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   OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14   

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OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14 (https://dejure.org/2015,16238)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.06.2015 - 6 U 183/14 (https://dejure.org/2015,16238)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - 6 U 183/14 (https://dejure.org/2015,16238)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • damm-legal.de

    Amazon haftet für fehlende Grundpreisangaben selbst / Keine Ausnahme für "Ausreißer"

  • JurPC

    Grundpreisangabe bei Amazon II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Amazon haftet für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten

  • online-und-recht.de

    Amazon haftet auch für "Ausreißer" bei Textilkennzeichnungen und Grundpreisangaben

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Kleidungsstücken ohne Angabe der Zusammensetzung der verwendeten Faser

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Kleidungsstücken ohne Angabe der Zusammensetzung der verwendeten Faser

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundpreisangabe bei Amazon II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Amazon haftet auch direkt für Verletzung von gesetzlichen Informationspflichten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Amazon haftet für fehlende Grundpreisangaben selbst / Keine Ausnahme für "Ausreißer"

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch Amazon muss sich an gesetzliche Vorgaben halten - Fehlende Textilkennzeichnung und fehlende Grundpreisangabe

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Auch Amazon muss sich an Informationspflichten halten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Amazon haftet wegen fehlender Textilkennzeichnung und fehlender Grundpreisangaben

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Amazon für fehlende Textilkennzeichnung und Grundpreisangabe verantwortlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Amazon haftet auch für Ausreißer bei wettbewerbswidrigen Produktangaben

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Amazon "Ausreißer" wettbewerbswidrig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angebot von Textilien

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Amazon muss bei Angebot von Textilerzeugnissen Angaben zu verwendeten Fasern machen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Textilkennzeichnung: Amazon haftet für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten - Unternehmen ist zur Angabe von Grundpreisen und von verwendeten Fasern bei Textilerzeugnissen verpflichtet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 12
  • MMR 2016, 321
  • K&R 2016, 60
  • WRP 2016, 90
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14
    Ein Verstoß gegen derartige nationale Bestimmungen kann eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG nur noch insoweit begründen, als die betreffenden Informationspflichten eine Grundlage im Unionsrecht haben (BGH GRUR 2012, 842 - Neue Personenkraftwagen, juris-Tz. 15, m.w.N.).

    aa) Werden dem Verbraucher - wie hier - wesentliche Informationen vorenthalten, deren Mitteilung das Unionsrecht verbindlich vorschreibt, liegt stets sowohl eine spürbare Beeinträchtigung der Interessen von Marktteilnehmern vor, als auch eine relevante Verletzung der fachlichen Sorgfalt; die höchstrichterliche Rechtsprechung wendet in diesen Fällen sowohl § 3 Abs. 1 UWG als auch § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG an (vgl. BGH GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder, juris-Tz. 21; BGH GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet, juris-Tz. 33 f; BGH GRUR 2012, 842 - Neue Personenkraftwagen, juris-Tz. 25; BGH GRUR 2014, 576 - 2 Flaschen GRATIS, juris-Tz. 16; vgl. auch Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 3 Rn. 7 ff, 8f).

    Diesen Maßstab, der gemäß § 2 Nr. 7 UWG, Art. 2 lit. h UPG-Richtlinie definiert ist als Standard an Fachkenntnissen und Sorgfalt, von dem billigerweise angenommen werden kann, dass ein Unternehmer ihn gegenüber Verbrauchern nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Marktgepflogenheiten einhält, konkretisieren u.a. gerade die Informationspflichten, deren Einhaltung das Unionsrecht als wesentlich einstuft (BGH, GRUR 2012, 842 - Neue Personenkraftwagen, juris-Tz. 25, m.w.N.).

    Allein schon vor diesem Hintergrund überzeugt es nicht, wenn die Beklagte ihre - gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - stehende Ansicht, dass auch bei einem Verstoß gegen nach europäischem Recht wesentliche Informationspflichten im Bereicht der Werbung / kommerziellen Kommunikation es stets noch auf eine Prüfung des Relevanz-/Spürbarkeitskriteriums ankomme (anders z.B. BGH GRUR 2012, 842 - Neue Personenkraftwagen, juris-Tz. 25) und der Verstoß gegen die fachliche Sorgfalt nur widerleglich vermutet werde (anders z.B. BGH GRUR 2010 - Gewährleistungsausschluss im Internet, juris-Tz. 17), auf die geplante Gesetzesänderung stützt.

  • OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 46/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Unterlassens der vorgeschriebenen Grundpreisangabe im

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14
    Wie der Senat bereits in den - der Beklagten bekannten - Entscheidungen vom 10.10.2012 (6 U 46/12, GRUR-RR 2013, 116 - Grundpreisangabe bei amazon) und 10.12.2013 (6 U 56/13, WRP 2014, 737 - Energieeffizenzklasse) ausgeführt hat, bedarf es zur Feststellung des Verstoßes gegen die fachliche Sorgfalt weder einer gesonderten Prüfung im Einzelfall, noch besteht die Möglichkeit, die mit dem Fehlen der unionsrechtlichen Pflichtangaben verbundene Indizwirkung zu widerlegen.

    Dies hat der Senat in den der Beklagten bekannten Entscheidungen vom 10.10.2012 (6 U 46/12, GRUR-RR 2013, 116 - Grundpreisangabe bei amazon) und 10.12.2013 (6 U 56/13, WRP 2014, 737 - Energieeffizenzklasse) ebenfalls bereits ausgeführt.

    Immerhin waren Verstöße gegen die PAngV bereits Gegenstand des Verfahrens 6 U 46/12.

  • OLG Köln, 05.10.2012 - 6 U 56/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausübung einer im Inland untersagten Tätigkeit als

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14
    Das von der Beklagten ferner zur Stützung ihrer Rechtsansicht angeführte Urteil des Landgerichts Köln vom 27.02.2013 (84 O 147/12) hat der Senat im Verfahren 6 U 56/12 mit Urteil vom 20.12.2012 im hier maßgeblichen Punkt abgeändert.

    Die von der Beklagten weiterhin angeführte Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (Urteil vom 27.02.2011, 38 O 34/11) überzeugt nicht, wie der Senat bereits im Verfahren 6 U 56/12 dargelegt hat.

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 56/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Fehlens der Pflichtinformation zum Energieverbrauch

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14
    Wie der Senat bereits in den - der Beklagten bekannten - Entscheidungen vom 10.10.2012 (6 U 46/12, GRUR-RR 2013, 116 - Grundpreisangabe bei amazon) und 10.12.2013 (6 U 56/13, WRP 2014, 737 - Energieeffizenzklasse) ausgeführt hat, bedarf es zur Feststellung des Verstoßes gegen die fachliche Sorgfalt weder einer gesonderten Prüfung im Einzelfall, noch besteht die Möglichkeit, die mit dem Fehlen der unionsrechtlichen Pflichtangaben verbundene Indizwirkung zu widerlegen.

    Dies hat der Senat in den der Beklagten bekannten Entscheidungen vom 10.10.2012 (6 U 46/12, GRUR-RR 2013, 116 - Grundpreisangabe bei amazon) und 10.12.2013 (6 U 56/13, WRP 2014, 737 - Energieeffizenzklasse) ebenfalls bereits ausgeführt.

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14
    aa) Werden dem Verbraucher - wie hier - wesentliche Informationen vorenthalten, deren Mitteilung das Unionsrecht verbindlich vorschreibt, liegt stets sowohl eine spürbare Beeinträchtigung der Interessen von Marktteilnehmern vor, als auch eine relevante Verletzung der fachlichen Sorgfalt; die höchstrichterliche Rechtsprechung wendet in diesen Fällen sowohl § 3 Abs. 1 UWG als auch § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG an (vgl. BGH GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder, juris-Tz. 21; BGH GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet, juris-Tz. 33 f; BGH GRUR 2012, 842 - Neue Personenkraftwagen, juris-Tz. 25; BGH GRUR 2014, 576 - 2 Flaschen GRATIS, juris-Tz. 16; vgl. auch Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 3 Rn. 7 ff, 8f).

    Vor diesem Hintergrund widerspricht die objektive Zuwiderhandlung gegen unionsrechtlich begründete verbraucherschützende Marktverhaltensregeln gemäß § 4 Nr. 11 UWG regelmäßig auch der fachlichen Sorgfalt i.S.d. § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG (vgl. BGH, GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet, juris-Tz. 17; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 3 Rn. 8e; § 4 Rn. 11.6b; s. auch EuGH GRUR 2013, 1157 Rn. 41 ff., zu irreführenden Geschäftspraktiken).

  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 139/12

    Wettbewerbsverstoß: Grundpreisangabe bei Bewerbung von Gratis-Zusatzartikeln bei

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14
    § 2 PAngV setzt Art. 3 Abs. 1 und Abs. 4 der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (Preisangabenrichtlinie) um, so dass eine Verletzung der Informationspflicht gem. Art. 3 IV Preisangabenrichtlinie zu einem Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m § 2 I 1 PAngV führt (s. BGH GRUR 2014, 576 - 2 Flaschen GRATIS; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 2 PAngV Rn. 1).

    aa) Werden dem Verbraucher - wie hier - wesentliche Informationen vorenthalten, deren Mitteilung das Unionsrecht verbindlich vorschreibt, liegt stets sowohl eine spürbare Beeinträchtigung der Interessen von Marktteilnehmern vor, als auch eine relevante Verletzung der fachlichen Sorgfalt; die höchstrichterliche Rechtsprechung wendet in diesen Fällen sowohl § 3 Abs. 1 UWG als auch § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG an (vgl. BGH GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder, juris-Tz. 21; BGH GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet, juris-Tz. 33 f; BGH GRUR 2012, 842 - Neue Personenkraftwagen, juris-Tz. 25; BGH GRUR 2014, 576 - 2 Flaschen GRATIS, juris-Tz. 16; vgl. auch Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 3 Rn. 7 ff, 8f).

  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84

    Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14
    Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.06.1986 (GRUR 1987, 52 - Tomatenmark) beruft, betraf diese keine Verletzung von Informationspflichten, sondern die nach § 3 UWG 1909 zu beurteilende Frage der Irreführung über die Verfügbarkeit einzelner in der Zeitungswerbung eines Lebensmittelmarktes aufgeführter und dort nicht besonders herausgestellter Artikel.
  • LG Stuttgart, 27.07.2011 - 38 O 34/11
    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14
    Die von der Beklagten weiterhin angeführte Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (Urteil vom 27.02.2011, 38 O 34/11) überzeugt nicht, wie der Senat bereits im Verfahren 6 U 56/12 dargelegt hat.
  • EuGH, 19.09.2013 - C-435/11

    Eine den Verbraucher irreführende Geschäftspraxis ist unlauter und mithin

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14
    Vor diesem Hintergrund widerspricht die objektive Zuwiderhandlung gegen unionsrechtlich begründete verbraucherschützende Marktverhaltensregeln gemäß § 4 Nr. 11 UWG regelmäßig auch der fachlichen Sorgfalt i.S.d. § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG (vgl. BGH, GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet, juris-Tz. 17; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 3 Rn. 8e; § 4 Rn. 11.6b; s. auch EuGH GRUR 2013, 1157 Rn. 41 ff., zu irreführenden Geschäftspraktiken).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14
    Über die Industrie- und Handelskammern, die ihrerseits nach § 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der vorliegenden Art berechtigt wären, gehören der Klägerin als - ausreichende (s. BGH GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker, juris-Tz. 33 f.; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 3.43 m.w.N.) - mittelbare Mitglieder eine Mehrzahl aller Gewerbetreibenden überhaupt in Deutschland an.
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 68/13

    Unlauterer Wettbewerb: Empfehlung eines bestimmten Hörgeräteakustikers durch

  • LG Köln, 06.11.2014 - 31 O 512/13

    Zur Haftung von Amazon für unzureichende Preisangaben und Textilkennzeichnungen

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

  • OLG Hamm, 20.02.2014 - 4 W 19/14

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Rechtsfolgen der

  • OLG München, 20.10.2016 - 6 U 2046/16

    "Acryl" und "Cotton" als Textilfaserkennzeichnung

    Fehlen solche Informationen, ist es dem Verbraucher nicht möglich, eine informierte und freie geschäftliche Entscheidung i. S. v. §§ 2 Abs. 1 Nr. 9, 3 Abs. 2 UWG zu treffen (vgl. OLG Köln WRP 2016, 90 Rn. 17 - Grundpreisangabe bei Amazon II; OLG Hamm, Beschl. v. 20.02.2014 - 4 W 19/14, juris-Rn. 14 f. = BeckRS 2015, 02899 Rn. 14 f.).
  • OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 194/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Produkten ohne Angaben zum Grundpreis

    Insoweit hat das Landgericht auf die Entscheidung des Senats vom 19.06.2015 (6 U 183/14) Bezug genommen und die Erwägungen eingeblendet.

    Das Urteil genüge nicht den Anforderungen des § 313 Abs. 3 ZPO, weil eine Entscheidung des OLG in der Sache 6 U 183/14 zitiert werde und das bloße Hereinkopieren einer Entscheidung zur Begründung nicht ausreichend sei.

    Soweit die Beklagte (erneut) einwendet, die Spürbarkeitsschwelle sei nicht überschritten, hat das Landgericht mit Recht auf die weiterhin zutreffenden Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 19.06.2015 (6 U 183/14) Bezug genommen.

  • AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15

    Zur Grundpreis-Angabe bei Online-Angeboten von Klebebändern

    Aber selbst wenn man dies anders sehen würde wäre hier eine spürbare Beeinträchtigung zu bejahen (OLG Köln, Urteil vom 19. Juni 2015 - 6 U 183/14 -, zitiert nach juris für den Fall einer fehlenden Grundpreisangabe bei zwei Angeboten).
  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 139/17

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichens des Werts

    b) Zwar hat das Berufungsgericht in einem weiteren gegen die Beklagte gerichteten Verfahren den Streitwert auf 30.000 EUR festgesetzt (OLG Köln, WRP 2016, 90).
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