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   BGH, 19.12.2002 - I ZR 119/00   

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https://dejure.org/2002,713
BGH, 19.12.2002 - I ZR 119/00 (https://dejure.org/2002,713)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2002 - I ZR 119/00 (https://dejure.org/2002,713)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - I ZR 119/00 (https://dejure.org/2002,713)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • webshoprecht.de

    Zur wettbewerbswidrigen Verwertung von in die persönlichen Unterlagen eines Handelsvertreters aufgenommenen Kundendaten (Verwertung von Kundenlisten)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Verwertung von Kundenlisten

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerber auf dem Gebiet des Handels mit Wein, Sekt und Spirituosen - Unzulässige Verwertung einer Kundenliste als Geschäftsgeheimnis eines Unternehmens - Verwertung von Kundenlisten durch Handelsvertreter außerhalb des Unternehmens - Zurechnung des unbefugten ...

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verwendung von Kundenlisten; Während der Tätigkeit als Handelsvertreter bekannt gewordene Kundennamen und -anschriften als Geschäftsgeheimnisse; Voraussetzungen für unzulässige Verwertung einer Kundenliste; Haftung wegen ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Unlautere Verwertung von Kundenlisten

  • Judicialis

    UWG § 17 Abs. 2; ; UWG § 13 Abs. 4

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 17 Abs. 2; UWG § 13 Abs. 4
    Unzulässige Verwertung einer einem Handelsvertreter anvertrauten Kundenliste durch Rekonstruktion anhand persönlicher Unterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 17 Abs. 2 § 13 Abs. 4
    "Verwertung von Kundenlisten"; Begriff des Geschäftsgeheimnisses; Kundenlisten eines Handelsvertreters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 833
  • MDR 2003, 763
  • GRUR 2003, 453
  • VersR 2003, 1414
  • BB 2003, 760
  • WRP 2003, 642
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97

    Unlautere Verwertung von Kundenanschriften

    Auszug aus BGH, 19.12.2002 - I ZR 119/00
    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urt. v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, GRUR 1999, 934 = WRP 1999, 912).
  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88

    Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers

    Auszug aus BGH, 19.12.2002 - I ZR 119/00
    Der Betriebsinhaber, dem die Wettbewerbshandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten zugute kommen, soll sich bei einer wettbewerbsrechtlichen Haftung nicht hinter den von ihm abhängigen Dritten verstecken können (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1990 - I ZR 228/88, GRUR 1990, 1039, 1040 = WRP 1991, 79 - Anzeigenauftrag, m.w.N.; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 13 Rdn. 38).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Dem Inhaber des Unternehmens oder Betriebs werden Zuwiderhandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten zugerechnet, weil die arbeitsteilige Organisation seines Unternehmens oder Betriebs die Verantwortung für die Handlungen seiner Angestellten oder Beauftragten, die ihm zugute kommen, nicht beseitigen soll (BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453, 454 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten, m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 126/03

    Kundendatenprogramm

    b) Ein ausgeschiedener Mitarbeiter, der ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers schriftlichen Unterlagen entnimmt, die er während des früheren Dienstverhältnisses zusammengestellt und im Rahmen seiner früheren Tätigkeit befugtermaßen bei seinen privaten Unterlagen - etwa in einem privaten Adressbuch oder auf einem privaten PC - aufbewahrt hat, verschafft sich damit dieses Geschäftsgeheimnis unbefugt i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG (im Anschluss an BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten).

    Die Berechtigung, erworbene Kenntnisse nach Beendigung des Dienstverhältnisses auch zum Nachteil des früheren Dienstherrn einzusetzen, bezieht sich dagegen nicht auf Informationen, die dem ausgeschiedenen Mitarbeiter nur deswegen noch bekannt sind, weil er auf schriftliche Unterlagen zurückgreifen kann, die er während der Beschäftigungszeit angefertigt hat (BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453, 454 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten).

    bb) Liegen dem ausgeschiedenen Mitarbeiter derartige schriftliche Unterlagen - beispielsweise in Form privater Aufzeichnungen oder in Form einer auf dem privaten Notebook abgespeicherten Datei - vor und entnimmt er ihnen ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers, verschafft er sich damit dieses Geschäftsgeheimnis unbefugt i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG (BGH GRUR 2003, 453, 454 - Verwertung von Kundenlisten; Harte-Bavendamm in Harte/Henning, UWG, § 17 Rdn. 32 f.; vgl. ferner ders. in Gloy/Loschelder, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 48 Rdn. 49 ff.; Fezer/Rengier, UWG, § 17 Rdn. 70 ff.).

    Da es für diesen Umstand keine andere Erklärung gibt, hätte das Berufungsgericht von der nahe liegenden Möglichkeit ausgehen müssen, dass die Kundenliste der Klägerin im Besitz einer der Geschäftsführer der Beklagten ist und als Quelle für die Daten der angeschriebenen Kunden gedient hat (vgl. BGH GRUR 2003, 453, 454 - Verwertung von Kundenlisten).

  • LAG Düsseldorf, 03.06.2020 - 12 SaGa 4/20

    Unterlassungsanspruch, Verwendung von Geschäftsgeheimnissen zum Zwecke des

    aa)Die bisherige Rechtsprechung zum UWG ist davon ausgegangen, dass Kundennamen und -anschriften, die einem Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit für die Klägerin bekannt geworden sind, Geschäftsgeheimnisse i.S. von § 17 Abs. 2 UWG darstellen (BGH 19.12.2002 - I ZR 119/00, juris Rn. 21).

    Eine unzulässige Verwertung der Kundenliste als Geschäftsgeheimnis eines Unternehmens ist auch dann gegeben, wenn die Namen der Kunden im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit in die persönlichen Unterlagen des Arbeitnehmers gelangt sind und von diesem bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit außerhalb des Unternehmens verwertet werden (BGH 19.12.2002 a.a.O. Rn. 26; BGH 27.04.2006 - I ZR 126/03, juris Rn. 13).

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06

    Versicherungsuntervertreter

    Die Berechtigung, erworbene Kenntnisse nach Beendigung des Dienstverhältnisses auch zum Nachteil des früheren Dienstherrn einzusetzen, bezieht sich dagegen nicht auf Informationen, die dem ausgeschiedenen Mitarbeiter nur deswegen noch bekannt sind, weil er auf schriftliche Unterlagen zurückgreifen kann, die er während der Beschäftigungszeit angefertigt hat (BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453, 454 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten).
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 118/16

    Hinreichende Bestimmtheit eines auf Unterlassung des Herstellens, Anbietens und

    Die Berechtigung, erworbene Kenntnisse nach Beendigung des Dienstverhältnisses auch zum Nachteil des früheren Dienstherrn einzusetzen, bezieht sich dagegen nicht auf Informationen, die dem ausgeschiedenen Mitarbeiter nur deswegen noch bekannt sind, weil er auf schriftliche Unterlagen zurückgreifen kann, die er während der Beschäftigungszeit angefertigt hat (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453, 454 [juris Rn. 26] = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten; BGH, GRUR 2006, 1044 Rn. 13 - Kundendatenprogramm; GRUR 2009, 603 Rn. 15 - Versicherungsuntervertreter).
  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06

    Verwertung von Kundendaten nach Ende des Vertreterverhältnisses?

    Die Berechtigung, erworbene Kenntnisse nach Beendigung des Dienstverhältnisses auch zum Nachteil des früheren Dienstherrn einzusetzen, bezieht sich dagegen nicht auf Informationen, die dem ausgeschiedenen Mitarbeiter nur deswegen noch bekannt sind, weil er auf schriftliche Unterlagen zurückgreifen kann, die er während der Beschäftigungszeit angefertigt hat (BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453, 454 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Der Unternehmensinhaber, dem die Wettbewerbshandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten zugute kommen, soll sich bei einer wettbewerbsrechtlichen Haftung nicht hinter den von ihm abhängigen Dritten verstecken können (BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453, 454 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten).
  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 34/05

    Schuldnachfolge

    Der Unternehmensinhaber, dem die Wettbewerbshandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten zugute kommen, soll sich bei einer wettbewerbsrechtlichen Haftung nicht hinter den von ihm abhängigen Dritten verstecken können (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453, 454 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten, m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 92/04

    Gefälligkeit

    Der Unternehmensinhaber, dem die Wettbewerbshandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten zugute kommen, soll sich bei einer wettbewerbsrechtlichen Haftung nicht hinter den von ihm abhängigen Dritten verstecken können (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453, 454 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten, m.w.N.).
  • OLG Rostock, 03.12.2014 - 1 U 11/14

    - Mecklenburgische 1 -, Abgrenzung Vorbereitungshandlung / Wettbewerbsverstoß,

    Die Berechtigung des AN, erworbene Kenntnisse nach Beendigung des Dienstverhältnisses zum AG auch zum Nachteil des früheren Dienstherrn einzusetzen, bezieht sich nicht auf Informationen, die dem ausgeschiedenen AN nur deswegen noch bekannt sind, weil er auf schriftliche Unterlagen zurückgreifen kann, die er während der Beschäftigungszeit angefertigt hat (unter Bezugnahme auf BGH, 19.12.2002 - I ZR 119/00 - LS 1, LS 5 m.w.N. , GRUR 03, 453, 454 = WRP 03, 642 - Verwertung von Kundenlisten -).

    Darlegungs- und beweisbelastet für den von ihm erhobenen Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verstoßes des Verfügungsbeklagten gegen § 17 Abs. 2 UWG ist nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen der Verfügungskläger (unter Bezugnahme auf BGH, 19.12.2002 - I ZR 119/00 - NJW-RR 03, 453 = Juris Tz. 22).

    Kundennamen und -anschriften, die dem HV während seiner Tätigkeit für das VU bekannt geworden sind, stellen Geschäftsgeheimnisse i.S. von § 17 Abs. 2 UWG dar (im Anschluss an BGH, 19.12.2002 - I ZR 119/00 - LS 3 = NJW-RR 03, 833 = Juris Tz. 22) .

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn der HV sich darauf beruft, ihm sei es nach seinem Ausscheiden bei dem U möglich gewesen, 200 bis 220 Kunden, an die der HV Einladungsbriefe gesandt hat unter Zuhilfenahme des Telefonbuches zu rekonstruieren, wobei er die Telefonnummern entweder im Kopf gehabt oder Unterlagen entnommen hat, die der HV sich während seiner Tätigkeit für den U gefertigt hat, um sie unterwegs bei Kundenbesuchen zur Verfügung zu haben (unter Bezugnahme auf BGH, 19.12.2002 - I ZR 119/00 - LS 5 m.w.N., NJW-RR 03, 833 = Juris Tz. 22-27) .

    Ist davon auszugehen, dass die für Einladungsschreiben verwendeten Adressen von dem HV stammen, und gibt es für die Tatsache, dass der HV das Adressenmaterial bei der Versendung der Einladungsbriefe verwenden konnte, keine andere nachvollziehbare Erklärung, als die, dass er die Namen zuvor aus der Kundenkartei des U in seine von ihm selbst gefertigten Aufzeichnungen übertragen hat, so darf der Tatrichter nicht annehmen, der U habe den ihm obliegenden Beweis für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 UWG in der Person des HV nicht erbracht (unter Bezugnahme auf BGH, 19.12.2002 - I ZR 119/00 - NJW-RR 03, 833 = Juris Tz. 22-27) .

  • ArbG Hamburg, 24.01.2013 - 29 Ga 2/13

    Einstweilige Verfügung - Kundendaten in XING-Profil des Arbeitnehmers -

  • OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U (Hs) 59/03

    Zurechnung des wettbewerbswidrigen Verhaltens eines Handelsvertreters zu dem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 139/16

    Herausgabe- und Unterlassungsansprüche von Geschäftsunterlagen - Beweislast -

  • OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U Hs 59/03

    Vertragswidrige Verwertung von Kundenlisten nach Beendigung des

  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 6 U 34/06

    Wettbewerbsverstoß: Mitbewerberbehinderung durch das Abwerben von dessen

  • KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11

    Verwendung von Kundendaten bei einem Subunternehmervertrag eines Maklers nach

  • LG Köln, 21.01.2010 - 31 O 678/09

    Weitergabe von Daten als Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse i.R.v.

  • OLG Stuttgart, 10.05.2012 - 2 U 135/11

    Abstraktes AGB-Kontrollverfahren: Unterlassungsanspruch und Wiederholungsgefahr

  • KG, 06.04.2020 - 10 U 96/17

    Kooperationsvertrag über die Vermittlung von Schülern an Privatschulen:

  • ArbG Düsseldorf, 23.01.2020 - 12 Ga 5/20
  • OLG München, 25.10.2012 - 23 U 2047/12

    Rechtliches Gehör im Rechtsstreit zwischen einem gekündigten

  • OLG Schleswig, 13.07.2010 - 6 U 26/10

    Zulässigkeit des Angebots der Produkte dritter Versicherungsunternehmen durch

  • LG Köln, 21.01.2010 - 31 O 675/09

    Kundendaten eines Unternehmens sind Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse

  • OLG Köln, 25.08.2006 - 6 U 62/06

    Grenzen der zulässigen Kundenabwerbung durch einen Handelsvertreter nach dem

  • LG Münster, 21.11.2014 - 23 O 107/14

    Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers wegen Wettbewerbsverstößen eines

  • LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HKO 4539/03

    Anscheinsbeweis, Formularvertrag, formularmäßiger HVV, Untersagung jeglicher

  • LG Berlin, 24.02.2015 - 91 O 135/14

    Mauerentfeuchtungsgeräte - Wettbewerbsverstoß: Zuwiderhandlungen des Beauftragten

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