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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1986 - I ZR 228/83   

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BGH, 20.03.1986 - I ZR 228/83 (https://dejure.org/1986,1405)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1986 - I ZR 228/83 (https://dejure.org/1986,1405)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1986 - I ZR 228/83 (https://dejure.org/1986,1405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    UWG § 1

Papierfundstellen

  • GRUR 1986, 622
  • WRP 1986, 381
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 212/00

    Werbung mit einer "umgekehrten Versteigerung"

    Soweit sich aus dem Senatsurteil vom 20. März 1986 (I ZR 228/83, GRUR 1986, 622 = WRP 1986, 381 - Umgekehrte Versteigerung I) etwas anderes ergeben sollte, wird daran nicht festgehalten.
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 141/02

    Hamburger Auktionatoren

    Es hat seine vor Verkündung des Urteils des Senats vom 13. März 2003 (I ZR 212/00, GRUR 2003, 626 = WRP 2003, 742 - Umgekehrte Versteigerung II) ergangene Entscheidung maßgeblich auf eine Entscheidung des Senats aus dem Jahre 1986 zur umgekehrten Versteigerung gestützt (BGH, Urt. v. 20.3.1986 - I ZR 228/83, GRUR 1986, 622 - Umgekehrte Versteigerung I).
  • OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 204/00

    Ausnutzen der Spiellust durch "Powershopping"

    Auch aus den Gründen, die der BGH-Entscheidung "Versteigerung eines gebrauchten Kfz in umgekehrter Richtung" (WRP 86, 381 f) zugrundelägen, könne das Verbot nicht hergeleitet werden.

    Für den Fall einer sogenannten umgekehrten Versteigerung hat der BGH in der Entscheidung "Versteigerung eines gebrauchten Kfz in umgekehrter Richtung" (WRP 86, 381 f) derartige Umstände in der Suggestivkraft des täglich sinkenden Preises gesehen.

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 146/00

    Werbung mit "umgekehrter Versteigerung" nicht wettbewerbswidrig

    Der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung "Umgekehrte Versteigerung I" (Urt. v. 20.3.1986 - I ZR 228/83, GRUR 1986, 622 = WRP 1986, 381), der ein weitgehend gleichgelagerter Fall zugrunde gelegen habe, überzeugend dargelegt, daß der Kunde ohne echte Gegenleistung eine durch bloßes Zuwarten erspielbare Vorteilszuwendung (Preisreduzierung) erhalte und daß dieses System schließlich zu Kaufentschlüssen führen könne, die nicht auf sachlichen Überlegungen beruhten.

    Soweit sich aus dem vom Berufungsgericht angeführten Senatsurteil vom 20. März 1986 (I ZR 228/83, GRUR 1986, 622 = WRP 1986, 381 - Umgekehrte Versteigerung I) etwas anderes ergeben sollte, wird daran nicht festgehalten.

  • OLG Hamburg, 25.04.2002 - 3 U 190/00

    Voraussetzungen der Prozeßführungsbefugnis eines regional tätigen Fachverbandes

    Dies könne schließlich zur Außerachtlassung von Vergleichsangeboten und zum Kaufentschluß nicht mehr aufgrund sachlicher Erwägungen, sondern allein aufgrund des Gewinnanreizes des "Spieles" führen (BGH GRUR 1986, 622 -Umgekehrte Versteigerung; ebenso OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 113, 114 f. -Versteigerung im Internet "in umgekehrter Richtung"; OLG Köln WRP 1988, 326, 327 -Umgekehrte Versteigerung als sachfremdes Spielangebot; OLG Köln MD 2000, 895, 897 -Autoversteigerung; a.A. OLG München GRUR-RR 2001, 112, 113 sowie LG München, Az.: 4HK O 13867/99, Urteil vom 24. Februar 2000, S. 9, 11 ff. = Anlagen B1 und B 23 ).

    Die damit verbundene Verwilderung der Wettbewerbssitten sei bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der umgekehrten Versteigerung nicht außer Betracht zu lassen (BGH GRUR 1986, 622 -Umgekehrte Versteigerung; ebenso OLG Köln WRP 1988, 326, 327 -Umgekehrte Versteigerung als sachfremdes Spielangebot; a.A. OLG München GRUR-RR 2001, 112, 113).

  • OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 29/00

    Unzulässige Werbung im Autohandel - "Autoversteigerung" - Beschwer des Beklagten

    Zum anderen sei die in Aussicht gestellte Preisreduzierung wegen des Gewinnanreizes aus den von dem BGH in der Entscheidung "Versteigerung eines gebrauchten KfZ in umgekehrter Richtung" (WRP 86, 381), dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrundegelegen habe, dargelegten Gründen auch geeignet, den Kunden unsachlich zu beeinflussen.

    Der Bundesgerichtshof hat in der oben erwähnten Entscheidung "Versteigerung eines gebrauchten KfZ in umgekehrter Richtung" (WRP 86, 381 f), der ein weitgehend gleichgelagerter Fall zugrundegelegen hat, überzeugend dargelegt, daß der Kunde ohne eine echte Gegenleistung eine durch bloßes Zuwarten erspielbare Vorteilszuwendung, nämlich die Preisreduzierung, erhalte und daß dieses System zunehmend an Attraktivität und Spielreiz gewinne und schließlich zu nicht auf sachlicher Überlegung beruhenden Kaufentschlüssen führe.

  • OLG München, 14.12.2000 - 6 U 2690/00

    Gebrauchtwagen-Versteigerung im Internet - Kaufvertrag nach "Zuschlag"

    Es liege ein übermäßiges Anlocken im Sinn des § 1 UWG vor, wie auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.03.1986 (GRUR 1986, 622 - Umgekehrte Versteigerung -) entschieden habe.
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 37/99

    Autoversteigerung

    Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 1986 in einem weitgehend gleichgelagerten Fall (WRP 86, 381,382) überzeugend dargelegt, daß der Kunde ohne eine echte Gegenleistung eine durch bloßes Zuwarten erspielbare Vorteilszuwendung, nämlich die Preisreduzierung, erhalte und daß dieses System zunehmend an Attraktivität und Spielreiz gewinne und schließlich zu nicht auf sachlicher Überlegung beruhenden Kaufentschlüssen führe.
  • LG Köln, 25.11.1999 - 31 O 990/99

    Powershopping

    Insgesamt verbindet daher die Antragstellerin diverse aleatorische Elemente und Anreize mit dem von ihr angebotenen System des Powershoppings dergestalt, dass die Gefahr der Außerachtlassung von Vergleichsangeboten begründet wird und der Kaufentschluss eines potentiellen Kunden nicht mehr aufgrund sachlicher Erwägung, sondern allein aufgrund der Anreize des dem "Powershopping" immanenten Spielcharakters getroffen wird (vgl. hierzu BGH GRUR 1986, 622 ff., "umgekehrte Versteigerung"; OLG Köln, 188, 326 ff., "umgekehrte Versteigerung").
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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1986 - I ZR 144/83   

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https://dejure.org/1986,1608
BGH, 06.03.1986 - I ZR 144/83 (https://dejure.org/1986,1608)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1986 - I ZR 144/83 (https://dejure.org/1986,1608)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    UrhG § 41 Abs. 1
    Ligäa; Rückrufsrecht wegen Nichtausübung eines ausschließlichen Nutzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 183
  • MDR 1986, 912
  • GRUR 1986, 613
  • ZUM 1986, 534
  • WRP 1986, 381
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 134/08

    World's End

    b) Es kann offenbleiben, inwieweit § 41 UrhG neben § 17 Satz 3 VerlG und §§ 30, 32 VerlG anwendbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986  I ZR 144/83, GRUR 1986, 613 - Ligäa; Urteil vom 15. Oktober 1987  I ZR 114/85, GRUR 1988, 303, 305 - Sonnengesang; Schricker aaO § 32 Rn. 9; Schricker/Peukert in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 41 UrhG Rn. 7).
  • BGH, 15.10.1987 - I ZR 114/85

    "Sonnengesang"; Rücktritt von einem Musikverlagsvertrag

    Vielmehr ist, wenn - wie im Streitfall - ein Musikverlagsvertrag vorliegt, den Verleger also eine Vervielfältigungs- und Verbreitungspflicht trifft, zunächst das Rücktrittsrecht nach § 32 i.V. mit § 30 VerlG zu prüfen (vgl. BGH, Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 144/83, GRUR 1986, 613 - Ligäa).
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