Rechtsprechung
LG Dortmund, 26.08.2014 - 25 O 104/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung der werbenden Aussage "Ein Glas geschenkt ! bzw. "Das S-Gratis-Glas zu jeder Brille!" im geschäftlichen Verkehr für den Vertrieb von Brillengläsern
- kanzlei.biz
Irreführende Werbung eines Optikers für ein
- ra.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Ein Glas geschenkt"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Augenoptiker darf bei Verkauf einer Brille nicht mit "1 Glas geschenkt!" werben
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Vorsicht bei Werbung mit Gratis-Versprechen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Optiker darf nicht für kostenloses Brillenglas werben
- Jurion (Kurzinformation)
Werbeslogan "Ein Glas geschenkt! bzw. "Das S-Gratis-Glas zu jeder Brille!" wettbewerbswidrig
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
LG Dortmund sieht in Gratis-Brillenglas einen Verstoß gegen Blacklist-Tatbestand
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Marketing: Dürfen Optiker für ein kostenloses Brillenglas werben?
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 26.08.2014 - 25 O 104/14
- OLG Hamm, 06.08.2015 - 4 U 137/14
- BGH, 23.06.2016 - I ZR 203/15
Papierfundstellen
- WRP 2014, 1360
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92
Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß
Auszug aus LG Dortmund, 26.08.2014 - 25 O 104/14
Es genügt, wenn dem Wettbewerbsverein Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angehören, die nach § 8 Abs. 3 UWG selbst zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der gegebenen Art prozessführungsbefugt wären (BGH GRUR 1995, 122). - OLG Köln, 30.12.2008 - 6 W 180/08
Irreführung einer Werbung für einen kostenlosen Winter-Check
Auszug aus LG Dortmund, 26.08.2014 - 25 O 104/14
Die Vorschrift ist also beispielsweise nicht anwendbar auf eine als "gratis" oder dergleichen beworbene Zugabe, wenn der Verbraucher nicht darüber im Unklaren gelassen wird, dass er die Hauptleistung zu bezahlen hat (OLG Köln, GRUR 2009, 608).
- OLG München, 16.06.2016 - 6 U 4300/15
Zulässige Werbung eines Optikers mit der Aussage "1 Glas geschenkt"
In der Konsequenz sind nach Sinn und Zweck der Vorschrift nur die Kosten gemeint, auf die der Verbraucher nicht ausdrücklich hingewiesen wird (vgl. Köhler, a. a. O., Anhang zu § 3 Abs. 3 Rn. 21.3 mit Verweis auf LG Dortmund WRP 2014, 1360 Rn. 23, also die Vorinstanz des bereits zitierten Urteils des OLG Hamm in GRUR-RR 2016, 28 - 1 (Brillen)Glas geschenkt).