Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 03.12.2002

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VOB/A § 24; VOB/A § 25; VOB/A § 26
    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss eines Angebots

  • oeffentliche-auftraege.de

    Wertungsstufen der VOB/A: Berücksichtigung von zwingenden bzw. in das Ermessen gestellten Ausschlussgründen einer bereits abgeschlossenen Wertungsstufe bei späteren Wertungsstufen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Wertungsermessen der Vergabestelle bei § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A?

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erklärungsdefizit führt zum Ausschluss des Angebotes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Hersteller- und Typenbezeichnungen führen zum Ausschluss des Angebotes! (IBR 2003, 622)

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2003, 573
  • IBR 2003, 622
  • ZfBR 2003, 810



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Wird zitiert von ... (37)  

  • OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04  

    Vergabe - Ausschluss eines unvollständigen Angebots

    Die VOL/A erlaubt dabei im Rahmen des verbleibenden Wertungsermessens der Vergabestelle die Berücksichtigung von Angeboten, bei denen der Auftraggeber mit guten Gründen eine wettbewerbliche Relevanz der fehlenden Bieterangaben verneint (eine Einschränkung, die der Senat im Übrigen auch für den Anwendungsbereich der §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 b, 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A nach dem mit diesen Vorschriften verbundenen vergaberechtlichen Zweck für sinnvoll hielte (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 10.07.2003, WVerg 15/02 und 16/02).
  • VK Sachsen, 16.01.2008 - 1/SVK/084-07  

    Vergabe - Fehlende Erklärungen: Ausschluss!

    Unter Hinweis auf das Urteil des BGH (IBR 2005, 562) und des OLG Dresden (IBR 2004, 456; IBR 2003, 622 und IBR 2003, 568) komme ein Wertungsausschluss nur dann in Frage, wenn in einem Angebot Angaben fehlten, die wertungsrelevant seien und die Vergleichbarkeit der Angebote rechtfertigten.

    Die Wertungsvorschrift des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A gibt der Vergabestelle kein Wertungsermessen, sondern zwingt zum Ausschluss solcher Angebote, deren Inhalt nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A entspricht (OLG Dresden, Beschluss vom 10.07.2003 - WVerg 0015/02).

    Es lässt nun ausdrücklich offen, ob die vom Senat im praktischen Ergebnis für richtig gehaltene Einschränkung des zwingenden Wertungsausschlusses bei auslegungsfähigem Angebotsinhalt und nur formal unvollständigen Erklärungen im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A sich im Lichte des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 18.2.2003 weiterhin aufrechterhalten lässt (OLG Dresden, B. v. 10.7.2003 - Az.: WVerg 15/02).

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02  

    Vergabe - Ausschluss wegen fehlender produktidentifizierender Angaben

    Dementsprechend rückte die Antragstellerin, in der Wertungsreihenfolge der Vergabestelle rechnerisch ursprünglich an vierter Stelle liegend, in der Bieterreihenfolge ebenso vor wie die (zunächst drittplatzierte) Antragstellerin des Parallelverfahrens WVerg 15/02.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Zur Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung der Ausschreibung: Primärrechtsschutz? (IBR 2003, 36)

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2003, 169
  • IBR 2003, 36
  • VergabeR 2003, 45
  • ZfBR 2003, 189



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02  

    Vergabe - Aufhebung der Aufhebung ist zulässig!

    Das Oberlandesgericht hat das Verfahren dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Beschl. abgedr. ZfBR 2003, 189).
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02  

    Vergabe - Wertungsermessen der Vergabestelle bei § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A?

    Auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 03.12.2002 (NZBau 2003, 169), der die europarechtliche Sichtweise der Vergabekammer nicht teilt, hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vorlage für unzulässig erklärenden Entscheidung vom 18.02.2003 (VergR 2003, 313) darauf hingewiesen, dass die Anrufung der Vergabenachprüfungsorgane gegen die Aufhebung einer Ausschreibung schon auf der Grundlage des nationalen Vergaberechts nicht deshalb unstatthaft sei, weil die Aufhebung das Vergabeverfahren irreversibel beendet habe.
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02  

    Vergabe - Ausschluss wegen fehlender produktidentifizierender Angaben

    Auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 03.12.2002 (NZBau 2003, 169), der die europarechtliche Sichtweise der Vergabekammer nicht teilt, hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vorlage für unzulässig erklärenden Entscheidung vom 18.02.2003 (VergR 2003, 313) darauf hingewiesen, dass die Anrufung der Vergabenachprüfungsorgane gegen die Aufhebung einer Ausschreibung schon auf der Grundlage des nationalen Vergaberechts nicht deshalb unstatthaft sei, weil die Aufhebung das Vergabeverfahren irreversibel beendet habe.
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  • VK Thüringen, 13.02.2003 - 216-4002.20-003/03-EF-S  

    Vergabe - Bildung einer Bietergemeinschaft im Offenen Verfahren

    In Reaktion dieser europäischen Rechtsprechung ist in dem Stand der Entwicklung der obergerichtlichen Rechtsprechung gegenwärtig streitig, ob damit nun ohne weiteres von der Zulässigkeit eines entsprechenden Nachprüfungsantrages auszugehen ist (so das Hanseatische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 04.11.2002 - 1 Verg 3/02-), oder dass diese Rechtsprechung gerade nicht bedeutet, dass nunmehr jede Aufhebungsentscheidung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Aufhebungsvorschriften (hier : § 26 VOB/A) auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren wäre (so OLG Dresden, (Vorlage-) Beschluss vom 03.12.2002 -WVerg 0015/02-).
  • OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09  

    Aufhebung der Ausschreibung wegen in der Sphäre des Auftraggebers liegender

    1.) Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (VergabeR 2002, 361 ff.), der sich der Bundesgerichtshof (VergabeR 2003, 45 f.) angeschlossen hat, ist die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, ein Vergabeverfahren aufzuheben - unabhängig vom Bestehen möglicher Schadensersatzansprüche - grundsätzlich einem Nachprüfungsverfahren zugänglich.
  • VK Brandenburg, 16.06.2003 - VK 20/03  

    Vergabe - Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02 - HansOLG, Beschluss v. 04.11.2002 - 1 Verg 3/02 - OLG Brandenburg, Beschluss v. 19.12.2002 - Az. Verg W 9/02 - VK Hamburg, Beschluss v. 25.07.2002 - VgK FB 1/02 - VK Brandenburg, Beschluss v. 17.09.2002 - VK 50/02 - VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002 - 1/SVK/077-02; VK Düsseldorf, Beschluss v. 14.10.2002 - VK 30/2002-B - bislang a.A. OLG Dresden, Beschluss v. 03.12.2002 - WVerg 15/02 - VK Nordbayern, Beschluss v. 28.10.2002 - 320.VK-3194-33/02 - VK Berlin, Beschluss v. 05.11.2002 - VK B2-51/02 - VK Bund, Beschluss v. 13.11.2002 - VK 2-78/02 -) .
  • VK Schleswig-Holstein, 23.06.2003 - VK-SH 17/03  

    Vergabe - Antragsbefugnis: Aussicht auf Zuschlagserteilung erforderlich

    Wie Verfahren vor verschiedenen Oberlandesgerichten zur Überprüfung von Vergabekammerentscheidungen zeigen, befassten sich deutsche Gerichte danach mit der Frage des rechtlichen Prüfungsumfangs im Nachprüfungsverfahren nach Aufhebung eines Vergabeverfahrens (vgl. hierzu den Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.11.2002, VergabeR 2003, Seite 40 sowie den Beschluss des OLG Dresden vom 3. Dezember 2002, VergabeR 2003, Seite 45, die zur Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof führten).
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