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   OLG Celle, 21.08.2017 - 13 W 45/17   

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https://dejure.org/2017,32881
OLG Celle, 21.08.2017 - 13 W 45/17 (https://dejure.org/2017,32881)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.08.2017 - 13 W 45/17 (https://dejure.org/2017,32881)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. August 2017 - 13 W 45/17 (https://dejure.org/2017,32881)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Erfüllung einer Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich der Verbreitung von Aussagen im Internet

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Handlungspflichten bei der Verpflichtung zur Unterlassung einer Veröffentlichung im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erfüllung einer Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich der Verbreitung von Aussagen im Internet

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Reichweite einer Unterlassungserklärung im Online-Bereich

  • kanzlei.biz

    Unterlassungsschuldner haftet grundsätzlich nicht für Weiterverbreitung verbotener Berichterstattung durch Dritte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Zwangsvollstreckung: Reichweite einer titulierten Unterlassungsverpflichtung betreffend eine Veröffentlichung im Internet

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Anforderungen an die Erfüllung einer Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich der Verbreitung von Aussagen im Internet

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht: Reichweite einer titulierten Unterlassungsverpflichtung betreffend eine Veröffentlichung im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Nichts tun ist auch keine Lösung: Pflichten bei Unterlassungsverfügungen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Reichweite von Unterlassungsgebot im Onlinebereich

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Umfang von Unterlassungspflichten nach Rechtsverletzung im Internet

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite einer titulierten Unterlassungsverpflichtung betreffend eine Veröffentlichung im Internet

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Notwendige Maßnahmen bei Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich Veröffentlichung im Internet

  • rechtsanwalt-werberecht.de (Kurzinformation)
  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Wie weit geht ein richterliches Unterlassungsgebot im Internet?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nur eingeschränkte Handlungspflichten bei Unterlassungsverbot im Online-Bereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 9
  • GRUR-RR 2018, 46
  • MMR 2018, 271
  • K&R 2017, 809
  • afp 2017, 502
  • WRP 2017, 1390
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2017 - 13 W 45/17
    Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist daher mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - I ZB 34/15 - Rückruf von RESCUE-Produkten, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Insoweit weist die Antragsgegnerin allerdings zutreffend darauf hin, dass der vorliegende Fall nicht vergleichbar ist mit der Veranlassung von Rechtsverletzungen Dritter durch Lieferung rechtsverletzender Produkte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - I ZB 34/15 - Rückruf von RESCUE-Produkten) oder durch Aufnahme der eigenen Webseite in Branchensuchdienste und -verzeichnisse (vgl. OLG Stuttgart, a. a. O.).

  • OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15

    Modedesign Studium - Vollstreckung von wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2017 - 13 W 45/17
    Er ist jedoch gehalten, auf Dritte, deren Handeln ihm wirtschaftlich zugutekommt, einzuwirken, wenn er mit einem Verstoß ernstlich rechnen muss und zudem rechtliche und tatsächliche Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verhalten der Dritten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - I ZR 77/12 - Vertragsstrafenklausel, Haus & Grund, juris Rn. 26 m. w. N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. März 2016 - 2 W 49/15, juris Rn. 23; Köhler/ Feddersen, a. a. O.).
  • OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2017 - 13 W 45/17
    Bezogen auf Verstöße durch Aussagen im Internet bedeutet dies, dass der Schuldner durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen hat, dass die durch die Unterlassungsverpflichtung betroffenen Inhalte seiner Webseite - hier der Beitrag aus der Mediathek der Antragsgegnerin - nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, und zwar weder über die Webseite direkt noch über eine Internetsuchmaschine (vgl. Senat, Urteil vom 29. Januar 2015 - 13 U 58/14, juris Rn. 20 f.).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2017 - 13 W 45/17
    Jedenfalls erachtet es der Senat selbst bei Annahme einer "internettypischen Gefahr" (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, juris Rn. 37) für nicht zumutbar, von dem Unterlassungsschuldner über den Ausschluss der Aufrufbarkeit der eigenen Webseite hinaus die anlassunabhängige Kontrolle der "gängigsten" Videoportale zu fordern.
  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2017 - 13 W 45/17
    Sie umfasst vielmehr auch die Vornahme von Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustandes, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - IX ZR 36/92 - Straßenverengung, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 18/14, juris Rn. 16).
  • KG, 29.11.2011 - 5 W 258/11

    Ordnungsmittelverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen ein tituliertes

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2017 - 13 W 45/17
    Der Schuldner hat deshalb alles zu tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige Verletzungen des Unterlassungsgebotes zu verhindern (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29. November 2011 - 5 W 258/11, juris Rn. 11; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rn. 6.7 m. w. N.).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2017 - 13 W 45/17
    Er ist jedoch gehalten, auf Dritte, deren Handeln ihm wirtschaftlich zugutekommt, einzuwirken, wenn er mit einem Verstoß ernstlich rechnen muss und zudem rechtliche und tatsächliche Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verhalten der Dritten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - I ZR 77/12 - Vertragsstrafenklausel, Haus & Grund, juris Rn. 26 m. w. N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. März 2016 - 2 W 49/15, juris Rn. 23; Köhler/ Feddersen, a. a. O.).
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2017 - 13 W 45/17
    Sie umfasst vielmehr auch die Vornahme von Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustandes, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - IX ZR 36/92 - Straßenverengung, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 18/14, juris Rn. 16).
  • BGH, 12.07.2018 - I ZB 86/17

    Unterlassungspflicht einer Rundfunkanstalt durch Entfernung des Fernsehbeitrags

    Die sofortige Beschwerde des Schuldners hat zur Zurückweisung des Vollstreckungsantrags geführt (OLG Celle, GRUR-RR 2018, 46 = WRP 2017, 1390).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 15 W 9/18

    Umfang des Unterlassungsgebots wegen Verletzung eines Patents

    Des Weiteren kann auch die Pflicht umfasst sein, auf Handelsvertreter oder in die eigene Vertriebsorganisation eingebundene Unternehmen oder beauftrage Vertriebspartner einzuwirken (OLG Düsseldorf I-15 W 12/18 Beschl. v. 19.03.2018; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 21057), die Abrufbarkeit von wettbewerbswidriger Werbung auf den gängigsten Suchmaschinen auszuschließen (OLG Düsseldorf I-15 W 52/17 Beschl. v. 29.01.2018; OLG Celle GRUR-RR 2018, 46 - Wirbel um Bauschutt; OLG Stuttgart GRUR-RR 2017, 86 - Modedesign Studium; OLG Zweibrücken GRUR-RS 2016, 10948 - Cache-Speicherung) oder die (weitere) Listung einer Verletzungsform in der Lauer-Taxe zu verhindern (OLG Düsseldorf I-2 W 4/17 Beschl. v. 21.09.2017).
  • OLG Celle, 19.08.2022 - 5 W 25/22

    Schuldhafte Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung; Verlinkung auf

    Der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs ist dazu verpflichtet, durch Einwirkung auf gängige Internetsuchmaschinen, insbesondere Google, sicherzustellen, dass der von ihm gelöschte Beitrag nicht weiter über diese Suchmaschinen infolge einer Speicherung dieses Beitrags in deren Cache erreichbar ist (vgl. insgesamt OLG Celle, Beschluss vom 21. August 2017, Az: 13 W 45/17, Rn. 9f. sowie nachfolgend BGH, Beschluss vom 12.07.2018, Az: I ZB 86/17, Rn. 13, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Stuttgart, 14.12.2017 - 2 U 58/17

    Unterlassungsvertrag: Verantwortlichkeit des Unterlassungsschuldners für die

    Deshalb hat der Senat in den oben zitierten Entscheidungen dafür gehalten, dass die Störungsbeseitigung auch erfordert, Suchmaschinen wiederholt zu überprüfen und im Falle eines einschlägigen Fundes auf Suchmaschinenbetreiber zuzugehen und von diesen - erforderlichenfalls unter Einsatz rechtlicher Mittel - die Beseitigung der Zugangsmöglichkeit zu den übernommenen Inhalten einzufordern (so auch OLG Celle, Beschluss vom 21. August 2017 - 13 W 45/17, WPR 2017, 1390, und bei juris [n. rkr.; vgl. BGH, Az.: I ZB 86/17]; anders wohl OLG Zweibrücken, a.a.O.).
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