnlichkeit für eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen Haarfärbemitteln einerseits und den in einem Frisiersalon erbrachten Dienstleistungen

  • kanzlei.biz

    Keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen Haarfärbemitteln und Friseur-Dienstleistungen

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Markenverletzung - Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit zwischen Haarfärbemitteln und den Dienstleistungen eines Frisiersalons

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Verwechselungsgefahr zweier Kennzeichen für Haarfärbemittel einerseits und für Friseurdienstleistungen andererseits

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Branchennähe zwischen Haarfärbemitteln und den Dienstleistungen eines Frisiersalons und somit keine Markenrechtsverletzung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Branchennähe und Markenverletzung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit zwischen Haarfärbemittel und Friseursalon

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosmetikproduzent verklagt Friseurin - Sie nannte ihre Dienste so wie das Haarfärbemittel des Produzenten: Verletzung des Markenrechts?

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Keine Markenrechtsverletzung mangels Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit zwischen Haarfärbemitteln und einem Frisiersalon

  • domain-recht.de (Kurzinformation)

    Haariges Urteil hilft Beklagter

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit zwischen Haarfärbemitteln und den Dienstleistungen eines Frisiersalons

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 107
  • WRP 2014, 1248
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 71/12

    Markenverletzung: Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2014 - 6 U 45/13
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Klagemarke ausgeglichen werden kann und umgekehrt; bei einer umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2014, 382 - REAL-Chips, Tz. 14).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2014 - 6 U 45/13
    Allerdings sind Dienstleistungen zu den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln nicht generell ähnlich (BGH, GRUR 2000, 883, 884 - Pappagallo).
  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 49/12

    OTTO CAP - Markenverletzungsstreit: Ausnutzung eines bekannten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2014 - 6 U 45/13
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren oder Dienstleistungen regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt oder erbracht werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen (BGH GRUR 2014, 378 - OTTO Cap, Tz. 38).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03

    Ichthyol II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2014 - 6 U 45/13
    Da jedoch die Benutzungsschonfrist abgelaufen ist, gilt sie im Kollisionsfall als lediglich für die konkret benutzten Waren - also Haarfärbemittel - eingetragen (BGH GRUR 2006, 937 - Ichthyol II, Tz. 22).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.07.2014 - 4 U 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17157
OLG Karlsruhe, 11.07.2014 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2014,17157)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.07.2014 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2014,17157)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2014,17157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Bodenbelag aus Presskorkplatten mit der Angabe "Massiv-Kork"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaussage "Massiv-Kork" auch bei einschichtigen Pressekork-Platten nicht irreführend

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch Werbung mit "Massiv-Kork" bei einschichtigen Pressekork-Platten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch Werbung mit "Massiv-Kork" bei einschichtigen Pressekork-Platten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Massiv - Kork

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Massiv-Kork als Bezeichnung einschichtiger Presskorkplatten nicht irreführend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2014, 1248
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 12 O 33/13

    Textilkennzeichnung in reinem Werbeprospekt?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2014 - 4 U 16/14
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 23. Dezember 2013 - 12 O 33/13 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 15.05.1986 - I ZR 32/85

    Lakritz-Konfekt; Bedeutungswandel eines allgemeinen Gattungsbegriffs zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2014 - 4 U 16/14
    Ein Verbot der beanstandeten Werbung lässt sich daher nicht rechtfertigen (vgl. BGH, GRUR 1986, 822 - L a k r i t z - K on f e k t ; Köhler/ B o rnk a m m , a.a.O., Rn. 2.206 zu § 5).
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