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   OLG Dresden, 11.04.2006 - WVerg 6/06   

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https://dejure.org/2006,3272
OLG Dresden, 11.04.2006 - WVerg 6/06 (https://dejure.org/2006,3272)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.04.2006 - WVerg 6/06 (https://dejure.org/2006,3272)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. April 2006 - WVerg 6/06 (https://dejure.org/2006,3272)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertungsausschluss wegen fehlender notwendiger Bietererklärungen; Zuordnung konkreter Leistungsbestandteile dem einzelnen Nachunternehmer anhand des Leistungsverzeichnisses; Vergaberechtliche Beurteilung einer Nachunternehmererklärung ; Zulässigkeit eines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Angebot: Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss? (unklare Angaben zu Nachunternehmerleistungen - fehlende Ordnungsziffern)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 b; ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertungsausschluss von einem Vergabeverfahren bei fehlender Zuordenbarkeit des Nachunternehmers zur vorgesehenen Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unklare Bieterangaben zum Nachunternehmereinsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachunternehmererklärung: Jede unklare Angabe schadet! (IBR 2006, 515)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 667 (Ls.)
  • ZfBR 2006, 616
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04

    Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2006 - WVerg 6/06
    Inwieweit die Vergabestelle in einer Situation, in welcher der Bieter in zumutbarer Weise durch zweifelsfreie Angebotsangaben Klarheit hätte schaffen können, generell gehalten wäre, den objektiven Erklärungswert unklarer Angaben durch Auslegung zu ermitteln, muss der Senat an dieser Stelle nicht abschließend entscheiden; es spricht aus seiner Sicht aber wenig dafür, in zur Bezeichnung einer Nachunternehmerleistung geforderten, aber fehlenden Ordnungsziffern eines Leistungsverzeichnisses einen zureichenden Grund für einen Wertungsausschluss zu sehen, wenn der Bieter stattdessen verbale Zuordnungen vorgenommen hat, die ungeachtet des formalen Defizits seiner Erklärung in gleicher Weise wie fehlende Ordnungsziffern eine eindeutige Verbindung zu einer oder mehreren LV-Positionen erkennen lassen (so auch BayObLG VergR 2004, 736).

    Der Senat sieht sich damit nicht im Widerspruch zu von der Beschwerdebegründung zitierter Rechtsprechung anderer Obergerichte, in der fehlende Ordnungsziffern oder ungenaue verbale Bezeichnungen im Einzelfall als für den Wertungsprozess unschädlich angesehen worden sind, sofern nur mit den vorhandenen Bieterangaben im Übrigen die gebotene Klarheit über Art und Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerleistung geschaffen wurde (vgl. etwa BayObLG VergR 2004, 736).

  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2006 - WVerg 6/06
    Natürlich muss einem solchen Bieter im Rahmen des von ihm angestrengten Vergabekontrollverfahrens hierzu rechtliches Gehör gewährt (vgl. EuGH VergR 2003, 541 "Hackermüller") und das Vorliegen des ihm zum Nachteil gereichenden Ausschlussgrundes ordnungsgemäß festgestellt werden; dass die Nachprüfungsorgane dann aber gleichwohl gehalten sein sollen, sich in einem solchen Fall mit den vom Bieter erhobenen weiteren Beanstandungen in der Sache auseinanderzusetzen, obwohl es auf diese letztlich schon denklogisch nicht ankommen kann, erscheint dem Senat wenig einleuchtend.
  • OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02

    Verdingungsunterlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2006 - WVerg 6/06
    Ein Bieter, der zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung jedenfalls in Teilen Nachunternehmer einsetzen will, erweitert nämlich sein Leistungsspektrum über das hinaus, was er mit den Kräften des eigenen Betriebs zu gewährleisten in der Lage ist; müsste er sich zu Art und Umfang der vorgesehenen Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer konkret erst nach dem Submissionstermin oder gar erst nach Auftragserteilung erstmals erklären, so würde er zum Nachteil anderer Bieter, welche die vom Auftraggeber geforderte Erklärung hierzu mit dem Angebot abgegeben haben, in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht einen Freiraum beanspruchen, der ihm kalkulationserhebliche Vorteile einräumt und damit seine Wettbewerbsposition in Konkurrenz zu seinen Mitbietern berührt (vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02; Urteil vom 11.02.2003, 15 U 1627/01; die gegen die letztgenannte Entscheidung zum Bundesgerichtshof erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg).
  • OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01

    Angaben zu beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz eines Bieters als

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2006 - WVerg 6/06
    Ein Bieter, der zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung jedenfalls in Teilen Nachunternehmer einsetzen will, erweitert nämlich sein Leistungsspektrum über das hinaus, was er mit den Kräften des eigenen Betriebs zu gewährleisten in der Lage ist; müsste er sich zu Art und Umfang der vorgesehenen Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer konkret erst nach dem Submissionstermin oder gar erst nach Auftragserteilung erstmals erklären, so würde er zum Nachteil anderer Bieter, welche die vom Auftraggeber geforderte Erklärung hierzu mit dem Angebot abgegeben haben, in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht einen Freiraum beanspruchen, der ihm kalkulationserhebliche Vorteile einräumt und damit seine Wettbewerbsposition in Konkurrenz zu seinen Mitbietern berührt (vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02; Urteil vom 11.02.2003, 15 U 1627/01; die gegen die letztgenannte Entscheidung zum Bundesgerichtshof erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg).
  • VK Sachsen, 14.02.2006 - 1/SVK/005-06

    Unpräzise Ordungszahlen im Nachunternehmerverzeichnis

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2006 - WVerg 6/06
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 02.03.2006 gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 14.02.2006 - 1/SVK/5-06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2006 - WVerg 6/06
    Die Kostenentscheidung ergibt sich dabei aus einer entsprechenden Heranziehung des Rechtsgedankens aus § 97 Abs. 1 ZPO, wobei sich der Senat infolge der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VergR 2004, 201, 208) gehalten sieht, der Beschwerdeführerin auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, obwohl diese im Beschwerdeverfahren keinen Sachantrag gestellt hat.
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2006 - WVerg 6/06
    Es spricht aus Sicht des Senats zwar viel dafür, auch im Lichte der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH VergR 2004, 473, 475 f) daran festzuhalten, dass einem bestimmte Vergabeverstöße rügenden Bieter zu deren Geltendmachung die Antragsbefugnis fehlt, wenn sich aus seinem Tatsachenvorbringen und dem in der Sache (nicht in deren rechtlicher Bewertung) unstreitigen Akteninhalt im Übrigen, etwa aus dem in den Vergabeunterlagen befindlichen eigenen Angebot des Bieters, zweifelsfrei ergibt, dass dieses Angebot aus anderen Gründen als denen, die der Bieter zum Gegenstand seines Nachprüfungsbegehrens gemacht hat, einem zwingenden Wertungsausschluss unterliegt.
  • OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08

    Ausschließbarkeit eines Angebots aus anderen als den mit dem Nachprüfungsantrag

    Indem die Antragsgegnerin keine Leistungsposition von der Verpflichtung zur Benennung etwaiger zu ihrer Erfüllung eingesetzter Nachunternehmen ausgenommen hat sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen bereits bei Angebotsabgabe verlangt hat, wird hinreichend deutlich, dass sie jeder der in dem Leistungsverzeichnis genannten Positionen eine wettbewerbliche Relevanz beimisst (OLG Dresden, Beschluss vom 11. April 2006 - WVerg 6/06, OGR Dresden 2006, 656 ff., zitiert nach juris Tz. 9).

    Ein Bieter, der zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung jedenfalls in Teilen Nachunternehmer einsetzen will, erweitert dadurch sein Leistungsspektrum über das hinaus, was er mit den Kräften des eigenen Betriebes zu gewährleisten in der Lage ist (OLG Dresden, OLGR 2006, 656, 657).

  • OLG Brandenburg, 19.02.2008 - Verg W 22/07

    Vergabeverfahren: Anforderungen an die Verpflichtungserklärungen der

    Diese Frage ist im Rahmen der Begründetheit des Nachprüfungsantrages zu beantworten (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 11.4.2006, WVerg 6/06, zitiert nach Juris).

    Die Vergabekammer kann sich zur Stützung ihrer Auffassung auch nicht erfolgreich auf eine Entscheidung des OLG Dresden vom 11. April 2006 (WVerg 6/06, zitiert nach Juris) berufen.

  • VK Sachsen, 10.03.2010 - 1/SVK/001-10

    Bieter muss sich an Erklärungen in Formblatt festhalten lassen

    Ein Angebot unterliegt damit dem Wertungsausschluss wegen fehlender notwendiger Bietererklärungen (§§ 25 Nr. 1 Abs. 1 b, 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A), wenn die Vergabeunterlagen die namentliche Benennung der in Aussicht genommenen Nachunternehmer und die Bezeichnung der insoweit zu erbringenden Teilleistung mit dem Angebot zumutbar verlangen und die Angaben des Bieters es nicht erlauben, dem einzelnen Nachunternehmer konkrete Leistungsbestandteile anhand des Leistungsverzeichnisses eindeutig zuzuordnen(vgl. z.B OLG München, B. v. 22.01.2009 - Verg 26/08; OLG Düsseldorf vom 28.4.2008 - Verg 1/08; OLG Dresden, B. v. 11.04.2006 - WVerg 6/06 ).

    Ein Ausschluss des Angebotes der Antragstellerin wegen Unklarheit der im Angebot enthaltenen Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz ist vor diesem Hintergrund gerechtfertigt (vgl. OLG Dresden, B. v. 11.04.2006 - WVerg 6/06; VK Nordbayern, B. v. 29.12.2005, 320.VK-3194 - 40/05).

  • VK Sachsen, 20.09.2006 - 1/SVK/085-06

    Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen Eignung nachweisen!

    In Anlehnung an die Erwägungen des OLG Dresden in seinem Beschluss vom 11.04.2006 - WVerg 6/06 spricht auch aus Sicht der Vergabekammer einiges dafür, auch im Lichte der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH VergR 2004, 473, 475 f) daran festzuhalten, dass einem bestimmte Vergabeverstöße rügenden Bieter zu deren Geltendmachung die Antragsbefugnis fehlt, wenn sich bspw. aus dem Akteninhalt d.h., etwa aus dem in den Vergabeunterlagen befindlichen eigenen Angebot des Bieters, zweifelsfrei ergibt, dass dieses Angebot aus anderen Gründen als denen, die der Bieter zum Gegenstand seines Nachprüfungsbegehrens gemacht hat, einem zwingenden Wertungsausschluss unterliegt.
  • VK Nordbayern, 09.12.2015 - 21.VK-3194-41/15

    Erhebliches Interesse der Vergabestelle an der Ausführungsart

    Nachunternehmererklärungen müssen so abgegeben werden, wie die VSt sie zulässigerweise fordert (OLG Dresden, Beschluss v. 11.04.2015, WVerg 6/06).
  • OLG Celle, 16.09.2010 - 13 Verg 8/10

    Angebote ohne Preise oder geforderte Erklärungen sind auszuschließen

    Ein Bieter, der zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung jedenfalls in Teilen andere Unternehmer einsetzen will, erweitert dadurch sein Leistungsspektrum über das hinaus, was er mit den Kräften des eigenen Betriebes zu gewährleisten in der Lage ist (OLG Dresden, OLGR 2006, 656, 657; OLG Celle, OLG Celle, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 13 Verg 4/08, a.a.O. Tz. 73).
  • VK Nordbayern, 24.01.2008 - 21.VK-3194-52/07

    Zwingender Ausschluss

    Fehlt es an einer Zuordnung, welche Nachunternehmer welche konkreten Leistungen erbringen, ist das Angebot auszuschließen ( OLG Dresden v. 11.04.2006 WVerg 6/06 ).
  • VK Sachsen, 28.01.2013 - 1/SVK/042-12

    Leistungszuordnung zu Nachunternehmern unklar: Ausschluss zwingend!

    An einer solchen Zuordnung fehlt es - ungeachtet etwa fehlender oder ungenauer Angaben des Bieters zu Ordnungsziffern des Leistungsverzeichnisses oder zu verbalen Umschreibungen der für einen Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Teilleistung - jedenfalls dann, wenn auch eine Gesamtschau der Bietererklärungen nicht zweifelsfrei Aufschluss darüber gibt, wofür genau der Nachunternehmer in der Bauausführung verwendet werden soll (OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2006 - WVerg 6/06, VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004 - VK 1-81/04).
  • VK Düsseldorf, 26.06.2007 - VK-18/07

    Nachunternehmerverzeichnis und Verpflichtungserklärungen

    Der Antragsgegner antwortete unter Hinweis auf vergaberechtliche Rechtsprechung (VK Sachsen, Beschluss vom 20.04.2006 ­ 1/SVK/029-06, OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2006 ­ WVerg 6/06), dass an der Ausschlussentscheidung festgehalten werde (Schreiben vom 01.06.2007).
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