Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 28.10.2002

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   OLG Braunschweig, 28.10.2002 - Ws 237/02, Ws 238/02   

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https://dejure.org/2002,8438
OLG Braunschweig, 28.10.2002 - Ws 237/02, Ws 238/02 (https://dejure.org/2002,8438)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.10.2002 - Ws 237/02, Ws 238/02 (https://dejure.org/2002,8438)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Oktober 2002 - Ws 237/02, Ws 238/02 (https://dejure.org/2002,8438)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57 StGB ; § 140 Abs. 2 StPO ; § 467 Abs. 1 StPO
    Verfahren zur Prüfung der Aussetzung von zwei Strafresten; Psychologisches Sachverständigengutachten und Vorgutachten aus den Hauptakten im Prüfungsverfahren nach § 57 Strafgesetzbuch; Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung bei Auseinandersetzung mit kurzen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren zur Prüfung der Aussetzung von zwei Strafresten; Psychologisches Sachverständigengutachten und Vorgutachten aus den Hauptakten im Prüfungsverfahren nach § 57 Strafgesetzbuch; Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung bei Auseinandersetzung mit kurzen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 684
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 12.05.1992 - 13770/88

    MEGYERI c. ALLEMAGNE

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2002 - Ws 237/02
    Die Komplexität der Gutachten ist auch bei der Beurteilung der Frage von Bedeutung, ob der Verurteilte sich selbst verteidigen kann (vgl. EGMR NJW 1992, 2945, 2946); angesichts der ihm vom psychologischen Sachverständigen attestierten schweren Persönlichkeitsstörung ist die Frage hier zu verneinen und ist von einer Überforderung des Verurteilten auszugehen, wenn ihm eine differenzierte Erörterung der anstehenden medizinischen und rechtlichen Fragen abverlangt wird.
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 1 Ws 111/99

    Ausländer, der deutschen Sprache nicht mächtig, Dolmetscher, bedingte Entlassung,

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2002 - Ws 237/02
    Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (NStZ-RR 1999, 319 f) und Schleswig (SchlHA 1985, 130), die ebenfalls im Rahmen eines Prüfungsverfahrens nach § 57 StGB ergangen sind und die Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung verneint haben, stehen nicht entgegen, weil es in jenen Fällen nur um eine Auseinandersetzung mit relativ kurzen Stellungnahmen von Staatanwaltschaft und Justizvollzugsanstalt ging.
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   OLG Braunschweig, 28.10.2002 - WS 238/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13904
OLG Braunschweig, 28.10.2002 - WS 238/02 (https://dejure.org/2002,13904)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.10.2002 - WS 238/02 (https://dejure.org/2002,13904)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Oktober 2002 - WS 238/02 (https://dejure.org/2002,13904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57 StGB ; § 140 Abs. 2 StPO ; § 467 Abs. 1 StPO
    Verfahren zur Prüfung der Aussetzung von zwei Strafresten; Psychologisches Sachverständigengutachten und Vorgutachten aus den Hauptakten im Prüfungsverfahren nach § 57 Strafgesetzbuch; Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung bei Auseinandersetzung mit kurzen ...

  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Prüfung der Aussetzung von zwei Strafresten; Psychologisches Sachverständigengutachten und Vorgutachten aus den Hauptakten im Prüfungsverfahren nach § 57 Strafgesetzbuch; Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung bei Auseinandersetzung mit kurzen ...

  • Judicialis

    StGB § 57; ; StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 467 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 57; StPO § 140 Abs. 2; StPO § 467 Abs. 1

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 12.05.1992 - 13770/88

    MEGYERI c. ALLEMAGNE

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2002 - WS 238/02
    Die Komplexität der Gutachten ist auch bei der Beurteilung der Frage von Bedeutung, ob der Verurteilte sich selbst verteidigen kann (vgl. EGMR NJW 1992, 2945, 2946); angesichts der ihm vom psychologischen Sachverständigen attestierten schweren Persönlichkeitsstörung ist die Frage hier zu verneinen und ist von einer Überforderung des Verurteilten auszugehen, wenn ihm eine differenzierte Erörterung der anstehenden medizinischen und rechtlichen Fragen abverlangt wird.
  • OLG Braunschweig, 28.10.2002 - Ws 237/02

    Verfahren zur Prüfung der Aussetzung von zwei Strafresten; Psychologisches

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2002 - WS 238/02
    Gesch.-Nr.: Ws 237/02 WS 238/02.
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 1 Ws 111/99

    Ausländer, der deutschen Sprache nicht mächtig, Dolmetscher, bedingte Entlassung,

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.10.2002 - WS 238/02
    Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (NStZ-RR 1999, 319 f) und Schleswig (SchlHA 1985, 130), die ebenfalls im Rahmen eines Prüfungsverfahrens nach § 57 StGB ergangen sind und die Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung verneint haben, stehen nicht entgegen, weil es in jenen Fällen nur um eine Auseinandersetzung mit relativ kurzen Stellungnahmen von Staatanwaltschaft und Justizvollzugsanstalt ging.
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