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   OLG Köln, 21.11.2014 - I-6 U 187/11   

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https://dejure.org/2014,44111
OLG Köln, 21.11.2014 - I-6 U 187/11 (https://dejure.org/2014,44111)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.2014 - I-6 U 187/11 (https://dejure.org/2014,44111)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 2014 - I-6 U 187/11 (https://dejure.org/2014,44111)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer sog. Tippfehler-Domain zur Umleitung auf eine Internetseite mit Werbung

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer sog. Tippfehler-Domain zur Umleitung auf eine Internetseite mit Werbung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Wetteronline"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 402
  • K&R 2015, 134
  • WRP 2015, 239
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 187/11
    Auf die Revision des Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Senats aufgehoben (GRUR 2014, 393 = WRP 2014, 424).

    Der ursprüngliche Antrag war vom Bundesgerichtshof lediglich deswegen als zu weitgehend beurteilt worden, weil eine unlautere Behinderung dann ausscheide, wenn der Nutzer auf der Internetseite des Beklagten sogleich und unübersehbar auf den Umstand aufmerksam gemacht werde, dass er sich nicht auf der Seite "wetteronline.de" befinde, weil er sich vermutlich bei der Eingabe des Domainnamens vertippt habe (BGH, GRUR 2014, 393 Tz. 48 - wetteronline.de).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 187/11
    Bei wirtschaftlicher Betrachtung hat die Klägerin daher ihr mit dem Unterlassungsanspruch verfolgtes Ziel weitgehend erreicht, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass die Wirkung des nunmehr ausgesprochenen Verbotstenors nicht auf die konkrete Verletzungsform beschränkt ist, sondern auch kerngleiche Verstöße umfasst (vgl. BGH, GRUR 2013, 1071 Tz. 14 - Umsatzangaben).
  • OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13

    Verwechslungsgefahr des Titels einer Print-Zeitschrift mit der Bezeichnung für

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 187/11
    Sachgerecht ist es demgegenüber, ihren wirtschaftlichen Erfolg mit dem Ausgangswert des Unterlassungsanspruchs anzusetzen und die Kostenquote im Verhältnis aus diesem Ausgangswert und dem Betrag, um den dieser Ausgangswert im Hinblick auf die zusätzlichen Streitgegenstände erhöht worden ist, zu bilden (Senat, Urt. v. 24.10.2014 - 6 U 211/13 - Kinderstube).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 58/11

    Streitwertberechnung: Streitwerterhöhung bei hilfsweise geltend gemachten

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 187/11
    b) Liegen einem einheitlichen Unterlassungsantrag mehrere Ansprüche zugrunde, die im Eventualverhältnis geltend gemacht werden, so führt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu einer Vervielfachung entsprechend der Zahl der Streitgegenstände, sondern nur zu einer angemessenen Erhöhung des Streitwerts (BGH, WRP 2014, 192 Tz. 9).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 187/11
    Geht der Kläger aus Schutzrechten vor, wird der Gegenstand der Klage durch den Antrag und die im Einzelnen zu bezeichnenden Schutzrechte festgelegt (BGH, GRUR 2011, 521 Tz. 3 - TÜV I, m. w. N.).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 187/11
    In dieser Konstellation liegt ein einheitlicher Streitgegenstand vor (BGH, GRUR 2012, 184 Tz. 15 - Branchenbuch Berg).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 187/11
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts begründen Ansprüche aus §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 2 MarkenG einerseits, §§ 14 Abs. 2 Nr. 3, 15 Abs. 3 MarkenG andererseits nicht unterschiedliche Streitgegenstände (BGH, GRUR 2012, 621 Tz. 32 - OSCAR).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 187/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH, GRUR 2013, 401 Tz. 18 - Biomineralwasser, m. w. N.).
  • LG Köln, 09.08.2011 - 81 O 42/11

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung der Wortmarke und Bildmarke

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 187/11
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 9. August 2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 42/11 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Köln, 25.02.1993 - 6 W 6/93
    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 187/11
    Einer Streitwertangabe in der Anspruchsbegründung - zu einem Zeitpunkt, in dem der Ausgang des Verfahrens noch ungewiss ist - kommt dabei indizielle Bedeutung zu (Senat, OLGR Köln 1993, 242 f.).
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11

    "Tippfehlerdomain"; Begriff des Behinderungswettbewerbs

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, es sei der wirtschaftliche Erfolg mit dem Ausgangswert des Unterlassungsanspruchs anzusetzen und die Kostenquote im Verhältnis aus diesem Ausgangswert und dem Betrag zu bilden, um den dieser Ausgangswert im Hinblick auf die zusätzlichen Streitgegenstände erhöht worden ist (OLG Köln, GRUR-RR 2015, 402; ebenso OLG Frankfurt am Main, GRUR 2015, 903; aA OLG Karlsruhe, WRP 2012, 1293) führt zu einer unangemessenen Benachteiligung des Beklagten, der im Wege der Klagehäufung in Anspruch genommen wird.
  • OLG Köln, 20.11.2015 - 6 U 40/15

    Haftung für Markenverletzung durch Suchergebnisse bei Amazon

    Dies führt gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 GKG zu einer angemessenen Erhöhung des Streitwerts (vgl. Senat, WRP 2015, 239 = GRUR-RR 2015, 402 - Wetteronlin II) für diesen Antrag um insgesamt 20 % auf 90.000 EUR.
  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15

    Markenverletzung durch Zeichenbenutzung auf dem Stand einer internationalen

    Dann kann nichts anderes gelten, wenn - wie hier - über beide Ansprüche deswegen entschieden werden muss, weil sie im Wege der kumulativen Anspruchshäufung verfolgt werden (ebenso OLG Köln WRP 2015, 239, juris-Tz. 34).
  • OLG Bamberg, 19.12.2022 - 4 U 508/21

    Rücktritt aufgrund Erfüllungsgefährdung

    Die Eventualanschlussberufung erhöht den Streitwert entsprechend § 45 Abs. 1 S. 2 GKG nicht, da über sie mangels Bedingungseintritt nicht zu entscheiden war (OLG Köln Urt. v. 21.11.2014, Az. 6 U 187/11, BeckRS 2015, 418 Rn. 20).
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