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   OLG Celle, 30.01.2014 - 13 U 183/12   

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OLG Celle, 30.01.2014 - 13 U 183/12 (https://dejure.org/2014,992)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.01.2014 - 13 U 183/12 (https://dejure.org/2014,992)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 13 U 183/12 (https://dejure.org/2014,992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 Abs. 1 EGV 258/97; Art. 3 Abs. 2 EGV 258/97; Art. 3 Abs. 4 EGV 258/97; § 54 LFGB; § 5 NemV; § 3 UWG; § 4 Nr. 11 UWG
    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs u. der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit Extrakten der Kudzuwurzel; Rechtsnatur der Aufnahme u. Kennzeichnung eines Lebensmittels o. einer Lebensmittelzutat im Novel-Food-Katalog

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs u. der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit Extrakten der Kudzuwurzel; Rechtsnatur der Aufnahme u. Kennzeichnung eines Lebensmittels o. einer Lebensmittelzutat im Novel-Food-Katalog

  • kanzlei.biz

    Wettbewerbsverstoß eines Nahrungsergänzungsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebes und der Bewerbung eines Extrakte der Kudzuwurzel enthaltenen Nahrungsergänzungsmittels; Rechtsnatur der Aufnahme und der Kennzeichnung eines Lebensmittels oder einer Lebensmittelzutat im Novel-Food-Katalog

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbe- und Vertriebsverbot für ein das Extrakt der Kudzuwurzel enthaltendes Nahrungsergänzungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertrieb von Nahrungsergänzungsmittel mit "Kudzuwurzel" ohne Genehmigung nach Novel-Food-Verordnung ist unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertrieb von Nahrungsergänzungsmittel mit "Kudzuwurzel" ohne Genehmigung nach Novel-Food-Verordnung ist unzulässig

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Nahrungsergänzungsmittel mit Kudzuwurzelextrakt dürfen ohne Zulassung bzw. Notifizierung nicht beworben und vertrieben werden

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Werbe- und Vertriebsverbot für ein das Extrakt der Kudzuwurzel enthaltenes Nahrungsergänzungsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2014, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 77/05

    Fruchtextrakt

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2014 - 13 U 183/12
    Die genannten lebensmittelrechtlichen Bestimmungen regeln das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer, weil sie gemäß der Zweiten Begründungserwägung der Novel-Food-Verordnung dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dienen (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 77/05 - Fruchtextrakt, juris Rn. 11; OLG Hamm, Urteil vom 6. Mai 2010 - 4 U 222/09, juris Rn. 32 f.).

    Die Verletzung der genannten Vorschriften stellt auch keinen Bagatellverstoß im Sinne § 3 Abs. 1 UWG dar (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2007, a. a. O.).

    Eine in diesem Sinne erhebliche Menge der Verwendung für den menschlichen Verzehr ist dementsprechend gegeben, wenn es nach dem Umfang, in dem das betreffende Mittel von Menschen verzehrt worden ist, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung nicht (mehr) erforderlich erscheint, das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft erst nach einer Sicherheitsprüfung nach den Bestimmungen der Novel-Food-Verordnung zuzulassen (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2007, a. a. O., juris Rn. 18 ff.).

    bb) Der Kläger ist darlegungs- und beweisbelastet, soweit zwischen den Parteien Streit darüber besteht, ob die genannte Voraussetzung der Verwendung für den menschlichen Verzehr in "nicht nennenswertem Umfang" erfüllt ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2007, a. a. O., Rn. 18).

    Die Beklagte trifft allerdings in dieser Hinsicht eine sekundäre Darlegungslast und der Kläger muss auf einen substantiierten Vortrag der Beklagten seinerseits sein Vorbringen konkretisieren und darauf - ggf. unter Beweisantritt - eingehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2007, a. a. O.).

  • EuGH, 15.01.2009 - C-383/07

    M-K Europa - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2014 - 13 U 183/12
    Es kommt darauf an, dass ein nennenswerter Verzehr von Kudzu oder kudzuhaltigen Produkten vor dem 15. Mai 1997 (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - C-211/03, juris Rn. 88) in den Mitgliedstaaten nicht erfolgt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - C-383/07, juris Rn. 15 ff. und 38).

    Vielmehr stellt das Komitologieverfahren eine Möglichkeit dar, die dem Unternehmer allerdings nicht zugänglich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - C-383/07, juris Rn. 42).

    Die Unbedenklichkeit setzt Erfahrungen mit dem Verzehr gerade in den Mitgliedstaaten voraus (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - C-383/07, juris Rn. 38; OLG München, Urteil vom 6. August 2009, a. a. O., juris Rn. 112).

    Zudem ist der Anwendungsbereich aus Gründen der Verbrauchersicherheit eher weit zu fassen und es sollen auch Veränderungen in der physikalischen Struktur der Pflanze erfasst werden (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009, a. a. O., juris Rn. 27).

  • OLG Hamm, 06.05.2010 - 4 U 222/09
    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2014 - 13 U 183/12
    Die genannten lebensmittelrechtlichen Bestimmungen regeln das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer, weil sie gemäß der Zweiten Begründungserwägung der Novel-Food-Verordnung dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dienen (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 77/05 - Fruchtextrakt, juris Rn. 11; OLG Hamm, Urteil vom 6. Mai 2010 - 4 U 222/09, juris Rn. 32 f.).

    Solche Verstöße können auch und gerade vor den Wettbewerbsgerichten verfolgt werden (vgl. OLG Hamm Urteil vom 6. Mai 2010 - 4 U 222/09, juris Rn. 40).

    Die Anzeige der Beklagten nach § 5 Abs. 1 NemV ersetzt gerade nicht das Genehmigungs- oder Notifizierungsverfahren nach der Novel-Food-Verordnung bzw. § 3 NLV (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 3 U 650/11, juris Rn. 6 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 6. Mai 2010, a. a. O., juris Rn. 41).

    dd) Das Vorliegen des Ausnahmetatbestands Art. 1 Abs. 2 Buchst. e Hs. 2 Novel-Food-Verordnung ("erfahrungsgemäß unbedenklich") hat die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. Mai 2010, a. a. O., juris Rn. 38) nicht ausreichend dargetan.

  • BVerwG, 01.03.2012 - 3 C 15.11

    Ausnahmegenehmigung; Bundesinstitut für Risikobewertung; Chondroitinsulfat;

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2014 - 13 U 183/12
    Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 2012 (3 C 15/11) vertritt die Beklagte nach wie vor die Auffassung, dass durch die Aufnahme des Stoffes in den sog. "Novel-Food-Katalog" feststehe, dass die Substanz bereits vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union im nennenswerten Umfang als Nahrungsergänzungsmittelzutat für den menschlichen Verzehr verwendet worden sei.

    (a) Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 1. März 2012 (3 C 15/11, juris Rn. 26) über die mit dem Status "FS" versehenen Stoffe Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat ausgeführt, die Aufnahme einer Substanz in den Novel-Food-Katalog dokumentiere, dass die Substanz bereits vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union in "nennenswertem" Umfang als Nahrungsergänzungsmittelzutat für den menschlichen Verzehr verwendet worden und daher nicht als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Novel-Food-Verordnung anzusehen sei.

    Klärungsbedürftig sind die Fragen, ob die Aufnahme eines Nahrungsergänzungsmittels in den Novel-Food-Katalog die nationalen Gerichte bei der Anwendung von Art. 1 Abs. 2 Novel-Food-Verordnung bindet, und ob aus dem Umstand, dass ein Nahrungsergänzungsmittel in dem Novel-Food-Katalog mit dem Status "FS" versehen ist, folgt, dass das Nahrungsergänzungsmittel bereits vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 3 C 15/11, juris Rn. 26).

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2014 - 13 U 183/12
    Abzustellen ist dabei auf das Wettbewerbsverhältnis zwischen den Mitgliedsunternehmen und dem Beklagten nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2007 - I ZR 51/04 - Krankenhauswerbung, juris Rn. 13 bis 15; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 8 Rn. 3.35 und 3.38).

    Dabei ist auf Seiten des in Anspruch Genommenen auf den Branchenbereich abzustellen, dem die beanstandete Wettbewerbshandlung zuzurechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2007, a. a. O., juris Rn. 14).

    Dies kann auch schon bei einer geringen Anzahl auf dem betreffenden Markt tätiger Mitglieder anzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2007, a. a. O., juris Rn. 15).

  • OLG München, 06.08.2009 - 6 U 5717/07

    Wettbewerbsverstoß: Saft der Mangostane-Frucht einschließlich der Schale als

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2014 - 13 U 183/12
    Es ist insoweit ein empirischer Nachweis zu fordern, um davon auszugehen, dass ein Lebensmittel bzw. eine Zutat diese Voraussetzung erfüllt (OLG München, Urteil vom 6. August 2009 - 6 U 5717/07, juris Rn. 107).

    Die Unbedenklichkeit setzt Erfahrungen mit dem Verzehr gerade in den Mitgliedstaaten voraus (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - C-383/07, juris Rn. 38; OLG München, Urteil vom 6. August 2009, a. a. O., juris Rn. 112).

  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2014 - 13 U 183/12
    Es kommt darauf an, dass ein nennenswerter Verzehr von Kudzu oder kudzuhaltigen Produkten vor dem 15. Mai 1997 (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - C-211/03, juris Rn. 88) in den Mitgliedstaaten nicht erfolgt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - C-383/07, juris Rn. 15 ff. und 38).

    aa) Dass ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat in der Gemeinschaft noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde, ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls feststeht, dass dieses Lebensmittel oder diese Lebensmittelzutat vor dem Bezugszeitpunkt in keinem Mitgliedstaat in erheblicher Menge für den menschlichen Verzehr verwendet wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - C-211/03, a. a. O.).

  • BGH, 22.11.2012 - I ZR 72/11

    Barilla

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2014 - 13 U 183/12
    Dazu zählen Rechtsvorschriften, die bei Lebensmitteln den Schutz der Verbraucher sicherstellen, indem sie Gefahren für die menschliche Gesundheit vorbeugen oder solche Gefahren abwehren (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2012 - I ZR 72/11 - Barilla, juris Rn. 32).
  • OLG Nürnberg, 23.05.2011 - 3 U 650/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung und Inverkehrbringen eines Paradiesnussmehl

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2014 - 13 U 183/12
    Die Anzeige der Beklagten nach § 5 Abs. 1 NemV ersetzt gerade nicht das Genehmigungs- oder Notifizierungsverfahren nach der Novel-Food-Verordnung bzw. § 3 NLV (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 3 U 650/11, juris Rn. 6 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 6. Mai 2010, a. a. O., juris Rn. 41).
  • LG Berlin, 20.11.2012 - 91 O 102/12
    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2014 - 13 U 183/12
    Das lässt sich dem Wortlaut des Novel-Food-Katalogs aber so nicht entnehmen, da nur die Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel vor dem 15. Mai 1997 beschrieben wird; über den Umfang der Verwendung findet sich hingegen keine Aussage (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. November 2013 - 6 W 31/13; LG Berlin, Urteil vom 20. November 2012 - 91 O 102/12, juris Rn. 26).
  • LG Stade, 18.10.2012 - 8 O 96/12
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 273/99

    Zulässigkeit des Vertriebs nicht als Arzneimittel zugelassener Sportlernahrung

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 27/14

    Bohnengewächsextrakt - Wettbewerbsverstoß: Prüfung der Neuartigkeit eines aus dem

    Das Berufungsgericht hat die Beklagte unter Zurückweisung ihrer Berufung nach dem vorstehend wiedergegebenen Antrag verurteilt (OLG Celle, WRP 2014, 346).
  • OLG Celle, 27.03.2017 - 13 U 199/16

    Werbung einer Klinik mit "Kältebehandlung hilft gegen Übergewicht" ist

    Der Verfügungskläger, der seit Jahren als klagebefugt anerkannt ist (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 2014 - 13 U 183/12, juris Rn. 26 m.w.N.), ist gerichtsbekannt seit 1977 tätig und hat über 30.000 Mitglieder, unter denen sich auch zahlreiche Verbände befinden.
  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 112/14

    Neuartiges Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung durch Acetylierung

    Dieses Tatbestandsmerkmal ist erfüllt, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls feststeht, dass das Lebensmittel in keinem Mitgliedsstaat in erheblicher Menge für den menschlichen Verzehr verwendet wurde; eine in diesem Sinne erhebliche Menge ist gegeben, wenn es nach dem Umfang, in dem das betreffende Mittel von Menschen verzehrt worden ist, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung nicht mehr erforderlich erscheint, das Inverkehrbringen erst nach einer Sicherheitsprüfung zuzulassen (OLG Celle, WRP 2014, 346 Tz. 31 bei Juris).
  • KG, 11.10.2016 - 5 U 72/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Bewerbung von Kudzu-haltigen neuen Lebensmitteln

    Das OLG Celle (WRP 2014, 346 juris Rn. 42 f) hatte als Berufungsgericht darauf hingewiesen, es sei insoweit ein empirischer Nachweis zu fordern.
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