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   EuGH, 19.09.2013 - C-661/11   

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https://dejure.org/2013,24867
EuGH, 19.09.2013 - C-661/11 (https://dejure.org/2013,24867)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.2013 - C-661/11 (https://dejure.org/2013,24867)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 2013 - C-661/11 (https://dejure.org/2013,24867)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 - Zustimmung des Inhabers einer Marke zur Benutzung eines mit dieser identischen Zeichens durch einen Dritten - Im Rahmen einer geteilten Verwertung erteilte Zustimmung - Möglichkeit des Inhabers, die geteilte Verwertung zu beenden ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Martin Y Paz Diffusion

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 - Zustimmung des Inhabers einer Marke zur Benutzung eines mit dieser identischen Zeichens durch einen Dritten - Im Rahmen einer geteilten Verwertung erteilte Zustimmung - Möglichkeit des Inhabers, die geteilte Verwertung zu beenden ...

  • EU-Kommission

    Martin Y Paz Diffusion

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 - Zustimmung des Inhabers einer Marke zur Benutzung eines mit dieser identischen Zeichens durch einen Dritten - Im Rahmen einer geteilten Verwertung erteilte Zustimmung - Möglichkeit des Inhabers, die geteilte Verwertung zu beenden ...

  • Wolters Kluwer

    Markenschutz bei Verwertung mit einem Dritten; Vorabentscheidungsersuchen der belgischen Cour de cassation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenschutz bei Verwertung mit einem Dritten; Vorabentscheidungsersuchen der belgischen Cour de cassation

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Martin Y Paz Diffusion/David Depuydt u. a.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Markeninhaber kann geteilter Verwertung der Marke jederzeit widersprechen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Martin Y Paz Diffusion

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour de cassation (Belgien) - Auslegung der Art. 5 Abs. 1 und 8 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 1140
  • GRUR Int. 2013, 1036
  • WRP 2014, 41
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.06.2010 - C-127/09

    Coty Prestige Lancaster Group - Markenrecht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 13

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-661/11
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Art. 5 bis 7 der Richtlinie 89/104 eine umfassende Harmonisierung der Vorschriften über die Rechte aus der Marke vornehmen und damit die Rechte von Inhabern von Marken in der Europäischen Union festlegen (vgl. u. a. Urteile vom 20. November 2001, Zino Davidoff und Levi Strauss, C-414/99 bis C-416/99, Slg. 2001, I-8691, Randnr. 39, vom 3. Juni 2010, Coty Prestige Lancaster Group, C-127/09, Slg. 2010, I-4965, Randnr. 27, und vom 22. September 2011, Budejovický Budvar, C-482/09, Slg. 2011, I-8701, Randnr. 32).

    19 und 20, sowie Coty Prestige Lancaster Group, Randnr. 31).

  • EuGH, 22.09.2011 - C-482/09

    Anheuser-Busch und Budejovický Budvar können beide weiterhin die Marke Budweiser

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-661/11
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Art. 5 bis 7 der Richtlinie 89/104 eine umfassende Harmonisierung der Vorschriften über die Rechte aus der Marke vornehmen und damit die Rechte von Inhabern von Marken in der Europäischen Union festlegen (vgl. u. a. Urteile vom 20. November 2001, Zino Davidoff und Levi Strauss, C-414/99 bis C-416/99, Slg. 2001, I-8691, Randnr. 39, vom 3. Juni 2010, Coty Prestige Lancaster Group, C-127/09, Slg. 2010, I-4965, Randnr. 27, und vom 22. September 2011, Budejovický Budvar, C-482/09, Slg. 2011, I-8701, Randnr. 32).

    Zu diesen Funktionen gehört nicht nur die Hauptfunktion der Marke, die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber den Verbrauchern, sondern es gehören dazu auch ihre anderen Funktionen wie u. a. die Gewährleistung der Qualität dieser Ware oder Dienstleistung oder die Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktionen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Budejovický Budvar, Randnr. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 22. September 2011, 1nterflora und Interflora British Unit, C-323/09, Slg. 2011, I-8625, Randnrn.

  • EuGH, 01.07.1999 - C-173/98

    Sebago und Maison Dubois

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-661/11
    Zweitens ist festzustellen, dass eine Zustimmung wie die, mit der Gauquie für Handtaschen und Schuhe die Benutzung von Zeichen erlaubt wird, die mit den Marken von Martin Y Paz identisch sind, zwar zu einer Erschöpfung des ausschließlichen Rechts im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 89/104 führt, aber nur für die Exemplare der Ware, die von dem durch diese Zustimmung Begünstigten zum ersten Mal im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juli 1999, Sebago und Maison Dubois, C-173/98, Slg. 1999, I-4103, Randnrn.
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-661/11
    Sodann ist zum Vorbringen, die Art. 5 und 8 der Richtlinie seien nicht entscheidungserheblich für das Ausgangsverfahren, daran zu erinnern, dass dieses nach ständiger Rechtsprechung nur Erfolg haben kann, wenn die erbetene Auslegung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39, vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, sowie vom 18. Juli 2013, Daiichi Sankyo und Sanofi-Aventis Deutschland, C-414/11, Randnr. 35).
  • EuGH, 20.11.2001 - C-414/99

    DIE ZUSTIMMUNG DES INHABERS EINER MARKE ZUM VERTRIEB IM EWR VON WAREN, DIE

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-661/11
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Art. 5 bis 7 der Richtlinie 89/104 eine umfassende Harmonisierung der Vorschriften über die Rechte aus der Marke vornehmen und damit die Rechte von Inhabern von Marken in der Europäischen Union festlegen (vgl. u. a. Urteile vom 20. November 2001, Zino Davidoff und Levi Strauss, C-414/99 bis C-416/99, Slg. 2001, I-8691, Randnr. 39, vom 3. Juni 2010, Coty Prestige Lancaster Group, C-127/09, Slg. 2010, I-4965, Randnr. 27, und vom 22. September 2011, Budejovický Budvar, C-482/09, Slg. 2011, I-8701, Randnr. 32).
  • EuGH, 11.09.2003 - C-6/01

    DIE PORTUGIESISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DURCH DIE GLÜCKS- ODER GELDSPIELE AUF

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-661/11
    Unter diesen Umständen kann nicht behauptet werden, dass das Vorabentscheidungsersuchen einen anderen Gegenstand als die Auslegung des Unionsrechts hätte (vgl. entsprechend Urteil vom 11. September 2003, Anomar u. a., C-6/01, Slg. 2003, I-8621, Randnr. 38).
  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-661/11
    Sodann ist zum Vorbringen, die Art. 5 und 8 der Richtlinie seien nicht entscheidungserheblich für das Ausgangsverfahren, daran zu erinnern, dass dieses nach ständiger Rechtsprechung nur Erfolg haben kann, wenn die erbetene Auslegung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39, vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, sowie vom 18. Juli 2013, Daiichi Sankyo und Sanofi-Aventis Deutschland, C-414/11, Randnr. 35).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-414/11

    Das Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-661/11
    Sodann ist zum Vorbringen, die Art. 5 und 8 der Richtlinie seien nicht entscheidungserheblich für das Ausgangsverfahren, daran zu erinnern, dass dieses nach ständiger Rechtsprechung nur Erfolg haben kann, wenn die erbetene Auslegung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39, vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, sowie vom 18. Juli 2013, Daiichi Sankyo und Sanofi-Aventis Deutschland, C-414/11, Randnr. 35).
  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 241/14

    Baumann II - Marken- und Wettbewerbsrecht: Vermeidung von Wertungswidersprüchen

    bb) Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass sich Abweichendes auch nicht aus der Entscheidung "Martin Y Paz/Depuydt" des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 19. September 2013 - C-661/11, GRUR 2013, 1140 = WRP 2014, 41) ergibt.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat angenommen, dass Art. 5 der Richtlinie 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (nachfolgend: Richtlinie 89/104/EWG) einer Regelung entgegensteht, mit der dem Markeninhaber jegliche Möglichkeit genommen wird, dem Dritten sein ausschließliches Recht aus seinen Marken entgegenzuhalten und es für Waren, die mit denen des Dritten identisch sind, selbst auszuüben (EuGH, GRUR 2013, 1140 Rn. 62 - Martin Y Paz/Depuydt).

    Es kann deshalb ein nationales Gericht vorbehaltlich der durch die in Art. 8 ff. der Richtlinie geregelten Sonderfälle im Rahmen eines Rechtsstreits über die Ausübung des ausschließlichen Rechts aus einer Marke dieses nicht über die sich aus den Art. 5 bis 7 der Richtlinie ergebenden Grenzen hinaus beschränken (EuGH, GRUR 2013, 1140 Rn. 54 f. - Martin Y Paz/Depuydt).

  • EuGH, 06.02.2014 - C-65/12

    Leidseplein Beheer und de Vries - Vorabentscheidungsersuchen - Marken -

    Zu diesen Funktionen gehört nicht nur die Hauptfunktion der Marke, die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber den Verbrauchern, sondern es gehören dazu auch ihre anderen Funktionen wie u. a. die Gewährleistung der Qualität dieser Ware oder Dienstleistung oder die Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktionen (Urteil vom 19. September 2013, Martin Y Paz Diffusion, C-661/11, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-65/16

    Istanbul Lojistik

    Meiner Meinung nach bedarf es hierzu jedoch keiner Entscheidung des Gerichtshofs, da das vorlegende Gericht nicht um die Auslegung dieser Bestimmungen ersucht hat und sie für das Ausgangsverfahren nicht entscheidungserheblich erscheinen (vgl. entsprechend u. a. Urteil vom 19. September 2013, Martin Y Paz Diffusion, C-661/11, EU:C:2013:577, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2022 - C-686/21

    Legea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 -

    31 Urteil vom 19. September 2013, Martin Y Paz Diffusion (C-661/11, EU:C:2013:577, Rn. 62 und Tenor).
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