Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.09.2010 - Ws 131/10 (2 Ws 115/10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,97180
OLG Bremen, 13.09.2010 - Ws 131/10 (2 Ws 115/10) (https://dejure.org/2010,97180)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.09.2010 - Ws 131/10 (2 Ws 115/10) (https://dejure.org/2010,97180)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. September 2010 - Ws 131/10 (2 Ws 115/10) (https://dejure.org/2010,97180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,97180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 04.01.2012 - 2 Ws 106/11

    Festsetzung der Dauer der Bewährungszeit

    Die Möglichkeit einer gewissen - in der Regel voraussichtlich verhältnismäßig geringfügigen - Überschneidung von restlicher Haft- und anfänglicher Bewährungszeit stellt deshalb keinen sachlich rechtfertigenden Grund dar, bei entsprechender Anwendung des § 56a Abs. 2 S. 1 StGB im Falle nachträglicher Aussetzung einer Reststrafe von dieser Regelung abzuweichen und von einem Beginn der Bewährungszeit mit Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft auszugehen (h.M., vgl. OLG Stuttgart, a.a.O., m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senates, u.a. in NStZ-RR 1999, 330, 331 und Beschluss vom 2. März 2011, Az.: 2 Ws 131/10; Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 57 Rdn. 55 m.w.N.).

    c) Nach allem hat das Gericht die Dauer der Bewährungszeit im Sinne einer bestimmten Zeitspanne und deshalb nach Zeiteinheiten wie insbesondere Jahren und Monaten zu bezeichnen (im Ergebnis ebenso Groß, a.a.O., § 56a Rdn. 5; Mosbacher in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, § 56a Rdn. 3; siehe auch Senatsbeschluss vom 2. März 2011, Az.: 2 Ws 131/10).

  • OLG Saarbrücken, 14.09.2021 - 4 Ws 149/21

    Einer Aufhebung und Zurückverweisung einer Aussetzungsentscheidung der

    Anders verhält es sich lediglich dann, wenn die während der Dauer des Strafvollzugs gewachsene Bereitschaft des Verurteilten, sich unmittelbar im Anschluss an den Vollzug einer Therapie zu unterziehen, auf eine nachhaltige Verhaltensänderung bei dem Verurteilten schließen lässt und ein nahtloser Übergang in eine - in der Regel stationäre - Therapieeinrichtung gewährleistet ist (vgl. Beschlüsse des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 7. April 2010 - 1 Ws 54/10 -, 21. Juli 2010 - 1 Ws 131/10 -, 2. Mai 2013 - 1 Ws 68/13 -, 10. April 2014 - 1 Ws 36/14 -, 29. Juli 2015 - 1 Ws 156/15 -, 11. Dezember 2015 - 1 Ws 234/15 -, 17. März 2016 - 1 Ws 36/16 -, 17. August 2016 - 1 Ws 123/16 - und 24. August 2016 - 1 Ws 126/16 - Senatsbeschluss wie vor; vgl. hierzu auch: OLG Köln, Beschl. v. 16.04.2010 - 2 Ws 233/10, 2 Ws 234/10, juris Rn. 11 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.04.2013 - 2 Ws 150/13, juris Rn. 4 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht