Rechtsprechung
   BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15839
BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00 (https://dejure.org/2001,15839)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.2001 - 6 B 35.00 (https://dejure.org/2001,15839)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 6 B 35.00 (https://dejure.org/2001,15839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,15839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an einen ordnungsgemäße Beschwerdebegründung - Anerkennung von ausländischen akademischen Graden - Darlegungsanforderungen bei dem Revisionsgrund der Divergenz - Divergenzfähigkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WissR 2001, 377
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.07.1996 - 6 B 8.95

    Prüfungsrecht: Kein der deutschen Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00
    Mit der Abweichungsrüge in Bezug auf die Verteilung der Darlegungslast legt der Kläger nicht dar, dass die Erwägungen des Berufungsgerichts und die in der Beschwerdebegründung erwähnte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1996 - BVerwG 6 B 8.95 - (NJW 1996, 2945) denselben Rechtssatz betreffen.

    Der Senatsbeschluss vom 10. Juli 1996 (a.a.O.), auf den sich der Kläger beruft, betrifft die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls, die sich von den hier gegebenen unterscheiden, und besagt daher entgegen der Ansicht des Klägers nichts darüber, ob ein Verfahrensmangel vorliegt.

  • BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 5.91

    Gleichwertigkeit polnischer Rechtsmagisterprüfung mit 1. jur. Staatspr.

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00
    Der Beschluss vom 20. Juli 1999 - BVerwG 6 B 51.99 - (NJW 1999, 3572) hat die Aufnahme des Anwaltsberufs zum Gegenstand, das Urteil vom 30. Juni 1992 - BVerwG 9 C 5.91 - (DVBl 1993, 47) die Anerkennung einer Prüfung nach § 92 Abs. 2, 3 BVFG als Mittel, durch das es dem Vertriebenen ermöglicht werden soll, sich in das soziale Leben der Bundesrepublik Deutschland einzugliedern, und das Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 19.95 - (NJW 1997, 1650) die Erteilung der Approbation als Zahnarzt nach vollständigem Auslandsstudium bei Gleichwertigkeit des aufgrund dieses Studiums erlangten Ausbildungsstandes mit dem Ausbildungsstand nach einem deutschen zahnärztlichen Studium.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 19.95

    Berufsrecht - Zahnärzte, Erteilung der Approbation aufgrund rumänischen

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00
    Der Beschluss vom 20. Juli 1999 - BVerwG 6 B 51.99 - (NJW 1999, 3572) hat die Aufnahme des Anwaltsberufs zum Gegenstand, das Urteil vom 30. Juni 1992 - BVerwG 9 C 5.91 - (DVBl 1993, 47) die Anerkennung einer Prüfung nach § 92 Abs. 2, 3 BVFG als Mittel, durch das es dem Vertriebenen ermöglicht werden soll, sich in das soziale Leben der Bundesrepublik Deutschland einzugliedern, und das Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 19.95 - (NJW 1997, 1650) die Erteilung der Approbation als Zahnarzt nach vollständigem Auslandsstudium bei Gleichwertigkeit des aufgrund dieses Studiums erlangten Ausbildungsstandes mit dem Ausbildungsstand nach einem deutschen zahnärztlichen Studium.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die in divergenzfähigen Entscheidungen aufgestellt worden sind, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 20.07.1999 - 6 B 51.99

    Gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot; Zulassung zur

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00
    Der Beschluss vom 20. Juli 1999 - BVerwG 6 B 51.99 - (NJW 1999, 3572) hat die Aufnahme des Anwaltsberufs zum Gegenstand, das Urteil vom 30. Juni 1992 - BVerwG 9 C 5.91 - (DVBl 1993, 47) die Anerkennung einer Prüfung nach § 92 Abs. 2, 3 BVFG als Mittel, durch das es dem Vertriebenen ermöglicht werden soll, sich in das soziale Leben der Bundesrepublik Deutschland einzugliedern, und das Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 19.95 - (NJW 1997, 1650) die Erteilung der Approbation als Zahnarzt nach vollständigem Auslandsstudium bei Gleichwertigkeit des aufgrund dieses Studiums erlangten Ausbildungsstandes mit dem Ausbildungsstand nach einem deutschen zahnärztlichen Studium.
  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 59.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

    Sollte der Kläger eine Divergenz zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Oktober 2010 - C-535/07 [ECLI:EU:C:2010:602] - rügen wollen (Beschwerdebegründung S. 14 f.), wäre ihm entgegen zu halten, dass Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO divergenzfähig sind (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2001 - 6 B 35.00 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09

    Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für

    Um unter dem Gesichtspunkt einer Abweichung von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die als solche nicht divergenzfähig im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist (s. Beschluss vom 23. Januar 2001 BVerwG 6 B 35.00 juris Rn. 10), einen grundsätzlichen Klärungsbedarf darzutun, muss nicht nur aufgezeigt werden, welche von dieser Rechtsprechung abweichenden Rechtssätze die Vorinstanz aufgestellt hat.
  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Dies hat die Beschwerde versäumt und sich stattdessen damit begnügt, angebliche Rechtsanwendungsfehler des Oberverwaltungsgerichts aufzuzeigen, die als solche das Revisionsverfahren nicht eröffnen können (vgl. etwa Beschluss vom 23. Januar 2001 - BVerwG 6 B 35.00 - juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht