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   OLG Nürnberg, 22.12.1992 - 3 U 3119/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4439
OLG Nürnberg, 22.12.1992 - 3 U 3119/92 (https://dejure.org/1992,4439)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.12.1992 - 3 U 3119/92 (https://dejure.org/1992,4439)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Dezember 1992 - 3 U 3119/92 (https://dejure.org/1992,4439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; StBerG § 8 § 57
    Werbung eines Steuerberaters in einer Stellenanzeige für Büropersonal als Wettbewerbsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1338
  • BB 1993, 1106
  • DB 1993, 532
  • WRP 1993, 267
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.06.1982 - III ZR 28/76

    Kein Anspruch auf Enteignungsentschädigung bei Versagung der wasserrechtlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.12.1992 - 3 U 3119/92
    Das verbot berufswidriger Werbung gemäß §§ 8 Abs. 1, 57 Abs. 1 StBerG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 1982, 2488 ).

    Es soll, wie bei den vergleichbaren Werbeverboten anderer freier Berufe, eine Verfälschung des Berufsbildes durch die Verwendung von Werbemethoden verhindern, wie sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich sind (BVerfGE 33, 170; BVerfG NJW 1982, 2488 ).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.12.1992 - 3 U 3119/92
    Ob und in welchem Umfang zur näheren Erläuterung und Konkretisierung dieser Vorschriften die Standesrichtlinien herangezogen werden können, was im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts (NJW 1988, 191 ff.; NJW 1988, 194 ff.) zweifelhaft sein könnte, braucht hier im einzelnen nicht entschieden zu werden.
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.12.1992 - 3 U 3119/92
    Ob und in welchem Umfang zur näheren Erläuterung und Konkretisierung dieser Vorschriften die Standesrichtlinien herangezogen werden können, was im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts (NJW 1988, 191 ff.; NJW 1988, 194 ff.) zweifelhaft sein könnte, braucht hier im einzelnen nicht entschieden zu werden.
  • OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 168/02

    Unrichtige Spitzenstellungsberühmung im Internet - "führender Anbieter von

    Dies ist hier gleichfalls zu bejahen, da veröffentlichte Job-Angebote im Internet, in denen das Unternehmen sich präsentiert, auch der Selbstdarstellung dieses Unternehmens und damit dem Wettbewerb dienen (ebenso für Stellenanzeigen : OLG Nürnberg WRP 93, 267 ; OLG Koblenz WRP 98, 540 ; OLG Dresden NJW-RR 2001, 919).
  • OLG Dresden, 18.04.2000 - 14 U 3538/99

    Wettbewerbswidrigkeiten von Stellenanzeigen mit Hinweis auf Rechtsberatung

    So geht auch die von Henssler/Prütting-Eylmann (a.a.O.) zur Stützung seiner Auffasssung zitierte Entscheidung des OLG Nürnberg, NJW 1993, 1338 f., von "Werbehinweisen" bzw. "Informationswerbung" aus, sieht sie im konkreten Fall aber als nicht standes- bzw. gesetzeswidrig und damit als zulässig an.
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