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   OLG Bremen, 25.08.2000 - Ws 104/00   

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https://dejure.org/2000,41272
OLG Bremen, 25.08.2000 - Ws 104/00 (https://dejure.org/2000,41272)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.08.2000 - Ws 104/00 (https://dejure.org/2000,41272)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. August 2000 - Ws 104/00 (https://dejure.org/2000,41272)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr dient nicht der Verfahrenssicherung, sondern soll die Rechtsgemeinschaft vorbeugend vor weiteren Straftaten schützen, so dass an diese präventive Sicherungshaft aus verfassungsrechtlichen Gründen strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.1965 - 1 BvR 513/65, juris Rn. 13 f., BVerfGE 19, 342; Beschluss vom 30.05.1973 - 2 BvL 4/73, juris Rn. 19, BVerfGE 35, 185; so auch die st. Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 25.08.2000 - Ws 104/00, juris Rn. 4, NStZ-RR 2001, 220; zuletzt u.a. Beschluss vom 06.11.2018 - 1 Ws 107/18).

    Dabei sind auch Indiztatsachen zu berücksichtigen und zu würdigen, wie die Vorstrafen des Angeschuldigten und die zeitlichen Abstände zwischen ihnen, sowie Persönlichkeitsstruktur und Lebensumstände des Angeschuldigten (so die st. Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 25.08.2000 - Ws 104/00, juris Rn. 4, NStZ-RR 2001, 220; zuletzt u.a. Beschluss vom 07.09.2017 - 1 Ws 111/17, juris Rn. 11, StV 2019, 113 (Ls.)).

    Generell kann bei Sexualstraftaten eines Erwachsenen schon eine einmalige Begehung eines derartigen Sexualdelikts auf einen schweren Persönlichkeitsdefekt hindeuten, der weitere Taten ähnlicher Art befürchten lassen kann (siehe hierzu die Rspr. des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 25.08.2000 - Ws 104/00, juris Rn. 3, NStZ-RR 2001, 220; so auch OLG Jena, Beschluss vom 11.03.2014 - 1 Ws 83/14, juris Rn. 18, StV 2014, 750).

  • OLG Zweibrücken, 30.11.2022 - 1 Ws 243/22

    Rechtmäßigkeit einer erneuten Untersuchungshaft bei zuvor als unverhältnismäßig

    Dabei sind auch Indiztatsachen zu berücksichtigen und zu würdigen, wie die Vorstrafen des Beschuldigten, die zeitlichen Abstände zwischen ihnen sowie Persönlichkeitsstruktur und Lebensumstände des Beschuldigten (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 25.08.2000 - Ws 104/00, juris Rn. 3 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.02.2010 - 2 Ws 35/10, juris Rn. 5 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.03.2014 - 1 Ws 83/14, juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.06.2014 - 2 Ws 300/14, juris Rn. 6; Lind in LR-StPO, 27. Aufl., § 112a Rn. 55 ff.; Graf in KK-StPO, 8. Aufl., § 112a Rn. 19).
  • OLG Stuttgart, 11.02.2003 - 2 Ws 14/03

    Strafvollstreckung: Anrechnung von in der Slowakei erlittener Auslieferungshaft

    Wie der Senat insoweit bereits in einem vergleichbaren Fall entschieden hat (betreffend Spanien: vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2000 - 2 Ws 104/00 -), muss jemand, der sich der Strafvollstreckung durch Flucht ins Ausland entzieht, im Falle seiner Verhaftung auch gewisse landesspezifische Besonderheiten - klaglos - in Kauf nehmen.
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