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   OLG Braunschweig, 05.12.2006 - 2 W 23/06   

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https://dejure.org/2006,1159
OLG Braunschweig, 05.12.2006 - 2 W 23/06 (https://dejure.org/2006,1159)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.12.2006 - 2 W 23/06 (https://dejure.org/2006,1159)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 2 W 23/06 (https://dejure.org/2006,1159)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Die Verwendung eines kennzeichenrechtlich geschützten Zeichens als Keyword im Rahmen einer kontext-sensitiven Adwords-Kampagne stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung dieses Zeichens im Sinne des Markenrechts dar.

  • markenmagazin:recht

    § 5 MarkenG; § 14 MarkenG; § 15 MarkenG
    Google Adwords - Impuls

  • openjur.de

    Markenrechtsverletzung: Verwendung der Marke eines Dritten als Keyword bei der Aufgabe einer kontext-sensitiv erscheinenden Anzeige bei Google

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 MarkenG; § 14 MarkenG; § 15 MarkenG
    Verwendung der Marke eines Dritten als Keyword bei der Aufgabe einer kontext-sensitiv erscheinenden Anzeige bei der Suchmaschine "Google" als Markenrechtsverletzung; Untersagung der Verwendung der Bezeichnung "Impuls" für Versicherungsdienstleistungen im geschäftlichen ...

  • Telemedicus

    Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung - Impuls

  • Telemedicus

    Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung - Impuls

  • webshoprecht.de

    Die Benutzung eines Markenzeichens als Adword ist eine Markenrechtsverletzung

  • aufrecht.de

    Markenverletzung durch Google AdWords

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung der Marke eines Dritten als Keyword bei der Aufgabe einer kontext-sensitiv erscheinenden Anzeige bei der Suchmaschine "Google" als Markenrechtsverletzung; Untersagung der Verwendung der Bezeichnung "Impuls" für Versicherungsdienstleistungen im geschäftlichen ...

  • online-und-recht.de

    Haftung für Google AdWords

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung für Google AdWords

  • info-it-recht.de

    Zur Frage Markenverletzung durch Google AdWords

  • Judicialis

    MarkenG § 5; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5; MarkenG § 14; MarkenG § 15
    Verwendung der Marke eines Dritten als Keyword bei der Aufgabe einer kontext-sensitiv erscheinenden Anzeige bei Google (Adword) als markenmäßige Benutzung dieser Marke

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fremde Marke als Keyword

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Telemedicus (Leitsatz)

    Metatags

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Benutzung eines Markenzeichens als Adword ist eine Markenrechtsverletzung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Google AdWords sind wie Meta-Tags zu behandeln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Google AdWords sind Markenverletzung

  • beck.de (Leitsatz)

    Markenverletzung durch Google-AdWords

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Google AdWords sind Markenverletzung

  • 123recht.net (Zusammenfassung und Kurzanmerkung, 4.1.2007)

    AdWords gleich MetaTags

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Zusammenfassung und Kurzanmerkung, 4.1.2007)

    AdWords gleich MetaTags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 110
  • K&R 2007, 166
  • K&R 2007, 240
  • K&R 2007, 243
  • K&R 2007, 244
  • afp 2007, 295
  • WRP 2007, 435
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.12.2006 - 2 W 23/06
    Für Adwords gilt insofern das gleiche wie für Metatags (dazu vgl.: BGH Urteil vom 18.5.2006 I ZR 183/03 "Impuls" WRP 2006, 1513).

    Daneben können die Antragsstellerinnen für den Firmenbestandteil "Impuls" einen eigenständigen, neben den Schutz der vollständigen Firma tretenden Kennzeichenschutz in Anspruch nehmen, denn es handelt sich insofern um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma, der seiner Art nach und im Vergleich zu den übrigen, rein beschreibenden Firmenbestandteilen geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden (vgl. BGH Urteil vom 18.5.2006 I ZR 183/03 "Impuls", in dem eine der Antragstellerinnen als Klägerin beteiligt war).

    Wie der BGH zu Metatags ausgeführt hat (vgl. BGH Urteil vom 18.5.2006 I ZR 183/03 "Impuls"), ist dabei nicht entscheidend, dass das Suchwort für den Nutzer auf der entsprechenden Internetseite nicht sichtbar wird.

    Hier wies die Anzeige der Antragsgegner auf der Trefferliste bei Aufruf von "Impuls" auf dieselbe Branche hin, indem unter der Domain "www.kv-guenstig.de" ebenfalls Preisvergleiche für Krankenversicherungen angeboten werden (ebenso für Metatags mit dem Zeichen der Antragsstellerinnen "Impuls": BGH Urteil vom 18.5.2006 I ZR 183/03 "Impuls").

    Es liegt auf Seiten der Antragsgegner auch keine privilegierte Nutzung gemäß § 23 MarkenG vor (dazu für Metatags vgl. BGH Urteil vom 18.5.2006 I ZR 183/03 "Impuls").

  • OLG Dresden, 30.08.2005 - 14 U 498/05

    Keine Markenrechtsverletzung durch Google Ad-Words bei Wort-/Bildmarke

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.12.2006 - 2 W 23/06
    Die Verwendung des Begriffs "Impuls" als Adword durch die Antragsgegner stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markenrechts dar, nämlich eine Benutzung zur Unterscheidung der in Frage stehenden Waren bzw. Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen (anderer Ansicht: LG Hamburg MMR 2005, 629f und NJOZ 2006, 1742f, das jeweils zwischen Adwords und Metatags differenziert; Hüsch MMR 2006, 357ff und Schaefer MMR 2005, 807ff jeweils m.w.N., die beide für eine Gleichbehandlung von Metatags und Adwords eintreten; OLG Dresden MMR 2006, 326f zu einem eher beschreibenden Keyword "Plakat 24-Stunden Lieferung" bei Marke "Plakat 24"; LG Leipzig hat seine Rechtsprechung zu Adwords inzwischen geändert: vgl. Urteil vom 16.11.2006 03HK O 2566/006).

    Dabei ist bei Adwords wie für Metatags von einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalls auszugehen, die dabei anzusetzen hat, welche Vorstellungen der Verbraucher bei Eingabe des konkreten Zeichens und der ihm sodann gezeigten Trefferliste hat (vgl. zu Metatags insofern: OLG Braunschweig Urteil vom 9.3.2006 2 U 29/05; OLG Hamburg MMR 2005, 186 ff m.w.N.; zu Adwords mit eher beschreibenden Keywords vgl. OLG Dresden MMR 2006, 326f "Plakat 24-Stunden Lieferung" bei Marke "Plakat 24").

  • LG Hamburg, 30.03.2004 - 312 O 910/03

    Markenrecht; Benutzumg als Schlüsselwort zur Werbung im Internet

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.12.2006 - 2 W 23/06
    Die Verwendung des Begriffs "Impuls" als Adword durch die Antragsgegner stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markenrechts dar, nämlich eine Benutzung zur Unterscheidung der in Frage stehenden Waren bzw. Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen (anderer Ansicht: LG Hamburg MMR 2005, 629f und NJOZ 2006, 1742f, das jeweils zwischen Adwords und Metatags differenziert; Hüsch MMR 2006, 357ff und Schaefer MMR 2005, 807ff jeweils m.w.N., die beide für eine Gleichbehandlung von Metatags und Adwords eintreten; OLG Dresden MMR 2006, 326f zu einem eher beschreibenden Keyword "Plakat 24-Stunden Lieferung" bei Marke "Plakat 24"; LG Leipzig hat seine Rechtsprechung zu Adwords inzwischen geändert: vgl. Urteil vom 16.11.2006 03HK O 2566/006).

    Entgegen der Ansicht der Antragsgegner (ebenso: LG Hamburg MMR 2005, 629f; LG Hamburg NJOZ 2006, 1742f) ergibt sich auch nicht daraus etwas anderes, dass die Anzeige der Antragsgegner als solche gekennzeichnet und optisch außerhalb der eigentlichen Trefferliste angezeigt wurde, während bei der Verwendung von Metatags die entsprechenden Trefferhinweise in der eigentlichen Trefferliste erscheinen.

  • LG Hamburg, 21.12.2004 - 312 O 950/04

    Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword bei Google AdWords stellt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.12.2006 - 2 W 23/06
    Die Verwendung des Begriffs "Impuls" als Adword durch die Antragsgegner stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markenrechts dar, nämlich eine Benutzung zur Unterscheidung der in Frage stehenden Waren bzw. Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen (anderer Ansicht: LG Hamburg MMR 2005, 629f und NJOZ 2006, 1742f, das jeweils zwischen Adwords und Metatags differenziert; Hüsch MMR 2006, 357ff und Schaefer MMR 2005, 807ff jeweils m.w.N., die beide für eine Gleichbehandlung von Metatags und Adwords eintreten; OLG Dresden MMR 2006, 326f zu einem eher beschreibenden Keyword "Plakat 24-Stunden Lieferung" bei Marke "Plakat 24"; LG Leipzig hat seine Rechtsprechung zu Adwords inzwischen geändert: vgl. Urteil vom 16.11.2006 03HK O 2566/006).

    Entgegen der Ansicht der Antragsgegner (ebenso: LG Hamburg MMR 2005, 629f; LG Hamburg NJOZ 2006, 1742f) ergibt sich auch nicht daraus etwas anderes, dass die Anzeige der Antragsgegner als solche gekennzeichnet und optisch außerhalb der eigentlichen Trefferliste angezeigt wurde, während bei der Verwendung von Metatags die entsprechenden Trefferhinweise in der eigentlichen Trefferliste erscheinen.

  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 34/02

    Zur Markenrechtsverletzung durch Verwendung einer fremden Wortmarke als Meta-Tag

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.12.2006 - 2 W 23/06
    Dabei ist bei Adwords wie für Metatags von einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalls auszugehen, die dabei anzusetzen hat, welche Vorstellungen der Verbraucher bei Eingabe des konkreten Zeichens und der ihm sodann gezeigten Trefferliste hat (vgl. zu Metatags insofern: OLG Braunschweig Urteil vom 9.3.2006 2 U 29/05; OLG Hamburg MMR 2005, 186 ff m.w.N.; zu Adwords mit eher beschreibenden Keywords vgl. OLG Dresden MMR 2006, 326f "Plakat 24-Stunden Lieferung" bei Marke "Plakat 24").
  • LG Braunschweig, 28.12.2005 - 9 O 2852/05

    Verletzung der Zeichenrechte des Inhabers durch auf individuellen Kennzeichnungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.12.2006 - 2 W 23/06
    In dem angefochtenen Beschluss vom 28.12.2005 (veröffentlicht u.a. in MMR 2006, 178) hat das Landgericht Braunschweig den Antragsgegnern gemäß § 91 a ZPO die Kosten des Verfahrens auferlegt.
  • BSG - B 2 U 29/05 R (anhängig)
    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.12.2006 - 2 W 23/06
    Dabei ist bei Adwords wie für Metatags von einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalls auszugehen, die dabei anzusetzen hat, welche Vorstellungen der Verbraucher bei Eingabe des konkreten Zeichens und der ihm sodann gezeigten Trefferliste hat (vgl. zu Metatags insofern: OLG Braunschweig Urteil vom 9.3.2006 2 U 29/05; OLG Hamburg MMR 2005, 186 ff m.w.N.; zu Adwords mit eher beschreibenden Keywords vgl. OLG Dresden MMR 2006, 326f "Plakat 24-Stunden Lieferung" bei Marke "Plakat 24").
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auf die in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene Frage, ob bei der Verwendung eines (nicht beschreibenden) mit einem geschützten Zeichen identischen oder ähnlichen Begriffs als Schlüsselwort (Keyword) ein markenmäßiger Gebrauch vorliegt (vgl. dazu OLG Frankfurt WRP 2008, 830, 831; OLG Köln MarkenR 2008, 117 f.; KG MD 2008, 1304; Ullmann, GRUR 2007, 633, 638 einerseits; OLG Braunschweig WRP 2007, 435, 436; OLG Dresden K&R; 2007, 269, 270; OLG München MMR 2008, 334, 335; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, § 14 MarkenG Rdn. 126 andererseits), kommt es daher schon aus diesem Grunde nicht an.
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - 20 U 79/06

    Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Anders als das Oberlandesgericht Braunschweig in seinem Beschluss vom 5. Dezember 2006 - 2 W 23/06 - ist der entscheidende Senat nicht der Auffassung, dass durch diese Art der Verwendung eines fremden Kennzeichens eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 Abs. 2 MarkenG begründet wird.
  • OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07

    Markenverletzung durch AdWords - bananabay

    Der 14. Senat des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 09.01.2007 - Aktenzeichen: 14 U 1958/06 - ) vertritt zwischenzeitlich unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des hier erkennenden 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschluss vom 05.12.2006 - 2 W 23/06 - = WRP 2007, 435) ebenfalls die Auffassung, dass die Verwendung einer Marke als Adword eine kennzeichenmäßige Nutzung darstellt.
  • OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07

    Unberechtigte Gleichnamigkeit von Domainnamen

    Entscheidend ist allein, dass der Verletzer durch die Verwendung des fremden Kennzeichens als Keyword den Benutzer zu seiner eigenen Werbeanzeige und über diese mittels eines entsprechenden Links zu seiner Homepage führt, auf der er sein werbendes Unternehmen und sein Produktangebot darstellt (ebenso: OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71 - 73 [Juris Tz. 18 -20] sowie MMR 2007, 110 - 111 [Juris Tz. 10]; OLG Dresden K&R 2007, 269 - 271 [Juris Tz. 15]; offen gelassen von: OLG Düsseldorf MMR 2007, 247 [Juris Tz. 20]).

    Denn der Verkehr entnimmt dieser hervorgehobenen Platzierung der Werbeanzeige nur, dass derjenige, der hinter der Anzeige steht, für das Erscheinen an dieser hervorgehobenen Stelle bezahlt hat (ebenso: OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71 - 73 [Juris Tz. 23] sowie MMR 2007, 110 - 111 [Juris Tz. 12]; a. A.: OLG Düsseldorf MMR 2007, 247 - 249 [Juris Tz. 21]).

  • OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 2 U 23/07

    Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Entscheidend ist allein, dass der Verletzer durch die Verwendung des fremden Kennzeichens als Keyword den Benutzer zu seiner eigenen Werbeanzeige und über diese mittels eines entsprechenden Links zu seiner Homepage führt, auf der er sein werbendes Unternehmen und sein Produktangebot darstellt (ebenso: OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71 - 73 [Juris Tz. 18 -20] sowie MMR 2007, 110 - 111 [Juris Tz. 10]; OLG Dresden K&R 2007, 269 - 271 [Juris Tz. 15]; offen gelassen von: OLG Düsseldorf MMR 2007, 247 [Juris Tz. 20]).

    Denn der Verkehr entnimmt dieser hervorgehobenen Platzierung der Werbeanzeige nur, dass derjenige, der hinter der Anzeige steht, für das Erscheinen an dieser hervorgehobenen Stelle bezahlt hat (ebenso: OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71 - 73 [Juris Tz. 23] sowie MMR 2007, 110 - 111 [Juris Tz. 12]; a. A.: OLG Düsseldorf MMR 2007, 247 - 249 [Juris Tz. 21]).

  • OLG Frankfurt, 26.02.2008 - 6 W 17/08

    Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Gleichwohl haben sich die Oberlandesgerichte Braunschweig (Beschl. v. 05.12.2006 - 5 W 23/06 - WRP 2007, 435 ff; Beschl. v. 11.12.2006 - 2 W 177/06 - GRUR-RR 2007, 71 ff), Dresden (Urt. v. 09.01.2007 - 14 U 1958/06 - K&R 2007, 269 ff) und Stuttgart (Urt. v. 09.08.2007 - 2 U 23/07 - WRP 2007, 1265 ff) dafür ausgesprochen, die Benutzung des Kennzeichens als Metatag und AdWord gleich zu behandeln.
  • OLG Dresden, 09.01.2007 - 14 U 1958/06

    Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung

    Die Verwendung einer Marke/eines Unternehmenskennzeichens als Adword stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markenrechts dar, nämlich eine Benutzung zur Unterscheidung der in Frage stehenden Waren bzw. Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.12.2006 - 2 W 23/06).

    Ist das Wortzeichen als Marke oder als Geschäftsbezeichnung einem anderen Inhaber zugeordnet, macht sich der Buchende die von dem Markeninhaber/Unternehmen aufgebaute Kraft der Marke zu nutze und benutzt die für die Marken spezifische Lotsenfunktion, die darin besteht, in einem großen Angebot gezielt zu den eigenen Waren bzw. Dienstleistungen hinzulenken (OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.12.2006 - 2 W 23/06, wtrp).

    Zudem ist bei Adwords wie bei Metatags von einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalls auszugehen, die dabei anzusetzen hat, welche Vorstellungen der Verbraucher bei Eingabe des konkreten Zeichens und der ihm sodann gezeigten Trefferliste hat (OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.12.2006 - 2 W 23/06).

  • KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07

    Wettbewerbs- und Markenrecht: Unterlassung einer Werbeeinblendung bei Eingabe

    Erscheint bei der Eingabe eines Kennzeichens als Suchbegriff in "Suchmaschinen" durch Verbraucher räumlich getrennt von der Auflistung in der Trefferliste eine Werbeeinblendung Dritter (gemäß deren Vereinbarungen mit dem Suchmaschinenbetreiber zur Schaltung von Werbeeinblendungen bei bestimmten "Schlüsselworten"), so liegt darin in der Regel kein kennzeichenmäßiger Gebrauch des Kennzeichens durch den Werbetreibenden (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2004, 5 W 401/03, Umdruck Seite 4: Unternehmenskennzeichen als Schlüsselwort; OLG Köln, MMR 2008, 50, juris Rdnrn. 7 ff.: Marke als Schlüsselwort; OLG Frankfurt, WRP 2008, 830, juris Rdnrn. 7 ff.: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke als Schlüsselwort; offen: OLG Düsseldorf WRP 2007, 440, juris Rdnr. 20: Unternehmenskennzeichen als Schlüsselwort; OLG Köln, K & R 2006, 240, juris Rdnr. 9: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; a.A.: OLG Braunschweig, WRP 2007, 435, juris Rdnr. 9: Marke als Schlüsselwort; GRUR-RR 2007, 71, 72: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; OLG Dresden, CR 2007, 738, juris Rdnr. 15: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; OLG Stuttgart, WRP 2007, 1265, juris Rdnr. 22 ff.: Marke als Schlüsselwort; vgl. auch OLG München, MMR 2008, 334 und 541).

    Dass eine kennzeichenmäßige Benutzung dennoch vorliegen soll, weil sich der Werbende eine vom Kennzeicheninhaber aufgebaute Kraft des Kennzeichens zu Nutze mache und er gerade die für die Kennzeichen spezifische Lotsenfunktion benutze, die darin bestünde, dass in einem großen Angebot gezielt zu den eigenen Waren bzw. Dienstleistungen bzw. zu den eigenen Unternehmen hingelenkt werde (so OLG Braunschweig, WRP 2007, 435, juris Rdnr. 10; GRUR-RR 2007, 71, 72; OLG Dresden, a.a.O., juris Rdnr. 15; OLG Stuttgart, a.a.O., juris Rdnr. 25), kann weder in dieser Allgemeinheit noch für den Regelfall überzeugen.

  • OLG München, 06.12.2007 - 29 U 4013/07

    Haftung für weitgehend passende Keywords

    Maßgeblich dafür, dass im Streitfall eine kennzeichenmäßige Verwendung vorliegt, ist vor allem auch der Umstand, dass sich die Beklagte durch die Wahl eines zu "I ..." "weitgehend passenden Keywords" eine für Kennzeichen spezifische Lotsenfunktion zunutze machte, die darin besteht, in einem großen Angebot zutreffend gezielt zu den eigenen Waren bzw. Dienstleistungen hinzuweisen (BGHZ 168, 28 Tz. 17 - I ...; BGH, Urteil vom 08.02.2007, I ZR 77/04, = GRUR 2007, 784 Tz. 18 - Aidol, jeweils zu "Metatag"; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.12.2006 - 2 W 23/06 = MMR 2007, 110, 111; ferner OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.12.2006 - 2 W 177/06 = GRUR-RR 2007, 71, 72; OLG Braunschweig, Urteil vom 12.07.2007 - 2 U 24/07, in juris dokumentiert, dort Rn. 42 ff.; OLG Dresden, Urteil vom 09.01.2007 - 14 U 1958/06 = K + R 2007, 269, in juris dokumentiert, dort Rn. 15; OLG Stuttgart, Urteil vom 09.08.2007 - 2 U 23/07, in juris dokumentiert, dort Rn. 22 ff.; jeweils zu Adword-Anzeigen).
  • KG, 26.09.2008 - 5 U 186/07

    Kennzeichenverletzung: Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine

    Erscheint bei der Eingabe eines Kennzeichens als Suchbegriff in "Suchmaschinen" durch Verbraucher räumlich getrennt von der Auflistung in der Trefferliste eine Werbeeinblendung Dritter (gemäß deren Vereinbarungen mit dem Suchmaschinenbetreiber zur Schaltung von Werbeeinblendungen bei bestimmten "Schlüsselworten"), so liegt darin in der Regel kein kennzeichenmäßiger Gebrauch des Kennzeichens durch den Werbetreibenden (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2004, 5 W 401/03, Umdruck Seite 4: Unternehmenskennzeichen als Schlüsselwort; OLG Köln, MMR 2008, 50, juris Rdnrn. 7 ff.: Marke als Schlüsselwort; OLG Frankfurt, WRP 2008, 830, juris Rdnrn. 7 ff.: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke als Schlüsselwort; offen: OLG Düsseldorf WRP 2007, 440, juris Rdnr. 20: Unternehmenskennzeichen als Schlüsselwort; OLG Köln, K & R 2006, 240, juris Rdnr. 9: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; a.A.: OLG Braunschweig, WRP 2007, 435, juris Rdnr. 9: Marke als Schlüsselwort; GRUR-RR 2007, 71, 72: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; OLG Dresden, CR 2007, 738, juris Rdnr. 15: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; OLG Stuttgart, WRP 2007, 1265, juris Rdnr. 22 ff.: Marke als Schlüsselwort; vgl. auch OLG München, MMR 2008, 334 und 541).

    Dass eine kennzeichenmäßige Benutzung dennoch vorliegen soll, weil sich der Werbende eine vom Kennzeicheninhaber aufgebaute Kraft des Kennzeichens zu Nutze mache und er gerade die für die Kennzeichen spezifische Lotsenfunktion benutze, die darin bestünde, dass in einem großen Angebot gezielt zu den eigenen Waren bzw. Dienstleistungen bzw. zu den eigenen Unternehmen hingelenkt werde (so OLG Braunschweig, WRP 2007, 435, juris Rdnr. 10; GRUR-RR 2007, 71, 72; OLG Dresden, a.a.O., juris Rdnr. 15; OLG Stuttgart, a.a.O., juris Rdnr. 25), kann weder in dieser Allgemeinheit noch für den Regelfall überzeugen.

  • LG Braunschweig, 07.03.2007 - 9 O 2382/06

    Unterlassung der Benutzung des Wortes "bananabay" zu Werbezwecken als Adword im

  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2008 - 11 O 16/08

    Markenrechtsverletzung durch Keyword-Advertising in einer Internet-Suchmaschine

  • LG Braunschweig, 14.03.2007 - 9 O 2232/06

    AdWords - Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Kennzeichen

  • LG Braunschweig, 04.02.2008 - 9 O 296/08
  • LG Braunschweig, 11.02.2010 - 9 O 3169/09
  • LG Braunschweig, 04.02.2008 - 9 O 294/08
  • LG Braunschweig, 11.02.2010 - 9 O 3168/09
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