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   OLG München, 16.07.2015 - 29 U 1179/15   

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https://dejure.org/2015,19848
OLG München, 16.07.2015 - 29 U 1179/15 (https://dejure.org/2015,19848)
OLG München, Entscheidung vom 16.07.2015 - 29 U 1179/15 (https://dejure.org/2015,19848)
OLG München, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 29 U 1179/15 (https://dejure.org/2015,19848)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Energieversorgungsvertrag bei nicht hinreichend deutlich herausgestellter Möglichkeit der gerichtlichen Billigkeitskontrolle

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Undeutlicher Verweis auf § 315 BGB in einer Preisanpassungsklausel verstößt gegen AGB-Recht

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 307 Abs. 1 Satz 2, 315 Abs. 3 BGB, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
    Unwirksame Preisanpassungsklausel bei nicht hinreichend deutlichem Hinweis auf die gerichtliche Billigkeitskontrolle

  • rewis.io

    Preisanpassungsklausel und Transparenzgebot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315 Abs. 3; BGB § 307 Abs. 1
    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Energieversorgungsvertrag bei nicht hinreichend deutlich herausgestellter Möglichkeit der gerichtlichen Billigkeitskontrolle

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Preisanpassungsklausel mit Gesetzeshinweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlende Transparenz einer Preisanpassungsklausel in einem Energieversorgungsvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Transparenz einer Preisanpassungsklausel in einem Energieversorgungsvertrag

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kann ein Gesetzeshinweis in AGB wettbewerbswidrig sein?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 933
  • WRP 2015, 1154
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 30.04.2015 - 2 U 16/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in Energie-Versorgungsverträgen:

    Auszug aus OLG München, 16.07.2015 - 29 U 1179/15
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts und des von ihm zur Stützung herangezogenen Oberlandesgerichts Karlsruhe (GRUR-RR 2015, 125 - Preisanpassungsklausel Rz. 11) sowie des von der Antragsgegnerin angeführten Oberlandesgerichts Naumburg (Urt. v. 30. April 2015 - 2 U 16/15 Hs, Anl. AG 5) ergibt sich aus diesem Aspekt des Transparenzgebots eine Obliegenheit zur Belehrung über die besondere Ausgestaltung der gerichtlichen Kontrolle bei Preisanpassungen (vgl. hierzu allgemein Pfeiffer in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Aufl. 2013, § 307 Rz. 256 f.).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG München, 16.07.2015 - 29 U 1179/15
    Insbesondere stellt das Klauselverbot des § 307 BGB eine Marktverhaltensregelung dar (vgl. BGH GRUR 2012, 949 - Missbräuchliche Vertragsstrafe Tz. 46 ff.; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 UWG Rz. 11.156c), deren Verletzung gemäß § 4 Nr. 11 UWG den Vorwurf der Unlauterkeit und einen Unterlassungsanspruch gemäß.
  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in

    Auszug aus OLG München, 16.07.2015 - 29 U 1179/15
    aa) Auch wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen - wie die im Streitfall beanstandeten - besagen, dass eine Bindung der Preisänderung an den Maßstab des billigen Ermessens erfolgen solle, verstoßen sie gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sie durch die nicht hinreichend deutlich herausgestellte Möglichkeit einer Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB die Rechtslage irreführend darstellen und es dem Verwender dadurch ermöglichen, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in ihnen getroffene Regelung abzuwehren (BGH NJW 2013, 3647 Tz. 44).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2014 - 4 U 109/14

    Zum Verstoß einer Klausel in den AGB eines Energieversorgers gegen § 307 BGB

    Auszug aus OLG München, 16.07.2015 - 29 U 1179/15
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts und des von ihm zur Stützung herangezogenen Oberlandesgerichts Karlsruhe (GRUR-RR 2015, 125 - Preisanpassungsklausel Rz. 11) sowie des von der Antragsgegnerin angeführten Oberlandesgerichts Naumburg (Urt. v. 30. April 2015 - 2 U 16/15 Hs, Anl. AG 5) ergibt sich aus diesem Aspekt des Transparenzgebots eine Obliegenheit zur Belehrung über die besondere Ausgestaltung der gerichtlichen Kontrolle bei Preisanpassungen (vgl. hierzu allgemein Pfeiffer in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Aufl. 2013, § 307 Rz. 256 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 48/18

    Vermittlung von Studienplätzen für das Medizinstudium an Universitäten im Ausland

    a) Die Bestimmung des § 307 BGB stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG (§ 4 Nr. 11 UWG a.F.) dar (vgl. BGH, GRUR 2012, 949 Rn. 46 ff. - Missbräuchliche Vertragsstrafe; NJW 2016, 936 Rn. 10; GRUR 2013, 421 Rn. 31 - Pharmazeutische Beratung über Call-Center; OLG München, WRP 2015, 1154 Rn. 11 = BeckRS 2015, 13252; WRP 2018, 1125 Rn. 17; OLG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2014 - 3 U 50/14, BeckRS 2015, 01644 Rn. 20; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 3a Rn. 1.288).
  • OLG München, 21.07.2022 - 29 U 1499/20

    Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ankauf von Lebensversicherungsverträgen

    Ein Verbot der Verwendung von unwirksamen AGB ist daher nach den § 3 Abs. 1 UWG und § 3 a UWG möglich, da der Anwendungsbereich der UGP-RL aufgrund der unionsrechtlichen Grundlage der §§ 307 ff. BGB eröffnet ist (BGH GRUR 2010, 1117 Rn. 16 - Gewährleistungsausschluss im Internet; WRP 2012, 1086 Rn. 47 ff. - Missbräuchliche Vertragsstrafe; WRP 2018, 434 Rn. 41 - Klauselersetzung; Senat WRP 2015, 1154 - Preisanpassungsklausel mit Gesetzeshinweis; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, 40. Aufl., § 3 a, Rn. 1.288).
  • LG Bielefeld, 09.12.2015 - 21 S 96/15

    Wirksame Einbeziehung einer Preisanpassungsklausel in einen Gaslieferungsvertrag;

    Dass Klauseln, die gerade nicht maßgeblich auf eine öffentliche Bekanntgabe abstellen, bereits in die Vertragspraxis Eingang gefunden haben, belegen insbesondere neuere Entscheidungen zu Preisanpassungsklauseln (vgl. z.B. OLG Naumburg Urt. v. 30.04.2015 - 2 U 16/15 (Hs) Rdn. 5 (" Die jeweilige Preisanpassung wird dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt, auf unserer Internetseite veröffentlicht und dann zum jeweils angegebenen Monatsbeginn wirksam "); OLG München Urt. v. 16.07.2015 - 29 U 1179/15 - Rdn. 8 (" [Die Antragsgegnerin] wird dem Kunden die Änderungen mindestens sechs Wochen vor diesem Zeitpunkt in Textform mitteilen ."), jew. zit. n. juris; ähnl.
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