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   OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02   

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OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02 (https://dejure.org/2002,2427)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.06.2002 - WVerg 6/02 (https://dejure.org/2002,2427)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - WVerg 6/02 (https://dejure.org/2002,2427)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer und vor dem Beschwerdegericht ; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer; Europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren; Formularmäßig vorgegebene ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verdingungsunterlagen: Begriff

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Unbestimmter Nachunternehmereinsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begriff der Verdingungsunterlagen; Berücksichtigung eines Angebots trotz Fehlens geforderter Angaben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmererklärung? (IBR 2003, 150)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Sachsen, 07.05.2002 - 1/SVK/035-02

    Verdingungsunterlagen: Begriff und Abänderbarkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02
    Aktenzeichen: WVerg 0006/02 Verkündet am 12.06.2002 1/SVK/35-02 1. Vergabekammer Die Urkundsbeamtin.

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 23. Mai 2002 wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 7. Mai 2002 - 1/SVK/35-02 - abgeändert.

  • OLG Dresden, 18.10.2001 - WVerg 8/01

    Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02
    Eine solche Auslegung (die im Sonderfall abweichend von § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A die Berücksichtigung von äußerlich unvollständig erscheinenden Angeboten in der Wertung unter Umständen ermöglichen kann, vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2001, WVerg 8/01) führt aber hier jedenfalls nicht zu einem klaren Ergebnis: Das Anschreiben der Beigeladenen zu ihrem Angebot vom 10.09.2002 enthält zwar eine Passage, in der für bestimmte Leistungsteile umgekehrt die Erbringung im eigenen Betrieb mit tariflich entlohnten Arbeitskräften der Beigeladenen zugesichert wird.

    Dieses Grundverständnis schließt eine abweichende Handhabung in atypischen Sonderfällen zwar nicht aus (vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2001, WVerg 8/01); ein solcher Sonderfall liegt hier aber nicht vor.

  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 12/01

    Europaweites Vergabeverfahren für Grundsanierung der Bundesautobahn A 39;

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02
    Denn solche Angebote müssten (auch ohne dementsprechende ausdrückliche Erklärung) dahingehend verstanden werden, dass der Bieter die Leistung insgesamt selbst erbringen werde (so auch OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001, 13 Verg 12/01 zu den dort genannten Verfestigungsarbeiten); daran kann ihn der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vertragsrechtlich festhalten, vgl. § 4 Nr. 8 VOB/B. Um einen solchen Fall handelt es sich hier aber nicht, weil die Beigeladene einen Nachunternehmereinsatz ausdrücklich angekündigt hat, ohne jedoch dessen Art und Umfang näher zu konkretisieren.
  • BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02
    Denn es lässt sich nicht feststellen, dass das Fehlen der geforderten Nachunternehmererklärung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsverzerrung führen kann und deshalb ein Wertungsausschluss ausnahmsweise nicht geboten ist (soweit man solche Ausnahmen entgegen der vom Bayrischen Obersten Landesgericht, Beschl. v. 19.03.2002, VergabeR 2002, 252 vertretenen Auffassung überhaupt für zulässig halten will).
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Die Vergabestelle beanstandete dies zunächst nicht, favorisierte allerdings anfangs Angebote anderer Bieter, die jedoch in mehreren aufeinanderfolgenden Vergabenachprüfungsverfahren scheiterten (vgl. zuletzt den Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Beschluss vom 18.10.2001, WVerg 8/01; Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02; Beschluss vom 18.06.2003, 15 U 606/03) die Auffassung, dass Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, ausgeschlossen werden müssen.

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Die Vergabestelle beanstandete dies zunächst nicht, favorisierte allerdings anfangs Angebote anderer Bieter, die jedoch in mehreren aufeinanderfolgenden Vergabenachprüfungsverfahren scheiterten (vgl. zuletzt den Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Beschluss vom 18.10.2001, WVerg 8/01; Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02; Beschluss vom 18.06.2003, 15 U 606/03) die Auffassung, dass Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, ausgeschlossen werden müssen.

    An dieser Feststellung ist der Senat durch seine Entscheidung im Verfahren WVerg 6/02 (Beschl. v. 12.06.2002) nicht gehindert.

  • OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01

    Angaben zu beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz eines Bieters als

    Insoweit kommt es nicht auf die Streitfrage an, ob ein Erklärungsdefizit i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S.3 VOB/A stets zum Angebotsausschluss führen muss (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, VergR 2002, 252) oder ob ein solcher nicht geboten ist, wenn - ausnahmswweise - feststellbar ist, dass trotz der Unvollständigkeit des Angebots eine dadurch bedingte Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen ist (so die Senatsbeschlüsse vom 18.10.2001, WVerg 8/01 und vom 12.06.2002, WVerg 6/02).

    Ein Bieter, der zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung jedenfalls in Teilen Nachunternehmer einsetzen will, erweitert nämlich sein Leistungsspektrum über das hinaus, was er mit den Kräften des eigenen Betriebs zu gewährleisten in der Lage ist; müsste er sich zu Art und Umfang der vorgesehenen Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer erst nach dem Submissionstermin oder gar erst nach Auftragserteilung erstmals erklären, so würde er zum Nachteil anderer Bieter, welche die vom Auftraggeber geforderte Erklärung hierzu mit dem Angebot abgegeben haben, in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht einen Freiraum beanspruchen, der ihm kalkulationserhebliche Vorteile einräumt und damit grundsätzlich seine Wettbewerbsposition in Konkurrenz zu seinen Mitbietern berührt (vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02, Umdruck S. 15 f).

    Die Annahme, der Bieter dürfe das bloße Fehlen eines auftraggeberseitig beigefügten Listenvordrucks zum Anlass nehmen, eine geforderte Erklärung nicht oder mit einem völlig konturenlosen Inhalt abzugeben, liegt jedenfalls dann fern, wenn, wie hier, die Vergabeunterlagen in ihrem Gesamtzusammenhang ohne weiteres ein Verständnis nahe legen, wonach das dem Angebot ggf. beizufügende Verzeichnis, wie das Angebot im Übrigen auch, vom Bieter selbst zu erstellen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 12.06.2002, WVerg 6/02, Umdruck S. 14; im Ergebnis ebenso BayObLG aaO.).

  • OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02

    "Aufhebung der Aufhebung" im Nachprüfungsverfahren

    Bei dieser Sachlage liegt ein willkürliches oder sonst treuwidriges Verhalten der Vergabestelle nicht schon darin, dass sie an der Entscheidung, bei einem (dann aus anderen Gründen nicht wertungsfähigen, vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02) Angebot eine begrenzte Überschreitung der haushaltsmäßig veranschlagten Kosten hinzunehmen, gegenüber anderen Bietern unter anderen, nämlich in zeitlicher wie finanzieller Hinsicht, verschlechterten Bedingungen nicht festhält.
  • VK Sachsen, 20.04.2006 - 1/SVK/029-06

    Doppelte Nachunternehmerbenennung: Angebotsausschluss?

    Indem die Antragstellerin im Bieterangabenverzeichnis für die Positionen 01.01.0023 (Beweissicherungsverfahren), 01.19.0001 (Ausführungsplanungen zu Elektroausrüstungen), 01.21.0003 (SIGEKO) sowie 01.21.0004 (SIGE-Plan) Nachunternehmer benannt hat, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen enthalten sind, hat sie die geforderte Angaben zum tatsächlichen Nachunternehmereinsatz nicht in der erforderlichen zweifelsfreien und vollständigen Art und Weise gemacht (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 0006/02; BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - Verg 20/02; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99).

    Fehlende Erklärungen zu Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes sind kalkulationserhebliche Erklärungen, deren Fehlen den zwingenden Ausschluss des Angebots nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A rechtfertigt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002 - WVerg 0006/02; BGH, Urteil vom 07.06.2005 - Az.: X ZR 19/02).

  • BayObLG, 24.01.2003 - Verg 30/02

    Ausschluss des Angebots bei fehlender Eintragung in Handwerksrolle

    Ob eine andere Beurteilung dann geboten ist, wenn die an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen nur einen ganz geringfügigen Anteil (vgl. OLG Celle VergabeR 2002, 176f.) an dem Gesamtauftrag ausmachen oder ob auch in einem solchen Fall das Angebot, weil es unvollständig und damit nicht ohne weiteres annahmefähig ist, ausgeschlossen werden muss (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 252/253; offengelassen Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259 sowie 488; OLG Dresden Beschluss vom 12.6.2002 WVerg 6/02 Umdruck S. 12), kann hier dahinstehen.
  • OLG Dresden, 11.04.2006 - WVerg 6/06

    Wertungsausschluss von einem Vergabeverfahren bei fehlender Zuordenbarkeit des

    Ein Bieter, der zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung jedenfalls in Teilen Nachunternehmer einsetzen will, erweitert nämlich sein Leistungsspektrum über das hinaus, was er mit den Kräften des eigenen Betriebs zu gewährleisten in der Lage ist; müsste er sich zu Art und Umfang der vorgesehenen Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer konkret erst nach dem Submissionstermin oder gar erst nach Auftragserteilung erstmals erklären, so würde er zum Nachteil anderer Bieter, welche die vom Auftraggeber geforderte Erklärung hierzu mit dem Angebot abgegeben haben, in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht einen Freiraum beanspruchen, der ihm kalkulationserhebliche Vorteile einräumt und damit seine Wettbewerbsposition in Konkurrenz zu seinen Mitbietern berührt (vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02; Urteil vom 11.02.2003, 15 U 1627/01; die gegen die letztgenannte Entscheidung zum Bundesgerichtshof erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg).
  • VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05

    Änderungen an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 0006/02 und des BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, Verg 2/02, vertritt die Antragsgegnerin die Auffassung, eine fehlende Tariftreueerklärung für einen Nachunternehmer führe zwingend zu einem Bieterausschluss, da dieses Erklärungsdefizit zu einer Wettbewerbsverzerrung für die Bieter führen könne und daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße.
  • OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 11 Verg 11/03

    Ausschluss wegen fehlender Typenbezeichnung

    Ein transparentes, auf Gleichbehandlung der Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn lediglich in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet werden (BGH, WuW/E Verg 743; OLG Dresden, Beschluss v. 12.06.2002 WVerg 6/02).
  • VK Sachsen, 28.01.2004 - 1/SVK/158-03

    Ausschluss bei schwerer Verfehlung

    Die Entscheidung des Auftraggebers, das Angebot der Antragstellerin auszuschließen, ist mit der Rechtsprechung (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0006/02 v. 12.06.02, BayObLG, Beschl. Verg 20/02 v. 28.08.02, OLG Frankfurt, Beschl. 11 Verg 1/99 v. 16.05.2000) vereinbar.

    Sie können durch Angaben im EFB-Preisblatt nicht ersetzt oder ergänzt werden (OLG Dresden, Beschl. WVerg 0006/02 v. 12.06.02).

  • OLG Dresden, 08.11.2002 - WVerg 18/02

    Rechtsschutzbedürfnis; Pauschalpreisnachlass; Änderung der Verdingungsunterlagen

  • VK Sachsen, 29.08.2018 - 1/SVK/027-18

    Konzeptionelle oder innovative Leistungen dürfen funktional beschrieben werden!

  • VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02

    Rechtsschutz bei bereits erfolgter Aufhebung

  • VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02

    Aufhebung der Ausschreibung: Neubau Jugendstrafanstalt

  • VK Niedersachsen, 01.02.2008 - VgK-48/07

    Führt fehlende Typenbezeichnung zwingend zum Ausschluss?

  • VK Niedersachsen, 20.12.2004 - 203-VgK-54/04

    Vergabeverfahren über Sanierung eines Verwaltungsgebäudes, Stadtentwässerung und

  • VK Sachsen-Anhalt, 23.08.2005 - 1 VK LVwA 31/05

    Kein Anspruch auf Nachverhandlung

  • VK Sachsen, 08.06.2005 - 1/SVK/051-05

    Planungsleistungen als Nachunternehmerleistungen bei einem Bauauftrag

  • VK Südbayern, 13.07.2004 - 46-06/04

    Wann ist Abweichung von vorgesehener Spezifikationen zulässig?

  • VK Sachsen, 21.05.2004 - 1/SVK/036-04

    Ausschluss eines Nebenangebotes

  • VK Sachsen, 26.11.2003 - 1/SVK/138-03

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Beigeladene notwendig?

  • VK Sachsen, 27.04.2004 - 1/SVK/031-04

    Erklärungen zu Nachunternehmerleistungen kalkulationserheblich

  • VK Sachsen, 31.03.2004 - 1/SVK/017-04

    Nachunternehmerleistungen: Ausschluss wegen unklarer Angaben

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