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   OLG Koblenz, 09.06.1989 - 5 W 374/89   

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https://dejure.org/1989,5465
OLG Koblenz, 09.06.1989 - 5 W 374/89 (https://dejure.org/1989,5465)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.06.1989 - 5 W 374/89 (https://dejure.org/1989,5465)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Juni 1989 - 5 W 374/89 (https://dejure.org/1989,5465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GKG § 12 Abs. 2
    Wert der Mitgliedschaft in einem Idealverein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GKG § 12 Abs. 2 S. 1
    Streitwert für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses aus einem Verein

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1392
  • WRP 1990, 643
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99

    Wettbewerbswidrigkeit der telefonischen Direktansprache eines Arbeitnehmers am

    a) Einhellige Auffassung ist, daß das Abwerben von Mitarbeitern nach den Umständen des Einzelfalls einen Verstoß gegen § 826 BGB (BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB = BB 68, 41 [hier gekürzte Wiedergabe]; NJW 61, 1308, 1309 - Spritzgußmaschine; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. A., § 1 UWG, 583; RGRK-Steffen, BGB, 12. A., § 823, 37; Soergel-Hönn/Dönneweg, BGB [1998], § 826, 132; MK-Mertens, BGB, 3. A., § 826, 126 f.), gegen § 1 UWG (BGH NJW 61, 1308, 1309 Spritzgußmaschine; Baumbach-Hefermehl a.a.O. 583; Piper WRP 90, 643; RGRK-Steffen a.a.O. 37; MK-Mertens a.a.O. § 826, 134) oder auch gegen § 823 BGB - Eingriff in das Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes - (Staudinger-Hager, BGB [1999], § 823, D 22; Baumbach-Hefermehl a.a.O. § 1 UWG, 583) darstellen kann.

    Diese Voraussetzungen sind bei der Abwerbung von Mitarbeitern regelmäßig zu bejahen (Piper WRP 90, 643, 644).

    Erforderlich ist nicht das Bewußtsein der Sittenwidrigkeit (Piper WRP 90, 643 m. N.).

  • LG Bonn, 08.01.2013 - 18 O 63/12

    Wirksamkeit eines Vereinsausschlusses bei Beruhen des Vereinsausschlusses auf

    Bei einer Klage auf Feststellung, dass der Ausschluss des Klägers aus einem Idealverein unwirksam ist, handelt es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, wenn der Kläger, wie hier, vorwiegend in seiner Ehre, seiner Achtung und seiner Geltung im Rahmen der Allgemeinheit betroffen ist (vgl. OLG Koblenz , Beschl. v. 09.06.1989, 5 W 374/89, juris, Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2001 - 6 U 167/00

    Zu den Voraussetzungen eines Wettbewerbsverstoßes bei Abwerbung von Mitarbeitern

    Grundsätzlich stellt das Abwerben (Ausspannen) von Beschäftigten eines Konkurrenten in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht ein zulässiges Mittel im Konkurrenzkampf dar (BGH NJW 1961, 1308, 1309 - Spritzguß Maschine; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht 21. Aufl., § 1 UWG Rdnr. 583, 585, 586; Piper, WRP 1990, 643, 647).
  • AG München, 07.09.2017 - 231 C 4507/17

    Wirksamkeit eines Entzugs des passiven Wahlrechts für Verbandsfunktionen für

    Bei einem Streit um den Ausschluss aus einem Verein liegt der Streitwert bei 2.000 EUR (OLG Koblenz, Beschluss vom 09. Juni 1989 - Az. 5 W 374/89).
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