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   OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - I-20 U 175/13   

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https://dejure.org/2014,30726
OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - I-20 U 175/13 (https://dejure.org/2014,30726)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.2014 - I-20 U 175/13 (https://dejure.org/2014,30726)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 2014 - I-20 U 175/13 (https://dejure.org/2014,30726)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Bannerwerbung muss wichtige Einschränkungen benennen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Angebots-Einschränkungen in Online-Banner

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Jetzt Rendite sichern" - aber nur für einen kleinen Anlagebetrag

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Aktionsangebot Top-Tagesgeld - Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verbot der irreführenden Werbung einer Verbraucherbank

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Angebots-Einschränkungen müssen bereits auf dem Online-Banner mitgeteilt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf Beschränkung des Zinssatzes für Tagesgeldkonto muss bereits auf Startseite hingewiesen werden - Fehlende Aufklärung begründet Wettbewerbsverstoß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 33
  • K&R 2015, 139
  • WRP 2014, 1340
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - 20 U 175/13
    Der Senat hat den Parteien im Rahmen der Erörterung seine Auffassung mitgeteilt, dass er in Anbetracht der Entscheidung "Trento Sviluppo/AGCM" des Europäischen Gerichtshofs (GRUR 2014, 196), wonach schon das Betreten des Ladenlokals eine geschäftliche Entscheidung darstelle, bereits in dem ersten Anklicken der Schaltfläche "Jetzt Rendite sichern" eine geschäftliche Entscheidung sehe.

    Art. 2 lit. k ist dahin auszulegen, dass der Begriff "geschäftliche Entscheidung" sämtliche Entscheidungen erfasst, die mit der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts unmittelbar zusammenhängen (EuGH, GRUR 2014, 196 Rn. 38 - Trento Sviluppo/ AGCM).

    Er erfasst deshalb nicht nur die Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts, sondern auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen wie insbesondere das Betreten des Geschäfts (EuGH, GRUR 2014, 196 Rn. 36 - Trento Sviluppo/AGCM).

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - 20 U 175/13
    Die Feststellung der Verkehrsauffassung obliegt bei einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung dem Tatrichter, er ist hierzu als Teil dieser Allgemeinheit regelmäßig ohne weiteres in der Lage (BGH, GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe, zu § 5 UWG).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - 20 U 175/13
    Auch die Eigentümer großer Vermögen werden durch § 5a Abs. 2 UWG geschützt, soweit sie als Verbraucher handeln; die Verwaltung eigenen Vermögens wird grundsätzlich dem privaten Bereich zugeordnet (BGH, NJW 2002, 368, 369).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09

    Kein Telekom-Anschluss nötig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - 20 U 175/13
    Eine Irreführung durch Verschweigen ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Verkehrs eine besondere Bedeutung zukommt, so dass das Verschweigen geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irrezuführen, also seine Entschließung zu beeinflussen; die zu § 5 UWG entwickelte Rechtsprechung ist auf den nunmehr geltenden § 5a UWG übertragbar (BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 178/10

    Call-by-Call

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - 20 U 175/13
    Derartige Fallgestaltungen können aber auch als eine Irreführung durch Unterlassen gesehen werden, weil ein aufklärender Hinweis auf die Beschränkung unterblieben ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 943 Rn. 12 - Call-by-Call).
  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 231/14

    Mein Paket.de II - Wettbewerbsverstoß: Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet

    Das Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet steht dem Besuch eines stationären Geschäfts im Sinne der Entscheidung "Trento Sviluppo" (EuGH, GRUR 2014, 196 Rn. 36) gleich und ist daher gleichermaßen bereits als geschäftliche Entscheidung anzusehen, die für die Anwendung von § 5a Abs. 3 UWG ausreicht (vgl. OLG Düsseldorf, WRP 2014, 1340, 1341 f.).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 231/14

    Richtlinie 2005/29/EG Art. 7 Abs. 4; UWG § 5a Abs. 2 und 3

    Das Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet könnte mit dem Betreten eines Geschäfts im Sinne der Entscheidung "Trento Sviluppo" gleichgestellt werden (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, WRP 2014, 1340, 1341 f.; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 2 Rn. 48a).
  • OLG Köln, 30.11.2015 - 6 W 130/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Mitteilung, zwei Mitbewerber würden sich "streiten"

    Die weiter von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (WRP 2014, 1340 - Top Tagesgeld) betrifft eine Blickfangwerbung für konkrete Tagesgeldangebote, bei der wesentliche Einschränkungen des Angebots (Gewährung des beworbenen Zinssatzes nur für ein der Höhe nach begrenzten Anlagebetrag) nicht im Blickfang enthalten waren (a. a. O. juris Tz. 42).
  • LG Düsseldorf, 16.06.2023 - 38 O 42/23
    Unter diesen weit zu verstehenden Begriff (vgl. auch Art. 2 lit. k UGPRL) fallen nicht nur abschließende Entscheidungen etwa über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts, sondern auch damit zusammenhängende (vorgelagerte) Entscheidungen über vorbereitende Handlungen, die - wie das Aufsuchen eines stationären Geschäfts, das dem gleichstehende Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet, die Navigation von der Startseite eines Internetauftritts tiefer in diesen hinein oder den Zugang zu einem im Internet angebotenen Produkt über eine Übersichtsseite - zum Ziel haben, sich mit dort angebotenen Produkten näher zu beschäftigen (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2021 - I ZR 90/20 - Influencer I [unter B II 2 b dd (2)]; Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 184/17 - Energieeffizienzklasse III [unter II 3 c bb (4)]; Urteil vom 14. September 2017 - I ZR 231/14 - MeinPaket.de II [unter II 2 c bb]; EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-281/12, Trento Sviluppo srl u.a. / Autorità Garante delle Concorrenza e del Marcato [Rn. 35 ff.]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2020 - 15 U 41/19 [unter II 2 b]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. August 2014 - 20 U 175/13, GRUR-RS 2014, 19110 [Rn. 23. ff.]).
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