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   OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 6 U 111/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35011
OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 6 U 111/14 (https://dejure.org/2014,35011)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2014 - 6 U 111/14 (https://dejure.org/2014,35011)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2014 - 6 U 111/14 (https://dejure.org/2014,35011)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 UWG
    Irreführender Gehalt eines Werbespruchs zur Netzabdeckung eines Mobilfunktarifs

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Immer Netz hat der Netzer" ist keine irreführende Werbung für einen Mobilfunktarif

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Mobilfunktarifs mit der Werbeaussage "Immer im Netz ..."

  • webhosting-und-recht.de

    Werbeaussage "Immer Netz... hat der Netzer" ist keine irreführende Werbung für Telekommunikations-Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5
    Irreführender Gehalt eines Werbespruchs zur Netzabdeckung eines Mobilfunktarifs

  • rechtsportal.de

    UWG § 5
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Mobilfunktarifs mit der Werbeaussage "Immer im Netz ..."

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführender Gehalt eines Werbespruchs zur Netzabdeckung eines Mobilfunktarifs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Immer Netz für Netzer

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Immer Netz... hat der Netzer" keine irreführende Werbung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Werbespruch "Immer Netz hat der Netzer" für einen Mobilfunktarif ist nicht wettbewerbswidrig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Immer Netz hat der Netzer" - Diese Werbung eines Mobilfunkanbieters ist nicht irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Otelo-Werbung "Immer Netz... hat der Netzer" rechtmäßig

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Mobilfunk-Werbung: Ist die Aussage Immer Netz hat der Netzer irreführend?

  • beck.de (Kurzinformation)

    "Immer Netz ... hat der Netzer" ist keine irreführende Werbung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Hat der Netzer immer Netz?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Otelo-Werbung "Immer Netz... hat der Netzer" rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 247
  • WRP 2015, 111
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 6 U 111/14
    c) Entgegen der Ansicht der Antragstellerin führt der Erfahrungssatz, dass für die breite Öffentlichkeit bestimmte Allein- oder Spitzenstellungswerbungen gewöhnlich von einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise entsprechend ihrem Wortsinn verstanden werden, im Streitfall zu keiner abweichenden Beurteilung (BGH GRUR 2012, 1053 Rn. 22 - Marktführer Sport).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2012 - 6 W 43/12

    Keine Zwangsvollstreckung aus aufgehobenem Unterlassungstitel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 6 U 111/14
    Wenn die Berufung Erfolg hätte, könnte dies zwar nicht zu einer rückwirkenden Bestätigung der Beschlussverfügung vom 20.09.2013 führen, sondern nur zum Erlass einer neuen einstweiligen Verfügung gleichen Inhalts; die Beschlussverfügung ist nämlich mit der Aufhebungsentscheidung des Landgerichts endgültig wirkungslos geworden (vgl. Senat, Beschl. v. 3.4.2012 - 6 W 43/12).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2014 - 6 U 133/13

    Regionale Verfügbarkeit eines Telekommunikationstarifs und Irreführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 6 U 111/14
    e) Schließlich stehen auch Grundsätze aus der Senatsentscheidung vom 10.07.2014 (6 U 133/13) der hier vorgenommenen Auslegung der Werbung nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2021 - 15 U 37/20

    Ansprüche aus einer Vereinbarung zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und

    Wurde - wie hier - eine Beschlussverfügung auf Widerspruch hin aufgehoben und ist die Berufung gegen das aufhebende Urteil erfolgreich, kommt zwar nur der Erlass einer inhaltsgleichen neuen Unterlassungsverfügung durch das Berufungsgericht mit Wirkung ex nunc in Betracht, nicht aber die rückwirkende Bestätigung der zunächst aufgehobenen Beschlussverfügung (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 138; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 247 Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.04.2012 - 6 W 43/12, BeckRS 2012, 8333; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2014, 362, 370; KG, GRUR-RR 2010, 22, 25; OLG Koblenz, Urt. v. 21.03.2013 - 9 U 1156/12, GRUR-RS 2013, 08776).

    Auch wenn der Verfügungskläger in einem solchen Fall beantragt, das angefochtene Urteil auf die Berufung abzuändern und die einstweilige Verfügung zu bestätigen, strebt er bei sachgerechter Auslegung seines Berufungsantrages jedoch regelmäßig nichts anderes an (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 247 Rn. 12; OLG Koblenz, GRUR-RS 2013, 08776).

  • OLG Köln, 27.03.2015 - 6 U 134/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung höherer Übertragungsraten im Internet mittels

    Aus der von der Antragsgegnerin herangezogenen Entscheidung des OLG Frankfurt (WRP 2015, 111 = juris Tz. 18) folgt nichts anderes, da sich die dort zu beurteilende Werbung auf eine dem Verbraucher bereits bekannte Technik bezog.
  • OLG Frankfurt, 16.06.2015 - 6 U 26/15

    Werbeaussage "Kein Netz ist keine Ausrede mehr" ist nicht irreführend

    Zur Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen, die insbesondere den Erwägungen Rechnung tragen, die der erkennende Senat in dem zugunsten der Klägerin ergangenen Urteil vom 25.9.2014 (6 U 111/14) angestellt hat.
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