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   OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 61/15   

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https://dejure.org/2015,35238
OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 61/15 (https://dejure.org/2015,35238)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.09.2015 - 6 U 61/15 (https://dejure.org/2015,35238)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. September 2015 - 6 U 61/15 (https://dejure.org/2015,35238)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 156
  • WRP 2016, 88
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 29/12

    Buchungssystem

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 61/15
    Aus der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Art. 23 Abs. 1 Luftverkehrsdiensteverordnung (Urt. v. 30.7. 2015 - I ZR 29/12 - Buchungssystem II, Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor) lässt sich für den hier vorliegenden Sachverhalt nichts herleiten.

    Nach dem vorausgegangenen Vorlageverfahren an den Europäischen Gerichtshof spielte die Frage der Währung in dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Sachverhalt keine Rolle (BGH, GRUR 2013, 1247 - Buchungssystem I; EuGH, GRUR 2015, 281 - Air Berlin/Bundesverband).

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 13/93

    Dollar-Preisangaben

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 61/15
    (BGH, GRUR 1995, 274, 275 - Dollar-Preisangaben).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 61/15
    Nach den vorstehenden Ausführungen bestehen hinsichtlich der Auslegung der in Rede stehenden Bestimmung der Luftverkehrsdiensteverordnung keine vernünftigen Zweifel (vgl. EuGH, NJW 1983, 1257, 1258 - C. I. L. F. I. T.).
  • OLG Frankfurt, 09.05.1989 - 6 U 156/87
    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 61/15
    Es liegt daher kein Fall vor, in dem zwar der Preis in einer Fremdwährung angegeben wird, der Gläubiger aber tatsächlich Zahlungen einer anderen Währung verlangt (wie es in dem Sachverhalt der Fall war, der der Entscheidung des OLG Frankfurt GRUR 1989, 841 - Wohnmobilreisen, zugrundelag).
  • EuGH, 15.01.2015 - C-573/13

    Ein elektronisches Buchungssystem muss bei jedem Flug ab einem Flughafen der

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 61/15
    Nach dem vorausgegangenen Vorlageverfahren an den Europäischen Gerichtshof spielte die Frage der Währung in dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Sachverhalt keine Rolle (BGH, GRUR 2013, 1247 - Buchungssystem I; EuGH, GRUR 2015, 281 - Air Berlin/Bundesverband).
  • LG Köln, 22.04.2015 - 84 O 2/15
    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 61/15
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. April 2015 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 2/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 07.04.1992 - X ZR 119/90

    Rückzahlung eines Darlehens - Bindung des Gerichts an Parteianträge -

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 61/15
    Dies ist auch zwingend: Bei der Ersetzungsbefugnis des Schuldners nach § 244 Abs. 1 BGB ist der Umrechnungskurs am Tag der tatsächlichen Zahlung maßgeblich (BGH, WM 1993, 2011 = juris Tz. 10; MünchKomm-BGB/Grundmann, 6. Aufl. 2012, § 244 f. Rn. 95 m. w. N.) Der zutreffende Euro-Preis kann daher vor der Zahlung nicht angegeben werden (MünchKomm-UWG/Schaffert, 2. Aufl. 2014, § 4 Nr. 11 Rn. 341.).
  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 61/15
    Im Übrigen ist diesem Ziel sogar besser Rechnung getragen, wenn die Preise für einen einheitlichen Zielmarkt - hier: für Flüge ab London - in einer einheitlichen Währung angegeben werden, wie es hier der Fall ist, da nach dem nicht bestrittenen Vorbringen der Beklagten in der Berufungsinstanz britische Unternehmen wie beispielsweise C diese Flüge ebenfalls in GBP anbieten (vgl. auch BGH, RRa 2010, 191 Tz. 21, zur Relevanz der unterschiedlichen Preisniveaus an einzelnen Abflugorten).
  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 209/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof die Frage vor, in welcher Währung Flugpreise im

    Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (OLG Köln, GRUR-RR 2016, 156 = WRP 2016, 88).
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