Rechtsprechung
   LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7464
LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14 (https://dejure.org/2015,7464)
LG München I, Entscheidung vom 18.03.2015 - 37 O 19570/14 (https://dejure.org/2015,7464)
LG München I, Entscheidung vom 18. März 2015 - 37 O 19570/14 (https://dejure.org/2015,7464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung i.R.e Internet-Portals hinsichtlich Ergebnisdarstellung von Anzeigen der Ärzte mit bester Bewertung; Kostenpflichtigkeit der Buchung der Zusatzoption "Top-Platzierung" im Bewertungsportal; Veröffentlichung von Werbeanzeigen auf der Internetseite als ...

  • rewis.io

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen die Platzierung von Eintragungen im Rahmen eines Arztempfehlungs- und Bewertungsportals

Kurzfassungen/Presse (16)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Eine kostenpflichtige Top-Bewertung auf einer Bewertungsplattform muss deutlich als "Anzeige" deklariert werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung bei gekauften Top-Platzierungen

  • christmann-law.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Ärztesuchportal: Kostenpflichtige Platzierung bei jameda.de an erster Stelle ist Werbung, die auch als solche zu kennzeichnen ist

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ärzte-Rankings - Jameda muss gekaufte Top-Platzierung als Anzeige kennzeichen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 19.03.2015)

    Bewertungsportal führte Nutzer in die Irre

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportale: Gekauftes Ranking ist kennzeichnungspflichtig

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Was das Wettbewerbsrecht dazu sagt - Gekaufte Bewertungen und unlautere Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Jameda.de muss gekaufte Top-Platzierungen als Werbung kennzeichnen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Es bleibt dabei: Gekaufte Top-Bewertung muss als Anzeige gekennzeichnet werden - jameda nimmt Berufung gegen Urteil des LG München I zurück

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Verletzung durch bezahlte Top-Anzeigen auf Jameda

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Wettbewerb: Bewertungsportale alles nur gekauft?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 01.04.2015)

    Schlappe für Arztbewertungsportal

  • juve.de (Kurzinformation)

    Irreführende Ärzte-Bewertungen: Wettbewerbszentrale siegt gegen Jameda

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Jameda ist rechtskräftig

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen jameda

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 74 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Ärzte-Bewertungsportal | Ärztesuchportal: Kostenpflichtige Platzierung an erster Stelle ist Werbung

Besprechungen u.ä. (3)

  • internet-law.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schleichwerbung im Netz

  • christmann-law.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Ärztesuchportal: Kostenpflichtige Platzierung bei jameda.de an erster Stelle ist Werbung, die auch als solche zu kennzeichnen ist

  • socialmediarecht.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Bewertungsplattformen müssen gekaufte Rankings deutlich kennzeichnen

Sonstiges (2)

  • jameda.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Stellungnahme von jameda

  • klaka.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Gekaufte Ärzte-Rankings müssen als Anzeige ausgewiesen werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 257
  • WRP 2015, 781
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 23.02.2011 - 6 W 111/10

    Kernverstoß bei Wiederholung mit unzureichendem Aufklärungszusatz

    Auszug aus LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14
    Gibt eine Website keinen konkreten Anlass dazu, mit dem Cursor über bestimmte Begriffe zu fahren, um deren Bedeutung zu erfahren, ist nicht ausreichend sichergestellt, ob der Nutzer den Link überhaupt wahrnimmt, vielmehr ist die Wahrnehmung vom Zufall abhängig, (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.02.2011 - 6 W 111/10, BeckRS 2011, 06931).
  • KG, 24.01.2012 - 5 W 10/12

    Muss Bannerwerbung im Internet nicht als solche gekennzeichnet werden?

    Auszug aus LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14
    (aa) Zwar ist der Beklagten dahin gehend zuzustimmen, dass die Kennzeichnung von Werbung im Internet nicht ausdrücklich mit dem Wort "Anzeige" oder "Werbung" erforderlich ist, wenn andere Aspekte, die werbetypisch sind, für eine ausreichende Erkennbarkeit sorgen und den Werbecharakter der Veröffentlichung hinreichend kennzeichnen (vgl. Bruhn in: Gloy/Loschelder/Erdmann, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 4. Auflage 2010, § 50 Rn. 41; LG Berlin, Beschluss vom 24.01.2012 - 5 W 10/12).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12

    Pflichten des Betreibers eines Internetportals hinsichtlich der Einhaltung der

    Auszug aus LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14
    Durch dieses Anzeigengeschäft wird neben dem eigenen Wettbewerb der Beklagten als Deutschlands größtes Arztempfehlungsportal auch der Wettbewerb der Anzeigenkunden gefördert (so aurh Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Auflage 2014, § 2 Rn. 33; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013 - 20 U 145/12, GRUR-RR 2013, 433, 434).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14
    Abzustellen ist bei der Ermittlung der Verkehrsauffassung konkret auf den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegen bringt (ständige Rechtsprechung, bspw. BGH, Urteil vom 20.09.1999 - I ZR 167/97, GRUR, 619, 621 - Orientteppichmuster; BGH, Urteil vom 02.03.2003 - I ZR 150/01, GRUR 2004, 244, 245 - Marktführer; vgl. auch Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflage 2015, § 5 Rn. 1.56).
  • LG Berlin, 26.07.2005 - 16 O 132/05

    Zum Gebot der eindeutigen Erkennbarkeit von Werbelinks

    Auszug aus LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14
    (2) Selbst bei einer großzügigeren Betrachtungsweise der Werbung im Internet (so LG Berlin, Urteil vom 26.07.2005, 16 O 132/05, MMR 2005, 778) genügt die Gestaltung der Ergebnisliste diesen Anforderungen nicht.
  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14
    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob eine Angabe irreführend ist, ist grundsätzlich die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.1954 - I ZR 178/52, GRUR 1955, 37, 40 - Cupresa; BGH, Beschluss vom 25.10.1972 - I ZR 22/71, GRUR 1973, 534, 535 - Mehrwert 2; Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Auflage 2014, § 5 Rn. 115).
  • BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71

    Mehrwert II

    Auszug aus LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14
    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob eine Angabe irreführend ist, ist grundsätzlich die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.1954 - I ZR 178/52, GRUR 1955, 37, 40 - Cupresa; BGH, Beschluss vom 25.10.1972 - I ZR 22/71, GRUR 1973, 534, 535 - Mehrwert 2; Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Auflage 2014, § 5 Rn. 115).
  • OLG München, 17.09.2009 - 29 U 3337/09

    Wettbewerbsverstoß: Verschleierung des Werbecharakters einer Anzeige neben einem

    Auszug aus LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14
    Werden neben redaktionellen Berichten Anzeigen veröffentlicht, die diesen in der Aufmachung (Gestaltung, Farbgebung und Überschriften) gleichen, müssen diese sogar besonders deutlich als Anzeigen gekennzeichnet sein (OLG München, Urteil vom 17.09.2009 - 29 U 3337/09, NJOZ 2010, 1135; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflage 2015, § 4 Rn. 3.21 a).
  • BGH, 31.10.2012 - I ZR 205/11

    Preisrätselgewinnauslobung V

    Auszug aus LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14
    Nach dem Grundsatz der Trennung von Werbung und redaktionellem Teil muss der werbende Charakter einer Angabe bereits auf den ersten Blick erkennbar sein, nicht erst nach der analysierenden Lektüre des entsprechenden Beitrags (für Werbung in Printmedien: BGH, Urteil vom 31.10.2012 - I ZR 205/11, GRUR 2013, 644, 647 - Preisrätselgewinnauslobung V; für Werbung im Internet: OLG München, Urteil vom 27.03.2014 - 6 U 3183/13, BeckRS 2014, 16644 Rn. 12).
  • OLG München, 27.03.2014 - 6 U 3183/13

    Zulässigkeit von "Teasern"

    Auszug aus LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14
    Nach dem Grundsatz der Trennung von Werbung und redaktionellem Teil muss der werbende Charakter einer Angabe bereits auf den ersten Blick erkennbar sein, nicht erst nach der analysierenden Lektüre des entsprechenden Beitrags (für Werbung in Printmedien: BGH, Urteil vom 31.10.2012 - I ZR 205/11, GRUR 2013, 644, 647 - Preisrätselgewinnauslobung V; für Werbung im Internet: OLG München, Urteil vom 27.03.2014 - 6 U 3183/13, BeckRS 2014, 16644 Rn. 12).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

  • OLG Köln, 05.01.2017 - 15 U 121/16

    Rechtmäßigkeit der Speicherung von Beurteilungen über Ärzte und deren

    Die - in der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Landgerichts München vom 18.03.2015 (37 O 19570/14, WRP 2015, 781, Tz. 71) verneinte - Frage, ob allein die über die zusätzliche Kennzeichnung mit " Gold " abrufbare Information (über den sog. Mouseover-Effekt) ausreichen würde, um den Nutzer über den werbenden Charakter der Einblendung zu informieren, kann daher dahin stehen.

    (c) Bei Abwägung der (auch) insoweit widerstreitenden Interessen der Parteien ist der Senat mit dem Landgericht der Auffassung, dass es sich bei der Werbefunktion um keine unzulässige Manipulation potentieller Patienten, unzulässige Ungleichbehandlung zahlender und nichtzahlender Ärzte oder unzulässige Verschaffung eines Wettbewerbsvorteils für die zahlenden Ärzte handelt, sondern um eine noch zulässige Auswirkung des erlaubten Wettbewerbs um Aufmerksamkeit im Internet, die die Klägerin hinzunehmen hat (vgl. Ohly, in: Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. 2014, § 4 Rdn. 10/53; LG München, Urt. v. 18.03.2015 - 37 O 19570/14, WRP 2015, 781, juris Tz. 54).

  • LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16

    Kein Löschungsanspruch eines Arztes hinsichtlich Veröffentlichung der

    Schließlich sei zu beachten, dass die Beklagte entgegen einem rechtskräftigen Urteil des LG München I - 37 O 19570/14 - Ärzten weiterhin die Möglichkeit eröffne, in Fachgebiets-Rankings oben zu stehen.

    Außerdem sei zu beachten, dass die Beklagte den Anforderungen, welche das LG München I - 37 O 19570/14 - an die Darstellung einer Werbeanzeige in einer Suchtrefferliste aufgestellt habe, durch die Hinzufügung des Wortes "Anzeige" nachgekommen sei.

  • LG München I, 10.10.2022 - 42 O 9140/22

    Unlautere Preiswerbung durch eine Vergleichsplattform mit Direktverkauf

    Somit ist nicht ausreichend sichergestellt, ob der Nutzer den Link überhaupt wahrnimmt, vielmehr ist die Wahrnehmung vom Zufall abhängig (LG München MMR 2016, 257, 260; OLG Frankfurt/M. BeckRS 2011, 06931).
  • LG Wuppertal, 29.03.2019 - 17 O 178/18

    Anspruch einer Heilpraktikerin auf Löschung ihres Eintrags im Internetportal bzw.

    Gibt eine Website keinen konkreten Anlass dazu, mit dem Cursor über bestimmte Begriffe zu fahren, um deren Bedeutung zu erfahren, ist nicht ausreichend sichergestellt, dass der Nutzer den Link überhaupt wahrnimmt, vielmehr ist die Wahrnehmung vom Zufall abhängig ( LG München I , Urteil vom 18. März 2015, 37 O, 19570/14 MMR 2016, 257 ff.; OLG Frankfurt a.M. , Beschluss vom 23. Februar 2011, 6 W 111/10, BeckRS 2011, 6931).
  • LG Hamburg, 23.04.2020 - 324 O 234/19

    Wettbewerbsverstoß: Unklarheit der Erstellung von Ranglisten im Zusammenhang mit

    Vielmehr stützt der Inhalt jenes nachträglich hinzugefügten Hinweises das ergangene Verbot, da eine Irreführung bereits dann vorliegt, wenn der Umstand, dass für die Platzierung ein Entgelt gezahlt wurde, nicht kenntlich gemacht wird (vgl. dazu LG München I MMR 2016, 257 ff. - Kennzeichnungspflicht für bezahlte Top-Platzierungen in Bewertungsportal ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht