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   BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17   

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https://dejure.org/2018,40563
BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17 (https://dejure.org/2018,40563)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2018 - I ZR 73/17 (https://dejure.org/2018,40563)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17 (https://dejure.org/2018,40563)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • IWW

    § 3a UWG, § ... 318 ZPO, Anhangs I zur Textilkennzeichnungsverordnung, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 97a Abs. 1 UrhG, Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung, Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG, § 5a Abs. 4 UWG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG, § 5a Abs. 2 UWG, § 3 Abs. 1, 2 Satz 1 UWG, § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UWG, §§ 3, 3a UWG, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • JurPC

    Jogginghosen

  • Wolters Kluwer

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs; Spürbarkeit des Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung durch das Vorenthalten einer wesentlichen Information gegenüber dem ...

  • online-und-recht.de

    Wesentliche Informationsspflichten und Wettbewerbsverletzung: Jogginghosen

  • kanzlei.biz

    Vorenthaltene Informationen und Wettbewerbsverletzung an Jogginghosen

  • rewis.io

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Zulässigkeit einer beschränkten Zulassung der Revision; Spürbarkeit eines Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung durch Vorenthalten wesentlicher Informationen; Ersatzfähigkeit von Abmahnkosten bei Beanstandung einer ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Textilkennzeichnung auf Verkaufsplattform - Jogginghosen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • law:wettbewerb.law
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 1 ; UWG § 3a; UWG § 12 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs; Spürbarkeit des Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung durch das Vorenthalten einer wesentlichen Information gegenüber dem ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Jogginghosen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kosten einer Abmahnung bei nur teilweise berechtigter Abmahnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kosten einer Abmahnung bei nur teilweise berechtigter Abmahnung

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Fremdsprachige Bezeichnungen für Textilien müssen Verbrauchern geläufig sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Volle Erstattung von Abmahnkosten wenn sich Abmahnung gegen konkrete Werbung wendet und nicht unter alle Gesichtspunkten begründet ist - anders bei jeweils gesonderten Unterlassungsansprüchen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Abmahnkostenersatz bei (teilweise) begründeter Abmahnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ersatzfähigkeit von Abmahnkosten bei Beanstandung einer Werbeanzeige unter mehreren Gesichtspunkten

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Textilkennzeichnung "Cotton" statt "Baumwolle" nicht unlauter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu Gerichtskosten bei nur teilweise begründeter UWG-Abmahnung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Cotton statt Baumwolle nicht unlauter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 610
  • MDR 2019, 362
  • GRUR 2019, 82
  • MMR 2019, 376
  • MIR 2018, Dok. 054
  • K&R 2019, 42
  • WRP 2019, 68
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Die Voraussetzungen des dort geregelten Unlauterkeitstatbestands, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information "je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen" und "deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte", stellen nach § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UWG zusätzliche Tatbestandsmerkmale dar, die als solche selbständig geprüft werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 31 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen; Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 232/16, GRUR 2018, 438 Rn. 36 = WRP 2018, 420 - Energieausweis; Urteil vom 18. Oktober 2017 - I ZR 84/16, GRUR 2018, 324 Rn. 24 = WRP 2018, 324 - Kraftfahrzeugwerbung).

    Ebenso wird, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen sein, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 32 bis 34 - Komplettküchen).

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, sind grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 81/10, GRUR 2012, 945 Rn. 16 = WRP 2012, 1222 - Tribenuronmethyl, mwN).

    Zum anderen kann der Kläger auf diese Weise deutlich machen, dass Gegenstand seines Begehrens nicht allein ein umfassendes, abstrakt formuliertes Verbot ist, sondern dass er, falls er damit nicht durchdringt, jedenfalls die Unterlassung des konkret beanstandeten Verhaltens begehrt (st. Rspr.; vgl. BGH, GRUR 2012, 945 Rn. 22 - Tribenuronmethyl; BGH, Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 50/14, GRUR 2016, 705 Rn. 13 = WRP 2016, 869 - ConText, jeweils mwN).

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 230/16

    Urheberrechtsverletzung: Gefahr der unberechtigten Vervielfältigung durch

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Allerdings muss es sich dabei nicht um einen eigenen Streitgegenstand handeln, und muss der betroffene Teil des Streitstoffs auf der Ebene der Berufungsinstanz nicht teilurteilsfähig sein; zulässig ist auch eine Beschränkung der Revisionszulassung auf einen abtrennbaren Teil eines prozessualen Anspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 39/15, GRUR 2017, 702 Rn. 17 = WRP 2017, 962 - PC mit Festplatte I, mwN; Beschluss vom 21. September 2017 - I ZR 230/16, ZUM 2018, 182 Rn. 10 = MMR 2018, 310; Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZR 247/17, WRP 2018, 710 Rn. 20 f. mwN).

    Die Frage, ob eine Partei gegen ihre Verurteilung Revision einlegen kann, darf nicht - nachträglich - davon abhängen, ob gegen die Entscheidung von ihr oder einer anderen Partei Revision eingelegt worden ist (BGH, ZUM 2018, 182 Rn. 12).

  • OLG München, 18.02.2016 - 29 U 2899/15

    Unterlassungsanspruch wegen der Nutzung der Bezeichnungen "Poly", "Mischfasern"

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Soweit der Berufungssenat hier hinsichtlich der Verwendung der Bezeichnung "Cotton" anders als der 29. Senat des Oberlandesgerichts München im Urteil vom 18. Februar 2016 - 29 U 2899/15, juris einen spürbaren Verstoß im Sinne von § 3a UWG verneint habe, sei die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.

    bb) Das Berufungsgericht hat weiterhin angenommen, die Verwendung der Faserbezeichnung "Cotton" beeinträchtige die Interessen der Verbraucher nicht spürbar im Sinne von § 3a UWG (ebenso auch schon OLG München [6. Zivilsenat], GRUR-RR 2017, 11, 16 = WRP 2017, 250 [juris Rn. 80 bis 87]; aA OLG München [29. Zivilsenat], Urteil vom 18. Februar 2016 - 29 U 2899/15, juris Rn. 28).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Es ist aber unschädlich, wenn der Gläubiger mit der von ihm vorgeschlagenen Unterwerfungserklärung mehr fordert, als ihm zusteht; denn es ist Sache des Schuldners, aufgrund der Abmahnung die zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr erforderliche Erklärung abzugeben (BGH, Urteil vom 16. November 2006, GRUR 2007, 607 Rn. 24 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge").
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Sie haben für ihre Feststellung zudem auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. September 1995 - I ZR 199/93, GRUR 1996, 68, 69 - COTTON LINE [juris Rn. 20]) und des Bundespatentgerichts (Beschluss vom 2. März 2004 - 27 W [pat] 254/03, juris Rn. 10) verwiesen.
  • BPatG, 02.03.2004 - 27 W (pat) 254/03
    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Sie haben für ihre Feststellung zudem auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. September 1995 - I ZR 199/93, GRUR 1996, 68, 69 - COTTON LINE [juris Rn. 20]) und des Bundespatentgerichts (Beschluss vom 2. März 2004 - 27 W [pat] 254/03, juris Rn. 10) verwiesen.
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Die Höhe des Ersatzanspruchs ist dann nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Verstöße entfallenden Gegenstandswerte zu bestimmen, wobei sich die Höhe der Anteile nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Verstöße entfallenden Gegenstandswerte bemisst (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 Rn. 50 und 52 = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter; Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 27/08, GRUR 2010, 935 Rn. 41 = WRP 2010, 1249 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Die Höhe des Ersatzanspruchs ist dann nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Verstöße entfallenden Gegenstandswerte zu bestimmen, wobei sich die Höhe der Anteile nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Verstöße entfallenden Gegenstandswerte bemisst (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 Rn. 50 und 52 = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter; Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 27/08, GRUR 2010, 935 Rn. 41 = WRP 2010, 1249 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel).
  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17
    Die Höhe des Ersatzanspruchs ist dann nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Verstöße entfallenden Gegenstandswerte zu bestimmen, wobei sich die Höhe der Anteile nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Verstöße entfallenden Gegenstandswerte bemisst (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 Rn. 50 und 52 = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter; Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 27/08, GRUR 2010, 935 Rn. 41 = WRP 2010, 1249 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11

    VOODOO

  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 224/13

    Kopfhörer-Kennzeichnung - Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 232/16

    Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen:

  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 84/16

    Kraftfahrzeugwerbung - Vorenthalten einer wesentlichen Information in einer

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 50/14

    ConText - Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Widersprüchlichkeit eines

  • OLG München, 20.10.2016 - 6 U 2046/16

    "Acryl" und "Cotton" als Textilfaserkennzeichnung

  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 220/15

    Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN verneint

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 39/15

    PC mit Festplatte I - Gerätevergütung: Technische Eignung und erkennbare

  • BGH, 21.11.2017 - VI ZR 436/16

    Verbindung von Amtshaftungsklage und Schadensersatzklage gegen einen Dritten:

  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 247/17

    Zulässigkeit der Revision: Beschränkung der Revisionszulassung durch das

  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf

    Besteht der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn er die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, juris Rn. 31 - Jogginghosen).
  • BGH, 18.06.2019 - XI ZR 768/17

    Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter

    Daneben kann der Kläger aber auf diese Weise deutlich machen, dass er, falls er mit dem abstrakten Verbot nicht durchdringt, im Wege eines unechten Hilfsantrags jedenfalls die Unterlassung des konkret beanstandeten Verhaltens begehrt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2012 - I ZR 81/10, GRUR 2012, 945 Rn. 22, vom 5. November 2015 - I ZR 50/14, GRUR 2016, 705 Rn. 13 und vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 21).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Die Spürbarkeitsschwelle des § 3a UWG ist zwar bei einer Verletzung von Informationspflichten, die sowohl den Tatbestand des auf Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG beruhenden § 5a Abs. 2 bis 6 UWG als auch den Tatbestand des § 3a UWG erfüllen, unionsrechtskonform auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 30 f. = WRP 2019, 68 - Jogginghosen).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der

    Darüber hinaus sah der Senat einen Verstoß gegen eine solche Informationspflicht nur dann als spürbar im Sinne von § 3a UWG an, wenn - wie nach § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG erforderlich - der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 31 = WRP 2019, 68 - Jogginghosen; Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18, GRUR 2019, 641 Rn. 30 = WRP 2019, 724 - Kaffeekapseln; Urteil vom 24. September 2020 - I ZR 169/17, GRUR 2021, 84 Rn. 24 = WRP 2021, 192 - Verfügbare Telefonnummer; Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18, GRUR 2021, 752 Rn. 49 = WRP 2021, 746 - Berechtigte Gegenabmahnung).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18

    Berechtigte Gegenabmahnung

    Eine Abmahnung ist berechtigt im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG aF (§ 13 Abs. 3 UWG), wenn sie begründet ist, ihr also ein materiell-rechtlicher Unterlassungsanspruch zugrunde liegt, und sie außerdem wirksam sowie erforderlich ist, um dem Unterlassungsschuldner einen Weg zu weisen, den Unterlassungsgläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 24 = WRP 2019, 68 - Jogginghosen, mwN).

    Dagegen unterliegt die Abmahnung als vorprozessuale Handlung nicht dem strengen Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, sondern reicht es aus, dass sie dem Schuldner einen Weg weist, wie er sich verhalten soll, damit ein Prozess vermieden wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Rn. 24 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 35 - Jogginghosen; Großkomm.UWG/Feddersen, 2. Aufl., § 12 Rn. B 33; Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 16).

    aa) Besteht der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist der Verstoß nur dann spürbar im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG aF, § 3a UWG, wenn der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und das Vorenthalten dieser Information geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 30 f. - Jogginghosen; GRUR 2021, 84 Rn. 33 f. - Verfügbare Telefonnummer).

    Ebenso wird, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen sein, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 32 - Jogginghosen; GRUR 2021, 84 Rn. 35 - Verfügbare Telefonnummer).

  • OLG München, 07.02.2019 - 6 U 2404/18

    Verhältnis des wettbewerbsrechtlichen Belästigungsverbots zum europäischen

    Nachdem der Inhalt des gegenständlichen Telefonats von der Klägerin hier zu einem eigenständigen Angriff erhoben wurde, kann die Klägerin von der Beklagten in Höhe des hierauf entfallenden Anteils, der sich nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung bestimmt und hier mit ½ zu bewerten ist, keine Kostenerstattung verlangen (BGH GRUR 2010, 744 Rn. 52 - Sondernewsletter; BGH GRUR 2019, 82, Rn. 38 - Jogginghosen).

    Das Landgericht hat den geltend gemachten Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Abmahnkosten gem. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG in Höhe eines anteiligen Betrages von 821, 20 EUR zu Recht zugesprochen, da die klägerische Abmahnung insoweit aus den vorstehenden Gründen berechtigt war (vgl. BGH GRUR 2010, 744 Rn. 52 - Sondernewsletter; BGH GRUR 2019, 82, Rn. 38 - Jogginghosen).

  • OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19

    Informationspflichten für ein bei eBay eingestelltes gewerbliches Angebot;

    Besteht der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn er die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17 - Jogginghosen, Rn. 31; Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 - Kaffeekapsel, Rn. 30).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17

    Energieeffizienzklasse III

    Selbst wenn der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin besteht, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nicht ohne weiteres, sondern nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (im Anschluss an BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 - Jogginghosen).

    (1) Selbst wenn der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin besteht, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nicht ohne weiteres, sondern nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 31 = WRP 2019, 68 - Jogginghosen; zu § 5a Abs. 2 UWG vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 31 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen).

    Ebenso wird, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen sein, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 32 bis 34 - Komplettküchen; GRUR 2019, 82 Rn. 32 - Jogginghosen).

    Bei der Frage, ob es besondere Umstände gibt, die eine Information entbehrlich machen, ist auf den Informationserfolg abzustellen; ist dieser auf anderem Wege als durch die vorgeschriebene Information bereits erreicht worden, ist das Vorenthalten der Information nicht geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (zu einer in diesem Sinne ausreichenden Information durch die Angabe von "Cotton" statt "Baumwolle" bei der Kennzeichnung von Textilien vgl. BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 33 - Jogginghosen).

    Der mit "insbesondere" eingeleitete Teil des Klageantrags und die eingeblendeten Anlagen K 1 und K 2 (erste Seite) dienen der Erläuterung des in erster Linie beantragten abstrakten Verbots (vgl. dazu BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 21 - Jogginghosen, mwN).

  • BGH, 28.03.2019 - I ZR 85/18

    Kaffeekapseln - Wettbewerbsverstoß wegen Verletzung der Pflicht zur Angabe eines

    Bei Verstößen gegen § 2 Abs. 1 PAngV trifft den Handelnden eine sekundäre Darlegungslast dafür, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten der Information ihn nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 32 - Jogginghosen).

    a) Auch wenn ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin besteht, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nicht ohne weiteres, sondern nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn er die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 31 = WRP 2019, 68 - Jogginghosen).

    b) Den Unternehmer, der geltend macht, dass der Verbraucher - abweichend vom Regelfall - eine ihm vorenthaltene wesentliche Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten dieser Information den Verbraucher nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann, trifft insoweit allerdings eine sekundäre Darlegungslast (BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 32 - Jogginghosen).

  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe

    Das Berufungsgericht hat zudem die insbesondere angeführten Online-Casinospiele und Automatenspiele als beispielhafte Verdeutlichung eines Glücksspiels angesehen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 21 = WRP 2019, 68 - Jogginghosen; BGH, GRUR 2021, 758 Rn. 22 - Rechtsberatung durch Architektin).
  • BGH, 24.09.2020 - I ZR 169/17

    Verfügbare Telefonnummer

  • OLG München, 09.07.2020 - 6 U 5180/19

    Werbung für digitale medizinische Konsultation durch Ärzte in der Schweiz

  • OLG München, 21.03.2019 - 6 U 3377/18

    Telefonanrufe zu Werbezwecken bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung

  • OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 6 U 154/22

    Haftung des Plattformbetreibers

  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 204/19

    Sinupret

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 60/18

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2021 - 6 U 82/20

    Vergleichsportal Verivox muss eingeschränkte Marktauswahl offenlegen - Regelungen

  • BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision in einem Verfahren

  • OLG Stuttgart, 03.02.2022 - 2 U 117/20

    Privatrente Perspektive - Zulässige Klauseln hinsichtlich Abschlusskosten und

  • BGH, 08.07.2021 - I ZR 248/19

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers: Wegfall des Anspruchs bei Ausübung

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2024 - 6 U 28/23

    Unterlassungsanspruch eines Betreibers eines Friseursalons wegen behaupteten

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21

    Verbindungsstücke für Wellrohre - Umfang der Auskunftspflicht bei einer

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 79/22

    Angebot von Online-Zweitlotterien ohne Erlaubnis als unlautere Irreführung;

  • LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19

    Online-Stadtportal verstößt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse

  • OLG Hamburg, 16.12.2021 - 15 U 160/20

    Irreführung durch Unterlassen bei gemischtsprachigem Angebot

  • BGH, 09.02.2023 - I ZR 61/22

    Kosten für Abschlussschreiben III

  • BGH, 21.11.2018 - I ZR 51/18

    Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG ; Fehlende Angabe

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2019 - 15 U 55/19

    Grundpreisangabe auch bei Nahrungsergänzungsmitteln für Kraftsportler

  • BGH, 25.06.2019 - I ZR 91/18

    Eingrenzung der Zulassung der Revision auch aus den Entscheidungsgründen i.R.d.

  • LG Düsseldorf, 24.03.2023 - 38 O 92/22
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2020 - 15 U 20/20

    Verstoß gegen Preisangabenverordnung: Angebot von Aminosäurekapseln ohne

  • LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 38 O 144/22

    Streichpreise müssen nicht erläutert werden

  • OLG Stuttgart, 14.02.2019 - 2 U 33/18

    Klage auf Ersatz von Kosten für markenrechtliche Abmahnungen: Abgrenzung von

  • LG Heidelberg, 06.03.2020 - 6 O 7/19

    Wettbewerbsverstoß: Angebot von Versicherungspreisvergleichen im Internet mit

  • KG, 29.09.2020 - 9 U 19/20

    Preisanpassungsklausel in Vertrag über Lieferung von Fernwärme- Unwirksamkeit

  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 186/20

    Darlegungs- und Beweislast im wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsprozess:

  • BGH, 28.03.2019 - I ZR 44/18

    Beanstandung einer Werbung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs; Verstoß

  • LG Düsseldorf, 22.11.2019 - 38 O 110/19

    Grundpreisangabe bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform

  • KG, 25.03.2021 - 5 U 15/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit

  • OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19

    Vorläufige Unterlassung einer unzureichenden Grundpreisangabe Angebot von

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2021 - 15 U 29/21

    Werbung einer Apotheke mit vierundzwanzigstündiger Öffnungszeit und zweistündiger

  • OLG Frankfurt, 14.01.2021 - 6 U 256/19

    Keine Spürbarkeit nach § 3a UWG bei Verstoß gegen TextilKennzVO durch

  • LG Köln, 14.12.2023 - 14 O 347/22
  • OLG Nürnberg, 29.11.2022 - 3 U 493/22

    Kerngleichheit unterschiedlicher Handlungsmodalitäten bei

  • OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 196/17

    Informationspflicht über Verbrauchs- und Emissionswerte von Kraftfahrzeugen in

  • OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 262/16

    The Glen Els - Zulässigkeit der Bezeichnung "Glen Els" oder "The Glen Els" für

  • LG Düsseldorf, 07.12.2018 - 38 O 84/18

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Bewerbung des Produkts "apoGirokonto" als

  • BGH, 09.10.2019 - IV ZR 324/16

    Anspruch auf Rückabwicklung geleisteter Versicherungsbeiträge zweier

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2021 - 15 U 37/21

    Ansprüche wegen der Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

  • OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 65/20

    Kein Rechtsmissbrauch, auch wenn Kläger von wettbewerbswidriger Online-Werbung

  • OLG Stuttgart, 20.05.2021 - 2 U 149/20

    Irreführung durch Bildmarke auf Wurstdose bei Sternchenhinweis

  • OLG Nürnberg, 24.05.2022 - 3 U 4652/21

    Fehlende behördliche Genehmigung eines Personenbeförderungsunternehmens für

  • KG, 04.05.2021 - 5 U 126/19

    Arthrose-Gel - Unterlassungsprozess wegen wettbewerbswidriger

  • LG Düsseldorf, 26.08.2022 - 38 O 41/22

    Wesentliche Tarifinformationen dürfen in Werbeflyer für Mobiltarif nicht nur in

  • OLG Hamm, 27.10.2020 - 4 U 71/19
  • OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 212/19

    Fulfillment-Unternehmer

  • OLG Braunschweig, 01.02.2023 - 3 W 885/22

    Wirksame Bestellung; Nachlasspfleger; persönliche Verpflichtung; telefonische

  • LG Düsseldorf, 03.06.2022 - 38 O 101/21

    Infos über Garantie nur in englischer Sprache wettbewerbswidrig

  • LG Hamburg, 02.12.2021 - 312 O 339/20
  • LG Hannover, 22.12.2022 - 21 O 20/21

    Gewährung von Bonuspunkten für Kundenbewertungen stellt Wettbewerbsverstoß dar

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2021 - 15 W 12/21

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Streitwert für einen

  • LG Düsseldorf, 08.10.2019 - 34 O 87/89
  • LG Düsseldorf, 07.12.2018 - 34 O 34(17
  • LG Düsseldorf, 23.12.2022 - 38 O 20/22
  • OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 2 U 85/20

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren eines

  • LG Köln, 03.02.2022 - 33 O 109/20
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