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   OLG Hamburg, 25.02.1999 - 3 U 272/98   

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https://dejure.org/1999,11304
OLG Hamburg, 25.02.1999 - 3 U 272/98 (https://dejure.org/1999,11304)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.1999 - 3 U 272/98 (https://dejure.org/1999,11304)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 3 U 272/98 (https://dejure.org/1999,11304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 25
    Irreführung der Werbung der Bezeichnung "Schoko-Keks" für einen mit Kakao-Creme gefüllten Doppelkeks; Eilbedürftigkeit bei lang verwendeter Werbeangabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 312 O 454/98
  • OLG Hamburg, 25.02.1999 - 3 U 272/98

Papierfundstellen

  • WRP 1999, 683
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Frankfurt, 31.08.2020 - 6 W 85/20

    Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Reinigungsmitteln bei "dual-use"-Produkt

    Dementsprechend spielt es keine Rolle, dass der Wettbewerbsverstoß objektiv schon längere Zeit andauert (OLG Hamburg WRP 1999, 683, 684).
  • OLG Köln, 13.12.2013 - 6 U 100/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung die Haarstruktur verbessernder Eigenschaften

    Auch bei mehrjährigem Vertrieb des beanstandeten Produkts ist daher nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass Wettbewerbern nicht offensichtliche Wettbewerbsverstöße aufgefallen sind (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 25.2. 1999 - 3 U 272/98 - NJWE-WettbR 1999, 264 - Schoko/Prinzenrolle).
  • OLG Hamburg, 16.12.2010 - 3 U 161/09

    Thromboseprophylaxe der EXtraklasse - Arzneimittelwerbung: Wahrung der

    Auch wenn es einem Antragsgegner in der Regel schwerfallen dürfte, der ihm zwecks Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung obliegenden Last zur Darlegung und Glaubhaftmachung einer dringlichkeitsschädlichen Vorkenntnis des Antragstellers zu genügen, weil es sich in aller Regel um interne Vorgänge des Antragstellers handelt, ist für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung regelmäßig über die Darlegung des Beginns der Verletzungshandlung hinaus die Glaubhaftmachung solcher Tatsachen zu verlangen, aus denen sich zumindest hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine dringlichkeitsschädliche Vorkenntnis ergeben (vgl. Senat, MDR 2002, 1026; NJWE-WettbR 1999, 264; Harte/Henning/Retzer, UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 Rz. 311).
  • OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19

    BEFORE-Studie - Wettbewerbsverstoß durch irreführende Gesundheitswerbung:

    Der Senat hat dementsprechend entschieden, dass auch bei mehrjährigem Vertrieb des beanstandeten Produkts daher nicht ohne Weiteres davon auszugehen ist, dass Wettbewerbern nicht offensichtliche Wettbewerbsverstöße aufgefallen seien (Urteil vom 25.2.1999, 3 U 272/98, NJWE-WettbR 1999, 264 - Schoko/Prinzenrolle).
  • LG Hamburg, 27.08.2010 - 310 O 197/10

    GEMA gegen YouTube / Zur Eilbedürftigkeit bei Urheberrechtsverletzungen

    Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der konkreten Verletzung der Rechte an einem bestimmten Werk (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 25.2.1999, Az.: 3 U 272/98, NJWE-WettbR 1999, 264; Fromm/Nordemann, aaO, § 97 Rn 205).
  • LG Berlin, 03.11.2010 - 97 O 149/10

    Curry 36 oder Curry 66 - alles Wurst

    Der positiven Kenntnis steht es gleich, wenn sich der Antragsteller bewusst der Kenntnis verschließt (vgl. Kammergericht, KG-Report 1999, 327; OLG Hamburg, WRP 1999, 683, 684).

    Aus diesem Grunde spielt es grundsätzlich auch keine Rolle, dass der beanstandete Wettbewerbsverstoß objektiv schon seit längerer Zeit andauert (vgl. OLG Hamburg WRP 1999, 683, 684).

  • OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 17/03

    "Sixperts"

    Wenigstens muss der Antragsgegner Umstände vortragen, dass dem Antragsteller nach Lage der Dinge ( z.B. Unternehmensgröße und -bedeutung des Verletzers, Dauer des Wettbewerbsverstoßes, Fachkenntnis des Antragstellers ) der Wettbewerbsverstoß nicht verborgen geblieben sein kann ( OLG Hamburg WRP 99, 683, 684; OLG Oldenburg WRP 96, 461, 464 ), womit sodann die Glaubhaftmachungslast für den Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahme wieder bei dem Verletzten läge.
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2021 - 20 U 73/21

    Ansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters für eine einriemige Sandale

    Auch bei mehrjährigem Vertrieb des beanstandeten Produkts ist daher nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass Wettbewerbern nicht offensichtliche Wettbewerbsverstöße aufgefallen sind (OLG Hamburg, NJWE-WettbR 1999, 264 - Schoko / Prinzenrolle).
  • LG Düsseldorf, 16.04.2021 - 38 O 150/20
    Wie lange der Verstoß vor Beginn der Rechtsverfolgung bereits andauerte, ist grundsätzlich unerheblich, solange nicht der Antragsteller von ihm Kenntnis erlangt oder sich dieser bewusst verschlossen hat oder seine Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 2. Februar 2012 - 4 U 168/11, BeckRS 2012, 9719 [unter B II 2 a und b]; OLG Köln, Urteil vom 26. Februar 2003 - 6 U 201/02, GRUR-RR 2003, 187 [unter II 1]; OLG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 1999 - 3 U 272/98, NJWE-WettbR 1999, 264 [unter I 2 und 3]).
  • LG Düsseldorf, 20.04.2018 - 38 O 16/18
    Wie lange der Verstoß vor Beginn der Rechtsverfolgung bereits andauerte, ist grundsätzlich unerheblich, solange nicht der Antragsteller von ihm Kenntnis erlangt oder sich dieser bewusst verschlossen hat oder seine Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 2. Februar 2012 - 4 U 168/11, BeckRS 2012, 9719 [unter B II 2 a und b]; OLG Köln, Urteil vom 26. Februar 2003 - 6 U 201/02, GRUR-RR 2003, 187 [unter II 1]; OLG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 1999 - 3 U 272/98, NJWE-WettbR 1999, 264 [unter I 2 und 3]).
  • OLG Dresden, 06.07.2004 - 14 U 132/04

    Unterschiedliche Beurteilung der Dringlichkeit eines Verfügungsbegehrens für den

  • LG Frankfurt/Main, 19.09.2012 - 6 O 364/12

    Wettbewerbsrecht: Unterlassungsanspruch eines Herstellers von

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