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   OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16   

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https://dejure.org/2017,41472
OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16 (https://dejure.org/2017,41472)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.10.2017 - 6 U 111/16 (https://dejure.org/2017,41472)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 6 U 111/16 (https://dejure.org/2017,41472)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG
    Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für Bekleidungsmittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für Bekleidungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14
    Kennzeichen; Markenmäßige Benutzung; Bestellzeichen; Vornamen

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14
    Markenmäßige Benutzung eines fremden Kennzeichens durch Verwendung als Modellbezeichnung für eine Hose

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für Bekleidungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 102
  • WRP 2018, 113
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69

    Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16
    Dies gilt auch für Vornamen (BGH GRUR 1970, 552 - Felina-Britta).

    Dies gilt auch bei Vornamen, die als Modellbezeichnung im Bekleidungssektor verwendet werden (vgl. BGH GRUR 1970, 552 - Felina-Britta; Hacker in Ströbele/Hacker, 11. Aufl., § 14 Rn. 135).

    In frühen, noch unter Geltung des alten Warenzeichengesetzes ergangenen Entscheidungen wurde angenommen, in der Schuh- und Textilbranche sei es üblich, weibliche Vornamen als Bestellzeichen in diesem Sinn zu verwenden (BGH BB 1961, 229 - Tosca; GRUR 1970, 552 - Felina-Britta; GRUR 1988, 307 - Gaby).

    Meistens geht die Verkehrsauffassung in solchen Fällen jedoch dahin, dass die Bezeichnung sowohl eine einzelne Warensorte bezeichnet als auch daneben auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb hinweist (BGH GRUR 1970, 552 - Felina-Britta; Hacker in Ströbele/Hacker, 11. Aufl., § 14 Rn. 135).

  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16
    In frühen, noch unter Geltung des alten Warenzeichengesetzes ergangenen Entscheidungen wurde angenommen, in der Schuh- und Textilbranche sei es üblich, weibliche Vornamen als Bestellzeichen in diesem Sinn zu verwenden (BGH BB 1961, 229 - Tosca; GRUR 1970, 552 - Felina-Britta; GRUR 1988, 307 - Gaby).

    Unter anderem soll es auch auf die Gebräuchlichkeit oder Ungebräuchlichkeit des Vornamens ankommen (BGH GRUR 1988, 307- Gaby).

    Anders als in dem der BGH-Entscheidung "Gaby" zugrunde liegenden Fall kann auch nicht angenommen werden, dass "Sam" in Deutschland ein "Allerweltsname" ist, der wegen seines häufigen Vorkommens "jeder besonderen Eigenart entbehrt" (BGH GRUR 1988, 307- Gaby).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11

    VOODOO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16
    Der Freistellungsanspruch hat sich gemäß § 257 BGB in einen Zahlungsanspruch umgewandelt (BGH GRUR 2013, 925 [BGH 06.02.2013 - I ZR 106/11] Rn. 59 - VOODOO).
  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 188/13

    Zulässigkeit der allgemeinen Markenrechtsbeschwerde - Uhrenankauf im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16
    Wenn sich Marke und Zeichen nur in ihrer Groß- oder Kleinschreibung unterscheiden, ist in der Regel von einem unbedeutenden Unterschied auszugehen (EuGH GRUR 2011, 1124 Rn. 33 - Interflora; BGH GRUR 2015, 607 [BGH 12.03.2015 - I ZR 188/13] Rn. 22 - Uhrenankauf im Internet).
  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16
    Wenn sich Marke und Zeichen nur in ihrer Groß- oder Kleinschreibung unterscheiden, ist in der Regel von einem unbedeutenden Unterschied auszugehen (EuGH GRUR 2011, 1124 Rn. 33 - Interflora; BGH GRUR 2015, 607 [BGH 12.03.2015 - I ZR 188/13] Rn. 22 - Uhrenankauf im Internet).
  • LG München I, 26.09.2017 - 33 O 19313/16

    Markenmäßige Nutzung eines Zeichens im Onlinehandel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16
    Das Landgericht Stadt1 hat hinsichtlich der gleichen Verletzungsform abweichend entschieden (vgl. LG München, Urt. v. 26.9.2017, 33 O 19313/16, Anlage B104).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 6 U 127/14

    Erstattungsfähigkeit für Abmahnung nach Vorabinformation über beabsichtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16
    Die Klägerin hat gegen die Beklagte Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von EUR 1.752,90. Als Anspruchsgrundlagen kommen der Schadensersatzanspruch nach § 14 VI MarkenG oder Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 670, 677, 683 BGB) in Betracht (Senat, GRUR 2016, 623 Rn. 14 - Retardtabletten).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10

    GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16
    Daneben kommt auch eine Beeinträchtigung von Sekundärfunktionen, namentlich der Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktion in Betracht (BGH GRUR 2011, 1135 [BGH 14.04.2011 - I ZR 33/10] , Rn. 11 - GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE m.w.N.).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16
    Aus Namen gebildete Marken sind für Bekleidungsstücke grundsätzlich von Haus aus unterscheidungskräftig (vgl. BGH GRUR 2005, 513, 514 [BGH 24.02.2005 - I ZB 2/04] - MEY/Ella May).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht zurückgewiesen; die im Hinblick auf die Erstattung der Abmahnkosten eingelegte Anschlussberufung der Klägerin hatte bis auf einen Teil des Zinsanspruchs Erfolg (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 102 = WRP 2018, 113).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 6 U 200/19

    Irreführende Werbeaussagen über "Premiummineralwasser in Bio-Qualiät" (Volvic)

    Eine Verzinsung zu 9 % kommt nicht in Betracht, weil es sich bei den Abmahnkosten nicht um eine Entgeltforderung im Rahmen eines Austauschgeschäfts nach § 288 Abs. 2 BGB handelt ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.10.2017 - 6 U 111/16 ).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2019 - 6 U 111/16

    Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 26.10.2017 zurückgewiesen; die im Hinblick auf die Erstattung der Abmahnkosten eingelegte Anschlussberufung der Klägerin hatte bis auf einen Teil des Zinsanspruchs Erfolg (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 102 = WRP 2018, 113 - SAM).

    Insoweit wird auf die Ausführungen im ersten Berufungsurteil und im Revisionsurteil Bezug genommen (OLG Frankfurt, WRP 2018, 113 - SAM; BGH GRUR 2019, 522, Rn. 13 ff. - SAM).

  • OLG Frankfurt, 15.03.2018 - 6 U 143/16

    Markenrecht: Auswirkungen einer nur teilweise rechtserhaltenden Benutzung auf die

    Der Umstand, dass die Beklagte die Bezeichnung "Hudson" abweichend von der Eintragung in Großbuchstaben verwendet, steht dem nicht entgegen (vgl. EuGH GRUR 2011, 1124 Rn. 33 - Interflora; BGH GRUR 2015, 607 [BGH 12.03.2015 - I ZR 188/13] Rn. 22 - Uhrenankauf im Internet; Senat, Urt. v. 28.10.2017 - 6 U 111/16).

    Insofern liegt der Fall anders als die Senatsentscheidung "Sam" (OLG Frankfurt WRP 2018, 113).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17

    Markenmäßige Benutzung; missbräuchliche Markenanmeldung ("Pfefferspray")

    Als Bestellzeichen oder Sortenbezeichnungen werden solche Zeichen angesehen, die in Katalogen, Preislisten und Dekorationen als Artikelbezeichnung verwendet werden, um die einzelnen Produkte zu individualisieren und dadurch das Angebot und die Bestellung zu erleichtern (Senat, GRUR-RR 2018, 102, 194m - Rnr. 29 - Sam).

    Wird in der Werbung ein Produkt mit einem unterscheidungskräftigen Begriff in einer Weise bezeichnet, die weder beschreibend noch dekorativ verstanden wird, ist im Regelfall von einer kennzeichenmäßigen Verwendung auszugehen (Senat, GRUR-RR 2018, 102 - SAM).

  • OLG Frankfurt, 20.09.2018 - 6 U 248/16

    Rechtserhaltende Nutzung einer Marke

    Der Umstand, dass die Beklagte die Bezeichnung "Hudson" abweichend von der Eintragung in Großbuchstaben verwendet, steht dem nicht entgegen (vgl. EuGH GRUR 2011, 1124, Rdn. 33 - Interflora; BGH GRUR 2015, 607 Rdn. 22 - Uhrenankauf im Internet; Senat, Urteil vom 28.10.2017 - 6 U 111/16).

    Insofern liegt der Fall anders als die Senatsentscheidung "Sam" (OLG Frankfurt WRP 2018, 113).

  • OLG München, 05.03.2020 - 29 U 3693/17

    Schutzrechtsverwarnung bei Internetangeboten

    Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat die Berufung mit Urteil vom 26.10.2017 (GRUR-RR 2018, 102) zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 21.06.2018 - 6 U 125/17

    Markenrecht: Modellname im Bekleidungssektor als bloße Artikelbezeichnung

    Die Verwendung der Klagemarke stellt sich aus der insoweit maßgeblichen Sicht des angesprochenen Verkehrs nicht als rein interne Artikelbezeichnung bzw. als großes Bestellzeichen dar (vgl. hierzu bereits Senat GRUR-RR 2018, 102 - Modell: SAM).
  • LG Frankfurt/Main, 04.09.2019 - 6 O 497/18
    Der Zinsanspruch besteht nur in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, da es sich bei den nach § 12 UWG zu erstattenden Abmahnkosten nicht um eine Entgeltforderung im Rahmen eines Austauschgeschäfts handelt (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 26.10.2017 - 6 U 111/16 - Rn. 34 ).
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