Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.06.2013

Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11   

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https://dejure.org/2014,9478
BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11 (https://dejure.org/2014,9478)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2014 - I ZB 42/11 (https://dejure.org/2014,9478)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2014 - I ZB 42/11 (https://dejure.org/2014,9478)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    ZPO § 890 Abs. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Reichweite des Unterlassungsgebots - Das (für die Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung maßgebliche) rechtlich Charakteristische der konkreten Verletzungsform, ist auf die Schutzrechte beschränkt, die Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren gewesen sind.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Reichweite des Unterlassungsgebots

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Reichweite des Unterlassungsgebots

    § 890 Abs 1 ZPO
    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein urheberrechtliches Unterlassungsgebot: Veröffentlichung von Fotografien von Speisen im Rahmen einer Rezeptsammlung im Internet - Reichweite des Unterlassungsgebots

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unterlassungsanordnung bezüglich bestimmter Fotografien bezieht sich nicht auf andere Lichtbilder des gleichen Urhebers

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgeld wegen Verletzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsgebots bei Sichbeziehen des Unterlassungsgebots auf andere Schutzrechte; Zulässigkeit der Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel auf Schutzrechte bei Nichtbehandlung dieser im vorhergenden ...

  • kanzlei.biz

    Reichweite des Unterlassungsgebots

  • debier datenbank

    Reichweite des Unterlassungsgebots

    § 890 Abs. 1 ZPO

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein urheberrechtliches Unterlassungsgebot: Veröffentlichung von Fotografien von Speisen im Rahmen einer Rezeptsammlung im Internet - Reichweite des Unterlassungsgebots

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890 Abs. 1
    Ordnungsgeld wegen Verletzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsgebots bei Sichbeziehen des Unterlassungsgebots auf andere Schutzrechte; Zulässigkeit der Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel auf Schutzrechte bei Nichtbehandlung dieser im vorhergenden ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reichweite des Unterlassungsgebots

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Reichweite des Unterlassungsgebots beim Bilderklau im Internet

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite eines Unterlassungsanspruchs bei kerngleichen Verstößen in der Vollstreckung - beschränkt auf streitgegenständliche Schutzrechte

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Reichweite des Unterlassungsanspruchs bei Bildrechteverletzungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Reichweite des Unterlassungsgebots

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Reichweite des Unterlassungsanspruchs in Sachen »marions-kochbuch«

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reichweite eines Unterlassungsgebots

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verletzung bestimmten Schutzrechts kann Verhängung eines Ordnungsmittels für kerngleiche Verletzungen anderer Schutzrechte rechtfertigen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verletzung bestimmten Schutzrechts kann Verhängung eines Ordnungsmittels für kerngleiche Verletzungen anderer Schutzrechte rechtfertigen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Reichweite des Unterlassungsgebots

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Chefkoch.de / marions-kochbuch.de: Kein Verstoß gegen gerichtliches Unterlassungsverbot

  • nachtwey-ip.eu (Kurzinformation)

    Reichweite des Unterlassungsgebots

  • rechtambild.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Reichweite des Unterlassungsgebots

Besprechungen u.ä. (2)

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Marions Kochbuch gegen Chefkoch: Bei Verstoß gegen gerichtliches Unterlassungsverbot ist Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren entscheidend

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Reichweite eines Unterlassungsgebots in einem rechtskräftigen Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2870
  • MDR 2014, 737
  • GRUR 2014, 706
  • WM 2014, 1251
  • MMR 2014, 546
  • MIR 2014, Dok. 066
  • WRP 2014, 75
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11
    Dieses Urteil ist nach erfolgloser Berufung der Schuldnerin und Zurückweisung ihrer Revision (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - I ZR 166/07, GRUR 2010, 616 = WRP 2010, 922 - marions-kochbuch.de) rechtskräftig geworden.

    Der Senat hat im Zusammenhang mit der Frage der Bestimmtheit des Unterlassungsantrags ausgeführt, dass sich das Unterlassungsbegehren auf die drei genannten Lichtbilder als konkrete Verletzungsform bezieht (BGH, GRUR 2010, 616 Rn. 16 - marions-kochbuch.de).

    Sie werden deshalb von dem im Verfahren I ZR 166/07 ergangenen Unterlassungstitel nicht erfasst.

  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11
    Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts kann die Verhängung eines Ordnungsmittels für kerngleiche Verletzungen anderer Schutzrechte rechtfertigen, wenn die kerngleichen Verletzungshandlungen in das Erkenntnisverfahren und die Verurteilung einbezogen sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Juni 2013, I ZR 55/12, GRUR 2013, 1235 Rn. 18 = WRP 2014, 75 - Restwertbörse II).

    Dementsprechend kann die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für Verletzungen desselben Schutzrechts, sondern auch für Verletzungen anderer Schutzrechte begründen, soweit die Verletzungshandlungen trotz Verschiedenheit der Schutzrechte im Kern gleichartig sind (BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12, GRUR 2013, 1235 Rn. 18 = WRP 2014, 75 - Restwertbörse II).

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11
    Demgegenüber beschränkt sich die Kerntheorie darauf, ein im "Kern" feststehendes und bei dessen sachgerechter Auslegung auch eine abweichende Handlung bereits umfassendes Verbot auf Letztere anzuwenden (BGH, Urteil vom 30. März 1989 - I ZR 85/87, WRP 1989, 572, 574 - Bioäquivalenz-Werbung, insoweit nicht in BGHZ 107, 136; vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 57 Rn. 14).

    Nur so ist der Umfang der Rechtskraft sicher feststellbar und eine Grundlage der Vollstreckung gegeben, die den Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BGH, WRP 1989, 572, 574 - Bioäquivalenz-Werbung).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11
    Eine noch ausreichende Einbeziehung kerngleicher Verletzungshandlungen in das Verfahren lag auch in der Sache "SPIEGEL-CD-ROM" vor, in der die Beklagte dazu verurteilt worden ist, es zu unterlassen, die Aufnahmen von 63 in einer Anlage aufgeführten Fotografen auf CD-ROM (SPIEGEL-Jahrgänge 1989 bis 1993) zu verbreiten oder verbreiten zu lassen (Urteil vom 5. Juli 2001 - I ZR 311/98, BGHZ 148, 221, 223 ff.).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11
    Ebenso hat der Senat im Fall "Markenparfümverkäufe" den aufgrund der Verletzung einer Marke begründeten Unterlassungsanspruch auf alle im Klageantrag genannten Marken erstreckt (BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 272/02, BGHZ 166, 253 Rn. 39 f.).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11
    In diesem Fall haben die neben der in Bezug genommenen konkreten Verletzungshandlung abstrakt formulierten Merkmale die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 855 Rn. 17 = WRP 2010, 1035 - Folienrollos, mwN).
  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

    Ob ein beanstandetes Verhalten danach unter den Verbotstenor fällt, hat das für die Vollstreckung nach § 890 ZPO zuständige Prozessgericht als Vollstreckungsorgan durch Auslegung der Urteilsformel und der Gründe der Entscheidung, gegebenenfalls auch unter Heranziehung der Klagebegründung, zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 Rn. 14 = WRP 2013, 1485; Beschluss vom 3. April 2014 - I ZB 42/11, GRUR 2014, 706 Rn. 11 = WRP 2014, 719 - Reichweite des Unterlassungsgebots).
  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem

    Zwar kann die Verletzung einer Vertragspflicht die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für identische Verletzungsformen, sondern auch für andere Vertragspflichtverletzungen begründen, soweit die Verletzungshandlungen im Kern gleichartig sind (BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12, NJW 2014, 775 Rn. 18; Beschluss vom 3. April 2014 - I ZB 42/11, NJW 2014, 2870 Rn. 12; jew. mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2022 - 3 O 188/21

    Ehrverletzung durch Falschzitat in sozialem Netzwerk

    Wie die Beklagte in ihrer Duplik unter Verweis auf die Rechtsprechung im Ausgangspunkt zutreffend referiert, sind kerngleich " Abwandlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt " (BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - I ZB 42/11).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12   

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https://dejure.org/2013,31368
BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12 (https://dejure.org/2013,31368)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2013 - I ZR 55/12 (https://dejure.org/2013,31368)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 (https://dejure.org/2013,31368)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Restwertbörse II

    UrhG § 72 Abs. 1, § 97 Abs. 1 Satz 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Restwertbörse II - Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts kann, bei im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen, die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für Verletzungen desselben Schutzrechts, sondern auch für Verletzungen anderer Schutzrechte begründen.

  • openjur.de

    §§ 97 Abs. 1 Satz 1, 72 Abs. 1 UrhG
    Restwertbörse II

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Restwertbörse II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 S 2 Nr 2 UrhG, § 19a UrhG, § 72 Abs 1 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Verwendung eines Lichtbilds im Internet: Vermutung der Wiederholungsgefahr für Verletzungen auch anderer Schutzrechte - Restwertbörse II

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild kann auch die Wiederholungsgefahr für weitere Lichtbilder indizieren, sofern es sich um kerngleiche Verletzungen handeln würde

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vermutung der Wiederholungsgefahr für Verletzungen anderer Schutzrechte bei vorheriger Verletzung eines bestimmten Schutzrechts

  • debier datenbank

    Restwertbörse II

    §§ 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, 19a, 72 Abs. 1, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Verwendung eines Lichtbilds im Internet: Vermutung der Wiederholungsgefahr für Verletzungen auch anderer Schutzrechte - Restwertbörse II

  • ra.de
  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Zur rechtswidrigen Einstellung der Gutachten-Lichtbilder in eine Restwertbörse - Teil II

  • rechtsportal.de

    UrhG § 72 Abs. 1; UrhG § 97 Abs. 1 S. 1
    Vermutung der Wiederholungsgefahr für Verletzungen anderer Schutzrechte bei vorheriger Verletzung eines bestimmten Schutzrechts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Restwertbörse II

  • datenbank.nwb.de

    Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Verwendung eines Lichtbilds im Internet: Vermutung der Wiederholungsgefahr für Verletzungen auch anderer Schutzrechte - Restwertbörse II

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Wie weit reicht der Unterlassungsanspruch im Urheberrecht?

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite eines Unterlassungsanspruchs bei nur 5 genutzten Lichtbildern von insgesamt 34

  • paloubis.com (Kurzinformation)

    Bilderklau: Umfang des Unterlassungsanspruchs bei unberechtigter Verwendung mehrer Bilder

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Restwertbörse II

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Restwertbörsen im Internet: BGH entscheidet erneut über Schutzrechtsverletzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Fotos im Gutachten und die Restwertbörsen der Versicherungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mangelnde Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur im Hinblick auf Verletzungen desselben Schutzrechts

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur im Hinblick auf Verletzungen desselben Schutzrechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch kann die erforderliche Bestimmtheit fehlen, wenn Kopien nebelhaft sind

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH erweitert Schutzbereich urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Restwertbörse II

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch kann die erforderliche Bestimmtheit fehlen, wenn Kopien nebelhaft sind

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Wenn jemand Urheberrechte verletzt hat, geht es nicht nur um Schadensersatz.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Veröffentlichung von Gutachterfotos durch Haftpflichtversicherer: Gutachter steht Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung zu - Veröffentlichung von wenigen Bildern aus einer Bilderserie begründet Unterlassungsanspruch hinsichtlich aller Bilder

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch kann die erforderliche Bestimmtheit fehlen, wenn Kopien nebelhaft sind

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schutzrechte an Bildern eines Sachverständigen in seinem Gutachten

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Zur rechtswidrigen Einstellung der Gutachten-Lichtbilder in eine Restwertbörse - Teil II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 775
  • MDR 2014, 105
  • GRUR 2013, 1235
  • NZV 2014, 213
  • MMR 2014, 190
  • MIR 2013, Dok. 078
  • K&R 2014, 33
  • ZUM 2014, 142
  • WRP 2014, 75
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12
    b) Die Beklagte hat das dem Kläger als Lichtbildner der 34 Fotografien des Gutachtens gemäß § 72 Abs. 2 UrhG zustehende Recht nach § 72 Abs. 1 UrhG dadurch widerrechtlich verletzt, dass sie fünf dieser Lichtbilder ohne seine Einwilligung in eine Restwertbörse im Internet eingestellt und damit im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 68/08, GRUR 2010, 623 Rn. 12 bis 29 = WRP 2010, 927 - Restwertbörse I).

    bb) Das Charakteristische der (festgestellten) Verletzungshandlung der Beklagten besteht darin, dass sie Fotografien aus einem Gutachten des Klägers, nachdem sie diese eingescannt und digitalisiert hat, in einer Restwertbörse im Internet eingestellt und dadurch das gemäß § 72 Abs. 1 UrhG geschützte Recht des Klägers an diesen Lichtbildern verletzt hat (vgl. BGH, GRUR 2010, 623 Rn. 50 - Restwertbörse I, mwN).

    Dem steht nicht entgegen, dass der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch sich grundsätzlich nur dann über die konkrete Verletzungshandlung hinaus auf Verletzungshandlungen erstrecken kann, die andere Schutzrechte oder Schutzgegenstände betreffen, wenn die Gefahr einer Ausforschung des Auskunftspflichtigen nicht besteht (BGH, GRUR 2010, 623 Rn. 51 f. - Restwertbörse I, mwN).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12
    c) Die durch die begangene Rechtsverletzung begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05, GRUR 2008, 996 Rn. 33 = WRP 2008, 1449 - Clone-CD) besteht - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - nicht nur hinsichtlich der fünf ins Internet eingestellten Lichtbilder, sondern erstreckt sich auf die 29 weiteren Lichtbilder des Gutachtens.

    aa) Die durch die begangene Rechtsverletzung begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (vgl. BGH, GRUR 2008, 996 Rn. 33 - Clone-CD).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12
    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist; der Mangel der Bestimmtheit des Klageantrags ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 108/09, GRUR 2011, 1043 Rn. 36 = WRP 2011, 1454 - TÜV II; Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 128/10, GRUR-RR 2012, 475 Rn. 16).

    Dem Kläger steht - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - ein diesem Begehren entsprechender materiell-rechtlicher Unterlassungsanspruch zu (vgl. BGHZ 156, 1, 10 - Paperboy; BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 81/10, GRUR 2012, 945 Rn. 27 = WRP 2012, 1222 - Tribenuronmethyl).

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09, GRUR 2011, 433 Rn. 26 = WRP 2011, 576 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung, mwN).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12
    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist; der Mangel der Bestimmtheit des Klageantrags ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 108/09, GRUR 2011, 1043 Rn. 36 = WRP 2011, 1454 - TÜV II; Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 128/10, GRUR-RR 2012, 475 Rn. 16).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12
    aa) Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz können - soweit Wiederholungsgefahr gegeben ist - über die konkrete Verletzungshandlung hinaus für Handlungen gegeben sein, in denen das Charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 27/03, BGHZ 166, 233 Rn. 36 - Parfümtestkäufe, mwN).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12
    Vielmehr ist insoweit das Berufungsurteil aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, um dem Kläger aus Gründen der prozessualen Fairness Gelegenheit zu geben, das mit diesem Antrag verfolgte Begehren in einen Antrag zu fassen, der dem Bestimmtheitsgebot entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Rn. 18 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 118/09, GRUR 2011, 539 Rn. 18 = WRP 2011, 742 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker, jeweils mwN).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12
    Für einen Unterlassungsanspruch gelten diese Erwägungen aber nicht (BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 272/02, BGHZ 166, 253 Rn. 41 - Markenparfümverkäufe).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12
    Vielmehr ist insoweit das Berufungsurteil aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, um dem Kläger aus Gründen der prozessualen Fairness Gelegenheit zu geben, das mit diesem Antrag verfolgte Begehren in einen Antrag zu fassen, der dem Bestimmtheitsgebot entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Rn. 18 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 118/09, GRUR 2011, 539 Rn. 18 = WRP 2011, 742 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker, jeweils mwN).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10

    Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel mit Matratzen: Hinreichende

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12
    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist; der Mangel der Bestimmtheit des Klageantrags ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 108/09, GRUR 2011, 1043 Rn. 36 = WRP 2011, 1454 - TÜV II; Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 128/10, GRUR-RR 2012, 475 Rn. 16).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 7/16

    Einwilligung in die Speicherung von Cookies

    Ein Mangel in der Urteilsformel ist allerdings auch dann unschädlich, wenn deren Sinn anhand des Inhalts der zur Auslegung heranzuziehenden Gerichtsakten ausreichend deutlich zu erkennen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 66/07, GRUR 2009, 1183 Rn. 6 = WRP 2009, 1501 - Räumungsverkauf wegen Umbau; Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12, GRUR 2013, 1235 Rn. 13 = WRP 2014, 75 - Restwertbörse II).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Ein Mangel der Bestimmtheit der Klage ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (st. Rspr.; vgl. zur mangelnden Bestimmtheit des Klagegrundes BGH, Urteil vom 8. Dezember 1989 - V ZR 174/88, NJW 1990, 2068, 2069; Urteil vom 17. Juli 2008 - IX ZR 96/06, NJW 2008, 3142 Rn. 12; zur mangelnden Bestimmtheit des Klageantrags BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - I ZR 13/95, BGHZ 135, 1, 8 - Betreibervergütung [Auskunftsantrag]; Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12, GRUR 2013, 1235 Rn. 12 = WRP 2014, 75 - Restwertbörse II, mwN [Unterlassungsantrag]).

    Dabei handelt es sich um mehrere prozessual selbständige Ansprüche, da an jeder Fotografie ein eigenes Schutzrecht besteht (vgl. BGH, GRUR 2013, 1235 Rn. 20 - Restwertbörse II) und jedes Schutzrecht einen eigenen Streitgegenstand bildet (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - I ZR 60/11, GRUR 2013, 397 Rn. 13 = WRP 2013, 499 - Peek & Cloppenburg III, mwN).

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 104/17

    Zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

    Zum anderen erhebt die Revision zu Recht keine Rügen gegen die Annahme des Berufungsgerichts, der Beklagte habe die Fotografien der Anlage K 1 durch Hochladen bei Wikimedia gemäß § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht, so dass Wiederholungsgefahr bestehe (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12, GRUR 2013, 1235 Rn. 16 = WRP 2014, 75 - Restwertbörse II, mwN).
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