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   OLG Köln, 16.12.2016 - I-6 U 166/15   

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OLG Köln, 16.12.2016 - I-6 U 166/15 (https://dejure.org/2016,64548)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2016 - I-6 U 166/15 (https://dejure.org/2016,64548)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - I-6 U 166/15 (https://dejure.org/2016,64548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines Anbieters von Kfz-Schutzbriefen gegen ein Abschleppunternehmen wegen unklarer Vertragsverhältnisse

  • rechtsportal.de

    BGB § 1004 ; StGB § 263 Abs. 1
    Ansprüche eines Anbieters von Kfz-Schutzbriefen gegen ein Abschleppunternehmen wegen unklarer Vertragsverhältnisse

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Pannenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2017, 1007
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2016 - 6 U 166/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (zuletzt z.B. GRUR 2015, 1129 - Hotelbewertungsportal, Juris-Tz. 19, m.w.N.) ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann.
  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 173/03

    Rückabwicklung von Zahlungen auf eine abgetretene, nicht bestehende Forderung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2016 - 6 U 166/15
    Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung ungerechtfertigt gezahlter Versicherungsleistungen an einen Abtretungsempfänger ist nach den maßgeblichen Gesichtspunkten der Risikoverteilung und des Vertrauensschutzes grundsätzlich im Wege der Doppelkondiktion entsprechend den Vertragsverhältnissen, d.h. in der Kette Schuldner - Zedent - Zessionar vorzugehen; eine Durchgriffskondiktion des Schuldners gegenüber dem Zessionar kommt nur bei besonderen, dies rechtfertigenden Gründen in Betracht (vgl. BGH NJW 2005, 1369, Juris-Tz. 8).
  • OLG Köln, 12.10.2012 - 6 U 93/12

    Autoverglaser darf Kunden keinen verdeckten Nachlass in Höhe der

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2016 - 6 U 166/15
    Für die Mitbewerberstellung genügt weder, dass die Klägerin durch die angegriffene Wettbewerbshandlung irgendwie in ihrem eigenen Marktstreben betroffen ist, noch das Bestehen enger geschäftlicher Beziehung (s. Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 2 Rn. 109, 109b, m.w.N.; Senat, Urteil vom 12.10.2012, 6 U 93/12).
  • AG Köln, 11.10.2013 - 123 C 194/13

    Wirksame Abtretung von Ansprüchen auf Ersatz von Abschleppkosten gegen eine

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2016 - 6 U 166/15
    Ob - wofür vieles spricht - die Klausel wegen Intransparenz sogar insgesamt unwirksam ist (so das AG Köln, Urteil vom 13.10.2013, 123 C 194/13, Bl. 257 ff. d.A., bestätigt durch LG Köln, Urteil vom 02.04.2014, 20 S 23/13, Bl. 266 ff. d.A., sowie das AG Hannover, Urteil vom 04.10.2013, 557 C 4847/13, Bl. 272 ff. d.A.), kann dahinstehen.
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2016 - 6 U 166/15
    Dass der betroffene Mitbewerber dann berechtigt ist, gegen den Förderer vorzugehen, wenn er durch die Förderung in seinen eigenen wettbewerbsrechtlich geschützten Interessen berührt ist (s. Köhler/Bornkamm-Köhler, UWG, 34. Aufl., § 2 Rn. 105), bedeutet nicht, dass bezüglich des zunächst festzustellenden Wettbewerbsverhältnisses der sonst erforderliche Bezug zum Absatzmarkt entfällt und es nunmehr ausreicht, dass das klagende Unternehmen allgemein in seiner Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt wird (vgl. BGH GRUR 2014, 573 - Werbung für Fremdprodukte, Juris-Tz. 19, 20; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig - Keller, UWG, 4. Aufl., § 2 Rn. 142).
  • LG Köln, 02.04.2014 - 20 S 23/13
    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2016 - 6 U 166/15
    Ob - wofür vieles spricht - die Klausel wegen Intransparenz sogar insgesamt unwirksam ist (so das AG Köln, Urteil vom 13.10.2013, 123 C 194/13, Bl. 257 ff. d.A., bestätigt durch LG Köln, Urteil vom 02.04.2014, 20 S 23/13, Bl. 266 ff. d.A., sowie das AG Hannover, Urteil vom 04.10.2013, 557 C 4847/13, Bl. 272 ff. d.A.), kann dahinstehen.
  • AG Hannover, 04.10.2013 - 557 C 4847/13

    Pannenhilfe - Ansprüche eines Abschleppunternehmens gegen Schutzbriefversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2016 - 6 U 166/15
    Ob - wofür vieles spricht - die Klausel wegen Intransparenz sogar insgesamt unwirksam ist (so das AG Köln, Urteil vom 13.10.2013, 123 C 194/13, Bl. 257 ff. d.A., bestätigt durch LG Köln, Urteil vom 02.04.2014, 20 S 23/13, Bl. 266 ff. d.A., sowie das AG Hannover, Urteil vom 04.10.2013, 557 C 4847/13, Bl. 272 ff. d.A.), kann dahinstehen.
  • OLG Nürnberg, 12.11.2019 - 3 U 592/19

    Nur mitbewerberbezogene Tatbestände anwendbar auf bloßes

    Allerdings löst nicht jede nachteilige Auswirkung einer Wettbewerbsmaßnahme auf Dritte bereits ein Wettbewerbsverhältnis aus; für die Mitbewerberstellung genügt nicht, dass die Klägerin durch die angegriffene Wettbewerbshandlung irgendwie in ihrem eigenen Marktstreben betroffen ist oder sich die streitgegenständliche Tätigkeit der Beklagten negativ auf die Geschäftstätigkeit der Klägerin auszuwirken vermag (BGH, a.a.O. Rn. 20 - Wettbewerbsbezug; OLG Köln, WRP 2017, 1007, Rn. 19 - Pannenhilfe).

    Auch zwischen einem Sachversicherer, der Kfz-Schutzbriefe anbietet, aus denen er dem Versicherungsnehmer Kosten für Pannenhilfeleistungen ersetzt, und einem Abschleppunternehmen, das sich im Pannenfall von havarierten ADAC-Mitgliedern Ansprüche gegen den Versicherer abtreten lässt, besteht kein konkretes Wettbewerbsverhältnis (OLG Köln, WRP 2017, 1007, Rn. 19 - Pannenhilfe).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass bezüglich des zunächst festzustellenden Wettbewerbsverhältnisses der sonst erforderliche Bezug zum Absatzmarkt entfällt und es nunmehr ausreicht, dass das klagende Unternehmen allgemein in seiner Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt wird (OLG Köln, WRP 2017, 1007, Rn. 20).

  • OLG Jena, 31.01.2018 - 2 U 105/17

    Pannenhilfe, ADAC, Abrechnung von Leistungen, Rückzahlung

    Dass die vom ADAC eingeschalteten Abschleppunternehmen insoweit zur Rückzahlung verpflichtet sind, entspricht unter Zugrundelegung des von den Parteien vorgetragenen Sachverhaltes der einhelligen Auffassung der bislang mit diesen Angelegenheiten befassten Oberlandesgerichte, denen sich der Senat anschließt (OLG Köln WRP 2017, 1007; OLG München BeckRS 2017, 113578; vgl. im Ergebnis auch OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 103128).

    Die Zahlungen der Klägerin an die Beklagte erfolgten ohne Rechtsgrund, weil die Havaristen unter Berücksichtigung der konkreten Situation und der vorgelegten Formulare in keinem Falle die Beklagte wirksam und mit dem erforderlichen Erklärungsbewusstsein beauftragt haben (so OLG Köln WRP 2017, 1007).

    Der Kondiktionsanspruch der Klägerin ist aus den vom Landgericht zutreffend herangezogenen Gründen, die von der Berufung der Beklagten nicht beanstandet werden, nicht gemäß § 814 BGB ausgeschlossen (vgl. dazu außerdem auch OLG Köln WRP 2017, 1007).

    b) Unterlassungsansprüche, die auf § 823 BGB in Verbindung mit § 263 StGB oder einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gestützt werden, bestehen nicht, weil es, wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat, am Schädigungsvorsatz einerseits und am betriebsbezogenen Eingriff andererseits fehlt (vgl. OLG Köln WRP 2017, 1007).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 15 U 37/16

    Ansprüche eines Anbieters von Schutzbriefversicherungen gegen einen

    Dies gilt auch mit Blick auf das als Anlage B 12 vorgelegte Urteil des OLG Köln vom 16.12.2016 (Az.: 6 U 166/15): Denn das OLG Köln hat sich im dortigen Fall nicht mit den hier entscheidungsrelevanten Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz auseinander gesetzt, so dass das vorliegende Urteil nicht in einem rechtlichen Widerspruch zu jener Entscheidung steht.
  • OLG Nürnberg, 10.08.2021 - 3 U 233/19

    Unterlassungs- und Folgeansprüche wegen irreführender Werbebehauptungen

    Allerdings löst nicht jede nachteilige Auswirkung einer Wettbewerbsmaßnahme auf Dritte bereits ein Wettbewerbsverhältnis aus; für die Mitbewerberstellung genügt nicht, dass die Klägerin durch die angegriffene Wettbewerbshandlung irgendwie in ihrem eigenen Marktstreben betroffen ist oder sich die streitgegenständliche Tätigkeit der Beklagten negativ auf die Geschäftstätigkeit der Klägerin auszuwirken vermag (BGH, a.a.O. Rn. 20 - Wettbewerbsbezug; OLG Köln, WRP 2017, 1007, Rn. 19 - Pannenhilfe).

    Auch zwischen einem Sachversicherer, der KfzSchutzbriefe anbietet, aus denen er dem Versicherungsnehmer Kosten für Pannenhilfeleistungen ersetzt, und einem Abschleppunternehmen, das sich im Pannenfall von havarierten ADAC-Mitgliedern Ansprüche gegen den Versicherer abtreten lässt, besteht kein konkretes Wettbewerbsverhältnis (OLG Köln, WRP 2017, 1007, Rn. 19 - Pannenhilfe).

  • OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3923/16

    Wettbewerbsverhältnis zwischen KFZ-Versicherung und Abschleppunternehmer

    c) Auszahlung der Beträge liegt jeweils eine konkludente Genehmigung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.12.2016, Az. 6 U 166/15, Anlage K 72).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2019 - 3 HKO 2275/18

    Erfolglose Klage gegen den Forderungskauf von Ansprüchen aus Lebensversicherungen

    Eine nur reflexartige Fernwirkung der geschäftlichen Handlung ist nicht geeignet, die Mitbewerbereigenschaft zu begründen (BGH GRUR 2014, 573 - Werbung für Fremdprodukte, OLG Köln WRP 2017, 1007, OLG Frankfurt WRP 2017, 338).
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